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Werbungskosten in der Steuererklärung korrekt angeben – so sparen Sie Geld

Ob Fahrtkosten, Einrichtung des Home Office oder Fortbildungen: Für alle Kosten, die rund um Ihren Job anfallen, können Sie sich eventuell Geld zurückholen. Hierzu müssen
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Dirk Wendl

Ob Fahrtkosten, Einrichtung des Home Office oder Fortbildungen: Für alle Kosten, die rund um Ihren Job anfallen, können Sie sich eventuell Geld zurückholen. Hierzu müssen diese sogenannten Werbungskosten in der Steuererklärung korrekt und detailliert aufgeführt werden. Das bedeutet: Sie dürfen Ihre Werbungskosten von Ihren Einnahmen abziehen und zahlen nur Steuern auf das Geld, das nach Abzug der Werbungskosten übrig bleibt. Dadurch können Sie Ihre Steuerlast senken und sich viel Geld sparen. Daher erklären wir Ihnen im Folgenden, was unter Werbungskosten zu verstehen ist, welche Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden können und wo Sie die Werbungskosten in die Steuererklärung eintragen müssen.

 

Inhaltsverzeichnis

Die wichtigsten Punkte vorab:

Was sind Werbungskosten?

Zunächst einmal fragen Sie sich sicherlich, was unter Werbungskosten überhaupt verstanden wird. Gerne klären wir Sie auf!

Definition von Werbungskosten

Werbungskosten sind Ausgaben, die im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit anfallen und steuerlich absetzbar sind. Hierbei handelt es sich um Kosten, die zur Erzielung von Einkünften notwendig sind und deshalb als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden können.

Werbungskosten können in der Steuererklärung des Arbeitnehmers geltend gemacht werden. Hierbei handelt es sich um eine Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben des vergangenen Jahres. Die Werbungskosten mindern das zu versteuernde Einkommen und somit auch die Steuerlast des Arbeitnehmers.

Was ist der Unterschied zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben?

Werbungskosten beziehen sich auf Ausgaben, die mit deinen Einkünften aus einer nicht-selbstständigen Arbeit zusammenhängen. Sonderausgaben hingegen entstehen aus rein privaten Gründen wie z.B. Versicherungsbeiträgen, Spenden oder den Kosten für die erste Berufsausbildung. Falls Sie sich in Ihrem ersten Studium oder der ersten Berufsausbildung befinden, können Sie diese Kosten als Sonderausgaben in Höhe von bis zu 6.000 Euro pro Jahr geltend machen.

Was kann ich als Werbungskosten steuerlich absetzen?

Bestimmt fragen Sie sich nun: Was gehört alles zu Werbungskosten? Hier gibt es zahlreiche Möglichkeiten für Sie, weshalb wir Ihnen nachfolgend typische Beispiele für Werbungskosten für Ihre Steuererklärung nennen.

Fahrtkosten

Zu den häufigsten Werbungskosten gehören Fahrtkosten, die Sie in Ihrer Steuererklärung absetzen können. Hierunter fallen sowohl die Kosten für den Weg zur Arbeit als auch für Dienstfahrten, unabhängig vom genutzten Fortbewegungsmittel (Auto, Motorrad oder öffentliche Verkehrsmittel). Der Arbeitnehmer kann entweder die tatsächlichen Kosten für die Fahrten angeben oder eine Fahrtkostenpauschale bzw. Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro Kilometer in Anspruch nehmen. Für beruflich bedingte Auslandsreisen können auch Reisekosten wie Flugtickets, Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten abgesetzt werden.

Einige Kosten, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit anfallen, können steuerlich abgesetzt werden.

Fortbildungskosten

Auch Fortbildungskosten können als Werbungskosten geltend gemacht werden. Hierzu zählen beispielsweise die Kosten für Seminare, Schulungen oder auch Fachliteratur. Wichtig ist hierbei, dass die Fortbildung im Zusammenhang mit dem Beruf steht und die Kosten nachgewiesen werden können.

Arbeitsmittel, Arbeitskleidung und Home Office

Arbeitsmittel wie Computer, Büromaterial oder Werkzeuge können ebenfalls als Werbungskosten angegeben werden. Hierbei handelt es sich um Ausgaben, die zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit notwendig sind. Auch die Kosten für Arbeitskleidung, z.B. Schutzkleidung oder Kittel, können in der Steuererklärung angegeben werden, sofern es sich um Kleidungsstücke handelt, die ausschließlich beruflich getragen werden. Ebenso können Kosten im Rahmen der Home Office Pauschale als Werbungskosten in die Steuererklärung eingetragen werden. Die Home Office Pauschale ist eine steuerliche Entlastung für Arbeitnehmer, die aufgrund der Corona-Pandemie im Jahr 2020 von zu Hause aus arbeiten mussten. Sie beträgt 5 Euro pro Arbeitstag, maximal jedoch 600 Euro im Jahr.

Doppelte Haus­halts­füh­rung

Wenn Sie aus beruflichen Gründen an einem anderen Ort als Ihrem Hauptwohnsitz einen zweiten Haushalt führen, können die entstehenden Kosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Hierzu gehören unter anderem Ausgaben für die Zweitwohnung, Fahrtkosten, zusätzliche Verpflegungskosten während der ersten drei Monate und auch Umzugskosten.

Tipp: Nutzen Sie unsere Checkliste!

Da es eine Vielzahl von Berufen und damit verbundenen unterschiedlichen Ausgaben gibt, haben wir für Sie nachfolgend die wichtigsten Werbungskosten für Ihre Steuererklärung in einer praktischen Liste zusammengetragen:

Werbungskosten für die Steuererklärung – unterwegs

  • Fahrtkosten zur Arbeit
  • Unfallkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte
  • Reisekosten, inkl. Fahrt- und Übernachtungskosten und Ver­pfle­gungs­mehr­auf­wen­dung­en
  • Bahncard
  • Lkw- oder Busführerschein
  • Umzugskosten bei einem beruflich veranlassten Wohnortwechsel

Werbungskosten für die Steuererklärung – zuhause

  • Home Office Pauschale für die Tage, an denen Sie zuhause gearbeitet haben
  • Telefon- und Internetkosten
  • Arbeitsmittel, z.B. Schreibtisch, PC, Diensthandy, Aktentasche, Bürostuhl, Fachliteratur, Berufskleidung und Werkzeuge
  • Zweitwohnsitz aus beruflichen Gründen (Doppelte Haushaltsführung)

Werbungskosten für die Steuererklärung – Bildung

  • Fort- oder Weiterbildungen
  • Umschulungen
  • Kosten für eine zweite Ausbildung, sofern die erste abgeschlossenen wurde
  • Fachbücher und -zeitschriften
  • Studien- und Sprachreisen
  • Kosten für die Meisterprüfung
  • Bewerbungskosten für eine neue Stelle, z.B. Bewerbungsbilder, Bewerbungsmappe oder Vorstellungsreisen

Werbungskosten für die Steuererklärung – Versicherung und Recht

  • Gewisse Versicherungsbeiträge, z.B. berufsbedingte Unfall-, Haftpflicht- und Rechts­schutz­ver­si­che­rung
  • Beiträge zu Berufsverbänden und Gewerkschaften
  • Anwalts- und Gerichtskosten, z.B. bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber
  • Steuerberatungskosten

Sonstige Werbungskosten für die Steuererklärung

  • Kosten für eine (zumindest teilweise) berufsveranlasste Feier
  • Kontoführungsgebühr (pauschal 16 Euro pro Jahr)
  • Kreditkarte für berufliche Ausgaben
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, z.B. Schuldzinsen, Abschreibung und Erhaltungsaufwendungen

Falls Sie sich unsicher sind, ob hier nicht aufgeführte Ausgaben auch zu den steuerlich absetzbaren Werbungskosten zählen, kontaktieren Sie unsere erfahrene Kölner Steuerberatung – wir helfen Ihnen gerne weiter!

Was ist die Werbungskostenpauschale?

Bis zum Jahr 2021 berücksichtigt der Arbeitgeber bereits beim Lohnsteuerabzug einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro (2022: 1.200 Euro, 2023: 1.230 Euro). Wenn Ihre Werbungskosten diesen Betrag nicht übersteigen, können Sie in Ihrer Steuererklärung auf die detaillierte Angabe einzelner Ausgaben verzichten, es herrscht also keine Nachweispflicht.

Falls Sie im Jahr 2021 allerdings mehr als 1.000 Euro (ab 2022: 1.200 Euro, ab 2023: 1.230 Euro) an Werbungskosten hatten, können Sie sich nur durch detaillierte Angaben Ihrer Werbungskosten in der Steuererklärung zu viel gezahlte Steuern zurückholen. Hierzu sollten Belege und Rechnungen aufbewahrt werden.

Damit Sie sich zu viel gezahlte Steuern zurückholen können, sollten Sie Belege und Rechnungen aufbewahren.

Warum sollten Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben werden?

Eine genaue Aufstellung der Werbungskosten kann dazu beitragen, die Steuerlast zu senken und somit das zu versteuernde Einkommen zu mindern. Insbesondere bei höheren Einkommen kann die Absetzung von Werbungskosten zu erheblichen Steuervorteilen führen.

Wer unsicher ist, welche Werbungskosten absetzbar sind oder welche Belege benötigt werden, kann sich an unsere erfahrenen und Steuerberater-Experten von Pandotax wenden!

Wo werden Werbungskosten in der Steuererklärung eingetragen?

Die Werbungskosten werden in der Anlage N zur Einkommensteuererklärung angegeben. In der Anlage N werden die Werbungskosten in verschiedenen Kategorien erfasst, die in der Regel vorgegeben sind. So gibt es beispielsweise eine Kategorie für Fahrtkosten oder Arbeitsmittel.

Falls Sie sich nicht sicher sind, welche Werbungskosten absetzbar sind oder wie diese in der Anlage N zu erfassen sind, sollten Sie sich an einen spezialisierten Steuerberater wenden. Gerne stehen wir von Pandotax  Ihnen verlässlich und kompetent zur Seite!

Die Pandotax Steuerberatungsgesellschaft

berät Sie umfassend zur Absetzbarkeit von Werbungskosten.

Wie können Werbungskosten nachgewiesen werden?

Es ist wichtig, dass die Werbungskosten in der Anlage N detailliert und nachvollziehbar aufgelistet sowie belegt werden, wenn Sie den Pauschalbetrag übersteigen. In der Regel ist es sinnvoll, bereits im Laufe des Jahres alle Werbungskosten sorgfältig zu dokumentieren und Belege aufzubewahren, um bei der Erstellung der Steuererklärung einen Überblick über die anfallenden Kosten zu haben.

Welche Werbungskosten kann man ohne Nachweis absetzen?

Wie bereits zuvor beschrieben, können Sie alle Werbungskosten in der Steuererklärung ohne Nachweis absetzen, die unter der Werbungskostenpauschale liegen. Erst wenn Sie den Betrag übersteigen, müssen Sie Nachweise erbringen und in Ihrer Steuererklärung angeben.

Entsprechen die Werbungskosten dem Betrag der Steuererstattung?

Um einen weit verbreiteten Irrtum auszuräumen: Die Höhe der Werbungskosten entspricht nicht automatisch der Höhe der zu erwartenden Steuererstattung. Denn die Werbungskostenpauschale ist bereits im Lohnsteuerabzug berücksichtigt und selbst darüber hinausgehende Werbungskosten werden nicht erstattet. Die Werbungskosten reduzieren lediglich Ihr zu versteuerndes Einkommen. Das heißt, dass alle absetzbaren Ausgaben (zusätzlich zu Werbungskosten auch Sonderausgaben) zunächst vom Bruttoeinkommen abgezogen werden. Der Steuersatz wird dann auf den verbleibenden Betrag angewendet, um die Einkommensteuer zu berechnen. Schließlich wird überprüft, wie viel Steuern im Laufe des Jahres bereits gezahlt wurden. Die Steuererstattung entspricht immer nur dem Betrag, der tatsächlich an Steuern gezahlt wurde.

Können auch Rentner Werbungskosten in der Steuererklärung absetzen?

Werbungskosten sind auch für Rentner relevant, da diese mit gesetzlichen Renten besteuert werden. Werbungskosten, die für Sie als Rentner entstehen können, sind beispielsweise Fahrtkosten zu Arztterminen, Krankheitskosten, Ausgaben für eine Steuerberatung oder Beiträge zu einer Gewerkschaft. Sind Ihre Werbungskosten insgesamt höher als der Werbungskostenpauschbetrag für Rentner von 102 Euro pro Jahr, können Sie diese in Ihrer Steuererklärung unter der Anlage R geltend machen und somit Ihre Steuerlast senken.

Kann ich Werbungskosten als Student absetzen?

Die Ausgaben für Studien-, Kurs- und Prüfungsgebühren, Fachliteratur, Arbeitsmittel, Unterkunft, Fahrtkosten, Zinsen für Studienkredite und vieles mehr können von Studenten bei der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten angegeben werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie schon eine Ausbildung abgeschlossen haben und ein duales Studium bzw. einen zweiten Studiengang ablegen, mindestens 12 Monate in einem Ausbildungsverhältnis sind und die Ausbildung mit einer Prüfung abgeschlossen wird. Die Kosten für das Erststudium, das direkt nach dem Abitur beginnt, sind allerdings als Sonderausgabe abzusetzen.

Warum sollte ich einen Steuerberater für Werbungskosten heranziehen?

Ein Steuerberater kann bei der Geltendmachung von Werbungskosten in der Steuererklärung hilfreich sein, da er über umfassende Kenntnisse im Steuerrecht verfügt und somit in der Lage ist, alle relevanten Werbungskosten zu identifizieren. Zudem kann er bei der Ermittlung des optimalen Vorgehens zur Absetzung der Werbungskosten unterstützen und mögliche Risiken oder Fehlerquellen vermeiden.

Darüber hinaus kann ein erfahrener Steuerberater den Arbeitnehmer auch darüber informieren, welche Belege und Nachweise für die einzelnen Werbungskosten benötigt werden, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten. Insbesondere bei komplexeren Fällen, wie etwa bei der Geltendmachung von Auslandsreisen oder bei der Anwendung von Sonderregelungen, kann ein Steuerberater eine wertvolle Unterstützung darstellen.

Ein weiterer Vorteil der Zusammenarbeit mit einem kompetenten Steuerberater besteht darin, dass dieser auch bei Fragen zu anderen steuerlichen Themen wie der Einkommensteuer oder der Umsatzsteuer weiterhelfen kann. So kann der Arbeitnehmer sicher sein, dass alle steuerlichen Aspekte optimal berücksichtigt werden und keine Steuervorteile verschenkt werden. Insgesamt kann die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater daher dazu beitragen, Zeit und Nerven zu sparen sowie langfristig Geld zu sparen.

Falls auch Sie nach einem spezialisierten Steuerberater suchen, der Ihnen hilft, Ihre Werbungskosten korrekt und vollständig in die Steuererklärung einzutragen, um Ihre Steuerlast zu senken, melden Sie sich bei uns!

 

Fazit:

Die Geltendmachung von Werbungskosten in der Steuererklärung kann dazu beitragen, die Steuerlast zu senken und somit das zu versteuernde Einkommen zu mindern. Es ist jedoch wichtig, dass die Ausgaben im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen und auch nachgewiesen werden können. Mit unserer Erfahrung von mehr als 30 Jahren stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre möglichen Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung detailliert aufzustellen, damit Sie keinerlei Probleme mit dem Finanzamt bekommen und zeitgleich Geld sparen können. Wir helfen Ihnen, so wenig Steuern wie möglich zu zahlen!

 

*Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, zusammengetragen und geschrieben. Sie ersetzen jedoch keine Rechts- oder Steuerberatung. Bitte stellen Sie für eine rechtlich bindende Beratung eine Anfrage. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder mögliche Änderung der Sachlage.

Autor:

Steuerberater: Dirk Wendl

Dirk Wendl ist schon sein gesamtes Berufsleben im Bereich Steuern tätig. Nach einer Ausbildung als Steuerfachangestellter und einer Fortbildung zum Bilanzbuchhalter absolvierte er nach einer weiteren umfangreichen Ausbildung 2006 die Prüfung als Steuerfachwirt und Steuerberater. Seit 2015 ist er geschäftsführender Gesellschafter der Pandotax Steuerberatungsgesellschaft in Köln. Dirk Wendl hat sich seitdem vor allem als Spezialist für Internationales Steuerrecht, E-Commerce und als Digitalisierungsexperte einen deutschlandweit guten Ruf erarbeitet.

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