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Kryptowährung und Steuererklärung – Was Sie wissen sollten!

Gibt es eine Bitcoin-Steuer? Oder ist es möglich, in Kryptowährungen zu investieren und steuerfrei Gewinne zu erzielen? In Zeiten von sehr niedrigen Zinsen oder sogar
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Dirk Wendl

Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil vom 14.02.2023 bestätigt, dass Gewinne aus Geschäften mit Kryptowährungen steuerpflichtig sind. Die Klage, dass es sich lediglich um Datensätze handelt, wurde damit abgewiesen. Wir von Seiten Pandotax hatten schon früh darauf hingewiesen, dass Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin & Co. als private Veräußerungsgeschäfte steuerpflichtig sind und auf die Bedeutung der Spekulationsfrist verwiesen. Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Kursgewinne von Kryptowährungen in der Steuererklärung anzugeben sind, nach welchen Methoden Kauf und Verkauf berechnet werden können und wie man optimalerweise Steuern auf Bitcoin vermeiden kann. Alles aktuell Wissenswerte erfahren Sie hier.

Inhaltsverzeichnis

Die wichtigsten Punkte vorab:

Wie lautet das aktuelle Urteil zur Steuerpflicht bei Kryptowährungen?

Das Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 14.02.2023 (Aktenzeichen  IX R 3/22) stellt klar, dass Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen steuerpflichtig sind. Sie sind unter der Rubrik “Private Veräußerungsgeschäfte”(nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des EStG)  in der Steuererklärung anzugeben. Kryptowährungen werden damit wie “andere Wirtschaftsgüter” angesehen (vergleichbar Antiquitäten, Kunst usw.) und die damit erzielten Gewinne sind somit steuerpflichtig. Es besteht eine Spekulationsfrist von einem Jahr, d.h., wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt, bleiben die Gewinne steuerfrei.

Was ist Kryptowährung?

Kryptowährungen sind keine Währungen im eigentlichen Sinne, sondern digitale Zahlungsmittel. 2009 wurde mit dem Bitcoin die erste Kryptowährung öffentlich gehandelt. Inzwischen gibt es mehr als 4.500 verschiedene Kryptowährungen – wovon aber nur ca. 1.000 einen täglichen Handelsumsatz von mehr als 10.000 USD erreichen. Kryptowährungen werden – im Gegensatz zu anderen Währungen – nicht von staatlicher Seite ausgegeben.

Wie gebe ich Kryptowährung in der Steuererklärung an?

Die meist bekannte Kryptowährungen sind Bitcoin, ETH, Ripple und Bitcoin Cash.

Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Kryptowährungen sind steuerlich gesehen private Veräußerungsgeschäfte. Gewinn bzw. Verlust berechnen sich aus der Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis. Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen werden mit dem individuellen Einkommenssteuersatz (plus ggfs. Solidaritätszuschlag + Kirchensteuer) besteuert.

Wichtig zu wissen: Wird die Kryptowährung mindestens 12 Monate gehalten, sind die Gewinne steuerfrei. Dies gilt allerdings nicht für Zinserträge aus diesen Geschäften, diese sind stets zu versteuern. Verluste aus dem Geschäft mit Kryptowährungen können mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden.

Achtung: Als Veräußerung werden nicht nur Verkäufe, sondern auch Einkäufe mit Bitcoin oder Umtausch von Bitcoin in andere Kryptowährungen und umgekehrt gewertet! Daher: Vorsicht bei allen Transaktionen!

Weiterhin können sämtliche anfallenden Gebühren für Kauf- oder Verkauf von Kryptowährungen von der Steuer abgesetzt werden, dies gilt auch für Stromkosten, die beim „Mining“ anfallen.

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Erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen und berechnen Sie gleich, ob Sie für Ihre Gewinne Steuern zahlen müssen.

News zur ertragsteuerlichen Behandlung von Krypto Assets

Kryptowährungen, wie Bitcoin, sind derzeit nicht als offizielle Währungen anerkannt. Sie stellen daher grundsätzlich auch keine Finanzinstrumente dar. Es handelt sich um sonstige, unkörperliche Wirtschaftsgüter, die als nicht abnutzbar gelten und in Bilanzen, Gewinnermittlungen, Jahresabschlüssen und bei der Einkommensteuer zu erfassen sind. Werden Güter und Leistungen mit Kryptowährung bezahlt, ist dies steuerlich gleichzusetzen mit Lieferungen und Leistungen, die mit offiziellen Währungen bezahlt werden.

Wir haben hier die wichtigsten Punkte aus einer Veröffentlichung des Österreichischen Bundesministeriums für Finanzen zusammengefasst. Daran kann man erkennen, wie Kryptowährungen aus staatlicher Sicht jetzt und in Zukunft behandelt werden können.

Bitcoins als Anlage- oder Umlaufvermögen bei Unternehmen

Falls ein Unternehmen Krypto-Assets im Betriebsvermögen hält, muss bei bilanzierenden Unternehmen eine Zuordnung entweder zum Anlage- oder zum Umlaufvermögen erfolgen. Falls die Kryptowährung langfristig gehalten werden soll. spricht dies für eine Erfassung im Anlagevermögen, ansonsten ist eine Erfassung im Umlaufvermögen korrekt. Die Bewertung erfolgt dabei in der Regel zum aktuellen Wert. Im Laufe des Jahres entstehende Kursgewinne oder -verluste können dabei berücksichtigt werden. 

Falls Zinsen durch die Kryptowährung erzielt werden, sind diese steuerpflichtig

Bitcoin Handel als Gewerbe

Das Finanzministerium sieht sowohl das Betreiben einer Online-Börse für Kryptowährung als auch das Betreiben eines Krypto-Asset-Geldautomaten als gewerbliche Tätigkeiten an, die entsprechend versteuert werden müssen.

Bitcoin & Umsatzsteuer

Beim Umtausch von Kryptowährung in Euro oder umgekehrt fällt lt EuGH keine Umsatzsteuer an. Falls die Kryptowährung jedoch dazu genutzt wird, Lieferungen oder sonstige (Dienst-)Leistungen zu bezahlen, ist dies steuerlich genauso zu behandeln wie Lieferungen oder Leistungen, die mit gesetzlichen Zahlungsmitteln beglichen werden. Die Bemessungsgrundlage bestimmt sich nach dem Wert des Bitcoin..

Damit wurden nun  Zahlungen mit Kryptowährung als umsatzsteuerpflichtige Transaktionen definiert.. 

Sonderfall: Mining

Mining, also das “Schürfen” von Kryptowährung, ist lt. Finanzministerium grundsätzlich als gewerbliche Tätigkeit anzusehen, was entsprechende steuerliche Konsequenzen hat. Die Herstellung von Krypto-Assets ist damit steuerlich der Herstellung sonstiger Wirtschaftsgüter gleichzusetzen.

Bezüglich Umsatzsteuer gibt es allerdings eine Ausnahme: Da kein identifizierbarer Leistungsempfänger vorliegt, unterliegt das Mining auch  lt. EuGH nicht der Umsatzsteuer.

Bitcoin bei Privatpersonen

Bei Privatpersonen geht man weiterhin davon aus, dass erwirtschaftete Zinsen zu versteuern sind. Falls jedoch keine zinstragende Veranlagung vorliegt, sind Tausch oder Veräußerung von Kryptowährungen steuerfrei, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als ein Jahr liegt. Dies deckt sich mit der bisherigen Praxis.

Kryptowährung steuerfrei? – Gibt es eine Freigrenze?

Für Gewinne gibt es eine Freigrenze von 600 Euro pro Jahr. Allerdings gilt diese nicht nur für Geschäfte mit Bitcoins oder anderen Kryptowährungen, sondern für alle privaten Veräußerungsgeschäfte innerhalb eines Jahres. Wird z.B. in einem Jahr ein wertvolles Gemälde verkauft und damit ein Gewinn von 700 Euro erzielt, ist die Freigrenze bereits überschritten. Und damit sind für den gesamten Gewinn Steuern zu zahlen – nicht nur für den Betrag, um den die Freigrenze überschritten wird.

Sind Zinsgewinne aus Kryptowährungen zu versteuern?

Es ist stets Abgeltungssteuer zu zahlen, falls Zinsgewinne bei Kryptowährungen anfallen. Dies ist unabhängig davon, wie lange man die Währungen schon hält, es gibt für Zinsgewinne keine Steuerfreiheit nach 12 Monaten wie bei den Gewinnen aus dem Verkauf.

Sonderfall:Gewerbsmäßiger Handel mit Kryptowährungen

Falls Sie häufig Kryptowährungen kaufen und verkaufen, könnte die Finanzbehörde diesen Handel als Gewerbe einstufen. In diesem Falle würde das Krypto-Vermögen zum Betriebsvermögen und entsprechend besteuert. Dokumentieren Sie daher stets Ihre Transaktionen, damit Sie einen Nachweis erbringen können, falls das Finanzamt nachfragt.

Sonderfall: Gewinne aus Mining

Falls die Gewinne aus der Kryptowährung durch Mining entstanden sind, ist im Einzelfall zu prüfen, ob das Einkommenssteuergesetz hier überhaupt zur Anwendung kommen kann. Dieses Themengebiet ist sehr komplex. Lassen Sie sich in diesem Fällen unbedingt steuerlich beraten! Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!

Wir kennen uns aus! Kontaktieren Sie uns jetzt.

Wir wissen, was Sie bei der Versteuerung von Kryptowährungen beachten müssen und erledigen das gerne für Sie. Melden Sie sich bei uns.

Kryptowährung Steuer berechnen:

Wie werden Gewinne aus Geschäften mit Kryptowährungen errechnet?

Der Gewinn aus Verkäufen von Bitcoins oder anderen Kryptowährungen kann auf verschiedene Arten ermittelt werden. Sie können die Methode frei wählen – sollten dies allerdings auch dokumentieren, damit Nachfragen des Finanzamtes gut und schlüssig beantwortet werden können.
Es gibt sowohl die FIFO-Methode („First in – First out“), die davon ausgeht, dass Sie die Bitcoins, die Sie zuerst gekauft haben, auch zuerst verkaufen. Da der Bitcoin-Kurs in den letzten Jahren gestiegen ist, empfiehlt es sich meist, diese Methode anzuwenden. Bei anderen Kryptowährungen ist die Kursentwicklung in der Vergangenheit zu beachten. Möglich wäre auch die Anwendung der LAFI-Methode („Last in – First out“), hier geht man davon aus, dass die zuletzt gekauften Werte zuerst wiederverkauft werden. Außerdem gäbe es noch die Möglichkeit, gewichtete Durchschnittspreise als Grundlage für die Berechnung der Gewinne bzw. Verluste heranzuziehen.

Lassen Sie sich bei der Wahl der Berechnungsmethode auf jeden Fall beraten!

Wie kann ich Bitcoin Steuer reduzieren oder umgehen?

Grundsätzlich sind Gewinne durch den Verkauf von Kryptowährungen steuerfrei, wenn die Währung mindestens 12 Monate lang gehalten wurde. Dies ist der einfachste Weg, Steuern zu zahlen.

Es gibt in dem Sinne eigentlich keine eigene Bitcoin-Steuer – und auch keine gesonderte Steuer für andere Kryptowährungen. Gewinne oder Verluste aus dem Verkauf von allen Kryptowährungen werden – wie oben erwähnt – als private Veräußerungsgewinne im Rahmen der persönlichen Einkommenssteuer besteuert, dabei werden alle Veräußerungsgewinne in einem Jahr besteuert, nicht nur Gewinne aus Kryptowährungen. Achten Sie daher unbedingt darauf, welche anderen Veräußerungen Sie bereits innerhalb des Jahres mit Gewinn erfolgreich durchgeführt haben. Falls Sie noch unter dem Freibetrag von 600 Euro liegen, sollten Sie weitere Verkäufe für dieses Jahr gut überlegen. Falls Sie nämlich den Freibetrag auch nur geringfügig überschreiten, sind sämtliche Gewinne zu versteuern. Gerade bei Kryptowährungen kann es sich steuerlich lohnen, erst nach mindestens einem Jahr den Verkauf vorzunehmen, dann sind die Gewinne steuerfrei. Ausnahmen bilden der gewerbliche Handel mit Kryptowährungen und ggfs. Verkauf von durch Mining erhaltenen Bitcoins.

 
Gerade bei Kryptowährungen kann es sich steuerlich lohnen, erst nach mindestens einem Jahr den Verkauf vorzunehmen, dann sind die Gewinne steuerfrei.

Warum wurden Kryptowährungen eingeführt?

Kryptowährungen sind rein digitale Währungen und sie wurden gleichzeitig mit der Entwicklung der Blockchain ab 2008 entwickelt. Ziel war und ist es, Zahlungen rein kryptografisch zu legitimieren, ohne Einschaltung von Banken. Die Abwicklung erfolgt über ein Netz an gleichwertigen, dezentralen Rechnern. Ein zentrales Clearing der Geldbewegungen ist – im Gegensatz zum klassischen Banksystem –nicht notwendig.

 

Kryptowährungen sind in Deutschland weder gesetzliches Zahlungsmittel noch gelten Sie als Devisen oder Sorten. Es handelt sich um nur digital verfügbare Währungen. Allerdings müssen Gewinne- und Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen – unter Berücksichtigung von Freibeträgen – versteuert werden. Der Handel mit Kryptowährungen – auch zu Investitionszwecken – ist legal und bedarf keiner Erlaubnis.

 

Wie kann man Kryptowährung kaufen?

Kryptowährungen, deren Derivate oder Zertifikate können über verschiedene Wege gekauft werden. Die Entscheidung, welchen Weg man wählt, hängt nicht zuletzt davon ab, wie viel Zeit und Aufwand man dem Thema widmen will und ob man eher „echte“ Bitcoins oder Derivate kaufen möchte.

Kauf über CFD

Bitcoins können recht unkompliziert in Form von CFD über einen Broker gekauft werden. Als Anleger erwirbt man damit eine Art Wertpapier – besitzt den Bitcoin jedoch nicht physisch. Zum Kauf ist ein Konto notwendig, dass online schnell eröffnet werden kann. Gezahlt wird mit Kreditkarte, PayPal oder Überweisung.

Kauf von Bitcoin Zertifikaten

Wenn man an der Bitcoin-Kursentwicklung teilhaben möchte, gibt es auch die Möglichkeit, Bitcoin-Zertifikate zu kaufen. Auch hier kauft man keine „echten“ Bitcoins, sondern ein Derivat auf die Kryptowährung. Die Partizipation am Kursgewinn oder Kursverlust beträgt dabei nahezu 1:1.

Der Kauf von Kryptowährungen ist einfacher über einen Broker.

Echte Bitcoins kaufen

Es ist auch möglich, „echte“ Bitcoins in Form von digitalem Geld zu kaufen. Voraussetzung dafür ist der Besitz eines Wallets, einer elektronischen Brieftasche. Gekauft wird dann online auf sogenannten Bitcoin-Marktplätzen oder auf Bitcoin-Börsen. Die Abwicklung erfolgt anonym, was für viele Anleger wichtig sein kann.

Wie kann man Kryptowährung verkaufen?

Der Verkauf kann analog zum Kauf erfolgen, entweder über CFD-Broker oder über Verkauf der Zertifikate oder bei echten Bitcoins dann über Bitcoin-Börsen. Meist erfolgt der Verkauf über den gleichen Weg wie der Kauf. Daher ist es sinnvoll, sich vor dem Kauf von Kryptowährungen eingehend mit der Thematik zu beschäftigen und sich für den passenden Weg zu entscheiden

 

Weitere Fragen zum Thema Kryptowährung

Was bedeutet Blockchain?

Eine Blockchain (englisch für Blockkette) ist eine kontinuierlich erweiterbare Liste von Datensätzen, die als „Blöcke“ bezeichnet werden und mittels eines kryptografischen Verfahrens miteinander verkettet werden. Das Verfahren der kryptografischen Verkettung in einem dezentralen Buchführungs-System ist die technische Basis von Kryptowährungen. Als erste Anwendung von Blockchain wurde die Kryptowährung Bitcoin eingeführt. Kennzeichen von Blockchain ist ein dezentrales Netzwerk und damit ein verteiltes Datenbankmanagementsystem. In Zukunft wird die Blockchain-Methode weiter an Bedeutung gewinnen. Weitere Informationen zu diesem sehr komplexen Thema finden Sie hier.

Was bedeutet „Mining“?

Beim sogenannten „Mining“, einem Begriff aus der Goldgräberzeit, werden Krypto-Coins quasi „geschürft“ und nicht gekauft. Steuerlich wird dies wie ein Gewinn aus Gewerbebetrieb angesehen. Dies gilt auch meistens für das sogenannte „Cloudmining“ – allerdings kommt es hier auf den Anbieter und auf den Vertrag an. Dieses Thema ist sehr komplex, weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Unter Mining versteht man das Erzeugen von Kryptocoins.

Benötige ich ein Konto bei einer Kryptobörse oder einem CFD-Broker?

In der Regel werden Sie entweder ein Wallet oder ein Konto bei einer Kryptobörse benötigen, falls Sie in Kryptowährungen investieren möchten. Sämtliche dafür anfallende Kosten können Sie von der Steuer absetzen.

Fazit:

Anfangs vielleicht belächelt und zwischendurch als Luftnummer bezeichnet, haben sich Kryptowährungen inzwischen zu einer ernstzunehmenden Größe in der Wirtschaftswelt entwickelt. Zahlungen und Geschäfte im Internet können so – ohne Einschaltung einer Bank – sicher abgewickelt werden.
Beim Handel mit Kryptowährungen sind hohe Kursgewinne möglich. Viele der frühen Anleger von Bitcoins sind inzwischen Millionäre. Allerdings schwanken die Kurse stark und es handelt sich weiterhin um eine recht anfällige (volatile) Anlageform.
Falls Sie Gewinne durch Kryptowährungen erwirtschaften, sollten Sie den steuerlichen Aspekt nicht aus den Augen verlieren. Diese Gewinne müssen in der Steuererklärung angegeben werden und werden steuerlich auch entsprechend behandelt. Das Urteil des Bundesfinanzhofes aus 2023 bestätigt dies.  Besprechen Sie dieses Thema daher unbedingt mit Ihren Steuerberater. Beachten Sie auch stets, wie viel Sie von Ihrem jährlichen Freibetrag aus Veräußerungsgewinnen schon genutzt haben. Gerne stehen wir von der Pandotax Steuerberatungsgesellschaft für entsprechende Anfragen zur Verfügung.

*Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, zusammengetragen und geschrieben. Sie ersetzen jedoch keine Rechts- oder Steuerberatung. Bitte stellen Sie für eine rechtlich bindende Beratung eine Anfrage. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder mögliche Änderung der Sachlage.

Autor:

Steuerberater: Dirk Wendl

Dirk Wendl ist schon sein gesamtes Berufsleben im Bereich Steuern tätig. Nach einer Ausbildung als Steuerfachangestellter und einer Fortbildung zum Bilanzbuchhalter absolvierte er nach einer weiteren umfangreichen Ausbildung 2006 die Prüfung als Steuerfachwirt und Steuerberater. Seit 2015 ist er geschäftsführender Gesellschafter der Pandotax Steuerberatungsgesellschaft in Köln. Dirk Wendl hat sich seitdem vor allem als Spezialist für Internationales Steuerrecht, E-Commerce und als Digitalisierungsexperte einen deutschlandweit guten Ruf erarbeitet.

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