Veröffentlicht von:
Bild von Steuerberater Dirk Wendl
Steuerberater Dirk Wendl
Zuletzt aktualisiert: 13.10.2026

Kryptowährung in der Steuererklärung: Haltefrist, Freigrenze und Meldepflicht 2026

Gibt es eine Bitcoin-Steuer? Wie werden Gewinne aus Kryptowährungen steuerlich behandelt? Immer mehr Anleger interessieren sich für Bitcoins & Co.
Veröffentlicht am:
17.03.2023
Autor:
Bild von Dirk Wendl
Dirk Wendl

Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil vom 14.02.2023 bestätigt, dass Gewinne aus Geschäften mit Kryptowährungen steuerpflichtig sind. Die Klage, dass es sich lediglich um Datensätze handelt, wurde damit abgewiesen. Wir von Seiten Pandotax hatten schon früh darauf hingewiesen, dass Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin & Co. als private Veräußerungsgeschäfte steuerpflichtig sind und auf die Bedeutung der Spekulationsfrist verwiesen. Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Kursgewinne von Kryptowährungen in der Steuererklärung anzugeben sind, nach welchen Methoden Kauf und Verkauf berechnet werden können und wie man optimalerweise Steuern auf Bitcoin vermeiden kann. Alles aktuell Wissenswerte erfahren Sie hier.

Inhaltsverzeichnis

Die wichtigsten Punkte vorab:

Wie lautet das aktuelle Urteil zur Steuerpflicht bei Kryptowährungen?

Das Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 14.02.2023 (Aktenzeichen  IX R 3/22) stellt klar, dass Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen steuerpflichtig sind. Sie sind unter der Rubrik “Private Veräußerungsgeschäfte”(nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des EStG)  in der Steuererklärung anzugeben. Kryptowährungen werden damit wie “andere Wirtschaftsgüter” angesehen (vergleichbar Antiquitäten, Kunst usw.) und die damit erzielten Gewinne sind somit steuerpflichtig. Es besteht eine Spekulationsfrist von einem Jahr, d.h., wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt, bleiben die Gewinne steuerfrei.

Seit dem 1. Januar 2026 müssen Anbieter von Kryptodienstleistungen Transaktions- und Bestandsdaten ihrer Kunden an das Bundeszentralamt für Steuern melden; die Daten werden EU-weit ausgetauscht (DAC8, Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz). Das Finanzamt kann Angaben in der Steuererklärung damit erstmals systematisch abgleichen. Wer Gewinne aus den Vorjahren nicht erklärt hat, sollte die Berichtigung prüfen, bevor die ersten Meldungen 2027 ausgewertet werden. Details im Beitrag zur Meldepflicht ab 2026

Was ist Kryptowährung?

Kryptowährungen sind keine Währungen im eigentlichen Sinne, sondern digitale Zahlungsmittel. 2009 wurde mit dem Bitcoin die erste Kryptowährung öffentlich gehandelt. Inzwischen gibt es mehr als 4.500 verschiedene Kryptowährungen – wovon aber nur ca. 1.000 einen täglichen Handelsumsatz von mehr als 10.000 USD erreichen. Kryptowährungen werden im Gegensatz zu anderen Währungen nicht von staatlicher Seite ausgegeben.

Wie gebe ich Kryptowährung in der Steuererklärung an?

Kursgrafik am Kryptomarkt
Die bekanntesten Kryptowerte sind Bitcoin, Ether und XRP.

Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Kryptowährungen sind steuerlich gesehen private Veräußerungsgeschäfte. Gewinn bzw. Verlust berechnen sich aus der Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis abzüglich der Transaktionskosten. Steuerpflichtige Gewinne tragen Sie in der Anlage SO der Einkommensteuer erklärung ein; das Finanzamt erwartet dazu Transaktionsübersichten oder Steuerreports je Wallet, eine bloße Angabe von Wallet-Adressen genügt nach dem BMF-Schreiben vom 6. März 2025 nicht. Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen werden mit dem individuellen Einkommensteuer (plus ggfs. Solidaritätszuschlag + Kirchensteuer) besteuert.

Wichtig zu wissen: Wird die Kryptowährung mindestens 12 Monate gehalten, sind die Gewinne steuerfrei. Laufende Erträge aus Staking, Lending oder Liquidity Mining sind davon unabhängig als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG steuerpflichtig, mit einer eigenen Freigrenze von 256 Euro im Jahr. Verluste aus dem Geschäft mit Kryptowerten können nur mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden, nicht mit Gehalt oder Kapitalerträgen (§ 23 Abs. 3 Satz 7 und 8 EStG). Nicht ausgeglichene Verluste werden in das Vorjahr zurück- oder in Folgejahre vorgetragen.

Achtung: Als Veräußerung werden nicht nur Verkäufe, sondern auch Einkäufe mit Bitcoin oder Umtausch von Bitcoin in andere Kryptowährungen und umgekehrt gewertet! Daher: Vorsicht bei allen Transaktionen!

Weiterhin können sämtliche anfallenden Gebühren für Kauf- oder Verkauf von Kryptowährungen von der Steuer abgesetzt werden, beim Mining sind Stromkosten und Hardware als Betriebsausgaben beziehungsweise Werbungskosten abziehbar, je nachdem, ob das Mining gewerblich ist oder zu sonstigen Einkünften führt.

Unser umfangreicher Bitcoin-Ratgeber inkl. Rechner.

Erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen und berechnen Sie gleich, ob Sie für Ihre Gewinne Steuern zahlen müssen.

Was die deutsche Finanzverwaltung zu Kryptowerten sagt: BMF-Schreiben vom 6. März 2025

Kryptowerte wie Bitcoin sind kein gesetzliches Zahlungsmittel. Steuerlich behandelt die Finanzverwaltung sie als sonstige, unkörperliche Wirtschaftsgüter, die als nicht abnutzbar gelten und in Bilanzen, Gewinnermittlungen, Jahresabschlüssen und bei der Einkommensteuer zu erfassen sind. Werden Güter und Leistungen mit Kryptowährung bezahlt, ist dies steuerlich gleichzusetzen mit Lieferungen und Leistungen, die mit offiziellen Währungen bezahlt werden.

Transaktionsübersichten oder Steuerreports je Wallet, Anschaffungszeitpunkt und -kosten je Coin, Kurs am Transaktionstag (Tageskurs wird nicht beanstandet), Nachweis der Zurechnung der Wallet, Aufbewahrung. Schätzung durch das Finanzamt, wenn Unterlagen fehlen.

Die deutsche Finanzverwaltung hat ihre Auffassung im BMF-Schreiben vom 6. März 2025 zu Einzelfragen der ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte zusammengefasst; es ersetzt das Schreiben vom 10. Mai 2022 und gilt für alle offenen Fälle. Die wichtigsten Punkte:

Bitcoins als Anlage- oder Umlaufvermögen bei Unternehmen

Falls ein Unternehmen Krypto-Assets im Betriebsvermögen hält, muss bei bilanzierenden Unternehmen eine Zuordnung entweder zum Anlage- oder zum Umlaufvermögen erfolgen. Falls die Kryptowährung langfristig gehalten werden soll. spricht dies für eine Erfassung im Anlagevermögen, ansonsten ist eine Erfassung im Umlaufvermögen korrekt. Die Bewertung erfolgt mit den Anschaffungskosten; bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung ist eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert möglich (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG). Kursgewinne werden erst bei Veräußerung realisiert. 

Laufende Erträge, etwa aus Staking oder Lending, sind im Betriebsvermögen Betriebseinnahmen.. 

Bitcoin Handel als Gewerbe

Die Finanzverwaltung sieht sowohl das Betreiben einer Handelsplattform für Kryptowerte als auch das Betreiben eines Krypto-Geldautomaten als gewerbliche Tätigkeiten an die entsprechend versteuert werden müssen.

Bitcoin & Umsatzsteuer

Beim Umtausch von Kryptowerten in Euro oder umgekehrt fällt nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 22. Oktober 2015 (C-264/14, Hedqvist) keine Umsatzsteuer an; die deutsche Finanzverwaltung folgt dem seit dem BMF-Schreiben vom 27. Februar 2018.Falls die Kryptowährung jedoch dazu genutzt wird, Lieferungen oder sonstige (Dienst-)Leistungen zu bezahlen, ist dies steuerlich genauso zu behandeln wie Lieferungen oder Leistungen, die mit gesetzlichen Zahlungsmitteln beglichen werden. Die Bemessungsgrundlage bestimmt sich nach dem Wert des Bitcoin..

Damit wurden nun  Zahlungen mit Kryptowährung als umsatzsteuerpflichtige Transaktionen definiert.. 

Sonderfall: Mining

Mining, also das Erzeugen neuer Kryptowerte, ist nach dem BMF-Schreiben regelmäßig eine gewerbliche Tätigkeit (§ 15 EStG), wenn es nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Gelegentliches Mining ohne organisatorischen Aufwand führt zu sonstigen Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG.Die Herstellung von Krypto-Assets ist damit steuerlich der Herstellung sonstiger Wirtschaftsgüter gleichzusetzen.

Bezüglich Umsatzsteuer gibt es allerdings eine Ausnahme: Da kein identifizierbarer Leistungsempfänger vorliegt, unterliegt das Mining auch  lt. EuGH nicht der Umsatzsteuer.

Bitcoin bei Privatpersonen

Bei Privatpersonen sind Tausch und Veräußerung steuerfrei, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als ein Jahr liegt. Eine Verlängerung dieser Frist auf zehn Jahre wegen laufender Erträge findet bei Kryptowerten nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht statt. Die laufenden Erträge selbst sind als sonstige Einkünfte zu versteuern.

Kryptowährung steuerfrei: Gibt es eine Freigrenze?

Für Gewinne gilt seit dem Veranlagungszeitraum 2024 eine Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG); bis 2023 lag sie bei 600 Euro.. Allerdings gilt diese nicht nur für Geschäfte mit Bitcoins oder anderen Kryptowährungen, sondern für alle privaten Veräußerungsgeschäfte innerhalb eines Jahres. Wird z.B. in einem Jahr ein wertvolles Gemälde verkauft und damit ein Gewinn von 1.200 Euro erzielt, ist die Freigrenze bereits überschritten. Und damit sind für den gesamten Gewinn Steuern zu zahlen – nicht nur für den Betrag, um den die Freigrenze überschritten wird.

Sind Erträge aus Staking und Lending zu versteuern?

Ja. Erträge aus Staking, Lending oder Liquidity Mining sind nach dem BMF-Schreiben vom 6. März 2025 im Privatvermögen sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG und werden mit dem persönlichen Steuersatz besteuert, unabhängig von der Haltefrist. Es gilt eine Freigrenze von 256 Euro im Jahr; die Abgeltungsteuer gilt hier nicht. Die erhaltenen Coins gelten mit dem Marktwert bei Zufluss als angeschafft, für sie beginnt eine neue einjährige Haltefrist. Wichtig: Der Einsatz von Kryptowerten für Staking oder Lending verlängert die Haltefrist für den späteren Verkauf nicht auf zehn Jahre; es bleibt bei einem Jahr.

Sonderfall:Gewerbsmäßiger Handel mit Kryptowährungen

Falls Sie häufig Kryptowährungen kaufen und verkaufen, könnte die Finanzbehörde diesen Handel als Gewerbe einstufen. In diesem Falle würde das Krypto-Vermögen zum Betriebsvermögen und entsprechend besteuert. Dokumentieren Sie daher stets Ihre Transaktionen, damit Sie einen Nachweis erbringen können, falls das Finanzamt nachfragt.

Sonderfall: Gewinne aus Mining

Falls die Gewinne aus der Kryptowährung durch Mining entstanden sind, ist im Einzelfall zu prüfen, ob das Einkommensteuer hier überhaupt zur Anwendung kommen kann. Dieses Themengebiet ist sehr komplex. Lassen Sie sich in diesen Fällen steuerlich beraten.

Kennenlerngespräch zur Besteuerung Ihrer Kryptowerte

Wir prüfen Ihre Transaktionen, erstellen die Anlage SO und begleiten Sie bei Nachfragen des Finanzamts. Vereinbaren Sie jetzt ein Kennenlerngespräch mit unserem Team in Köln-Kalk.

Kryptowährung Steuer berechnen:

Wie werden Gewinne aus Geschäften mit Kryptowährungen errechnet?

Der Gewinn aus Verkäufen von Bitcoins oder anderen Kryptowährungen kann auf verschiedene Arten ermittelt werden. Die Finanzverwaltung gibt den Rahmen vor: Lassen sich Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungskosten den verkauften Coins eindeutig zuordnen, gilt diese Einzelbetrachtung. Andernfalls ist die FIFO-Methode anzuwenden oder die Durchschnittsmethode, jeweils bezogen auf die einzelne Wallet. Die gewählte Methode ist beizubehalten, bis alle Coins dieser Art in der Wallet veräußert sind, und lückenlos zu dokumentieren
Es gibt sowohl die FIFO-Methode („First in – First out“), die davon ausgeht, dass Sie die Bitcoins, die Sie zuerst gekauft haben, auch zuerst verkaufen. Die LIFO-Methode (Last in, First out) sieht das BMF-Schreiben für Kryptowerte nicht vor. Als Alternative zu FIFO lässt die Finanzverwaltung die Durchschnittsmethode zu, bei der die durchschnittlichen Anschaffungskosten der Coins in der Wallet angesetzt werden.

Lassen Sie sich bei der Wahl der Berechnungsmethode auf jeden Fall beraten!

Wie kann ich Bitcoin Steuer reduzieren oder umgehen?

Grundsätzlich sind Gewinne durch den Verkauf von Kryptowährungen steuerfrei, wenn die Währung mindestens 12 Monate lang gehalten wurde. Dies ist der einfachste Weg, Steuern zu vermeiden.

Es gibt in dem Sinne eigentlich keine eigene Bitcoin-Steuer – und auch keine gesonderte Steuer für andere Kryptowährungen. Gewinne oder Verluste aus dem Verkauf von allen Kryptowährungen werden – wie oben erwähnt – als private Veräußerungsgewinne im Rahmen der persönlichen Einkommensteuer besteuert, dabei werden alle Veräußerungsgewinne in einem Jahr besteuert, nicht nur Gewinne aus Kryptowährungen. Achten Sie daher unbedingt darauf, welche anderen Veräußerungen Sie bereits innerhalb des Jahres mit Gewinn erfolgreich durchgeführt haben. Falls Sie noch unter der Freigrenze von 1.000 Euro liegen, sollten Sie weitere Verkäufe für dieses Jahr gut überlegen. Falls Sie nämlich die Freigrenze auch nur geringfügig überschreiten, sind sämtliche Gewinne zu versteuern. Gerade bei Kryptowährungen kann es sich steuerlich lohnen, erst nach mindestens einem Jahr den Verkauf vorzunehmen, dann sind die Gewinne steuerfrei. Ausnahmen bilden der gewerbliche Handel mit Kryptowährungen und ggfs. Verkauf von durch Mining erhaltenen Bitcoins.

 
Hand am Steuerrad: Kryptowährung in der Steuererklärung
Gerade bei Kryptowährungen kann es sich steuerlich lohnen, erst nach mindestens einem Jahr den Verkauf vorzunehmen, dann sind die Gewinne steuerfrei.

Warum wurden Kryptowährungen eingeführt?

Kryptowährungen sind rein digitale Währungen und sie wurden gleichzeitig mit der Entwicklung der Blockchain ab 2008 entwickelt. Ziel war und ist es, Zahlungen rein kryptografisch zu legitimieren, ohne Einschaltung von Banken. Die Abwicklung erfolgt über ein Netz an gleichwertigen, dezentralen Rechnern. Ein zentrales Clearing der Geldbewegungen ist – im Gegensatz zum klassischen Banksystem –nicht notwendig.

 

Kryptowährungen sind in Deutschland weder gesetzliches Zahlungsmittel noch gelten Sie als Devisen oder Sorten. Es handelt sich um nur digital verfügbare Währungen. Allerdings müssen Gewinne- und Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen – unter Berücksichtigung der Freigrenze – versteuert werden. Inzwischen gibt es viele tausend verschiedene Kryptowerte, von denen nur ein kleiner Teil nennenswert gehandelt wird.

 

Wie kann man Kryptowährung kaufen?

Kryptowährungen, deren Derivate oder Zertifikate können über verschiedene Wege gekauft werden. Die Entscheidung, welchen Weg man wählt, hängt nicht zuletzt davon ab, wie viel Zeit und Aufwand man dem Thema widmen will und ob man eher „echte“ Bitcoins oder Derivate kaufen möchte.

Kauf über CFD

Bitcoins können recht unkompliziert in Form von CFD über einen Broker gekauft werden. Als Anleger erwirbt man damit eine Art Wertpapier – besitzt den Bitcoin jedoch nicht physisch. Zum Kauf ist ein Konto notwendig, das online schnell eröffnet werden kann. Steuerlich gelten für CFDs und Zertifikate andere Regeln als für echte Coins: Gewinne sind Kapitaleinkünfte nach § 20 EStG und unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag, unabhängig von der Haltedauer. Die einjährige Haltefrist gilt hier nicht. Gezahlt wird mit Kreditkarte, PayPal oder Überweisung.

Kauf von Bitcoin Zertifikaten

Wenn man an der Bitcoin-Kursentwicklung teilhaben möchte, gibt es auch die Möglichkeit, Bitcoin-Zertifikate zu kaufen. Auch hier kauft man keine „echten“ Bitcoins, sondern ein Derivat auf die Kryptowährung. Die Partizipation am Kursgewinn oder Kursverlust beträgt dabei nahezu 1:1.

Bitcoin-Münzen vor einer Kursgrafik
Der Kauf von Kryptowährungen ist einfacher über einen Broker.

Echte Bitcoins kaufen

Es ist auch möglich, „echte“ Bitcoins in Form von digitalem Geld zu kaufen. Voraussetzung dafür ist der Besitz eines Wallets, einer elektronischen Brieftasche. Gekauft wird dann online auf sogenannten Bitcoin-Marktplätzen oder auf Bitcoin-Börsen. Regulierte Handelsplätze verlangen eine Identitätsprüfung. Ab 2026 melden Anbieter von Kryptodienstleistungen Transaktionsdaten ihrer Kunden an die Finanzverwaltung (DAC8, Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz).

Wie kann man Kryptowährung verkaufen?

Der Verkauf kann analog zum Kauf erfolgen, entweder über CFD-Broker oder über Verkauf der Zertifikate oder bei echten Bitcoins dann über Bitcoin-Börsen. Meist erfolgt der Verkauf über den gleichen Weg wie der Kauf. Daher ist es sinnvoll, sich vor dem Kauf von Kryptowährungen eingehend mit der Thematik zu beschäftigen und sich für den passenden Weg zu entscheiden

 

Weitere Fragen zum Thema Kryptowährung

Was bedeutet Blockchain?

Eine Blockchain (englisch für Blockkette) ist eine kontinuierlich erweiterbare Liste von Datensätzen, die als „Blöcke“ bezeichnet werden und mittels eines kryptografischen Verfahrens miteinander verkettet werden. Das Verfahren der kryptografischen Verkettung in einem dezentralen Buchführungs-System ist die technische Basis von Kryptowährungen. Als erste Anwendung von Blockchain wurde die Kryptowährung Bitcoin eingeführt. Kennzeichen von Blockchain ist ein dezentrales Netzwerk und damit ein verteiltes Datenbankmanagementsystem. In Zukunft wird die Blockchain-Methode weiter an Bedeutung gewinnen.

Was bedeutet „Mining“?

Beim sogenannten „Mining“, einem Begriff aus der Goldgräberzeit, werden Krypto-Coins quasi „geschürft“ und nicht gekauft. Steuerlich wird dies wie ein Gewinn aus Gewerbebetrieb angesehen. Dies gilt auch meistens für das sogenannte „Cloudmining“ – allerdings kommt es hier auf den Anbieter und auf den Vertrag an. Wie das Mining einzuordnen ist, regelt das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 im Einzelnen

Server einer Krypto-Mining-Farm
Unter Mining versteht man das Erzeugen von Kryptocoins.

Benötige ich ein Konto bei einer Kryptobörse oder einem CFD-Broker?

In der Regel werden Sie entweder ein Wallet oder ein Konto bei einer Kryptobörse benötigen, falls Sie in Kryptowährungen investieren möchten. Sämtliche dafür anfallende Kosten können Sie von der Steuer absetzen.

Fazit:

Anfangs vielleicht belächelt und zwischendurch als Luftnummer bezeichnet, haben sich Kryptowährungen inzwischen zu einer ernstzunehmenden Größe in der Wirtschaftswelt entwickelt. Zahlungen und Geschäfte im Internet können so – ohne Einschaltung einer Bank – sicher abgewickelt werden.
Beim Handel mit Kryptowährungen sind hohe Kursgewinne möglich. Viele der frühen Anleger von Bitcoins sind inzwischen Millionäre. Allerdings schwanken die Kurse stark und es handelt sich weiterhin um eine recht anfällige (volatile) Anlageform.
Falls Sie Gewinne durch Kryptowährungen erwirtschaften, sollten Sie den steuerlichen Aspekt nicht aus den Augen verlieren. Diese Gewinne müssen in der Steuererklärung angegeben werden und werden steuerlich auch entsprechend behandelt. Das Urteil des Bundesfinanzhofes aus 2023 bestätigt dies.  Besprechen Sie dieses Thema daher unbedingt mit Ihren Steuerberater. Beachten Sie auch stets, ob Sie mit allen privaten Veräußerungsgeschäften des Jahres unter der Freigrenze von 1.000 Euro bleiben. Gerne stehen wir von der Pandotax Steuerberatung GmbH für entsprechende Anfragen zur Verfügung.

*Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, zusammengetragen und geschrieben. Sie ersetzen jedoch keine Rechts- oder Steuerberatung. Bitte stellen Sie für eine rechtlich bindende Beratung eine Anfrage. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder mögliche Änderung der Sachlage.

Dirk Wendl, Steuerberater und Geschäftsführer der Pandotax Steuerberatung GmbH in Köln-Kalk

Autor:

Steuerberater: Dirk Wendl

Dirk Wendl ist schon sein gesamtes Berufsleben im Bereich Steuern tätig. Nach einer Ausbildung als Steuerfachangestellter und einer Fortbildung zum Bilanzbuchhalter absolvierte er nach einer weiteren umfangreichen Ausbildung 2006 die Prüfung als Steuerfachwirt und Steuerberater. Seit 2015 ist er geschäftsführender Gesellschafter der Pandotax Steuerberatungsgesellschaft in Köln. Dirk Wendl hat sich seitdem vor allem als Spezialist für Internationales Steuerrecht, E-Commerce und als Digitalisierungsexperte einen deutschlandweit guten Ruf erarbeitet.

Dekoratives Dreieck

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Pandotax Logo Footer
Bitte füllen Sie dieses Formular aus, damit wir uns persönlich bei Ihnen melden und Ihr individuelles Anliegen mit Ihnen besprechen können.
So wenig Steuern wie möglich zahlen und entspannt in die Zukunft blicken.

Wir helfen Ihnen, das steuerliche Optimum herauszuholen.

Popup Form