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Spenden steuerlich absetzen und die Steuerlast senken

Welche Spenden können Sie steuerlich absetzen? Die schrecklichen Bilder des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine haben in ganz Europa eine riesige Welle der Hilfsbereitschaft erzeugt.
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Dirk Wendl

Welche Spenden können Sie steuerlich absetzen? Die schrecklichen Bilder des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine haben in ganz Europa eine riesige Welle der Hilfsbereitschaft erzeugt. Menschen organisieren sich, um Kriegsopfern zu helfen und sammeln Spenden oder bieten geflüchteten Ukrainern eine vorübergehende Unterkunft. Im Vordergrund steht in erster Linie die selbstlose Hilfe für die ukrainische Bevölkerung und es gilt, die Notlage der Betroffenen zu lindern. Wenn Sie geleistete Spenden von der Steuer absetzen möchten, sollten Sie einige Punkte beachten.

Inhaltsverzeichnis

Die wichtigsten Punkte vorab:

Welche Spenden kann man steuerlich absetzen?

Spenden sind freiwillige Zuwendungen, für die der Spender keine Gegenleistung erwartet. In der Regel liegt der Fokus dabei keineswegs auf steuerlichen Vorteilen, Sie sollten die möglichen Steuerersparnisse allerdings nicht unbeachtet lassen. Die häufigste Form sind Geldspenden, ebenfalls möglich sind Sachspenden wie Kleidung, Nahrungsmittel, Hygieneartikel, Spielzeug oder andere Gebrauchsgegenstände. Weiterhin sind Aufwands- und Vergütungsspenden möglich. Wenn Sie sich bei einem gemeinnützigen Verein persönlich engagieren und neben der ehrenamtlichen Tätigkeit auch Ausgaben wie Fahrtkosten übernehmen, können Sie sich anstelle der Erstattung eine Spendenbescheinigung ausstellen lassen. Der Anspruch auf Kostenersatz muss jedoch in der Vereinssatzung oder einem Vertrag schriftlich festgehalten sein. Ähnlich verhält es sich mit der Vergütungsspende, bei der Sie einem gemeinnützigen Verein unentgeltlich Ihre Arbeitszeit zur Verfügung stellen.

Unabhängig von der Art der Spende ist entscheidend, dass es sich bei dem Spendenempfänger um eine steuerbegünstigte Organisation mit Sitz in Deutschland handelt, damit der deutsche Fiskus Ihre Wohltätigkeit aus steuerlicher Sicht honoriert. Dazu zählen beispielsweise Vereine, Stiftungen, Kirchen oder gemeinnützige Organisationen. Das Finanzamt prüft, ob eine Organisation empfangene Spenden für gemeinnützige, wohl­tätige oder kirchliche Zwecke verwendet und stellt einen Freistellungsbescheid aus. Laut einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes sind in bestimmten Fällen auch Spenden steuerlich absetzbar, die Sie an eine in einem EU- oder EWR-Staat ansässige Organisation geleistet haben. Entscheidend ist, dass der Spendenempfänger mit einer in Deutschland steuer­begünstigten Körperschaft vergleich­bar ist und die Spende das Ansehen der Bundesrepublik im Ausland fördert (siehe BFH-Urteil vom 22.03.2018, Az. XR 5/16).

Wer hat Anspruch auf Baukindergeld?

Steigende Immobilienpreise und stetig wachsende Baukosten führen dazu, dass Wohneigentum für viele Normalverdiener ein unerreichbarer Traum bleibt. Insbesondere für viele Alleinerziehende und Familien mit Kindern ist ein eigenes Zuhause kaum finanzierbar, in Deutschland ist die Wohneigentumsquote im EU-Vergleich daher entsprechend niedrig. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, regelte die damalige Bundesregierung im Koalitionsvertrag die Einführung eines Baukindergeldes.

Das Baukindergeld kann von Alleinerziehenden und Familien beantragt werden, sofern mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt lebt. Sind alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, ist jede natürliche Person zur Beantragung bei der KfW berechtigt. Für wie viele Kinder Sie das Baukindergeld in 2022 oder später erhalten, hängt grundsätzlich von der Sachlage am Tag der Antragstellung ab. Wenn Ihr Kind beispielsweise einen Tag nach der Antragstellung seinen 18. Geburtstag feiert, erhalten Sie dennoch für 10 Jahre das volle Baukindergeld. Für später geborene Kinder können Sie hingegen nachträglich keine Förderung beantragen.

Wie sind Sachspenden oder Unterhaltsleistungen steuerlich absetzbar?

Die Spendenhöhe ist bei Geldspenden unmittelbar anhand des gespendeten Betrages ersichtlich, bei Sachspenden ziehen Sie grundsätzlich den Marktwert heran. Der Neukauf von Sachspenden wie Nahrung, Spielzeug oder Kleidung ist vergleichsweise unkompliziert, da Sie eine Quittung oder Rechnung vorlegen können. Handelt es sich bei den gespendeten Gegenständen um gebrauchte Artikel, müssen Sie den gemeinen Wert ermitteln, um Ihre Spenden von der Steuer absetzen zu können. Dazu schätzen Sie den jeweiligen Marktwert, indem Sie sich beispielsweise an Verkaufsanzeigen orientieren. Bei der Ermittlung sind der ursprüngliche Kaufpreis, das Alter sowie der Zustand des jeweiligen Gegenstandes entscheidend. Auch bei Sachspenden ist eine Zuwendungsbestätigung erforderlich, wenn der Wert Ihrer Spenden den Betrag von 300 Euro übersteigt.

Bei gebrauchten Artikeln muss der Marktwert geschätzt werden.

Eine direkte Zuwendung an eine bedürftige Person können Sie steuerlich nicht als Sonderausgabe anführen. Wenn Sie dauerhaft Menschen in Not finanziell unterstützen, können Sie die Aufwendungen jedoch als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Falls Sie beispielsweise ukrainische Kriegsflüchtlinge in Ihrem Haushalt aufgenommen haben, können Sie in der Anlage Unterhalt für das Jahr 2022 bis zu 9.984 Euro als Unterhaltsleistung steuerlich geltend machen (2021: maximal 9.744 Euro). In diesem Fall verlangt das Finanzamt eine Verpflichtungserklärung. Sie müssen schriftlich bestätigen, dass Sie alle Kosten für den Lebensunterhalt der von Ihnen aufgenommenen Personen tragen. Heben Sie alle Quittungen und Rechnungen auf, damit Sie diese auf Verlangen der Finanzbehörde einreichen können.

Bis zu welcher Höhe kann man Spenden sofort absetzen?

Gemäß § 10b Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen an steuerbegünstigte Organisationen bis zur Höhe von 20 Prozent Ihrer gesamten Einkünfte sofort absetzbar. Diese Aufwendungen tragen Sie bei der Steuererklärung in der Anlage Sonderausgaben ein und mindern damit direkt Ihr zu versteuerndes Einkommen. Haben Sie in einem Kalenderjahr mehr als 20 Prozent Ihrer Einkünfte gespendet, ist der Mehrbetrag als Spendenvortrag auf das Folgejahr übertragbar. Für Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien gelten besondere Regelungen (siehe §§ 34g und 10b EStG). Sie profitieren von einer Ermäßigung der Einkommensteuer in Höhe von 50 Prozent der Spende, bis zum Höchstbetrag von 825 Euro (Singles) bzw. 1.650 Euro (zusammenveranlagte Paare) sind diese Zuwendungen direkt von Ihrer Steuerschuld abziehbar. Insgesamt können Sie Parteispenden in folgender Höhe steuerlich geltend machen:

  • Singles: bis 3.300 Euro
  • zusammenveranlagte Paare: bis 6.600 Euro

Beispiel: Sie spenden einen Betrag von 5.000 Euro an eine Partei. Bei Zusammenveranlagung wird die Hälfte des zulässigen Höchstbetrages (50 Prozent von 3.300 Euro: 1.650 Euro) bei der Steuererklärung sofort erstattet. Den Restbetrag von 1.700 Euro setzen Sie gemäß § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgaben ab.   Spenden an kommunale Wählervereinigungen gelten nicht als Parteispenden. Diese Zuwendungen ermäßigen Ihre Einkommensteuer gemäß § 34g EStG um 50 Prozent, auch hier gelten die Höchstsätze von 825 Euro bei Singles und 1.650 Euro bei zusammenveranlagten Paaren. In seinem Urteil vom 20.03.2017 entschied der BFH, dass bei Spenden an kommunale Wählervereinigungen jedoch keine Begünstigung gemäß § 10b Abs. 2 EStG greift (siehe Az. X R 55/14).

Wie setzt man Spenden von der Steuer ab?

Um Spenden steuerlich absetzen zu können, geben Sie die Spendensummen im Rahmen der Steuererklärung in der entsprechenden Anlage als Sonderausgaben an:

  • Zeile 5: Spenden und Mitgliedsbeiträge für steuerbegünstigte Zwecke (Kirchen, Vereine, gemeinnützige Hilfsorganisationen etc.)
  • Zeile 6: Förderung steuerbegünstigter Zwecke an Empfänger im EU- bzw. EWR-Ausland (Spenden für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecken im Sinne der §§ 51 bis 68 AO)
  • Zeile 7: Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien
  • Zeile 8: Spenden und Mitgliedsbeiträge an Wählervereinigungen (siehe § 34g EStG)
  • Zeilen 9 bis 12: Spenden an gemeinnützige Stiftungen
Abhängig von der Art der Spende, wird die Spendensumme in der entsprechenden Anlage angegeben.

Falls aus dem Vorjahr ein verbleibender Spendenvortrag berücksichtigt werden soll, ist der entsprechende Eintrag in der Anlage Sonstiges in Zeile 6 vorzunehmen.

Wie kann man Spenden nachweisen?

Bei einer Spende von maximal 300 Euro (bis 2020: 200 Euro) ist keine spezielle Zuwendungsbescheinigung erforderlich (siehe § 50 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStDV). Dem Finanzamt genügt in diesem Fall ein vereinfachter Zuwendungsnachweis wie beispielsweise ein Kontoauszug oder ein Ausdruck zu einer mittels Paypal getätigten Transaktion. Viele Finanzämter erkennen Spenden bis 100 Euro aus Kulanz auch ohne Belege an, wenn Sie die einzelnen Ausgaben und die Empfänger auflisten. Allerdings besteht diesbezüglich kein Rechtsanspruch.

Wenn Sie mehr als 300 Euro gespendet haben und diese Spenden steuerlich absetzen möchten, ist zum Nachweis eine Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster erforderlich. Dieses Dokument erhalten Sie vom Spendenempfänger, viele Organisationen übermitteln den Nachweis inzwischen sogar auf elektronischem Weg direkt an das Finanzamt. Unter anderem sind folgende Angaben erforderlich:

  • Adresse des Spendenempfängers
  • Art und Höhe der Spende
  • Bestätigung der Verwendung für einen steuerbegünstigten Zweck

 

Ebenso wie andere Belege müssen Sie dieses Dokument im Rahmen der Steuererklärung nicht mehr an das Finanzamt senden. Seit 2018 gilt eine Belegvorhaltepflicht, die Nachweise sind somit in jedem Fall aufzubewahren, da die Finanzbehörde die Zusendung der Belege nachträglich anfordern kann.

Die Pandotax Steuerberatung

berät Sie umfassend zur Absetzbarkeit von Spenden.

Corona, Krieg und Katastrophen: Sonderregelungen im Katastrophenfall

Bei Hungersnöten oder Naturkatastrophen wie dem Jahrhundert-Hochwasser in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen im Jahr 2021 gelten besondere Regelungen, wenn Sie Spenden von der Steuer absetzen möchten. In diesen Fällen genügt auch bei Spenden von mehr als 300 Euro der vereinfachte Spendennachweis. Aufgrund der Corona-Krise geleistete Spenden sind ebenfalls von dieser Sonderregelung umfasst. Unabhängig von der Spendenhöhe schließt dies weiterhin Spenden ein, die Sie zur Unterstützung von Opfern des Krieges in der Ukraine leisten.

 

Kann man einen Spenden-Freibetrag in die Lohnsteuerkarte eintragen lassen?

Liegen Ihre Sonderausgaben zusammen mit den außergewöhnlichen Belastungen bei mindestens 600 Euro pro Jahr, kann der Eintrag eines Freibetrages für Sonderausgaben in der Lohnsteuerkarte sinnvoll sein. Dann greift das Lohnsteuerermäßigungsverfahren und Sie profitieren sofort von der Steuerersparnis, da sich Ihr monatliches Nettoeinkommen erhöht. Sie sind jedoch zur Abgabe einer Steu­er­er­klä­rung verpflichtet und müssen mit einer Nachzahlung rechnen, falls Ihre abzugsfähigen Ausgaben geringer ausfallen als angenommen.

 

Fazit:

Sie sind unsicher, welche Spenden Sie steuerlich absetzen können und was bei der Steuererklärung zu beachten ist? Die Pandotax Steuerberatungsgesellschaft mbH ist mit den individuellen Anforderungen bestens vertraut und berät Sie umfassend zur Absetzbarkeit von Spenden. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine Nachricht und vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch.

 
 

*Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, zusammengetragen und geschrieben. Sie ersetzen jedoch keine Rechts- oder Steuerberatung. Bitte stellen Sie für eine rechtlich bindende Beratung eine Anfrage. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder mögliche Änderung der Sachlage.

Autor:

Steuerberater: Dirk Wendl

Dirk Wendl ist schon sein gesamtes Berufsleben im Bereich Steuern tätig. Nach einer Ausbildung als Steuerfachangestellter und einer Fortbildung zum Bilanzbuchhalter absolvierte er nach einer weiteren umfangreichen Ausbildung 2006 die Prüfung als Steuerfachwirt und Steuerberater. Seit 2015 ist er geschäftsführender Gesellschafter der Pandotax Steuerberatungsgesellschaft in Köln. Dirk Wendl hat sich seitdem vor allem als Spezialist für Internationales Steuerrecht, E-Commerce und als Digitalisierungsexperte einen deutschlandweit guten Ruf erarbeitet.

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