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ETF-Sparplan steuerlich absetzen 

Mit einem ETF-Sparplan können Sie nicht nur langfristig Vermögen aufbauen, sondern auch steuerliche Vorteile nutzen. In unserem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihre ETF-Gewinne effizient
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Dirk Wendl

Wie Sie mit cleverer Steuerplanung mehr aus Ihrem ETF-Sparplan herausholen

Wussten Sie, dass Sie mit der richtigen Strategie Ihren ETF-Sparplan steuerlich optimieren können? Viele Anlegerinnen und Anleger fragen sich, welche Steuern auf ihre ETF-Gewinne anfallen und wie sie ihre Steuerlast möglichst gering halten können. In Deutschland gelten für ETFs besondere Regelungen, die unter anderem die Abgeltungsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer betreffen. Doch wie lassen sich diese Steuerbelastungen reduzieren? In diesem Artikel erfahren Sie, welche Steuervorteile Ihnen als ETF-Sparer zustehen und wie Sie diese geschickt für sich nutzen können.

Inhaltsverzeichnis

Die wichtigsten Punkte vorab kurz zusammengefasst:

Kann ich meinen ETF-Sparplan von der Steuer absetzen?

Zunächst die Information: Nein, ETF-Sparpläne können in der Regel nicht direkt von der Steuer abgesetzt werden. Sie gelten als private Kapitalanlage und fallen nicht unter steuerlich begünstigte Vorsorgeaufwendungen. Allerdings können Sie den Sparerpauschbetrag nutzen, um einen Teil Ihrer Kapitalerträge steuerfrei zu halten. Wie Sie Ihren ETF-Sparplan dennoch steuerlich optimieren können, erfahren Sie in diesem Artikel.

Wie viele Steuern zahlt man auf ETF-Gewinne?

Verkaufen Sie Ihr ETF mit Kursgewinn, gilt dieser Gewinn steuerlich als sog. Kapitalertrag. In Deutschland zahlt man auf Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer. Zudem gibt es den Solidaritätszuschlag bei der Abgeltungssteuer immer noch, weswegen zusätzlich 5,5 Prozent der Abgeltungssteuer erhoben werden. Sollten Sie Kirchenmitglied sein, so zahlen Sie auf den Gewinn noch 8 oder 9 Prozent – abhängig vom Bundesland. 

Die Steuerbelastung beim Verkauf von ETF-Anteilen mit Gewinn (realisierte Gewinne) ergibt sich insgesamt folgendermaßen:

Sollten Sie Kirchenmitglied sein, beträgt die Steuerbelastung 26,38 Prozent. Als Kirchenmitglied zahlen Sie knapp 28 Prozent außer in Bayern und Baden-Württemberg, dort sind es 27,82 Prozent.

Welche Steuerarten gibt es bei ETFs?

Abgeltungssteuer

Die Hauptkomponente der Besteuerung von ETF-Erträgen in Deutschland ist die Abgeltungssteuer, die pauschal 25 % auf Kapitalerträge beträgt. Sie wird auf Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne erhoben und in der Regel automatisch von der depotführenden Bank berechnet und abgeführt. Diese Steuer „gilt die Steuerschuld ab“, was bedeutet, dass mit ihrer Zahlung die Steuerpflicht für diese Erträge erfüllt ist.

Solidaritätszuschlag

Zusätzlich zur Abgeltungssteuer fällt der Solidaritätszuschlag an, der 5,5 % der Abgeltungssteuer beträgt. In vielen Fällen wird dieser Zuschlag nicht mehr erhoben, jedoch weiterhin bei Kapitalerträgen. In Kombination mit der Abgeltungssteuer ergibt sich dadurch ein Gesamtsteuersatz von 26,375 % auf Kapitalerträge aus ETFs.

Kirchensteuer

Für Mitglieder einer kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft kommt als dritte Komponente noch die Kirchensteuer hinzu. Die Höhe dieser Steuer variiert je nach Bundesland, beträgt aber in den meisten Fällen entweder 8 % oder 9 % der Abgeltungssteuer. Die Kirchensteuer wird ebenfalls automatisch von der Bank einbehalten und abgeführt, sofern die Religionszugehörigkeit bekannt ist.

Beachten Sie, dass diese Steuern in den meisten Fällen automatisch von der depotführenden Bank berechnet und abgeführt werden. Als Anleger müssen Sie sich in der Regel nicht selbst um die Versteuerung kümmern, sollten aber die Grundlagen verstehen, um Ihre Investitionsentscheidungen fundiert treffen zu können.

Worauf genau fallen bei einem ETF Steuern an?

Zinsen

Bei ETFs, die in zinstragende Wertpapiere wie Anleihen investieren, werden die erwirtschafteten Zinserträge besteuert. Diese Zinsen sind Teil der Gesamterträge des ETFs und unterliegen der Abgeltungssteuer.

Wichtig ist es jedoch, zwischen verschiedenen Arten von Erträgen und ETF-Strukturen zu unterscheiden:
    Ausschüttende ETFs: Bei diesen werden die Zinserträge direkt an die Anleger ausgeschüttet und unterliegen sofort der Besteuerung.
    Thesaurierende ETFs:Hier werden die Zinserträge reinvestiert. Die Besteuerung erfolgt trotzdem jährlich über die sogenannte Vorabpauschale.

Mann sitzt an den Steuern.
Bei Verkauf von Anteilen eines ETFs mit Gewinn, fallen auf diese realisierten Kursgewinne Steuern an.

Dividenden

Dividenden, die von den im ETF enthaltenen Aktien ausgeschüttet werden, sind ebenfalls steuerpflichtig. Unabhängig davon, ob es sich um einen ausschüttenden oder thesaurierenden ETF handelt. Der Unterschied dabei ist, dass bei ausschüttenden ETFs die Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer greifen und bei thesaurierenden ETFs das Konzept der Vorabpauschale greift.

Realisierte Kursgewinne

Wenn Sie Anteile eines ETFs mit Gewinn verkaufen, fallen auf diese realisierten Kursgewinne Steuern an. Der Gewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen Verkaufspreis und Kaufpreis der ETF-Anteile.

Was ist die Vorabpauschale?

Die Vorabpauschale ist ein steuerliches Konzept, das im Rahmen der Investmentsteuerreform 2018 eingeführt wurde, um eine gleichmäßige Besteuerung von thesaurierenden und ausschüttenden ETFs (Exchange Traded Funds) sicherzustellen. Sie dient als Bemessungsgrundlage für die jährliche Besteuerung von Wertzuwächsen bei ETFs, auch wenn diese nicht realisiert wurden.

Kernaspekte der Vorabpauschale:

Die Vorabpauschale soll eine gerechte Besteuerung für alle Investoren gewährleisten und verhindert die Nutzung von thesaurierenden ETFs als Steuerstundungsmodell.

Sparerpauschbetrag – Steuerfreibetrag bei Kapitalanlagen

Der Sparerpauschbetrag bei ETFs ist ein steuerlicher Freibetrag, der es Anlegern ermöglicht, Kapitalerträge aus ETFs bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei zu vereinnahmen. Hier sind die wichtigsten Aspekte:

  • Höhe des Freibetrags: Seit 2023 beträgt der Sparerpauschbetrag 1.000 Euro für Einzelpersonen und 2.000 Euro für gemeinsam veranlagte Paare pro Jahr.
  • Anwendungsbereich: Er gilt für alle Arten von Kapitalerträgen, einschließlich Ausschüttungen, Dividenden und realisierte Kursgewinne aus ETFs.
  • Steuervorteil: Kapitalerträge innerhalb dieses Freibetrags sind von der Abgeltungssteuer befreit.

Sie als Anleger können den Sparerpauschbetrag verwenden, indem Sie einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Depotbank einrichten.

Maximieren Sie Ihre Rendite durch clevere Steuerplanung! Als ETF-Sparer können Sie von diesen steuerlichen Regelungen profitieren: Sparerpauschbetrag vollständig ausnutzen, richtige Kombination aus thesaurierenden und auschüttenden ETFs und die Optimierung Ihrer Freustellungsaufträge.

Steuerliche Behandlung verschiedener ETF-Typen

Die steuerliche Behandlung von ETFs hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Art der Replikation und der Ertragsverwendung.

Physische vs. synthetische ETFs

Physische ETFs, die direkt in die zugrunde liegenden Wertpapiere investieren, und synthetische ETFs, die Derivate zur Indexnachbildung nutzen, werden grundsätzlich gleich besteuert. Allerdings können synthetische ETFs in bestimmten Fällen steuerliche Vorteile bieten:

Holzklötzchen mit ETF beschriftet
Bei ausschüttenden ETFs erfolgt die Besteuerung bei jeder Ausschüttung sofort durch die Depotbank.
  • Synthetische ETFs auf US-Indizes wie den S&P 500 sind von der US-Quellensteuer auf Dividenden befreit. Dadurch können sie theoretisch bis zu 100 % der Bruttodividende vereinnahmen, während physische ETFs nur maximal 85 % erhalten.
  • Bei einer Dividendenrendite von etwa 2 % kann dies zu einem jährlichen Mehrertrag von bis zu 0,3 Prozentpunkten führen.

Ausschüttende vs. thesaurierende ETFs

Seit der Investmentsteuerreform 2018 werden ausschüttende und thesaurierende ETFs steuerlich weitgehend gleichbehandelt:

  • Bei ausschüttenden ETFs erfolgt die Besteuerung bei jeder Ausschüttung sofort durch die Depotbank.
  • Bei thesaurierenden ETFs wird zu Jahresbeginn eine Vorabpauschale erhoben, um eine Mindestbesteuerung sicherzustellen.

Thesaurierende ETFs können einen leichten Steuervorteil bieten, da der Großteil der Steuern erst beim Verkauf fällig wird. Dies verstärkt den Zinseszinseffekt.

Domizil des ETFs

Das Fondsdomizil (z.B. Irland, Luxemburg oder Deutschland) kann steuerliche Auswirkungen haben, insbesondere in Bezug auf die Quellensteuer auf Dividenden. ETFs mit Sitz in Irland können beispielsweise von günstigeren Doppelbesteuerungsabkommen profitieren

Insgesamt ist die steuerliche Behandlung von ETFs seit der Investmentsteuerreform 2018 vereinfacht worden. In den meisten Fällen erfolgt die Besteuerung automatisch durch die depotführende Bank, sodass Anleger in der Regel keine zusätzlichen Schritte unternehmen müssen.

Teilfreistellung – Steuervorteil bei ETF-Sparplänen

Die Teilfreistellung sorgt dafür, dass nur noch ein Teil der Erträge mit der Abgeltungssteuer versteuert werden müssen und verhindert so eine Doppelbesteuerung. Denn seit der Investmentsteuerreform müssen Anbieter von Investmentfonds on top noch 15 Prozent Körperschaftssteuer auf Erträge entrichten. Die Höhe der Teilfreistellung hängt vom Aktienanteil des ETFs ab:

Geldstapel die größer werden.
Die Teilfreistellung verhindert eine Doppelbesteuerung.
  • Aktienfonds (mindestens 51 % Aktien): 30 % Teilfreistellung
  • Mischfonds (25-50 % Aktien): 15 % Teilfreistellung
  • Fonds mit weniger als 25 % Aktien: Keine Teilfreistellung

Werden also beispielsweise bei einem Aktienfonds mindestens 51 % Aktienanteil 1000 Euro Gewinn realisiert, so werden durch die 30 % Teilfreistellung nur 700 Euro davon besteuert. So fallen bei der Abgeltungssteuer nicht 250 Euro, sondern nur 175 Euro an. Hierauf kommen noch der Solidaritätszuschlag und möglicherweise die Kirchensteuer.

Weitere wichtige Informationen zur Teilfreistellung für Sie als ETF-Anleger:

  • Die Teilfreistellung gilt automatisch, Anleger müssen nichts beantragen
  • Sie gilt zusätzlich zum Sparerpauschbetrag von 1.000 € (Stand 2024)
  • Anleihen- oder Rohstoff-ETFs profitieren nicht von der Teilfreistellung

Sind Sie sich unsicher, ob Sie alle steuerlichen Vorteile Ihrer ETF-Anlagen ausschöpfen? Als erfahrene Steuerberater bieten wir Ihnen professionelle Prüfung Ihrer ETF-Sparpläne auf Steueroptimierung, stellen sicher, dass Ihre Angaben in der Steuererklärung korrekt sind und maximieren Ihre Steuervorteile.

ETF-Sparpläne in der Steuererklärung angeben

Bei inländischen ETFs und einem eingerichteten Freistellungsauftrag müssen Anleger in der Regel keine aktiven Schritte in ihrer Steuererklärung unternehmen. Die Depotbank führt die fälligen Steuern automatisch ab und stellt einen jährlichen Bericht zur Verfügung, der die Erträge und die bereits abgeführten Steuern auflistet.

Für die Steuererklärung sind nur noch wenige Angaben relevant:

  • Höhe der Ausschüttungen (Dividenden)
  • Art des Fonds
  • Fondswert am Jahresanfang und -ende

 

Bei ausländischen ETFs kann es erforderlich sein, dass Anleger die Besteuerung selbst vornehmen müssen. In diesem Fall können die notwendigen Informationen dem Jahresbericht des Fonds entnommen werden.

Diese vereinfachte Handhabung gilt seit der Investmentsteuerreform von 2018 und hat den Prozess für die meisten Anleger deutlich erleichtert.

Fazit:

Ein gut durchdachter ETF-Sparplan bietet nicht nur langfristige Renditechancen, sondern auch steuerliche Vorteile, die Sie optimal nutzen können. Durch den Sparerpauschbetrag, die Teilfreistellung und die automatische Abführung der Steuern durch Ihre Bank wird der Prozess vereinfacht. Dennoch ist es wichtig, die verschiedenen Steuerarten wie die Abgeltungssteuer und die Vorabpauschale zu kennen, um Ihre Anlageentscheidungen effizient zu gestalten. Mit der richtigen Planung können Sie Ihre Steuerlast minimieren und so das volle Potenzial Ihrer Investition ausschöpfen. Lassen Sie sich von den Experten von Pandotax professionell beraten, um sicherzustellen, dass Sie alle Vorteile nutzen. Damit Sie nicht mehr Steuern zahlen, als notwendig. Lesen Sie weiterer unserer Beiträge und lernen Sie uns kennen und erfahren Sie mehr!

FAQ - ETF-Sparplan steuerlich absetzen

Welche Vorteile bietet ein ETF-Sparplan im Vergleich zu anderen Anlageformen hinsichtlich der Besteuerung?

Ein ETF-Sparplan bietet steuerliche Vorteile durch die Teilfreistellung für Aktien-ETFs, die Ihre Steuerlast auf Gewinne senken kann. Zudem profitieren Sie vom Sparerpauschbetrag, der Kapitalerträge bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei stellt, was bei anderen Anlageformen oft nicht der Fall ist.

Gibt es Möglichkeiten, ETF-Investments steuerlich zu optimieren?

Ja, es gibt Wege zur steuerlichen Optimierung. Nutzen Sie den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro (2.000 Euro für Ehepaare) vollständig aus. Beachten Sie auch die Teilfreistellung für Aktienfonds. Langfristiges Halten kann zudem die Steuerlast durch den Zinseszinseffekt reduzieren. Vermeiden Sie häufiges Umschichten, um Steuern zu sparen.

Wie werden Gewinne aus ETF-Sparplänen steuerlich behandelt?

Gewinne aus ETF-Sparplänen unterliegen der Abgeltungssteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Bei Aktien-ETFs gilt eine Teilfreistellung von 30 % auf die Gewinne. Die Steuer wird automatisch von der Bank abgeführt. Beachten Sie auch die mögliche jährliche Besteuerung durch die Vorabpauschale.

*Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, zusammengetragen und geschrieben. Sie ersetzen jedoch keine Rechts- oder Steuerberatung. Bitte stellen Sie für eine rechtlich bindende Beratung eine Anfrage. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder mögliche Änderung der Sachlage.

Autor:

Steuerberater: Dirk Wendl

Dirk Wendl ist schon sein gesamtes Berufsleben im Bereich Steuern tätig. Nach einer Ausbildung als Steuerfachangestellter und einer Fortbildung zum Bilanzbuchhalter absolvierte er nach einer weiteren umfangreichen Ausbildung 2006 die Prüfung als Steuerfachwirt und Steuerberater. Seit 2015 ist er geschäftsführender Gesellschafter der Pandotax Steuerberatungsgesellschaft in Köln. Dirk Wendl hat sich seitdem vor allem als Spezialist für Internationales Steuerrecht, E-Commerce und als Digitalisierungsexperte einen deutschlandweit guten Ruf erarbeitet.

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