Der ultimative Bitcoin-Steuer-Ratgeber inklusive Rechner
Der Bitcoin ist die wohl berühmteste Kryptowährung der Welt und hat eine rasante Entwicklung hingelegt. Der Handel mit Bitcoin begann 2009 und der erste Wechselkurs wurde mit 0,08 Cent (Dollar) pro Bitcoin kalkuliert. Anfang Dezember 2020 lag der Kurs bereits bei ungefähr 18.000 US-Dollar pro Bitcoin. Die Kursentwicklung war dabei durchaus wechselhaft, jedoch tendenziell steigend. Es waren also riesige Kursgewinne möglich. Doch was ist mit diesen Gewinnen? Müssen diese versteuert werden? Die Antwort ist: Tendenziell ja – aber die Steuer lässt sich vermeiden. Erfahren Sie hier mehr!
Steuerart: Keine Kapitalertragsteuer (25 %), sondern Einkommensteuer nach dem persönlichen Steuersatz (bis zu 45 % + Soli).
Rechtliche Einordnung: Gewinne gelten als privates Veräußerungsgeschäft gemäß § 23 EStG.
Haltefrist: * Verkauf nach über 12 Monaten: Komplett steuerfrei.
Verkauf innerhalb von 12 Monaten: Steuerpflichtig (sofern über Freigrenze).
Freigrenze (ab 2024): * Gewinne bis 999,99 € pro Kalenderjahr bleiben steuerfrei.
Ab 1.000 € muss der gesamte Betrag versteuert werden (kein Freibetrag).
Berechnungsmethode: In der Regel wird die FIFO-Methode (First In, First Out) angewandt (die zuerst gekauften Coins gelten als zuerst verkauft).
Tauschgeschäfte: Ein Tausch von Krypto zu Krypto (z. B. Bitcoin gegen Ethereum) gilt steuerlich als Verkauf und ist ein relevanter Realisierungsvorgang.
Verlustverrechnung: Krypto-Verluste können nur mit Gewinnen aus derselben Einkunftsart (andere private Veräußerungsgeschäfte) verrechnet werden.
Steuererklärung: Angabe der Gewinne/Verluste in der Anlage SO.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Gewinn aus der Veräußerung von Kryptowährung zu berechnen. Folgende drei Methoden sind dabei zulässig:
Diese Methode heißt “First-in-First-out” und geht davon aus, dass die Bestände, die zuerst eingekauft wurden, auch zuerst wieder verkauft werden.
Diese Methode heißt “Last-in-First-out” und bedeutet, dass man die Bestände, die zuletzt gekauft wurden, zuerst wieder
Es ist auch zulässig, einen Durchschnittspreis aus allen bisher gekauften Beständen anhand der gezahlten Kaufpreise zu ermitteln und diesen vom Verkaufspreis abzuziehen, um den Gewinn oder Verlust zu ermitteln.
Grundsätzlich ist es so, dass die Methode zwar frei gewählt werden kann, die Wahl und die jeweiligen Kauf- und
Verkaufspreise jedoch dokumentiert und ggf. begründet werden sollten. Besprechen Sie das Vorgehen unbedingt mit einem Steuerberater, damit alles korrekt dargelegt wird und die steuerliche Belastung optimiert wird.
Bitte beachten: Gewinne dieser Art gehören zu den Privaten Veräußerungsgeschäften und werden mit Erlösen aus anderen Privatverkäufen (z.B. Antiquitäten, Schmuck, Bilder, Teppiche, Antike Möbel usw.) zusammengerechnet. Daher unbedingt vor weiteren Verkäufen prüfen, ob noch andere Erlöse vorliegen.
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Dirk Wendl ist schon sein gesamtes Berufsleben im Bereich Steuern tätig. Nach einer Ausbildung als Steuerfachangestellter und einer Fortbildung zum Bilanzbuchhalter absolvierte er nach einer weiteren umfangreichen Ausbildung 2006 die Prüfung als Steuerfachwirt und Steuerberater. Seit 2015 ist er geschäftsführender Gesellschafter der Pandotax Steuerberatungsgesellschaft in Köln. Dirk Wendl hat sich seitdem vor allem als Spezialist für Internationales Steuerrecht, E-Commerce und als Digitalisierungsexperte einen deutschlandweit guten Ruf erarbeitet.


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