Studiengebühren, Lehrbücher, Miete – das ach so schöne Studentenleben geht ganz schön ins Geld. Viele Studenten müssen mittlerweile besonders im Angesicht steigender Mieten und Energiekosten ganz schön auf Ihre Ausgaben achten und sparsam mit Ihren Finanzen umgehen. Hier gibt es allerdings eine gute Möglichkeit, sich etwas von seinem Geld zurückzuholen: Geben Sie eine Steuererklärung für Ihr Studium an! Durchschnittlich bekommen Sie über 1.000 Euro an Steuern vom Finanzamt zurückerstattet. Das lohnt sich also! Wir erklären Ihnen im Folgenden daher alles, was Sie über die Steuererklärung als Student wissen müssen.
Inhaltsverzeichnis
Die wichtigsten Punkte vorab:
- Kosten, die im Rahmen Ihres Studiums anfallen, können Sie steuerlich absetzen, z.B. Studiengebühren, Arbeitsmittel, Fahrtkosten oder Miete.
- In der Regel sind Studenten nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, doch es lohnt sich: Ausgaben für das Studium können steuerlich geltend gemacht und so im Schnitt über 1.000 Euro zurückerstattet werden.
- In der Regel sind Studenten nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, doch es lohnt sich: Ausgaben für das Studium können steuerlich geltend gemacht und so im Schnitt über 1.000 Euro zurückerstattet werden.
- Bei Steuererklärungen als Student in Zweitausbildung werden Studienkosten vollständig als Werbungskosten deklariert und können als Verlustvortrag in zukünftige Jahre übertragen werden.
Lohnt sich eine Steuererklärung für Studenten?
Steuererklärungen – die gebe ich doch erst ab, wenn ich richtig arbeite, oder? Dass Studenten nichts mit Steuern zu tun haben, dieser Auffassung sind viele junge Menschen. Studenten befassen sich häufig noch nicht mit der Steuererklärung, erscheint sie doch lästig und aufwändig. Doch wir haben es bereits angeschnitten: Eine Steuererklärung für die im Studium entstandenen Kosten abzugeben lohnt sich! Warum sollten Sie sich Kosten erst zurückholen, wenn Sie nicht mehr studieren und Vollzeit arbeiten, wenn Sie doch jetzt schon viele Ausgaben haben? Schließlich fallen auch im Studium einige Beträge an, die Sie steuerlich geltend machen können. Damit lassen sich schnell mal über 1.000 Euro vom Fiskus zurückholen – ein wahrer Gewinn für die oft auf Sparflamme laufenden Studierenden!
Wann kann ich als Student Steuern absetzen?
Wer kann und wer muss eine Steuererklärung für sein Studium abgeben? Das ist die große Frage! Normalerweise sind Studierende aufgrund ihres geringen oder fehlenden Einkommens nicht dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Da ihnen jedoch während ihres Studiums Kosten für ihre Ausbildung entstehen, die sie steuerlich absetzen können, kann es sich für sie lohnen, eine freiwillige Steuererklärung anzufertigen. Wir zeigen Ihnen nachfolgend, wer eine Steuererklärung aufgrund seines Studiums am besten abgeben sollte und für wen dies sogar ein Muss ist.
Steuererklärung für BAFöG-Empfänger und Stipendiaten
Wer BAföG bezieht, wird schnell merken, dass der ausgezahlte Betrag meist nicht ausreicht, um das Studium vollständig zu finanzieren. Deshalb ist es für BAföG-Bezieher empfehlenswert, eine Steuererklärung abzugeben, da BAföG und Stipendien steuerfrei sind und als Einkommen nicht berücksichtigt werden.
Steuererklärung für Studierende ohne Einkommen
Eine Steuererklärung ist für Studierende ohne Einkommen nicht verpflichtend, aber freiwillig möglich, um Studienkosten bei der Steuer geltend zu machen und möglicherweise in späteren Jahren Steuervorteile zu nutzen.
Steuererklärung für Studierende mit einem 450-Euro-Job (Minijob)
Sie müssen keine Steuererklärung bei einem sogenannten Minijob abgeben, da ihr Arbeitgeber die Abgaben übernimmt.
Steuererklärung für Studierende mit Ferienjob oder bezahltem Praktikum
Lohnsteuer, die von Arbeitgebern während eines Ferienjobs oder bezahlten Praktikums abgezogen wurde, kann durch die Abgabe einer Steuererklärung zurückgefordert werden.
Steuererklärung für Studierende mit Einkommen
Selbstständige oder freiberufliche Studierende, die im Jahr mehr als den Grundfreibetrag verdienen, müssen eine Steuererklärung abgeben. Der Grundfreibetrag beträgt für das Jahr 2021 9.744 Euro und für 2022 9.984 Euro. Wer unterhalb des Freibetrags liegt, zahlt keine Steuern und muss auch keine Steuererklärung abgeben. Studierende können aber mit einer freiwilligen Steuererklärung für ihr Studium die Kosten für ihre zweite Ausbildung beim Fiskus absetzen.
Steuererklärung für Duale Studenten
Eine Steuererklärung für ein duales Studium ist verpflichtend, da hier ein regelmäßiges Einkommen vorliegt.
Steuererklärung für Studierende mit Mieteinnahmen oder Kapitaleinkünften
Eine Steuererklärung ist fällig, wenn Mieteinnahmen oder Kapitaleinkünfte den Grundfreibetrag überschreiten.
Steuererklärung für Studierende mit mehreren Anstellungen
Studierende, die bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt waren, müssen eine Steuererklärung abgeben.
Tipp: Auch Eltern können das Studium von der Steuer absetzen!
Eltern, die Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag haben, können den Ausbildungsfreibetrag von 924 Euro pauschal geltend machen, sofern ihr Kind nicht mehr zu Hause wohnt.
Und wenn das Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat und damit kein Anspruch auf Kindergeld mehr besteht, können Eltern Unterhaltszahlungen bis zu einem Betrag von höchstens 9.744 Euro im Jahr 2021 bzw. 9.984 Euro im Jahr 2022 als außergewöhnliche Belastung in ihrer Steuererklärung angeben. Dadurch können sie ihre Steuerlast verringern.
Wie kann ich mein Studium steuerlich absetzen?
Sie wollen Ihre Ausgaben, die im Zuge Ihres Studiums entstanden sind, steuerlich geltend machen? Dann müssen Sie eine Steuererklärung abgeben! Hierbei wird allerdings zwischen Erst- und Zweitstudenten unterschieden.
Steuererklärung als Student im Zweitstudium
Studierende im Zweitstudium, z.B. Masterstudenten, können ihre Studienkosten jedoch vollständig als Werbungskosten deklarieren und sie als Verlustvortrag in zukünftige Jahre übertragen. Hierfür gibt es keine zeitliche Begrenzung. Daher können Sie jedes Jahr einen neuen Verlust geltend machen, der zum bestehenden Verlust addiert wird. Sobald Sie später in den Beruf einsteigen, kann das Finanzamt Ihre Werbungskosten aus dem Studium nachträglich berücksichtigen. Solch ein Verlustvortrag kann sogar rückwirkend bis zu sieben Jahre geltend gemacht werden.
Steuererklärung als Student im Erststudium
Im Erststudium können Sie Ihre Studienkosten nicht vollständig von der Steuer absetzen. Stattdessen können Sie diese Kosten als Sonderausgaben beim Finanzamt bis zu einer maximalen Höhe von 6.000 Euro pro Kalenderjahr geltend machen.
Die Pandotax Steuerberatungsgesellschaft
Bis zu welchem Betrag kann man Studienkosten absetzen?
Wenn Sie sich im Erststudium befinden, können Sie bis zu 6.000 Euro Ihrer Studienkosten steuerlich absetzen. Im Zweitstudium hingegen können fast alle Kosten des Studiums als Werbungskosten abgesetzt werden. Sollten Sie unsicher sein, welche Kosten konkret absetzbar sind, helfen wir als Steuerexperten von Pandotax Ihnen gerne weiter!
Wo gebe ich mein Studium in der Steuererklärung an?
Wenn Sie Ihre Studienkosten in der Steuererklärung angeben möchtest, müssen Sie diese unter den Werbungskosten oder Sonderausgaben eintragen, je nachdem in welchem Abschnitt des Steuerformulars diese Kosten erfasst werden sollen. Hier gilt: Sind Sie in Ihrem Erststudium, sind die Kosten unter den Sonderausgaben zu erfassen. befinden Sie sich im Zweitstudium, sind die Einträge als Werbungskosten anzugeben.
Wenn Sie Ihr Erststudium als Werbungskosten absetzen möchten, müssen Sie die Kosten in der Anlage N Ihrer Steuererklärung eintragen. Hier gibt es spezielle Felder für die verschiedenen Arten von Werbungskosten, die Sie geltend machen können, z.B. Fortbildungs- oder Fahrtkosten.
Möchten Sie Ihr Studium als Sonderausgaben im Rahmen eines Zweitstudiums absetzen, sind die Kosten in der Anlage Sonderausgaben Ihrer Steuererklärung einzutragen. Auch hier gibt es spezielle Felder für die verschiedenen Arten von Sonderausgaben.
Tipp: Steuererklärung für das Studium rückwirkend abgeben
Steuererklärungen können im Allgemeinen bis zu vier Jahre rückwirkend eingereicht werden. Es ist demnach also noch möglich, auch aus vorherigen Studienjahren seine Kosten zurückzuholen.
Bei Anträgen auf gesonderte Verlustfeststellung gibt es sogar eine Verjährungsfrist von sieben Jahren. Das bedeutet, dass Sie noch bis Ende 2023 Verluste aus Studienkosten für die Jahre 2016 bis heute geltend machen können.
Fazit:
Für Studenten ist es äußerst lohnenswert, alle anfallenden Kosten, die durch Ihr Erst- oder Zweitstudium entstanden sind, steuerlich abzusetzen. Gerade im Angesicht der oftmals knappen Kasse Studierender hilft die Abgabe einer Steuererklärung, sich sein Geld zurückzuholen. Gerne stehen wir von Pandotax Ihnen bei jeglichen Fragen zur Seite und unterstützen Sie bei der Abgabe Ihrer Steuererklärung für das Studium. Wir helfen Ihnen, so wenig Steuern wie möglich zu zahlen!
*Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, zusammengetragen und geschrieben. Sie ersetzen jedoch keine Rechts- oder Steuerberatung. Bitte stellen Sie für eine rechtlich bindende Beratung eine Anfrage. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder mögliche Änderung der Sachlage.