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Umzugskosten absetzen und Steuern sparen – Alle wichtigen Tipps

Umzüge sind anstrengend und teuer, können jedoch steuerlich abgesetzt werden. Wie genau dabei Steuern gespart werden können, hängt davon ab, aus welchen Gründen der Umzug
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Dirk Wendl

Ein Umzug ist aufwendig und teuer. Egal, ob aufgrund eines Jobwechsels, eines neuen Studienortes oder weil die alte Wohnung einfach zu klein geworden ist. Ein kleiner Trost ist dann, dass die Umzugskosten steuerlich absetzbar sind, auch bei privaten Umzügen. Erfahren Sie hier mehr darüber, wie man Umzugskosten absetzen kann, welche Kosten wie und wo in der Steuererklärung aufzuführen sind und warum Kinder im Masterstudium eine eigene Steuererklärung abgeben sollten, um Umzugskosten geltend zu machen.

Inhaltsverzeichnis

Die wichtigsten Punkte vorab:

Was sind Umzugskosten?

Als Umzugskosten werden alle Kosten angesehen, die durch die Verlegung der Wohnung entstehen. Dazu gehören neben den reinen Transportkosten auch alle Nebenkosten des Umzugs, wie z.B. Ab- und Aufbau von Möbeln, Renovierungen in der alten Wohnung, Maklerkosten für Mietwohnungen und sogar in Ausnahmefällen Nachhilfe für Kinder nach einem Schulwechsel.

Wie sind Sachspenden oder Unterhaltsleistungen steuerlich absetzbar?

Welche Umzugskosten kann man steuerlich absetzen?

Grundsätzlich gehören Umzugskosten ertragsteuerlich gesehen lt. § 12 Nr. 1 EStG zu den nicht abzugsfähigen Kosten der privaten Lebensführung. Falls ein Umzug allerdings beruflich bedingt ist können folgende Kosten steuerlich berücksichtigt werden:

Es werden alle Kosten angesehen, die durch den Umzug entstehen.

Transportkosten

Hier können Sie sowohl die Kosten für ein Umzugsunternehmen als auch Mietwagenkosten oder Kilometergeld für die Fahrt mit dem eigenen Pkw zum neuen Wohnort angeben. Falls Sie keine Spedition mit dem Umzug beauftragen, können auch Zahlungen an private Helfer steuerlich abgesetzt werden. Die Zahlungen sollten optimalerweise durch Überweisungen und Rechnungen belegt werden.

Halteverbotsschilder

Falls Halteverbotsschilder für das Ein- und Ausladen notwendig sind, können die damit verbundenen Gebühren ebenfalls abgesetzt werden.

Verpackungsmaterial

Umzugskartons und alles Weitere an notwendigem Verpackungsmaterial gehören ebenfalls zu den Umzugskosten.

Trinkgelder für Helfer

Falls Sie sich bei Ihren Umzugshelfern erkenntlich zeigen möchten, können Sie die Trinkgelder ebenfalls absetzen. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie Ihre Helfer als Dankeschön zum Essen einladen.

Fachgerechter Ab- und Aufbau

Die fachgerechte Installation von Lampen, Herden, elektrischen Geräten oder Einbauküchen durch Handwerker gehört ebenfalls zu den Umzugskosten, die Sie steuerlich geltend machen können. Neue Möbel, wie zum Beispiel eine neue Küche, sind allerdings nicht absetzbar.

Fachgerechte Änderungen

Falls Gardinen, Vorhänge, Rollos und deren Halterungen angebracht werden müssen, zählt dies ebenfalls zu den Umzugskosten, auch Änderungen an diesen Einrichtungsgegenstände sind anrechenbar.

Ummeldungen

Sämtliche Kosten für notwendige Ummeldungen (Einwohnermeldeamt, Pkw usw.) können Sie ebenfalls steuerlich geltend machen.

Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung

Falls Sie vertraglich verpflichtet sind, in der alten Wohnung Schönheitsreparaturen oder bestimmte Renovierungen beim Auszug zu übernehmen, können Sie dies ebenfalls geltend machen.

Doppelte Haushaltsführung

Zusätzlich zu den Umzugskosten können Sie unter Umständen auch Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen aufgrund doppelter Haushaltsführung absetzen. Derzeit beträgt diese Pauschale 28 Euro pro Tag und ist für maximal drei Monate anrechenbar.

Maklergebühren für Mietwohnungen

Falls Sie eine Wohnung mieten, können Sie die Maklergebühren dafür steuerlich absetzen. Bei Eigentum ist dies nicht möglich, dann gehören diese Kosten zu den Anschaffungskosten und werden im Zeitverlauf abgeschrieben. Übrigens können auch 30 Cent pro Kilometer für Besichtigungsfahrten zu Wohnungen steuerlich berücksichtigt werden.

Doppelte Mietzahlungen

Falls Sie die neue Wohnung noch nicht nutzen können, sind maximal drei Monatsmieten steuerlich absetzbar, das gleiche gilt für maximal sechs Monatsmieten in der alten Wohnung, falls Sie diese nicht sofort kündigen können.

Wann gelten Umzugskosten als beruflich bedingt?

Es gibt eine Reihe von Kriterien, die den Unterschied zwischen gesundheitlich, privat oder beruflich bedingten Umzügen beschreiben.

Umzug wegen Jobwechsel

Wer seinen ersten Job antritt, die Stelle wechselt, versetzt wird oder an einem neuen Firmenstandort wechselt, zieht auf jeden Fall aus beruflichen Gründen um. In diesen Fällen übernehmen oft die Arbeitgeber die Umzugskosten. Falls dies nicht der Fall ist, können die Kosten als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.

Umzug wegen Berufsausbildung oder Erststudium

Wenn Kinder die Berufsausbildung beginnen oder das erste Studium, sind in der Regel die Eltern unterhaltspflichtig und sie müssen auch den Umzug bezahlen. Die Kosten können dann in der Steuererklärung der Eltern geltend gemacht werden. Bei einem Umzug zu einer weiteren Ausbildung oder zum Masterstudium sind dann die Kinder selbst berechtigt, die Kosten von der Steuer abzusetzen. Falls noch kein Steueraufkommen besteht, kommt es zu einem Verlustvortrag, der dann in den Folgejahren angesetzt werden kann.

Umzug zur Verkürzung des Weges zur Arbeit

Falls Sie durch einen Wohnungswechsel insgesamt mindestens insgesamt für die Hin- und Rückfahrt eine Stunde Anreisezeit zur Arbeit sparen, gilt dies ebenfalls als beruflicher Umzug. Entscheidend ist hier nicht die Länge des Weges in Kilometern, sondern die Zeitersparnis. Daher kann auch ein Umzug innerhalb einer Stadt oder Gemeinde aus diesen Gründen als berufsbedingt anerkannt werden. Geben Sie als Fahrzeit durchschnittliche Werte an, um die Zeitersparnis zu belegen. Ehepartner, die beide berufstätig sind, betrachten dabei jeweils einzeln ihre Arbeitswege. Falls der Arbeitsweg jedoch gemeinsam möglich ist, können die jeweils eingesparten Zeiten nicht addiert werden.

Umzug zur Beendigung einer doppelten Haushaltsführung

Falls Sie Ihre Zweitwohnung aufgeben und z.B. an den Ort der Berufstätigkeit ziehen, gilt dieser Umzug auch als beruflich bedingt. Die Kosten können dann steuerlich geltend gemacht werden. 

Wer kann Umzugskosten absetzen privat?

Jeder, der einen privaten Umzug vornimmt, kann die Kosten (teilweise) steuerlich absetzen, entweder die realen Kosten oder Pauschalen. 

Dabei sollten Sie folgendes beachten:

 

  • Bei rein privat motivierten Umzügen können lediglich die Arbeitskosten als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden.
  • Beruflich bedingte Umzüge werden als Werbungskosten geltend gemacht.
  • Gesundheitlich bedingte Umzüge werden als außergewöhnliche Belastungen steuerlich berücksichtigt.
  • Umzüge der Kinder zum Erststudium oder zur ersten Berufsausbildung können die Eltern in ihrer Steuererklärung geltend machen.
  • Umzüge für eine zweite Berufsausbildung oder ein Masterstudium, können nur die Kinder selbst geltend machen.
  • Dies gilt auch, wenn die Kinder noch kein eigenes Einkommen haben. Es ist von den Kindern dann trotzdem eine Steuererklärung abzugeben, aus der die vorweggenommenen Werbungskosten als Verlustvortrag hervorgehen, die dann im nächsten Jahr mit eventuell zu zahlenden Steuern verrechnet werden können. 
  • Voraussetzung ist dabei allerdings, dass die Zweitausbildung bzw. das Masterstudium einen klaren Zusammenhang zur späteren beruflichen Tätigkeit hat. 

Die Pandotax Steuerberatungsgesellschaft

berät Sie umfassend zur Absetzbarkeit von Umzugskosten.

Wo trage ich Umzugskosten in Steuererklärung ein?

Der Grund für den Umzug bestimmt, wo die Kosten in der Steuererklärung eingetragen werden müssen:

Der Grund für den Umzug bestimmt, wo die Kosten in der Steuererklärung eingetragen werden müssen:

Umzugskosten bei beruflich bedingtem Umzug

Falls berufliche Gründe für den Umzug sprechen (Jobwechsel, aber auch kürzere Fahrzeiten zur Arbeitsstätte usw.) können die Kosten als Werbungskosten angesetzt werden.

  • Werbungskosten werden in Anlage N der Steuererklärung angegeben.
  • Die Kosten für den Umzug inklusive aller Nebenkosten des Umzugs (wie z.B. Maklergebühren, Nachhilfe für Kinder usw.) sind zu belegen.
  • Statt Einzelbelegen können Pauschalen angesetzt werden.

  • Achtung: Alle Kosten, die der Arbeitgeber für den Umzug erstattet, können nicht in der Steuererklärung angegeben werden!

Umzugskosten absetzen privat

Auch bei einem rein privat motivierten Umzug können Kosten steuerlich geltend gemacht werden. 

  • Private Umzüge können in der Anlage “Haushaltsnahe Aufwendungen” angesetzt  werden.
  • Hier sind lediglich Arbeitskosten (keine Materialkosten!) absetzbar.
  • Erstellen Sie eine Liste der einzelnen Posten und führen Sie diese auf einem gesonderten Blatt auf. 
  • Legen Sie Rechnungen und Kontoauszüge vor, die die Ausgaben belegen.
  • Pro Jahr können Sie 20 % der Aufwendungen (maximal 4.000 Euro) absetzen.

Umzugskosten absetzen bei gesundheitlich bedingtem Umzug

Falls ein Umzug aus gesundheitlichen Gründen notwendig wird, weil z.B. eine behindertengerechte Wohnung bezogen werden muss, können die entstehenden Kosten ebenfalls abgesetzt werden.

Weitere wichtige Fragen zum Thema Umzugskosten absetzen

Wir haben hier für Sie die wichtigsten Fragen zum Thema Umzugskosten zusammengestellt.

Was ist ein Umzug aus beruflichen Gründen?

Falls ein Umzug wegen einer neuen Stelle, einer Versetzung, eines Firmenumzugs, einer Rückkehr aus dem Ausland oder bei einer bestehenden Stelle zur Zeitersparnis beim Arbeitsweg erfolgt, gilt dies als Umzug aus beruflichen Gründen. Die dafür entstehenden Kosten können als Werbungskosten abgesetzt werden, sobald sie nicht vom Arbeitgeber übernommen werden. 

Kann man auch eine privaten Umzug steuerlich absetzen?

Umzüge aus rein privaten Gründen können auch steuerlich abgesetzt werden, allerdings nicht als Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen, sondern im Rahmen der Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen.

Sind Umzugskosten, die der Arbeitgeber übernimmt, ein geldwerter Vorteil?

In vielen Fällen übernehmen die Arbeitgeber die Umzugskosten, sobald ein Mitarbeiter versetzt wird, an einen anderen Standort wechselt oder neu in der Firma anfängt. Die Arbeitgeber können sämtliche Kosten für einen Umzug bis zu den gesetzlich festgelegten Höchstbeträgen steuer- und sozialversicherungsfrei erstatten.

Einen geldwerten Vorteil stellen vom Arbeitgeber übernommene Umzugskosten in der Regel nicht dar. Werden allerdings höhere Beträge erstattet, als der Arbeitgeber als Werbungskosten ansetzen könnte, läge tatsächlich ein steuer- und abgabenpflichtiger geldwerter Vorteil vor. 

Die Unternehmen sollten sich ihrerseits bezüglich der Höchstbeträge, der Steuerersparnis und bezüglich geldwertem Vorteil durch einen Steuerberater beraten lassen.

Tipp:

Sprechen Sie den (neuen) Arbeitgeber unbedingt auf dieses Thema an! Für ein Unternehmen ist die Übernahme von Umzugskosten aufgrund der Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit attraktiv und wird oft genutzt, um (neue) Mitarbeiter zu motivieren!

Wie hoch ist die Pauschale für Umzugskosten?

Anstelle von Einzelrechnungen ist es auch möglich, Umzugskostenpauschalen für sonstige Umzugsauslagen anzusetzen. Die Höhe der Pauschalen wird jährlich vom Bundesfinanzministerium festgelegt.

Derzeit beträgt die Umzugskostenpauschale 886 Euro, für Partner & Kinder können pro Person weitere 590 Euro angegeben werden. In Einzelfällen kann es besser sein, die Pauschalen anzusetzen, als Einzelbelege einzureichen. Das Finanzamt erkennt häufig nicht alle Einzelpositionen an und wenn die Summe nicht weit über den Pauschalen liegt, kann dies der sinnvollere Weg sein.

Falls Sie innerhalb von fünf Jahren bereits zum zweiten Mal beruflich bedingt umziehen, erhöht sich die Umzugspauschale für sonstige Umzugsauslagen um 50 %. Dies gilt immer dann, wenn vorher und nachher eine eigene Wohnung vorhanden ist.

Wichtig: Die Umzugspauschalen gelten nur bei beruflich bedingten Umzügen! Lassen Sie sich daher unbedingt kompetent beraten, welcher Weg bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Umzugskosten in Ihrem Fall am günstigsten ist. Die Pandotax Steuerberatungskanzlei steht Ihnen gerne zur Verfügung.

Kann man Nachhilfe für Kinder nach einem Umzug steuerlich absetzen?

Falls Kinder durch den Umzug in eine Schule in eine andere Stadt oder gar in ein anderes Bundesland wechseln müssen, kann es sein, dass Unterrichtsstoff nachgeholt werden muss. Falls das Finanzamt den Umzug als berufsbedingt erkennt, können die Kosten für den Nachhilfeunterricht zusätzlich abgesetzt werden. Dies ist bis zu einem Höchstbetrag von derzeit 1.181 Euro möglich. Bis zur Hälfte des Höchstbetrages zählen die Nachhilfekosten dabei voll, darüber hinaus bis zu 75 % und insgesamt, bis der Höchstbetrag ausgeschöpft ist.

FAQ

Beruflich bedingte Umzugskosten können als Werbungskosten abgesetzt werden, dies gilt nicht nur bei Jobwechsel, sondern z.B. auch, wenn sich durch den Umzug eine größere Zeitersparnis beim Arbeitsweg ergibt. Gesundheitlich bedingte Umzüge gelten dagegen als außergewöhnliche Belastungen und bei rein privaten Umzügen sind nur die Arbeitskosten im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen steuerlich absetzbar.

Falls Sie sich bei den Umzugshelfern mit einem Trinkgeld bedanken möchten, können sie dies steuerlich bei den sonstigen Umzugskosten angeben. Allerdings sind dazu Belege (Überweisungen oder Quittungen) vorzulegen.

Falls ein Kind ein Masterstudium oder eine zweite Berufsausbildung beginnt, können die Kosten für den damit verbundenen Umzug nicht von den Eltern, sondern nur vom Kind selbst steuerlich geltend gemacht werden. Falls noch kein Einkommen erzielt wird, entsteht durch die Kosten ein Verlustvortrag, der später berücksichtigt wird.

Fazit:

Durch einen Umzug, egal ob berufsbedingt, gesundheitlich oder rein privat motiviert, lassen sich Steuern sparen. Lassen Sie sich unbedingt kompetent beraten, welche Art von Ersparnis in Ihrem Fall möglich ist, wo die Angaben in der Steuererklärung erfolgen sollen, wer den Antrag stellen sollte und welche Vorteile für den Arbeitgeber entstehen bei der Übernahme von Umzugskosten. Als Steuerberatungskanzlei steht das Team von Pandotax gerne allen Unternehmen und Angestellten diesbezüglich zur Verfügung.

*Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, zusammengetragen und geschrieben. Sie ersetzen jedoch keine Rechts- oder Steuerberatung. Bitte stellen Sie für eine rechtlich bindende Beratung eine Anfrage. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder mögliche Änderung der Sachlage.

Autor:

Steuerberater: Dirk Wendl

Dirk Wendl ist schon sein gesamtes Berufsleben im Bereich Steuern tätig. Nach einer Ausbildung als Steuerfachangestellter und einer Fortbildung zum Bilanzbuchhalter absolvierte er nach einer weiteren umfangreichen Ausbildung 2006 die Prüfung als Steuerfachwirt und Steuerberater. Seit 2015 ist er geschäftsführender Gesellschafter der Pandotax Steuerberatungsgesellschaft in Köln. Dirk Wendl hat sich seitdem vor allem als Spezialist für Internationales Steuerrecht, E-Commerce und als Digitalisierungsexperte einen deutschlandweit guten Ruf erarbeitet.

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