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Dirk Wendl
Zuletzt aktualisiert: 23.01.2026

Umsatzsteuervoranmeldung 2026 für Existenzgründer: Grenzen, Fristen und Sonderregeln einfach erklärt

Veröffentlich am:
21.01.2026
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Als Existenzgründer im Jahr 2026 stehen Sie vor vielen neuen Aufgaben. Eine davon ist die Umsatzsteuervoranmeldung. Das klingt vielleicht erstmal kompliziert, aber mit der richtigen Herangehensweise ist es gut machbar. Wir erklären die wichtigsten Punkte, damit Sie wissen, worauf es ankommt. Von den Grundlagen bis zu den Fristen – hier bekommen Sie einen klaren Überblick, der Ihnen den Start erleichtert. So können Sie sich voll auf Ihr Geschäft konzentrieren, ohne sich unnötig Sorgen um steuerliche Details machen zu müssen.

Inhaltsverzeichnis

Die wichtigsten Punkte vorab:

Grundlagen der Umsatzsteuervoranmeldung für Existenzgründer

Existenzgründer am Schreibtisch mit Finanzunterlagen.

Als Existenzgründer ist die Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) ein wichtiger Bestandteil Ihrer steuerlichen Pflichten. Sie dient dazu, die Umsatzsteuer, die Sie von Ihren Kunden eingenommen haben, an das Finanzamt abzuführen und gleichzeitig die Vorsteuer, die Sie für Ihr Unternehmen bezahlt haben, geltend zu machen. Für Gründer gelten in den ersten beiden Jahren oft monatliche Meldungen, unabhängig von der Höhe der Umsatzsteuerlast.

Die Bedeutung der Umsatzsteuervoranmeldung im ersten Geschäftsjahr

Die UStVA ist im Grunde eine unterjährige Abrechnung mit dem Finanzamt. Sie müssen darin Ihre Umsätze und die darauf entfallende Umsatzsteuer sowie Ihre abziehbaren Vorsteuerbeträge angeben. Die Differenz ist entweder an das Finanzamt abzuführen (Zahllast) oder wird Ihnen als Vorsteuerguthaben erstattet.

  • Monatliche Meldung: In den ersten beiden Kalenderjahren nach der Gründung sind Sie grundsätzlich zur monatlichen Abgabe der UStVA verpflichtet, sofern die Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres 2.000 Euro überstieg. Auch wenn Sie im Gründungsjahr starten, wird oft zunächst eine monatliche Meldung erwartet.
  • Quartalsweise Meldung: Wenn die Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres 2.000 Euro nicht überstieg, aber 1.000 Euro überschritten hat, können Sie auf eine vierteljährliche Meldung umstellen. Für Gründer ist dies jedoch erst ab dem dritten Jahr möglich, wenn die Kriterien erfüllt sind.
  • Jahreserklärung: Nur wenn die Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres 1.000 Euro nicht überstieg, kann das Finanzamt auf eine Jahreserklärung bestehen. Dies ist für die meisten Neugründer eher die Ausnahme.

Die Rolle der Vorsteuer beim Abzug von Ausgaben

Der Vorsteuerabzug ist für Gründer besonders wichtig, um die finanzielle Belastung zu minimieren. Sie können die Umsatzsteuer, die Ihnen von anderen Unternehmen in Rechnung gestellt wurde (Vorsteuer), von Ihrer eigenen Umsatzsteuerschuld abziehen. Dies ist besonders relevant, wenn Sie hohe Anfangsinvestitionen tätigen. Ein typischer Fehler bei der ersten UStVA ist, die Vorsteuer nicht oder falsch geltend zu machen.

Beispielhafte Berechnung der Zahllast:

Angenommen, Sie haben im Monat:

  • Umsätze von 10.000 Euro (netto) erzielt. Darauf entfällt Umsatzsteuer von 1.900 Euro (10.000 * 19%).
  • Betriebsausgaben von 5.000 Euro (netto) gehabt. Darauf entfällt Vorsteuer von 950 Euro (5.000 * 19%).

Ihre Umsatzsteuervoranmeldung würde dann so aussehen:

  • Umsatzsteuer aus Umsätzen: 1.900 Euro
  • Abziehbare Vorsteuer: 950 Euro
  • Zu zahlende Umsatzsteuer: 1.900 Euro – 950 Euro = 950 Euro

Sollte Ihre Vorsteuer höher sein als Ihre Umsatzsteuer, entsteht ein Vorsteuerguthaben, das Sie sich vom Finanzamt erstatten lassen können. Dies kann gerade in der Anfangsphase eine wichtige Liquiditätshilfe sein. Eine Steuerberatung für Existenzgründer kann hierbei helfen, typische Fehler zu vermeiden und die UStVA 2026 korrekt zu gestalten.

Fristen und Fristverlängerungen im Überblick

Als Existenzgründer müssen Sie sich mit den Fristen für die Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) auseinandersetzen. Diese Termine sind verbindlich und sollten nicht auf die leichte Schulter genommen werden, um unnötige Kosten und Ärger zu vermeiden. Die genauen Regelungen hängen von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Höhe Ihrer Umsatzsteuer im Vorjahr und davon, ob Sie sich noch im Gründungsjahr befinden.

Strenge Fristen für die monatliche und quartalsweise Abgabe

Grundsätzlich gilt für Gründer in den ersten beiden Jahren der Selbstständigkeit eine monatliche Abgabepflicht für die Umsatzsteuervoranmeldung. Das bedeutet, dass Sie Ihre UStVA und die dazugehörige Steuervorauszahlung bis zum 10. des Folgemonats beim Finanzamt einreichen und begleichen müssen. Wenn Sie beispielsweise im Januar Umsätze erzielt haben, ist die Meldung bis zum 10. Februar fällig.

Für Unternehmen, die im Vorjahr eine Umsatzsteuer von mehr als 9.000 Euro abgeführt haben, bleibt diese monatliche Frist ebenfalls bestehen. Haben Sie im Vorjahr jedoch weniger als 2.000 Euro Umsatzsteuer gezahlt, kann das Finanzamt unter Umständen auf eine jährliche Erklärung umstellen. Gründer, die im dritten Jahr nach Gründung zwischen 2.000 und 9.000 Euro Umsatzsteuer abgeführt haben, können ihre Meldungen auf ein Quartal umstellen. Die Frist hierfür ist dann der 10. Tag nach Ablauf des jeweiligen Quartals (also 10. April, 10. Juli, 10. Oktober und 10. Januar des Folgejahres).

Möglichkeiten zur Inanspruchnahme einer Dauerfristverlängerung

Das Finanzamt weiß, dass die Einhaltung der engen Fristen gerade für Gründer eine Herausforderung darstellen kann. Daher gibt es die Möglichkeit einer Dauerfristverlängerung. Diese gewährt Ihnen einen zusätzlichen Monat Zeit für die Abgabe Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung und die Zahlung der fälligen Steuer. Um diese Verlängerung zu beantragen, müssen Sie in der Regel einen Antrag stellen, der oft schon mit der ersten UStVA oder über die elektronische Schnittstelle ELSTER erfolgen kann. Für die Dauerfristverlängerung wird üblicherweise eine sogenannte Sondervorauszahlung fällig, die in der Regel 1/11 der Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres beträgt. Diese Sondervorauszahlung wird dann mit der nächsten UStVA verrechnet.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Abgabefristen

Werden die Fristen für die Umsatzsteuervoranmeldung nicht eingehalten, kann das schnell teuer werden. Das Finanzamt erhebt bei verspäteter Zahlung Säumniszuschläge. Diese betragen 1 % des abgerundeten geschuldeten Steuerbetrags für jeden angefangenen Kalendermonat der Säumnis. Bei verspäteter Abgabe der Erklärung können ebenfalls Zwangsgelder festgesetzt werden. Im schlimmsten Fall, bei wiederholten oder groben Verstößen, können die Strafen empfindlich hoch ausfallen und sogar bis zu 50.000 Euro betragen. Daher ist es ratsam, die Fristen stets im Blick zu behalten oder sich rechtzeitig um eine Fristverlängerung zu bemühen. Bei Unsicherheiten steht Ihnen Pandotax gerne beratend zur Seite.

Sonderregelungen und Ausnahmen für Gründer

Ordentliches Büro mit Laptop, Akten, Belegen und Taschenrechner.

Als Existenzgründer stehen Sie oft vor besonderen Herausforderungen, und das deutsche Steuerrecht berücksichtigt dies in gewissem Umfang. Zwar gibt es keine pauschalen Ausnahmen von der Umsatzsteuervoranmeldungspflicht für alle Gründer, doch existieren Regelungen, die gerade in der Anfangsphase Ihres Unternehmens von Bedeutung sein können. Die prognosebasierte Einstufung im Gründungsjahr spielt hierbei eine Rolle, da sie die Grundlage für die Festlegung der Vorauszahlungen bildet.

Die Kleinunternehmerregelung: Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht

Die Kleinunternehmerregelung ist wohl die bekannteste Ausnahme. Sie ermöglicht es Gründern, unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuerpflicht befreit zu werden. Dies bedeutet, dass Sie keine Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen ausweisen und auch keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen. Die Grenzen für die Anwendung sind klar definiert:

  • Der Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr darf 25.000 Euro nicht überschritten haben.
  • Der voraussichtliche Umsatz im laufenden Kalenderjahr darf 100.000 Euro nicht übersteigen.

Auch wenn diese Regelung auf den ersten Blick attraktiv erscheint, sollten Sie genau prüfen, ob sie für Ihr Geschäftsmodell sinnvoll ist. Wenn Sie hohe Anfangsinvestitionen tätigen und dafür Vorsteuerbeträge geltend machen möchten, ist die Kleinunternehmerregelung oft nachteilig. Denn als Kleinunternehmer dürfen Sie die Ihnen in Rechnung gestellte Vorsteuer nicht vom Finanzamt zurückfordern. Dies kann Ihre Liquidität erheblich belasten.

Steuerbefreiungen für spezifische Branchen und Leistungen

Neben der Kleinunternehmerregelung gibt es branchenspezifische Steuerbefreiungen. Diese sind gesetzlich festgelegt und betreffen bestimmte Sektoren, wie beispielsweise Heilbehandlungen im medizinischen Bereich (Ärzte, Zahnärzte, Physiotherapeuten) oder bestimmte Bildungsleistungen. Ob Ihr Unternehmen in eine solche Kategorie fällt, sollten Sie im Detail prüfen. Diese Befreiungen sind oft an strenge Voraussetzungen geknüpft und gelten nicht pauschal für alle Unternehmen einer Branche.

Wann sich eine Umsatzsteuerbefreiung für Gründer lohnt

Eine Umsatzsteuerbefreiung, sei es durch die Kleinunternehmerregelung oder branchenspezifische Ausnahmen, lohnt sich vor allem dann, wenn Ihr Geschäftsmodell:

  • geringe Anfangsinvestitionen erfordert.
  • hauptsächlich auf Dienstleistungen basiert, bei denen kaum Vorsteuer anfällt.
  • sich an Endverbraucher richtet, die die Umsatzsteuer ohnehin nicht als Vorsteuer abziehen können.

Für Gründer, die größere Anschaffungen planen oder deren Kunden überwiegend andere Unternehmen sind, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, ist die Regelbesteuerung oft die wirtschaftlichere Wahl. Die Möglichkeit, Vorsteuerguthaben vom Finanzamt erstattet zu bekommen, kann gerade in der Gründungsphase eine wichtige Liquiditätshilfe darstellen. Beachten Sie auch, dass Gesetzesänderungen, wie sie beispielsweise durch das Wachstumschancengesetz erfolgen können, die Rahmenbedingungen beeinflussen. Eine Dauerfristverlängerung für Gründer, oft verbunden mit einer Sondervorauszahlung (z.B. 1/11), kann ebenfalls eine kurzfristige Entlastung bieten, sollte aber sorgfältig geplant werden.

Umgang mit Vorsteuerguthaben und Liquidität

Gerade in der Anfangsphase der Selbstständigkeit kann ein Vorsteuerguthaben eine willkommene finanzielle Entlastung darstellen. Wenn Ihre Ausgaben, insbesondere für Investitionen, höher sind als Ihre Umsätze, entsteht ein Guthaben beim Finanzamt. Dieses Guthaben kann Ihre Liquidität positiv beeinflussen und Ihnen Spielraum für weitere geschäftliche Aktivitäten verschaffen. Eine sorgfältige Planung ist hierbei unerlässlich, um dieses Potenzial voll auszuschöpfen.

Vorsteuerguthaben als Liquiditätsvorteil für junge Unternehmen

Ein Vorsteuerguthaben entsteht, wenn Sie mehr Vorsteuer (die Umsatzsteuer, die Sie selbst für Ihre betrieblichen Einkäufe bezahlt haben) abziehen können, als Sie Umsatzsteuer (die Sie von Ihren Kunden eingenommen haben) abführen müssen. Dies ist häufig bei Gründern der Fall, die zu Beginn hohe Anfangsinvestitionen tätigen, wie zum Beispiel für Büromaterial, Maschinen oder Fahrzeuge. Die Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) ist das Instrument, mit dem Sie dieses Guthaben geltend machen. Ein hohes Vorsteuerguthaben kann somit direkt Ihre Liquidität stärken, da Ihnen das Finanzamt Geld zurückerstattet. Dies ist ein wichtiger Aspekt der Liquiditätsplanung mit UStVA 2026, der Ihnen hilft, finanzielle Engpässe zu vermeiden.

Strategien zur Optimierung des Vorsteuerabzugs

Um den Vorsteuerabzug optimal zu nutzen, sollten Sie einige Punkte beachten:

  • Belegmanagement: Sammeln Sie alle Rechnungen und Belege sorgfältig. Nur mit ordnungsgemäßen Rechnungen können Sie die Vorsteuer geltend machen. Achten Sie auf die Pflichtangaben auf Rechnungen.
  • Zeitpunkt der Investitionen: Planen Sie größere Anschaffungen strategisch. Wenn möglich, legen Sie diese in Voranmeldungszeiträume, in denen Ihre Umsätze noch gering sind, um das Vorsteuerguthaben zu maximieren.
  • Regelmäßige Prüfung: Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Eingangsrechnungen auf Fehler. Eine fehlerhafte Rechnung kann dazu führen, dass Sie die Vorsteuer nicht abziehen dürfen.

Auswirkungen hoher Anfangsinvestitionen auf die Umsatzsteuer

Hohe Anfangsinvestitionen sind typisch für Existenzgründer und können erhebliche Auswirkungen auf Ihre Umsatzsteuervoranmeldung haben. Wenn Sie beispielsweise Maschinen im Wert von 50.000 Euro netto plus 19 % Umsatzsteuer (9.500 Euro) kaufen, erhöht sich Ihre abziehbare Vorsteuer in diesem Zeitraum um 9.500 Euro. Sind Ihre Umsätze in diesem Monat oder Quartal noch gering, führt dies zu einem entsprechenden Vorsteuerguthaben. Dieses Guthaben kann dann über die UStVA beim Finanzamt angemeldet und zurückgefordert werden. Eine gute Liquiditätsplanung mit UStVA 2026 berücksichtigt diese Effekte und hilft Ihnen, Ihre Finanzen vorausschauend zu steuern. Es ist ratsam, sich hierbei professionelle Unterstützung zu holen, um keine Fristen zu versäumen oder Fehler zu machen.

Praktische Hilfen und Tools für die Umsatzsteuervoranmeldung

Jungunternehmer arbeitet am Schreibtisch mit Unterlagen.

Die Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) kann für Existenzgründer eine Herausforderung darstellen. Glücklicherweise gibt es eine Reihe von Hilfsmitteln und Werkzeugen, die diesen Prozess vereinfachen. Moderne Buchhaltungssoftware ist hierbei ein unverzichtbarer Partner. Sie automatisiert viele der notwendigen Berechnungen, berücksichtigt stets die aktuellen Umsatzsteuersätze und erstellt die UStVA oft auf Knopfdruck. Viele Programme bieten zudem eine Schnittstelle zu ELSTER, dem elektronischen Portal der Finanzverwaltung, was die Übermittlung erheblich erleichtert. Auch die Beantragung einer Dauerfristverlängerung kann häufig direkt über die Software erfolgen.

Die Unterstützung durch Buchhaltungssoftware

Buchhaltungssoftware nimmt Ihnen viel manuelle Arbeit ab. Sie erfasst Einnahmen und Ausgaben, berechnet automatisch die Umsatzsteuer und Vorsteuer und bereitet die Daten für die UStVA vor. Dies minimiert das Risiko von Fehlern und spart wertvolle Zeit. Für Onlinehändler und Freelancer, die oft eine Vielzahl von Transaktionen abwickeln, ist dies besonders vorteilhaft. Die Software hilft auch dabei, die Einhaltung der ATAD‑UmsG und anderer Compliance-Anforderungen zu gewährleisten.

Pflichtangaben auf Rechnungen für korrekte Meldungen

Eine korrekte Rechnungsstellung ist die Grundlage für eine fehlerfreie UStVA und einen reibungslosen Vorsteuerabzug. Achten Sie darauf, dass jede Rechnung folgende Pflichtangaben enthält:

  • Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers
  • Ausstellungsdatum der Rechnung
  • Fortlaufende, eindeutige Rechnungsnummer
  • Art und Umfang der Leistung oder Lieferung
  • Entgelt und darauf entfallender Steuerbetrag, aufgeschlüsselt nach Steuersätzen

Bei Kleinbetragsrechnungen (bis 150 Euro brutto) sind einige Angaben, wie die des Leistungsempfängers, nicht zwingend erforderlich. Dennoch ist die korrekte Angabe der Umsatzsteuer wichtig, um diese als Vorsteuer geltend machen zu können. Auch bei der Einfuhrumsatzsteuer​ sind spezifische Angaben auf den Belegen zu beachten.

Elektronische Übermittlung über ELSTER

Die Finanzverwaltung schreibt für die meisten Steuerpflichtigen die elektronische Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung vor. Das ELSTER-Portal (Elektronische Steuererklärung) ist hierfür das offizielle und kostenlose Werkzeug. Über ELSTER können Sie Ihre UStVA direkt an das Finanzamt senden. Viele Buchhaltungsprogramme integrieren eine ELSTER-Schnittstelle, sodass die Daten nahtlos übertragen werden können. Alternativ können Sie die Daten auch direkt im ELSTER-Portal manuell eingeben, was jedoch bei vielen Transaktionen aufwendiger ist. Eine Checkliste Unterlagen Umsatzsteuervoranmeldung hilft Ihnen, alle notwendigen Informationen für die elektronische Übermittlung zusammenzustellen.

Brauchst du Hilfe bei der Umsatzsteuervoranmeldung? Wir haben nützliche Werkzeuge und Tipps, die dir das Leben leichter machen. Schau auf unserer Webseite vorbei, dort findest du alles, was du wissen musst, um deine Steuerangelegenheiten schnell und einfach zu regeln. Lass uns dir helfen, den Überblick zu behalten!

Fazit: Ein Steuerberater ist Gold wert

So, das war jetzt eine ganze Menge Info zur Umsatzsteuervoranmeldung für Gründer im Jahr 2026. Wir haben uns die Fristen angeschaut, die Grenzen für die Meldung und auch ein paar Sonderregeln. Ganz ehrlich, das Thema kann schon mal überfordern, gerade wenn man mitten in der Gründung steckt und eigentlich andere Dinge im Kopf hat. Aber keine Sorge, das ist normal. Wichtig ist, dass Sie die Fristen im Blick behalten und die Zahlungen nicht verpassen, sonst wird’s schnell teuer. Und wenn Sie sich unsicher sind, oder einfach nur sichergehen wollen, dass alles seine Richtigkeit hat – dann ist ein guter Steuerberater wirklich die beste Investition. Die kennen sich aus, helfen Ihnen, Fehler zu vermeiden und sorgen dafür, dass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Wir bei Pandotax in Köln sind genau dafür da.

Häufig gestellte Fragen

Was ist die Umsatzsteuervoranmeldung überhaupt?

Stell dir vor, du verkaufst etwas. Dann musst du auf den Verkaufspreis noch eine Steuer aufschlagen, die Mehrwertsteuer. Diese Steuer musst du dann regelmäßig an das Finanzamt weitergeben. Die Umsatzsteuervoranmeldung ist quasi dein Bericht an das Finanzamt, in dem du sagst, wie viel Mehrwertsteuer du eingenommen und wie viel du selbst für Einkäufe bezahlt hast. Die Differenz musst du dann abgeben oder bekommst sie zurück.

Muss ich als Gründer jeden Monat eine Meldung machen?

Am Anfang, also in den ersten beiden Jahren deiner Selbstständigkeit, ist das meistens so. Du musst die Meldung bis zum 10. des nächsten Monats abgeben. Aber keine Sorge, wenn du wenig Umsatzsteuer zahlst, kann das Finanzamt dir erlauben, das nur alle drei Monate zu machen.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Das ist nicht gut. Wenn du zu spät abgibst oder zahlst, musst du extra Geld bezahlen, sogenannte Säumniszuschläge. Das kann schnell teuer werden, und im schlimmsten Fall kann es sogar richtig Ärger mit dem Finanzamt geben.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Wenn du am Anfang nicht viel Geld verdienst (weniger als 25.000 Euro im ersten Jahr und nicht mehr als 100.000 Euro im laufenden Jahr), kannst du dich von der Mehrwertsteuer befreien lassen. Das bedeutet, du musst keine Mehrwertsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen und auch keine Voranmeldungen machen. Aber Achtung: Dann kannst du auch die Mehrwertsteuer, die du selbst bezahlst, nicht vom Finanzamt zurückbekommen.

Was ist Vorsteuer und wie hilft sie mir?

Vorsteuer ist die Mehrwertsteuer, die du selbst für Dinge bezahlst, die du für dein Geschäft brauchst, zum Beispiel Büromaterial oder Maschinen. Wenn du diese Rechnungen aufhebst und in deiner Voranmeldung angibst, kannst du diese bezahlte Steuer von der Mehrwertsteuer abziehen, die du von deinen Kunden bekommen hast. Das ist super, besonders wenn du am Anfang viel einkaufst und wenig verkaufst, dann bekommst du vielleicht sogar Geld vom Finanzamt zurück.

Brauche ich unbedingt ein Buchhaltungsprogramm?

Ein Buchhaltungsprogramm kann dir das Leben wirklich leichter machen. Es hilft dir, alle Einnahmen und Ausgaben im Blick zu behalten, berechnet die Mehrwertsteuer automatisch und kann die Meldungen sogar direkt ans Finanzamt schicken. Das spart Zeit und Nerven, gerade wenn du dich auf dein Geschäft konzentrieren willst.

 

*Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, zusammengetragen und geschrieben. Sie ersetzen jedoch keine Rechts- oder Steuerberatung. Bitte stellen Sie für eine rechtlich bindende Beratung eine Anfrage. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder mögliche Änderung der Sachlage.

Dirk Wendl, Steuerberater in Köln, lächelt freundlich in die Kamera. Er ist Experte für Ebay Steuern. ausländische Quellensteuer zurückholen und Renten Doppelbesteuerung.

Autor:

Steuerberater: Dirk Wendl

Dirk Wendl ist schon sein gesamtes Berufsleben im Bereich Steuern tätig. Nach einer Ausbildung als Steuerfachangestellter und einer Fortbildung zum Bilanzbuchhalter absolvierte er nach einer weiteren umfangreichen Ausbildung 2006 die Prüfung als Steuerfachwirt und Steuerberater. Seit 2015 ist er geschäftsführender Gesellschafter der Pandotax Steuerberatungsgesellschaft in Köln. Dirk Wendl hat sich seitdem vor allem als Spezialist für Internationales Steuerrecht, E-Commerce und als Digitalisierungsexperte einen deutschlandweit guten Ruf erarbeitet.

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