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Steuerberater Dirk Wendl
Zuletzt aktualisiert: 30.01.2026

AfA Abschreibung: So setzen Sie Ihr Anlagevermögen ab

Veröffentlich am:
27.01.2026
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Dirk Wendl

Viele Unternehmer fragen sich, wie sie ihr Anlagevermögen steuerlich optimal absetzen können. Die AfA Abschreibung ist dabei das wichtigste Werkzeug. Sie hilft, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren Wirtschaftsgütern über mehrere Jahre zu verteilen. Dadurch sinkt der steuerliche Gewinn und Unternehmen behalten mehr Liquidität. Klingt erstmal kompliziert, ist aber mit ein paar Grundregeln gut zu verstehen. Im Folgenden erfahren Sie, wie die AfA Abschreibung funktioniert, welche Methoden es gibt und worauf Sie achten sollten.

Inhaltsverzeichnis

Die wichtigsten Punkte vorab:

Grundlagen der AfA Abschreibung

Anlagevermögen im Büro

Die Absetzung für Abnutzung, kurz AfA, ist ein zentraler Begriff im deutschen Steuerrecht, wenn es um die Verteilung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten für abnutzbare Anlagegüter geht. Vereinfacht gesagt, ermöglicht die AfA, dass Unternehmen den Wertverlust von Wirtschaftsgütern über deren Nutzungsdauer steuerlich geltend machen können. Dies hat direkte Auswirkungen auf den zu versteuernden Gewinn und somit auf die Steuerlast. Die AfA ist somit ein wichtiges Instrument zur Liquiditätssicherung von Unternehmen.

Definition und Zweck der AfA Abschreibung

Die AfA dient dazu, die Kosten für abnutzbare Anlagegüter nicht im Anschaffungsjahr als Aufwand zu verbuchen, sondern sie über die Jahre der Nutzung zu verteilen. Dies spiegelt den tatsächlichen Wertverlust wider, den ein Wirtschaftsgut im Laufe seiner betrieblichen Verwendung erfährt. Ziel ist es, eine realistische Gewinnsermittlung zu ermöglichen und die Steuerlast zu senken, was wiederum die finanzielle Flexibilität des Unternehmens erhöht. Die AfA ist ein steuerrechtliches Konzept und muss nicht zwangsläufig dem tatsächlichen Marktwertverlust entsprechen.

Abgrenzung zwischen abnutzbaren und nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern

Eine grundlegende Unterscheidung im Steuerrecht ist die zwischen abnutzbaren und nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern. Nur abnutzbare Güter unterliegen der planmäßigen AfA.

  • Abnutzbare Wirtschaftsgüter: Dies sind Vermögensgegenstände, die sich durch Gebrauch, Zeitablauf oder technischen Fortschritt verbrauchen oder abnutzen. Beispiele hierfür sind Maschinen, Fahrzeuge, Computer, Büromöbel oder Werkzeuge. Ihre Nutzungsdauer ist begrenzt.
  • Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter: Diese Güter unterliegen keiner planmäßigen Wertminderung durch Abnutzung. Dazu zählen insbesondere Grundstücke und Gebäude (wobei für Gebäude eigene AfA-Regelungen gelten). Sie können nicht im Rahmen der AfA abgeschrieben werden, es sei denn, es liegt eine außergewöhnliche Wertminderung vor.

Bedeutung der AfA für die Unternehmensliquidität

Die Möglichkeit, Anschaffungs- und Herstellungskosten über die AfA steuerlich geltend zu machen, hat eine direkte positive Auswirkung auf die Liquidität eines Unternehmens. Durch die Reduzierung des steuerpflichtigen Gewinns sinkt die zu zahlende Einkommen- oder Körperschaftsteuer. Weniger Steuerzahlungen bedeuten mehr freie Mittel im Unternehmen, die für Investitionen, zur Schuldentilgung oder zur Deckung laufender Kosten verwendet werden können. Die AfA ist also nicht nur eine buchhalterische Notwendigkeit, sondern ein strategisches Werkzeug zur Stärkung der finanziellen Basis.

Ermittlung der AfA Abschreibung

Anlagevermögen und Abschreibung

Anschaffungs- und Herstellungskosten als Bemessungsgrundlage

Die Grundlage für jede AfA-Berechnung sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten (AHK) des Wirtschaftsguts. Bei angeschafften Gütern zählen hierzu alle Kosten, die anfallen, um das Gut in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Das umfasst nicht nur den Kaufpreis, sondern auch Nebenkosten wie Transport, Montage oder Zölle. Bei selbst hergestellten Gütern sind die Herstellungskosten maßgeblich, also alle Kosten, die direkt oder indirekt durch die Herstellung entstanden sind.

Die AHK bilden somit den Ausgangspunkt für die Wertminderung, die über die Nutzungsdauer verteilt wird.

Die Rolle der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ist ein entscheidender Faktor bei der AfA. Sie gibt an, wie lange ein Wirtschaftsgut voraussichtlich in Ihrem Unternehmen genutzt werden kann. Diese Dauer ist nicht immer identisch mit der tatsächlichen Lebensdauer. Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht hierzu AfA-Tabellen, die Richtwerte für verschiedene Wirtschaftsgüter enthalten. Diese Tabellen sind für die steuerliche und handelsrechtliche Bilanzierung maßgeblich, um eine einheitliche Besteuerung zu gewährleisten. Beispielsweise sind Computer und Büroausstattung oft auf kürzere Zeiträume ausgelegt als Gebäude.

  • Bewegliche Wirtschaftsgüter: Oft kürzere Nutzungsdauer (z.B. Fahrzeuge, Maschinen).
  • Unbewegliche Wirtschaftsgüter: In der Regel längere Nutzungsdauer (z.B. Gebäude).
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Haben oft eine Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr, können aber unter bestimmten Voraussetzungen sofort abgeschrieben werden.

Einfluss der Abschreibungsmethode auf die Höhe

Die Wahl der Abschreibungsmethode hat direkten Einfluss auf die Höhe der jährlichen AfA und damit auf den steuerlichen Gewinn. Die gängigste Methode ist die lineare Abschreibung, bei der die AHK gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt werden. Daneben gibt es die degressive Abschreibung, die zu Beginn höhere Abschreibungsbeträge ermöglicht, aber nur für bestimmte Zeiträume und Wirtschaftsgüter zulässig ist. Auch die Poolabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter bietet spezielle Regelungen. Die Entscheidung für eine Methode kann steuerliche Vorteile bringen, insbesondere in Kombination mit dem Investitionsabzugsbetrag. Die Dokumentation in der Buchhaltung ist hierbei unerlässlich, um die gewählte Methode nachvollziehbar zu machen. Der Restbuchwert und die AfA müssen stets im Blick behalten werden.

Methoden der planmäßigen AfA Abschreibung

Bei der planmäßigen Abschreibung geht es darum, den Wertverlust von abnutzbaren Wirtschaftsgütern über ihre Nutzungsdauer verteilt steuerlich geltend zu machen. Die Wahl der richtigen Abschreibungsmethode kann dabei einen erheblichen Einfluss auf die Liquidität Ihres Unternehmens haben, da sie bestimmt, wie schnell Sie Kosten abziehen können. Grundsätzlich gibt es verschiedene Ansätze, wie Sie die AfA berechnen können.

Die lineare Abschreibung als Standardverfahren

Die lineare Abschreibung ist die am weitesten verbreitete Methode und wird oft als Standard angesehen. Hierbei wird die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gleichmäßig über die gesamte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt. Das bedeutet, jedes Jahr wird derselbe Betrag abgeschrieben. Die Berechnung ist denkbar einfach: Sie teilen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten durch die Nutzungsdauer in Jahren. Diese Methode ist besonders übersichtlich und leicht nachvollziehbar.

  • Berechnung: Anschaffungs-/Herstellungskosten / Nutzungsdauer (in Jahren)
  • Vorteil: Einfachheit und Planbarkeit
  • Anwendbarkeit: Für alle abnutzbaren Wirtschaftsgüter, unabhängig davon, ob sie beweglich oder unbeweglich sind und eine Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr haben.

Anwendung und Vorteile der degressiven Abschreibung

Die degressive Abschreibung ermöglicht es Ihnen, in den ersten Jahren der Nutzung eines Wirtschaftsguts höhere Abschreibungsbeträge anzusetzen als bei der linearen Methode. Dies führt zu einer höheren Steuerersparnis zu Beginn und kann somit Ihre Liquidität kurzfristig verbessern. Der Abschreibungsbetrag wird hierbei anhand eines festen Prozentsatzes vom Restwert des Vorjahres berechnet. Beachten Sie jedoch, dass diese Methode nur für bestimmte Wirtschaftsgüter zulässig ist und zeitlich begrenzt sein kann.

  • Berechnung: Restwert des Vorjahres * Prozentsatz (z.B. 2,5-fache der linearen AfA, maximal 25% für Anschaffungen 2020-2022)
  • Vorteil: Höhere Abschreibungsbeträge und damit höhere Steuerersparnis in den Anfangsjahren.
  • Einschränkung: Nur für bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter und oft an bestimmte Anschaffungszeiträume gebunden.

Besonderheiten bei der Poolabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter

Für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) gibt es spezielle Regelungen, die eine sofortige volle Abschreibung ermöglichen. Dies vereinfacht die Buchführung erheblich und führt zu einer unmittelbaren Steuerminderung. Die Grenzen für GWG werden regelmäßig angepasst. Wenn Sie beispielsweise ein neues Büromöbelstück oder ein Werkzeug anschaffen, das unterhalb dieser Grenze liegt, können Sie die Kosten im Anschaffungsjahr vollständig als Betriebsausgabe geltend machen. Dies ist eine attraktive Option, um die Steuerlast zu senken und die Liquidität zu stärken. Informieren Sie sich bei Pandotax Steuerberatung über die aktuellen GWG-Grenzen und die genauen Voraussetzungen.

  • Sofortabschreibung: 100% im Anschaffungsjahr möglich.
  • Voraussetzung: Das Wirtschaftsgut muss als geringwertig eingestuft werden (Grenzen beachten).
  • Vorteil: Maximale Liquiditätsentlastung im Anschaffungsjahr.

Besondere Regelungen bei der AfA Abschreibung

Nicht jedes Wirtschaftsgut wird nach den gleichen Regeln abgeschrieben. Für einzelne Asset-Klassen wie Immobilien, Elektrofahrzeuge oder gebrauchte Geräte sieht das Steuerrecht gesonderte Vorschriften vor. Die Kanzlei Pandotax berät Sie gern, damit Sie von allen steuerlichen Möglichkeiten profitieren.

AfA Abschreibung für Gebäude und Immobilien

Die Abschreibung von Gebäuden erfolgt über lange Zeiträume. Das Steuerrecht unterscheidet zwischen betrieblich genutzten und vermieteten Immobilien.

Ein Überblick (Beispielhafte Abschreibungssätze):

GebäudetypBaujahrAfA-Satz pro Jahr
Gewerbeimmobilienab 19253%
Gewerbeimmobilienbis 19242,5%
Wohngebäude geschäftlichab 19252%
Wohngebäude geschäftlichbis 19242,5%

Die Bemessungsgrundlage ist immer der Anteil der Anschaffungs- und Herstellungskosten, der auf das Gebäude entfällt – Grund und Boden wird nie abgeschrieben. Bei teilweise betrieblich und privat genutzten Immobilien ist die richtige Aufteilung entscheidend.

Sonderabschreibungen für Elektrofahrzeuge

Für betriebliche E-Autos oder Plug-in-Hybride gibt es steuerlich attraktive Sonderabschreibungen. So können Unternehmen bei der Anschaffung zusätzlich zur planmäßigen, linearen Abschreibung eine Sonder-AfA beanspruchen.

Wichtige Punkte:

  • Im Jahr der Anschaffung können meist bis zu 50% des Kaufpreises zusätzlich abgeschrieben werden (§ 7g EStG, Investitionsabzugsbetrag).
  • Die Sonderabschreibung dient der Förderung nachhaltiger Mobilität und ist an bestimmte Kriterien (CO2-Ausstoß, Anschaffung als Neufahrzeug) gebunden.
  • Nicht alle Fahrzeuge sind begünstigt; Plug-in-Hybride müssen Mindestsreichweiten im E-Betrieb erfüllen.

Pandotax prüft gern, ob und in welchem Umfang Ihre Fahrzeuge begünstigt sind und wie die Abschreibung optimal gestaltet werden kann.

Umgang mit gebraucht erworbenen Wirtschaftsgütern

Gebrauchte Wirtschaftsgüter müssen anders bewertet werden als neue:

  • Die Abschreibungsdauer orientiert sich an der noch verbleibenden Nutzungszeit, nicht an der Neuwert-Tabelle.
  • Als Bemessungsgrundlage gilt der gezahlte Kaufpreis – inkl. Nebenkosten wie Transport, Montage oder Erwerbsnebenkosten.
  • Für ältere Geräte oder Maschinen kann die AfA-Dauer oft deutlich kürzer angesetzt werden, zum Beispiel wenn das Gerät schon einige Jahre in Betrieb war.

Wichtig: Die zulässige Nutzungsdauer müssen Sie gegenüber dem Finanzamt plausibel und nachvollziehbar begründen, zum Beispiel durch Altauszüge oder Gutachten.

Wenn Sie weitere Fragen zu den Abschreibungsregeln für spezielle Wirtschaftsgüter haben, steht Ihnen das Team von Pandotax beratend zur Seite. So sparen Sie Steuern – und zahlen nicht mehr als nötig.

Zeitliche Bemessung der AfA Abschreibung

Abschreibung von Anlagevermögen im Büro

Die zeitliche Bemessung der Absetzung für Abnutzung (AfA) ist ein wichtiger Aspekt, der den Zeitpunkt und die Dauer der steuerlichen Abschreibung von Anlagegütern regelt. Sie bestimmt, wann die Abschreibung beginnt, wie lange sie dauert und wie sie im Anschaffungs- oder Verkaufsjahr gehandhabt wird. Ein korrektes Verständnis dieser zeitlichen Komponente ist entscheidend für eine präzise Gewinnermittlung und Steuerplanung.

Beginn und Ende der Abschreibungsdauer

Die Abschreibungsdauer eines Wirtschaftsguts beginnt grundsätzlich mit dem Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung. Bei erworbenen Gütern ist dies der Tag, an dem das Eigentum auf Ihr Unternehmen übergeht. Wurde ein Gut selbst hergestellt, beginnt die Abschreibung mit dessen Fertigstellung. Das Ende der Abschreibungsdauer ist erreicht, wenn die gesamten Anschaffungs- oder Herstellungskosten durch die jährlichen Abschreibungsbeträge vollständig abgedeckt sind. Dies entspricht in der Regel dem Ende der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, wie sie beispielsweise in den amtlichen AfA-Tabellen, wie der AfA-Tabelle Nutzungsdauer 2026, ausgewiesen ist.

Zeitanteilige AfA im Anschaffungs- oder Verkaufsjahr

Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung wird die AfA nur zeitanteilig berücksichtigt. Das bedeutet, dass nur der Teil der Jahresabschreibung angesetzt werden kann, der auf die verbleibende Zeit des Geschäftsjahres nach dem Anschaffungs- oder Fertigstellungszeitpunkt entfällt. Ein Beispiel: Ein Wirtschaftsgut wird im März erworben. Dann kann im ersten Jahr nur für 10 Monate (von April bis Dezember) abgeschrieben werden, also 10/12 des vollen Jahresbetrags. Ähnlich verhält es sich im Jahr des Ausscheidens eines Wirtschaftsguts aus dem Betriebsvermögen. Scheidet ein Gut beispielsweise im September aus, ist im letzten Nutzungsjahr nur eine zeitanteilige AfA für die Monate Januar bis September (9/12 des Jahresbetrags) zulässig.

Konsequenzen bei vorzeitigem Ausscheiden von Wirtschaftsgütern

Ein Wirtschaftsgut kann aus verschiedenen Gründen vorzeitig aus dem Betriebsvermögen ausscheiden, bevor seine volle Nutzungsdauer erreicht ist. Mögliche Gründe sind unter anderem:

  • Verkauf des Wirtschaftsguts
  • Zerstörung (z.B. durch Brand oder Unfall)
  • Entnahme aus dem Betriebsvermögen (z.B. für private Zwecke)
  • Verschrottung aufgrund von Unbrauchbarkeit

In all diesen Fällen endet die planmäßige Abschreibung mit dem Zeitpunkt des Ausscheidens. Wie bereits erwähnt, ist auch im Jahr des Ausscheidens nur eine zeitanteilige AfA für die Monate der Nutzung im betreffenden Geschäftsjahr zu berücksichtigen. Es ist wichtig zu wissen, dass versäumte Abschreibungen, wenn ein Wirtschaftsgut fälschlicherweise nicht als Betriebsvermögen behandelt wurde, nicht in späteren Jahren nachgeholt werden dürfen. Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen und zeitnahen Erfassung aller Anlagegüter.

Außerplanmäßige AfA Abschreibung

Voraussetzungen für außergewöhnliche Wertminderungen

Manchmal verliert ein Wirtschaftsgut schneller an Wert, als es die normale Nutzungsdauer vorsieht. Das kann an unerwarteten Ereignissen liegen, wie zum Beispiel technischen Defekten, die nicht vorhersehbar waren, oder auch an äußeren Umständen wie einer Umweltkatastrophe. In solchen Fällen spricht man von einer außergewöhnlichen Wertminderung. Wenn ein solches Ereignis eintritt, können Sie eine außerplanmäßige Abschreibung geltend machen. Diese zusätzliche Abschreibung ist im Einkommensteuergesetz (§ 7 Abs. 1 Satz 7 EStG) geregelt und wird auch als „Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung“ bezeichnet. Sie kommt zusätzlich zur regulären, planmäßigen Abschreibung in Betracht und mindert Ihren steuerpflichtigen Gewinn im laufenden Geschäftsjahr.

Abgrenzung zur planmäßigen Abschreibung

Die planmäßige Abschreibung verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts gleichmäßig über dessen gesamte Nutzungsdauer. Sie basiert auf erwarteter Abnutzung und dem technischen Fortschritt. Die außerplanmäßige Abschreibung hingegen greift, wenn unvorhergesehene Ereignisse zu einem plötzlichen und erheblichen Wertverlust führen. Sie ist keine Regel, sondern eine Ausnahme, die an klare Voraussetzungen geknüpft ist. Anders als bei der planmäßigen AfA, bei der die Nutzungsdauer im Vordergrund steht, ist bei der außerplanmäßigen AfA der tatsächliche, unerwartete Wertverlust entscheidend. Es ist wichtig zu verstehen, dass die außerplanmäßige AfA nicht dazu dient, die degressive AfA noch möglich zu machen, sondern um tatsächliche Wertverluste abzubilden, die über die normale Abnutzung hinausgehen.

Berücksichtigung technischer und wirtschaftlicher Abnutzung

Eine außerplanmäßige Abschreibung kann sowohl auf technischen als auch auf wirtschaftlichen Ursachen beruhen. Technische Gründe liegen vor, wenn ein Wirtschaftsgut durch äußere Einwirkungen oder Mängel vorzeitig unbrauchbar wird. Ein Beispiel hierfür wäre eine Maschine, die durch einen Brand beschädigt wurde. Wirtschaftliche Gründe können beispielsweise eine plötzliche Obsoleszenz durch bahnbrechende neue Technologien sein, die das bisherige Wirtschaftsgut quasi über Nacht unrentabel machen. Auch eine behördliche Anordnung, die die weitere Nutzung untersagt, kann einen wirtschaftlichen Grund darstellen. Entscheidend ist, dass der Wertverlust erheblich und unvorhersehbar ist. Die Höhe der außerplanmäßigen Abschreibung richtet sich nach dem tatsächlichen Minderwert des Wirtschaftsguts zum Zeitpunkt des Ereignisses.

Manchmal passiert es, dass ein Wert eines Gegenstands plötzlich stark fällt. Genau dafür gibt es die außerplanmäßige AfA – eine Sonderabschreibung, die du nutzen kannst, wenn etwas schnell an Wert verliert. Möchtest du wissen, wie das genau funktioniert? Schau einfach auf unserer Website vorbei und finde mehr Tipps zu Steuern!

Fazit: AfA richtig nutzen – für mehr Klarheit und Planungssicherheit

Die AfA ist ein fester Bestandteil der Unternehmensbuchhaltung. Sie sorgt dafür, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren Anlagegütern nicht auf einmal, sondern über die Nutzungsdauer verteilt werden. Das bringt steuerliche Vorteile und hilft, die Liquidität zu schonen. Wichtig ist, dass Sie die richtige Methode wählen und die Vorgaben aus den AfA-Tabellen beachten. Fehler bei der Abschreibung können später zu Problemen mit dem Finanzamt führen. Wer sich unsicher ist, sollte sich frühzeitig beraten lassen. So bleiben Sie auf der sicheren Seite und können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Wir von Pandotax stehen Ihnen dabei gerne zur Seite.

Häufig gestellte Fragen zur AfA-Abschreibung

Was genau ist die AfA-Abschreibung?

Die AfA-Abschreibung, kurz für ‚Absetzung für Abnutzung‘, ist eine Methode, mit der Unternehmen den Wertverlust von Dingen, die sie für ihre Arbeit nutzen und die mit der Zeit abnutzen, über mehrere Jahre verteilen können. Stell dir vor, du kaufst ein teures Werkzeug. Statt die gesamten Kosten auf einmal abzuschreiben, verteilst du sie über die Jahre, in denen du das Werkzeug benutzt. Das hilft, den Gewinn und damit die Steuerlast zu senken.

Welche Dinge kann ich abschreiben?

Du kannst Dinge abschreiben, die du für dein Unternehmen kaufst und die mit der Zeit weniger wert werden, weil du sie benutzt. Dazu gehören zum Beispiel Maschinen, Computer, Büromöbel oder Fahrzeuge. Dinge wie Grundstücke, die nicht abnutzen, kann man nicht abschreiben.

Wie lange darf ich etwas abschreiben?

Wie lange du etwas abschreiben darfst, hängt davon ab, wie lange es voraussichtlich hält und genutzt wird. Diese Zeit nennt man ‚betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer‘. Es gibt offizielle Tabellen vom Finanzamt, die dir dabei helfen, diese Dauer für verschiedene Gegenstände zu finden. Je kürzer die Nutzungsdauer, desto schneller kannst du die Kosten absetzen.

Welche verschiedenen Methoden gibt es zum Abschreiben?

Die gängigste Methode ist die ‚lineare Abschreibung‘, bei der du die Kosten jedes Jahr gleichmäßig verteilst. Es gibt aber auch die ‚degressive Abschreibung‘, bei der du am Anfang mehr absetzen kannst, was deine Steuerlast schneller senkt. Für sehr günstige Dinge gibt es die ‚Poolabschreibung‘ oder sogar eine Sofortabschreibung.

Was ist, wenn ich ein gebrauchtes Teil kaufe?

Wenn du etwas Gebraucht gekauft hast, schreibst du es nur noch für die restliche Zeit ab, die es voraussichtlich noch halten wird. Man schätzt also, wie lange es noch gut ist, und teilt die Kosten entsprechend auf diese kürzere Zeit auf.

Was passiert, wenn etwas kaputtgeht, bevor ich es ganz abgeschrieben habe?

Wenn ein Gegenstand vorzeitig kaputtgeht, verkauft wird oder du ihn nicht mehr brauchst, endet die normale Abschreibung. Du darfst dann nur noch den Teil abschreiben, der bis zu diesem Zeitpunkt angefallen ist. Für außergewöhnliche Schäden, die nicht vorhersehbar waren, gibt es manchmal die Möglichkeit einer ‚außerplanmäßigen Abschreibung‘.

*Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, zusammengetragen und geschrieben. Sie ersetzen jedoch keine Rechts- oder Steuerberatung. Bitte stellen Sie für eine rechtlich bindende Beratung eine Anfrage. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder mögliche Änderung der Sachlage.

Dirk Wendl, Steuerberater in Köln, lächelt freundlich in die Kamera. Er ist Experte für Ebay Steuern. ausländische Quellensteuer zurückholen und Renten Doppelbesteuerung.

Autor:

Steuerberater: Dirk Wendl

Dirk Wendl ist schon sein gesamtes Berufsleben im Bereich Steuern tätig. Nach einer Ausbildung als Steuerfachangestellter und einer Fortbildung zum Bilanzbuchhalter absolvierte er nach einer weiteren umfangreichen Ausbildung 2006 die Prüfung als Steuerfachwirt und Steuerberater. Seit 2015 ist er geschäftsführender Gesellschafter der Pandotax Steuerberatungsgesellschaft in Köln. Dirk Wendl hat sich seitdem vor allem als Spezialist für Internationales Steuerrecht, E-Commerce und als Digitalisierungsexperte einen deutschlandweit guten Ruf erarbeitet.

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