Das Jahr 2026 wirft seine Schatten voraus und bringt für Unternehmer in Köln einige wichtige Änderungen mit sich, besonders im Steuerbereich. Wer jetzt die Weichen richtig stellt, kann davon profitieren. Es ist also an der Zeit, sich mit den anstehenden Steueränderungen 2026 für Unternehmer auseinanderzusetzen und die notwendigen Vorbereitungen zu treffen. Von neuen Abschreibungsmöglichkeiten bis hin zu veränderten Meldepflichten – es gibt einiges zu beachten, damit Ihr Unternehmen auch in Zukunft gut aufgestellt ist.
Inhaltsverzeichnis
Die wichtigsten Punkte vorab:
- Die Einführung der degressiven Abschreibung und Sonderabschreibungen für Elektrofahrzeuge ab Mitte 2025 bietet gute Möglichkeiten zur Investitionsförderung und zur Senkung der Steuerlast im Jahr 2026.
- Eine Überprüfung der Unternehmensstruktur wird empfohlen, da sich Änderungen bei der Körperschaftsteuer und höhere Freibeträge positiv auf die Gewinnverwendung auswirken können.
- Die bevorstehende Pflicht zur elektronischen Rechnung ab 2028 erfordert bereits 2026 technische und organisatorische Vorbereitungen, um reibungslose Abläufe sicherzustellen.
- Höhere Freibeträge und eine angepasste Entfernungspauschale ab 2026 können zu einer spürbaren Entlastung bei der Einkommensteuer führen.
- Branchenspezifische Neuerungen wie die Umsatzsteuersenkung für Gastronomiebetriebe oder der Industriestrompreis für energieintensive Sektoren erfordern gezielte Anpassungen.
Vorbereitung auf die Steueränderungen 2026 für Unternehmer
Das Jahr 2026 bringt eine Reihe von Anpassungen im Steuerrecht mit sich, die für Unternehmer von erheblicher Bedeutung sind. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit diesen Änderungen ist nicht nur ratsam, sondern sogar unerlässlich, um potenzielle Nachteile zu vermeiden und neue Gestaltungsmöglichkeiten optimal zu nutzen. Wer jetzt die Weichen stellt, sichert sich Wettbewerbsvorteile.
Strategische Bedeutung der frühzeitigen Planung
Die Steuerlandschaft verändert sich stetig. Für Unternehmer bedeutet dies, dass eine proaktive Planung entscheidend ist. Statt auf kurzfristige Reaktionen zu setzen, sollten die kommenden Anpassungen als Chance begriffen werden, die Unternehmensstrategie zu optimieren. Dies betrifft sowohl operative Abläufe als auch langfristige finanzielle Entscheidungen. Eine vorausschauende Planung hilft Ihnen als Unternehmer, unerwartete Belastungen zu minimieren und gezielt von neuen Regelungen zu profitieren. Denken Sie an einen Steuer-Check zum Jahreswechsel 2025/2026, um Ihre individuelle Situation zu bewerten. Wir von Pandotax unterstützen Sie gerne bei der Analyse und Planung.
Auswirkungen auf die Unternehmensstruktur
Die bevorstehenden Änderungen können Anlass geben, die bestehende Unternehmensstruktur kritisch zu hinterfragen. Insbesondere die Anpassungen bei der Körperschaft- und Einkommensteuer sowie mögliche Änderungen bei der Gewerbesteuer könnten die Attraktivität bestimmter Rechtsformen beeinflussen. Eine Überprüfung der Unternehmensrechtsform bietet sich an. Beispielsweise kann in diesem Zusammenhang geprüft werden, ob eine GmbH oder eine andere Gesellschaftsform steuerlich günstiger ist als die bisherige Rechtsform. Diese strategischen Überlegungen sind mit Aspekten wie Gewinnentnahme und Thesaurierungsgewinnen wichtige Aspekte für die Gestaltung der Zukunftsfähigkeit eines Unternehmens.
Chancen durch neue Freibeträge und Pauschalen
Das Jahr 2026 hält unter anderem positive Neuerungen bereit, wie beispielsweise eine Anpassung des Grundfreibetrags auf 12.348 Euro. Dies bedeutet, dass ein höherer Teil des Einkommens steuerfrei bleibt. Für Einzelunternehmer und Freiberufler kann dies eine direkte Entlastung bedeuten, die sich in niedrigeren Steuervorauszahlungen niederschlagen könnte. Eine Neuberechnung der Vorauszahlungen auf Basis der erwarteten Gewinne ist daher empfehlenswert. Auch die Freigrenzen für den Solidaritätszuschlag werden deutlich angehoben, was für viele Unternehmer eine Reduzierung der Gesamtsteuerlast bedeutet. Die genauen Auswirkungen hängen vom individuellen zu versteuernden Einkommen ab, aber die Tendenz ist klar: Eine spürbare Entlastung ist zu erwarten. Diese Anpassungen sind Teil der umfassenden Steuerentlastungen 2026 für kleine Unternehmen und Selbstständige. Eine detaillierte Checkliste Steueränderungen 2026 Unternehmen hilft Ihnen, den Überblick zu behalten. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung Steueränderungen 2026 an, um Ihre spezifische Situation zu besprechen.
Investitionsanreize und Abschreibungsmöglichkeiten 2026
Das Jahr 2026 bringt für Unternehmerinnen und Unternehmer in Köln einige spannende Neuerungen mit sich, die Investitionen attraktiver machen. Wer jetzt vorausschauend plant, kann seine Steuerlast spürbar senken und die eigene Liquidität stärken. Es lohnt sich, die Augen offenzuhalten, denn das Finanzamt belohnt vorausschauendes Handeln.
Degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter
Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter. Zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten mit bis zu 30 % pro Jahr abgeschrieben werden. Das ist ein deutlicher Vorteil gegenüber der linearen Abschreibung, besonders bei teuren Anschaffungen wie Maschinen oder Fahrzeugen. Diese Regelung verschafft Ihnen sofort mehr finanziellen Spielraum und verbessert Ihre Cashflow-Situation erheblich.
Sonderabschreibungen für Elektrofahrzeuge
Besonders im Fokus stehen in 2026 umweltfreundliche Investitionen. Für reine Elektrofahrzeuge, sowohl bei Anschaffung als auch bei Leasing, gibt es attraktive Sonderabschreibungen. Der steuerpflichtige geldwerte Vorteil bei der privaten Nutzung wird nur noch mit 0,25 % des Bruttolistenpreises angesetzt, statt wie bei Verbrennern mit 1 %. Diese Regelung macht die Anschaffung von E-Fahrzeugen für Ihr Unternehmen noch lohnenswerter.
Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze für E-Dienstwagen
Die Bruttolistenpreisgrenze für die begünstigte Besteuerung von E-Dienstwagen wird auf 100.000 € angehoben. Damit bleiben auch höherwertige Elektrofahrzeuge im Rahmen der 0,25-%-Regelung steuerlich attraktiv – sowohl für Unternehmer als auch für Mitarbeitende. Dies ist ein starkes Argument für Investitionen in die Elektromobilität und kann die Attraktivität Ihres Unternehmens als Arbeitgeber steigern.
Anpassungen bei der Körperschaft- und Einkommensteuer
Das Jahr 2026 bringt einige wichtige Änderungen im Bereich der Körperschaft- und Einkommensteuer mit sich, die Unternehmer nicht übersehen sollten. Diese Anpassungen können Ihre Steuerlast beeinflussen und bieten Anlass, Ihre Unternehmensstruktur zu überdenken.
Überprüfung der Unternehmensrechtsform
Die steuerliche Attraktivität verschiedener Unternehmensformen kann sich durch die Änderungen 2026 verschieben. Eine GmbH oder eine Holding-Struktur könnte beispielsweise bei Thesaurierung von Gewinnen vorteilhafter werden, insbesondere im Hinblick auf die Körperschaftsteuer. Es ist ratsam, die aktuelle Rechtsform auf ihre Zukunftsfähigkeit und steuerlichen Vorteile hin zu überprüfen. Eine frühzeitige Analyse kann helfen, die optimale Struktur für Ihr Unternehmen zu identifizieren und langfristig Steuern zu sparen.
Auswirkungen der Grundfreibetragsanpassung
Der Grundfreibetrag wird im Jahr 2026 auf 12.348 Euro angehoben. Dies bedeutet, dass ein höherer Teil Ihres Einkommens steuerfrei bleibt. Für Einzelunternehmer und Freiberufler kann dies eine direkte Entlastung bedeuten, die sich in niedrigeren Steuervorauszahlungen niederschlagen könnte. Eine Neuberechnung der Vorauszahlungen auf Basis der erwarteten Gewinne ist daher empfehlenswert.
Entlastung durch die Soli-Freigrenzenverschiebung
Die Freigrenzen für den Solidaritätszuschlag werden deutlich angehoben. Dies führt dazu, dass ein erheblich größerer Teil der Steuerpflichtigen, vornehmlich im mittleren Einkommensbereich, von der Zahlung des Soli befreit wird. Für viele Unternehmer bedeutet dies eine Reduzierung der Gesamtsteuerlast. Die genauen Auswirkungen hängen vom individuellen zu versteuernden Einkommen ab, aber die Tendenz ist klar: Eine spürbare Entlastung ist zu erwarten.
Umsatzsteuerliche Neuerungen und branchenspezifische Anpassungen
Das Jahr 2026 bringt einige interessante Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer mit sich, die gerade für bestimmte Branchen von Bedeutung sind. Es lohnt sich, diese genau zu betrachten, um die eigenen Geschäftsprozesse optimal anzupassen.
Dauerhafte Umsatzsteuersenkung für Gastronomiebetriebe
Eine erfreuliche Nachricht für die Gastronomie und verwandte Bereiche: Die Umsatzsteuer auf Speisen wird ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft auf 7 % gesenkt. Diese Regelung, die ursprünglich als temporäre Maßnahme gedacht war, wird nun fest etabliert. Das gibt Ihnen als Gastronom, Caterer oder Lieferdienst Planungssicherheit und kann die Attraktivität Ihrer Angebote steigern. Es ist wichtig, dass Ihre Rechnungsstellung ab diesem Datum die korrekten Steuersätze ausweist.
Entfall der Umsatzsteuerlagerregelung
Die bisherige Umsatzsteuerlagerregelung entfällt zum Jahreswechsel 2025/2026. Diese Änderung betrifft vor allem Unternehmen im Handel und in der Logistik, die mit Waren arbeiten, die unter dieser Regelung gelagert wurden. Es ist ratsam, die eigenen Lagerbestände und die damit verbundenen Prozesse zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um reibungslose Abläufe sicherzustellen.
Industriestrompreis für energieintensive Sektoren
Für Unternehmen, die viel Energie verbrauchen, wie etwa in der Chemie- oder Stahlindustrie, sind die angekündigten Maßnahmen zur Strompreisgestaltung von großer Bedeutung. Ein subventionierter Industriestrompreis soll die Kosten stabilisieren und die Wettbewerbsfähigkeit sichern. Parallel dazu ist eine Senkung der Netzentgelte geplant. Diese Entwicklungen erfordern eine genaue Analyse Ihrer Energieverträge und Verbrauchsstrukturen, um die potenziellen Kostenvorteile voll auszuschöpfen.
Forschungszulage und Innovationsförderung
Investitionen in Forschung und Entwicklung sind für Unternehmen, gerade in Köln, ein wichtiger Motor für zukünftiges Wachstum. Die Neuregelungen zur Forschungszulage ab 2026 zielen darauf ab, diese Investitionen attraktiver zu machen. Die Erhöhung der Bemessungsgrundlage und die angepassten Stundensätze für Eigenleistungen eröffnen neue Möglichkeiten, auch für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU).
Erhöhung der Bemessungsgrundlage
Die förderfähige Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage wurde deutlich angehoben. Dies bedeutet, dass Unternehmen nun einen größeren Teil ihrer Ausgaben für Forschungs- und Entwicklungsprojekte steuerlich geltend machen können. Die Obergrenze liegt nun bei zwölf Millionen Euro pro Unternehmensverbund. Dies erlaubt eine maximale Förderung von bis zu drei Millionen Euro, wobei KMU unter bestimmten Umständen sogar bis zu 4,2 Millionen Euro erhalten können.
Gestiegene Stundensätze für Eigenleistungen
Für Einzelunternehmer und Selbstständige, die eigene Arbeitskraft in Forschungsprojekte einbringen, gibt es ebenfalls gute Nachrichten. Der förderfähige Stundensatz für Eigenleistungen wurde von 70 Euro auf 100 Euro pro Arbeitsstunde erhöht. Diese Anpassung macht es für Gründer und kleinere Teams attraktiver, eigene Ideen voranzutreiben, ohne sofort hohe Personalkosten externer Mitarbeiter anfallen zu lassen. Es gibt jedoch eine Obergrenze von 40 Stunden pro Woche, die hierbei berücksichtigt werden kann.
Potenzial für kleine und mittelständische Unternehmen
Die Forschungszulage ist nicht nur für große Konzerne gedacht. Gerade KMU, die oft nicht über eigene, große Forschungsabteilungen verfügen oder deren Gewinne schwanken, können von dieser Förderung profitieren. Die Neuregelungen berücksichtigen auch zusätzliche Gemein- und sonstige Betriebskosten, die pauschal mit 20 Prozent der förderfähigen Aufwendungen angesetzt werden. Dies senkt die Hürde für die Antragstellung und macht die Förderung zugänglicher. Es lohnt sich, die eigenen Projekte auf Förderfähigkeit prüfen zu lassen, auch wenn man nicht direkt in Grundlagenforschung tätig ist.
Neue Pflichten und operative Anpassungen für Unternehmen
Das Jahr 2026 bringt für Unternehmerinnen und Unternehmer nicht nur steuerliche Anpassungen, sondern auch neue operative Pflichten mit sich. Diese Neuerungen erfordern eine vorausschauende Planung und die Anpassung interner Abläufe, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und den Geschäftsbetrieb reibungslos aufrechtzuerhalten. Die proaktive Auseinandersetzung mit diesen Änderungen ist entscheidend, um operative Störungen zu vermeiden und die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.
Vorbereitung auf die E-Rechnungspflicht ab 2028
Auch wenn die eigentliche Pflicht zur elektronischen Rechnung erst ab 2028 greift, sind vorbereitende Schritte bereits jetzt ratsam. Die Umstellung auf E-Rechnungen bedeutet eine Standardisierung und Digitalisierung des Rechnungsprozesses. Dies erfordert eine Analyse der bestehenden Systeme und Prozesse.
- Analyse der aktuellen Rechnungsstellung: Wo können digitale Formate integriert werden?
- Auswahl geeigneter Software: Prüfen Sie, welche Systeme die Anforderungen an strukturierte elektronische Rechnungen erfüllen.
- Mitarbeiterschulung: Bereiten Sie Ihr Team auf die neuen Arbeitsweisen vor.
Die Implementierung neuer Systeme und die Schulung von Mitarbeitenden sind zeitaufwendig. Ein früher Beginn stellt sicher, dass Ihr Unternehmen ab 2028 vollständig konform ist und von den Effizienzgewinnen profitieren kann.
Anpassungen bei der Buchhaltung und Prozessgestaltung
Neben der E-Rechnungspflicht können weitere Meldepflichten und Fristen eingeführt werden, die eine Anpassung der Buchhaltungs- und Geschäftsprozesse notwendig machen. Dies betrifft beispielsweise die elektronische Übermittlung von Steuerbescheiden oder neue Berichtspflichten im Rahmen von EU-Richtlinien. Die Digitalisierung von Steuerdaten und die Konsolidierung steuerlich relevanter Informationen werden immer wichtiger, um diesen Anforderungen gerecht zu werden.
Sicherstellung reibungsloser Abläufe
Die Einführung neuer Meldepflichten und die Anpassung bestehender Prozesse erfordern eine genaue Kenntnis der Fristen und die Implementierung von Systemen zur Fristenüberwachung. Eine sorgfältige Planung und die Einbindung aller relevanten Abteilungen sind unerlässlich, um sicherzustellen, dass alle neuen Anforderungen erfüllt werden und der Geschäftsbetrieb ohne Unterbrechungen weiterlaufen kann. Pandotax unterstützt Sie gerne bei der Analyse und Anpassung Ihrer Prozesse.
Änderungen bei der Dienstwagenbesteuerung
Ab 2026 gibt es einige Anpassungen bei der Besteuerung von Dienstwagen, die gerade für Unternehmer und deren Mitarbeitende interessant sind. Besonders die Elektromobilität wird hier weiter gefördert.
Begünstigte Besteuerung von E-Dienstwagen
Die steuerliche Behandlung von rein elektrisch betriebenen Dienstwagen wird attraktiver. Der geldwerte Vorteil für die private Nutzung wird nun pauschal mit 0,25 % des Bruttolistenpreises angesetzt. Das ist eine deutliche Reduzierung im Vergleich zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor, bei denen weiterhin 1 % angesetzt wird. Dies macht die Umstellung auf E-Fahrzeuge auch aus Mitarbeitersicht finanziell reizvoller.
Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze
Um diese Begünstigung auch für höherwertige Fahrzeuge nutzbar zu machen, wird die Grenze für den Bruttolistenpreis angehoben. Ab 2026 können Elektro-Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 100.000 Euro von der 0,25 %-Regelung profitieren. Zuvor lag diese Grenze bei 70.000 Euro. Diese Anhebung eröffnet mehr Spielraum bei der Auswahl des Fahrzeugs und berücksichtigt die gestiegenen Anschaffungskosten moderner E-Autos.
Attraktivität für Unternehmer und Mitarbeitende
Die Kombination aus der reduzierten Besteuerung und der höheren Bruttolistenpreisgrenze macht Elektro-Dienstwagen zu einer attraktiven Option für Unternehmen. Sie können ihren Fuhrpark umweltfreundlicher gestalten und gleichzeitig ihren Mitarbeitenden ein steuerlich vorteilhaftes Angebot machen. Dies kann die Mitarbeiterzufriedenheit steigern und die Attraktivität als Arbeitgeber erhöhen. Bei der Anschaffung können zudem die neuen Sonderabschreibungen für Elektrofahrzeuge genutzt werden, was die Liquidität im Anschaffungsjahr spürbar entlastet.
Regelungen für die Altersvorsorge und Zuverdienstmöglichkeiten
Steuerfreier Zuverdienst für Rentner
Die Möglichkeit, im Alter über die Rente hinaus etwas dazuzuverdienen, wird ab 2026 attraktiver. Für Rentnerinnen und Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, wird ein monatlicher Zuverdienst von bis zu 2.000 Euro steuerfrei möglich sein. Dies soll einen Anreiz schaffen, länger im Berufsleben zu bleiben und die wertvolle Erfahrung älterer Arbeitnehmer weiterhin zu nutzen. Für Unternehmer in Köln bedeutet dies eine Chance, auf erfahrene Fachkräfte zurückzugreifen, die ihre Arbeitszeit reduzieren möchten, aber weiterhin aktiv sein wollen. Diese Anpassung kann helfen, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und gleichzeitig die finanzielle Situation von Senioren zu verbessern.
Flexiblere Regeln für die betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bleibt ein wichtiges Instrument zur Mitarbeiterbindung und -gewinnung. Mit den Steueränderungen 2026 ergeben sich neue Gestaltungsspielräume. Es ist ratsam, die bestehenden bAV-Pläne zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um alle steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen. Dies kann sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer zu einer Entlastung führen. Pandotax berät Sie gerne dahingehend, wie Sie Ihre bAV-Strategie an die neuen Gegebenheiten anpassen können.
Attraktivität des längeren Arbeitens
Die Anpassungen bei den Zuverdienstmöglichkeiten und die Flexibilisierung der bAV zielen darauf ab, das längere Arbeiten attraktiver zu gestalten. Dies betrifft insbesondere Arbeitnehmer, die das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht haben. Die sogenannte „Aktivrente“ ermöglicht es, über die Regelaltersgrenze hinaus erwerbstätig zu sein, wobei der Arbeitslohn bis zu einer bestimmten Grenze steuerfrei bleibt. Dies ist eine gute Nachricht für Unternehmen, die von der Erfahrung und dem Know-how ihrer älteren Mitarbeiter profitieren möchten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Regelung derzeit primär für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gilt und Selbstständige oder Beamte davon ausgeschlossen sind. Eine genaue Prüfung der individuellen Situation ist daher unerlässlich.
Anpassungen bei der Kfz- und Stromsteuer
Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge
Die gute Nachricht für alle, die auf Elektromobilität setzen: Die Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge wird bis ins Jahr 2035 verlängert. Das bedeutet für Unternehmer, die ihren Fuhrpark umstellen oder erweitern möchten, eine erhebliche Planungssicherheit. Diese Maßnahme soll die Anschaffung und Nutzung von E-Fahrzeugen weiter fördern und die Umstellung auf emissionsfreie Mobilität erleichtern. Es ist ein klares Signal, dass die Politik den Weg zur Elektromobilität unterstützt und langfristig fördert.
Senkung der Stromsteuer für produzierende Unternehmen
Für energieintensive Betriebe im produzierenden Gewerbe gibt es ebenfalls positive Nachrichten. Die Stromsteuer wird gesenkt. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Wettbewerbsfähigkeit dieser Branchen zu stärken und die Produktionskosten zu senken. Gerade in Zeiten steigender Energiekosten kann diese Entlastung einen spürbaren Unterschied machen. Die Stromsteuersenkung im produzierenden Gewerbe zielt darauf ab, die heimische Industrie zu unterstützen und Arbeitsplätze zu sichern. Es ist ratsam, die genauen Konditionen und die Höhe der Entlastung für Ihr spezifisches Unternehmen zu prüfen.
Langfristige Planungssicherheit für Fuhrparks
Die Kombination aus der verlängerten Kfz-Steuerbefreiung für E-Fahrzeuge und der Stromsteuersenkung schafft eine solide Basis für die strategische Planung von Unternehmensflotten. Unternehmer können nun fundiertere Entscheidungen treffen, wenn es um die Auswahl und Finanzierung von Fahrzeugen geht. Die steuerlichen Anreize machen die Umstellung auf Elektrofahrzeuge attraktiver und können die Gesamtbetriebskosten über die Nutzungsdauer hinweg senken. Dies ist nicht nur gut für die Umwelt, sondern auch für die Bilanz Ihres Unternehmens.
Administrative Erleichterungen und Rechtssicherheit
Das Jahr 2026 bringt einige Erleichterungen mit sich, die den administrativen Aufwand für Unternehmer in Köln reduzieren und für mehr Klarheit sorgen sollen. Diese Anpassungen sind nicht nur kosmetischer Natur, sondern können sich spürbar auf die tägliche Arbeit und die Planungssicherheit auswirken.
Anhebung von Freigrenzen
Mehrere steuerliche Freigrenzen werden angehoben. Das betrifft beispielsweise bestimmte Körperschaften und auch die Grenzen für steuerbegünstigte sportliche Veranstaltungen. Diese Anpassungen führen dazu, dass bestimmte Einnahmen oder Sachverhalte, die bisher knapp über einer Grenze lagen und somit steuerpflichtig wurden, nun steuerfrei bleiben. Dies vereinfacht die Abrechnung und reduziert die Steuerlast in diesen Bereichen.
Klarstellungen bei Betriebsveranstaltungen
Die Regeln rund um Betriebsveranstaltungen waren in der Vergangenheit oft Anlass für Diskussionen mit dem Finanzamt. Mit den Neuregelungen für 2026 gibt es hier klarere Vorgaben. Das bedeutet, dass Unternehmer besser einschätzen können, welche Ausgaben als steuerlich abzugsfähig gelten und welche Freigrenzen für die Mitarbeiter nicht überschritten werden dürfen. Dies schafft mehr Rechtssicherheit und vermeidet unerwartete Steuernachzahlungen.
Verbesserte Vorsteueraufteilung
Die korrekte Aufteilung der Vorsteuer ist für viele Unternehmen ein komplexes Thema. Insbesondere bei gemischt genutzten Wirtschaftsgütern oder bei Unternehmen, die sowohl steuerpflichtige als auch steuerfreie Umsätze erzielen, kann die Zuordnung der Vorsteuer aufwendig sein. Die Neuregelungen für 2026 bringen hier Vereinfachungen und klarere Richtlinien. Ziel ist es, die Berechnungsgrundlagen zu vereinfachen und somit den Aufwand für die Buchhaltung zu verringern. Dies kann auch die Zusammenarbeit mit Dienstleistern wie Pandotax erleichtern, da die Datenbasis klarer wird.
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Fazit: Gestalten Sie Ihr Steuerjahr 2026 aktiv mit uns
Das Jahr 2026 bringt einige Neuerungen im Steuerrecht mit sich, die für Unternehmer in Köln und anderswo wichtig sind. Es gibt Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken und die Liquidität zu stärken. Warten Sie nicht ab, bis die Steuererklärung ansteht. Es ist besser, die anstehenden Änderungen frühzeitig zu prüfen und die richtigen Schritte zu gehen. So können Sie die Chancen, die das neue Steuerjahr bietet, optimal für Ihr Unternehmen nutzen. Wir von Pandotax stehen Ihnen dabei gerne zur Seite, um Ihre individuelle Situation zu analysieren und die besten Strategien für Sie zu entwickeln.
Häufig gestellte Fragen
Was sind die wichtigsten Änderungen für Unternehmer im Jahr 2026?
Ab 2026 gibt es einige spannende Neuerungen für Unternehmer. Zum Beispiel können Elektroautos besser abgeschrieben werden, und die Mehrwertsteuer für Restaurants wird dauerhaft gesenkt. Auch die Regeln für die Altersvorsorge ändern sich, was das Arbeiten im Alter attraktiver macht. Zudem bereiten wir uns auf die E-Rechnung vor, die die Buchhaltung einfacher machen soll.
Wie kann ich als Unternehmer von den neuen Abschreibungsmöglichkeiten profitieren?
Ab Mitte 2025 können Sie Dinge, die Sie für Ihre Firma kaufen, schneller abschreiben. Das bedeutet, Sie können jedes Jahr mehr von den Kosten abziehen, was Ihre Steuern senkt. Das ist besonders gut für teure Anschaffungen wie Maschinen oder Fahrzeuge, vor allem für Elektroautos, die extra gefördert werden.
Welche Auswirkungen haben die Änderungen bei der Einkommensteuer für mich?
Der Betrag, bis zu dem Sie keine Steuern zahlen müssen (Grundfreibetrag), wird 2026 höher. Auch die Pauschale für den Weg zur Arbeit wird einfacher berechnet. Das bedeutet, dass Sie insgesamt weniger Steuern zahlen müssen. Für viele fällt auch der Solidaritätszuschlag weg.
Was bedeutet die E-Rechnungspflicht für mein Unternehmen?
Ab 2028 müssen alle Unternehmen Rechnungen elektronisch versenden. Das Jahr 2026 ist eine wichtige Zeit, um sich darauf vorzubereiten. Wenn Sie sich jetzt darum kümmern, wird Ihre Buchhaltung effizienter und Sie sparen Zeit. So sind Sie auch gut auf spätere Prüfungen vorbereitet.
Gibt es neue Regeln für die Altersvorsorge, die für mich wichtig sind?
Ja, ab 2026 können Rentner, die das normale Rentenalter erreicht haben, mehr Geld steuerfrei dazuverdienen. Das macht es attraktiver, länger zu arbeiten. Auch die Regeln für die betriebliche Altersvorsorge werden flexibler, was sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber Vorteile bringt.
Welche branchenspezifischen Änderungen sollte ich als Unternehmer kennen?
Für Gastronomen gibt es gute Nachrichten: Die Mehrwertsteuer für Essen im Restaurant sinkt dauerhaft auf 7 %. Unternehmen, die viel Strom verbrauchen, erhalten einen vergünstigten Industriestrompreis. Außerdem gibt es neue Regeln für Importe, die umweltfreundlicher sein müssen.
Wie wirkt sich die Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze für E-Dienstwagen aus?
Die Grenze für die steuerlich begünstigte Besteuerung von Elektro-Dienstwagen wird auf 100.000 € angehoben. Das bedeutet, dass auch teurere Elektroautos für Sie oder Ihre Mitarbeiter steuerlich attraktiver bleiben. So wird die Nutzung von E-Mobilität im Unternehmen noch einfacher.
Welche Rolle spielt die Forschungszulage für mein Unternehmen?
Die Forschungszulage wird attraktiver, da die Basis für die Berechnung steigt und die Sätze für eigene Arbeitsleistungen erhöht werden. Das ist besonders für kleine und mittlere Unternehmen eine tolle Chance, Innovationen zu fördern, selbst wenn keine eigene Forschungsabteilung vorhanden ist.






