Pandotax ist Steuerberater für E-Commerce und Onlinehandel: Wir verbuchen Marktplatz- und Shopdaten aus Amazon, eBay, Shopify und weiteren Systemen automatisiert in DATEV, melden OSS und IOSS, registrieren Sie in EU-Lagerländern und erstellen Jahresabschluss und Steuererklärungen. Digital und deutschlandweit, mit persönlichen Terminen in Köln-Deutz.



























Als Ihr spezialisierter Steuerberater für E-Commerce und den Onlinehandel bieten wir Ihnen weit mehr als klassische Beratung. Unser Ansatz basiert auf digitalen Prozessen und innovativen Strategien, damit Sie den Kopf für Ihr Kerngeschäft frei haben. Wir sorgen dafür, dass Ihre E-Commerce Buchhaltung nicht nur zuverlässig erledigt wird, sondern zu einem wertvollen Steuerungsinstrument für Ihren Erfolg wird.

Steuerberater für Onlinehandel / E‑Commerce: Dirk Wendl
Für die Optimierung Ihrer Buchführung im Onlinehandel setzen wir auf modernste Software, die eine kanalübergreifende digitale Belegerfassung ermöglicht. Mit unserem digitalen Herzstück, DATEV „Unternehmen Online“, haben Sie Ihre Belege und Abrechnungen jederzeit und von jedem Ort der Welt im Griff – für maximale Transparenz und Kontrolle in Echtzeit.
Unser Hochleistungs-Datenkonverter verarbeitet und verbucht automatisch Ihre E-Commerce-Daten aus allen gängigen Systemen wie Afterbuy, Billbee, Plentymarkets, Magento, Amazon, PayPal und Amainvoice. Für Ihre Expansion ins Ausland steht Ihnen unser großes Kooperations-Netzwerk an Steuerberatungen in der gesamten EU zur Seite. Wir kümmern uns reibungslos um alle internationalen steuerlichen Angelegenheiten:
Als spezialisierter Steuerberater für den Onlinehandel und Experte für die internationale Rechnungslegung (IFRS) stellen wir sicher, dass auch Ihre ausländischen Bilanzen steuerlich optimal gestaltet werden.
Sie möchten wissen, wie die Umstellung abläuft? Vereinbaren Sie ein Kennenlerngespräch mit unserem Team in Köln-Deutz.
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Die steuerlichen Anforderungen im E-Commerce sind deutlich komplexer als im klassischen Einzelhandel. Entscheidend ist dabei, wo Sie verkaufen, woher Ihre Ware kommt und welche Rechtsform Ihr Unternehmen hat. Die Umsatzsteuer ist die zentrale Steuer im Onlinehandel. Während Sie in Deutschland 19 % oder 7 % ausweisen, müssen Sie bei EU-weiten Lieferungen bereits ab 10.000 € Jahresumsatz die Steuer im jeweiligen Bestimmungsland abführen. Die Abwicklung erfolgt hierfür in der Regel über das OSS-Verfahren.
Die Einfuhrumsatzsteuer betrifft alle, die Ware aus Drittländern importieren, etwa aus China oder den USA. Bei Sendungen bis 150 € lässt sie sich über IOSS bündeln; darüber hinaus wird sie beim Zoll fällig. Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer fällt auf den Gewinn an.
Einzelunternehmer und Personengesellschaften zahlen Einkommensteuer (bis zu 45 %), GmbHs und UGs zahlen 15 % Körperschaftsteuer plus Solidaritätszuschlag. Gewerbesteuer wird von der Gemeinde erhoben, in der Ihr Unternehmen sitzt. Der Hebesatz schwankt je nach Standort zwischen 200 % und 580 %, in Köln liegt er bei 475 %. Lohnsteuer wird relevant, sobald Sie Mitarbeiter beschäftigen, auch Minijobber. Sie wird monatlich an das Finanzamt abgeführt. Quellensteuer kann anfallen, wenn Sie Werbung bei ausländischen Plattformen wie Google Ads (Irland) oder Meta Ads schalten oder Influencer im Ausland bezahlen, ein oft übersehenes Thema im E-Commerce.
Welche dieser Steuern für Sie konkret relevant sind und wie sie zusammenspielen, klären wir im Kennenlerngespräch. Als spezialisierter Steuerberater für E-Commerce übernehmen wir die laufende Verbuchung, alle Voranmeldungen und die jährlichen Abschlüsse für Sie.











Wir verfügen über viel Erfahrung als Steuerberater im internationalen Onlinehandel und sind Experte für Internationale Rechnungslegung IFRS.

Wir sind erfahren im Umgang mit Zahlungssystemen wie PayPal und Amazon Pay. Durch eine automatische Verbindung können wir Ihre Buchhaltung so noch einfacher gestalten.






Sie buchen alle Belege in Ihrem Unternehmen digital und sind befreit von lästigem Papierkram. Dies ermöglicht Ihnen eine effizientere Erfassung aller Ausgangsrechnungen und Zahlungseingänge.
Mit Ihrem persönlichen Zugang zur digitalen Buchführung haben Sie jederzeit Zugriff auf sämtliche Konten Ihrer Finanzbuchhaltung. So können Sie offene Posten blitzschnell erkennen und Zeit einsparen.
Sie erhalten Live-Einsicht in wichtige betriebswirtschaftliche Kennzahlen Ihres Unternehmens. So wissen Sie jederzeit genau, wo Sie stehen und können schnell auf veränderte Situationen reagieren.
Wir überwachen die EU-weite Schwelle von 10.000 Euro, melden Ihre Fernverkäufe über den One-Stop-Shop und registrieren Sie dort, wo Sie Lager nutzen.
Wir verbuchen Ihre PayPal-Abrechnungen einfach und effizient. Dabei kontrollieren wir sofort, ob alle Belege vorhanden sind und Ihre Saldi stimmen.
Wir erstellen Jahresabschluss, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung auf Basis Ihrer laufenden Marktplatzbuchhaltung. Auslandsumsätze, OSS-Meldungen und Lagerbestände in EU-Ländern sind darin bereits sauber abgegrenzt.
Prüfer fordern bei Onlinehändlern Marktplatz-Reports, Zahlungsdaten und Verfahrensdokumentation an. Wir halten diese Unterlagen prüfungsfest bereit, begleiten die Prüfung und vertreten Sie gegenüber dem Finanzamt.
Wächst der Handel, entscheiden Rechtsform und Struktur über die Steuerlast: Holding über der Handels-GmbH, Auslandsgesellschaft für EU-Lager, Verrechnungspreise zwischen den Einheiten. Wir rechnen die Varianten durch, bevor Sie sich festlegen.

Vier Themen tauchen bei fast jedem E-Commerce-Mandanten
auf: OSS, IOSS, Reihengeschäfte und Plattformmeldungen. Wer sie nicht kennt, riskiert Nachzahlungen in mehreren EU- Ländern gleichzeitig.
Der One-Stop-Shop (OSS) ist seit Juli 2021 das zentrale Meldeverfahren für EU weite B2C-Fernverkäufe. Statt sich
in jedem Zielland steuerlich registrieren zu lassen, melden Sie alle EU-Umsätze gebündelt über das Bundeszentralamt für Steuern. Wir übernehmen die Registrierung und die quartalsweise Meldung für Sie.
Der Import-One-Stop-Shop (IOSS) ergänzt das für Importe aus Drittländern bis 150 Euro Sachwert. Die EU plant, die 150-Euro-Zollfreigrenze ab 2028 abzuschaffen (Stand: Ratsbeschluss, geplant)
Reihengeschäfte entstehen, wenn mehrere Unternehmer nacheinander dieselbe Ware verkaufen, das Produkt aber nur einmal physisch transportiert wird: typisch bei Marktplatz-Modellen wie Amazon FBA mit Pan-EU-Versand.
Entscheidend ist die sogenannte „bewegte Lieferung“, denn sie bestimmt, in welchem Land die Umsatzsteuer anfällt.
Die EU-Lieferschwelle liegt einheitlich bei 10.000 € netto pro Jahr. Sobald Sie darüber liegen, müssen Sie die Umsatzsteuer im Bestimmungsland abführen. Mit dem OSS-Verfahren sparen Sie sich die Einzelregistrierungen, solange Sie keine Lager im Ausland nutzen.
Als Steuerberater für E-Commerce richten wir Ihre Buchhaltung so ein, dass jeder Verkauf automatisch dem richtigen Land zugeordnet wird: über Schnittstellen zu DATEV, AccountOne oder Lexware Office
Plattformmeldungen: Amazon, eBay, Etsy und andere Marktplätze melden Ihre Umsätze nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (DAC7) an das Bundeszentralamt für Steuern. Das Finanzamt kann diese Daten mit Ihrer Buchhaltung abgleichen. Wir stellen sicher, dass beides übereinstimmt
Als Steuerberater für E-Commerce arbeiten wir konsequent digital: Belege, Auswertungen und Jahresabschlüsse laufen über DATEV „Unternehmen Online“, Schnittstellen zu Ihren Marktplätzen synchronisieren automatisch.
Das heißt für Sie: Wir betreuen Onlinehändler von Hamburg bis München genauso wie Mandanten direkt aus Köln. Mit unserem Hochleistungs-Datenkonverter verbuchen wir E-Commerce-Daten aus Amazon, Shopify, eBay, PayPal, Billbee, Plentymarkets, Magento und Afterbuy, kanal-übergreifend und ohne manuelle Zwischenschritte.
Wenn Sie EU-weit verkaufen, profitieren Sie von unserem Kooperations-Netzwerk an Steuerberatungen in den einzelnen EU-Ländern: Steuernummer-Registrierungen, Umsatzsteuervoranmeldungen und Bilanzierung in Drittländern erledigen wir für Sie reibungslos.

Steuerberater für Onlinehandel / E‑Commerce Dirk Wendl
Persönlich vor Ort? Selbstverständlich.
Persönliche Termine finden in unserer Kanzlei in Köln-Deutz statt (Barcelona-Allee 1, 51103 Köln). Viele Mandanten kombinieren die digitale Zusammenarbeit im Tagesgeschäft mit einem Strategietermin vor Ort
Sobald Sie in mehr als ein EU-Land verkaufen, Lager im Ausland nutzen oder mehrere Marktplätze bedienen, entstehen Registrierungs- und Meldepflichten, die eine allgemeine Buchhaltung nicht abbildet. Ein Steuerberater für E-Commerce verbindet Ihre Shop- und Marktplatzdaten direkt mit der Finanzbuchhaltung und meldet OSS, IOSS und Auslandsumsätze fristgerecht.
Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und nach Belegvolumen, Kanälen und Ländern. Nach dem Kennenlerngespräch erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit festen Leistungen.
Nein. Die Zusammenarbeit läuft digital über DATEV Unternehmen online, Belege und Auswertungen sind jederzeit online abrufbar. Persönliche Termine bieten wir in Köln-Deutz an.
Der One-Stop-Shop meldet Ihre B2C-Fernverkäufe in andere EU-Länder gebündelt über das Bundeszentralamt für Steuern, sobald Sie die EU-weite Schwelle von 10.000 Euro netto überschreiten. Nutzen Sie Lager im Ausland, etwa über Amazon Pan-EU, brauchen Sie zusätzlich eine Registrierung im Lagerland.
Amazon, eBay, Shopify, Shopware, JTL, Plentymarkets, Billbee, easybill, AccountOne und Zahlungsdienstleister wie PayPal, Amazon Pay und Stripe. Weitere Systeme prüfen wir im Kennenlerngespräch.
Persönlich vor Ort? Selbstverständlich.
Persönliche Termine finden in unserer Kanzlei in Köln-Deutz statt (Barcelona-Allee 1, 51103 Köln). Viele Mandanten kombinieren die digitale Zusammenarbeit im Tagesgeschäft mit einem Strategietermin vor Ort








Im Kennenlerngespräch klären wir Kanäle, Länder, Systeme und Belegvolumen. Danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit festen Leistungen. Die Umstellung der Buchhaltung übernehmen wir gemeinsam mit Ihrem bisherigen Berater.

Wir helfen Ihnen, das steuerliche Optimum herauszuholen.
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