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Steuerberater Dirk Wendl
Zuletzt aktualisiert: 14.05.2026

OnlyFans und Steuern: So versteuern Creator ihre Einnahmen richtig

Veröffentlicht am:
12.12.2025
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Dirk Wendl

Viele Creator auf OnlyFans fragen sich, wie das mit den Steuern in Deutschland eigentlich funktioniert. Man verdient Geld und damit taucht schnell die Frage nach Steuern und Finanzamt auf. Vielen ist nicht klar, was man wo anmelden muss und welche Abgaben auf einen zukommen. Das kann schnell für Verwirrung sorgen. Aber keine Sorge, wir schauen uns das jetzt gemeinsam genauer an, damit Sie Ihre Einnahmen als OnlyFans Creator richtig versteuern können und keine bösen Überraschungen erleben. Denn grundsätzlich gilt: Einnahmen aus OnlyFans sind in Deutschland steuerpflichtig!

Inhaltsverzeichnis

Die wichtigsten Punkte vorab:

Schlüsselinformationen zu OnlyFans Steuern Deutschland

  • Grundsätzlich sind Einnahmen, die auf OnlyFans erzielt werden, in Deutschland steuerpflichtig.
  • Es fallen folgende Steuern an: Einkommensteuer und Gewerbesteuer (je nach Höhe des Gewinns). Die Umsatzsteuer wird jedoch in der Regel von OnlyFans selbst abgeführt, im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens.
  • Die Kleinunternehmerregelung kann genutzt werden, wenn die Umsätze unter bestimmten Grenzen liegen. In diesem Fall muss keine Umsatzsteuer abgeführt werden, es kann jedoch auch keine Vorsteuer geltend gemacht werden.
  • Betriebliche Ausgaben, wie zum Beispiel für Equipment oder Werbung, können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
  • Es ist wichtig, dass alle Belege stets sorgfältig aufbewahrt werden.
  • Fehler in der Steuererklärung können als Steuerhinterziehung gewertet werden und erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.
  • Es ist ratsam, Rücklagen für Steuern zu bilden und einen Steuerberater zu konsultieren.

Grundlagen der OnlyFans Besteuerung in Deutschland

OnlyFans Einnahmen und Steuern in Deutschland Wenn als Creator auf OnlyFans tätig wird, sind die Einnahmen in Deutschland grundsätzlich steuerpflichtig. Die Plattform selbst ist zwar in einigen Fällen für die Abführung der Umsatzsteuer zuständig, jedoch entbindet dies nicht von den eigenen steuerlichen Pflichten in Bezug auf Einkommensteuer und Gewerbesteuer.

Ist OnlyFans steuerpflichtig?

Ja, alle Einnahmen, die über OnlyFans erzielt werden, sind steuerpflichtig, sobald sie regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht anfallen. Es handelt sich in der Regel um eine gewerbliche Tätigkeit, die die Anmeldung eines Gewerbes erforderlich macht. Die Steuerpflicht gilt sowohl für Abonnement-Einnahmen als auch für den Verkauf von Inhalten oder Trinkgelder. Nur in sehr seltenen Ausnahmefällen kann eine Tätigkeit nicht als gewerblich eingestuft werden, jedoch ist dies bei OnlyFans eher unwahrscheinlich. Alle Einnahmen müssen daher in jedem Fall beim Finanzamt angegeben werden.

Welche Steuern fallen bei OnlyFans an?

Bei der Besteuerung von OnlyFans-Einnahmen in Deutschland kommen verschiedene Steuerarten zur Anwendung:
  • Einkommensteuer: Diese Steuer wird auf den Gewinn erhoben. Betriebsausgaben werden zuvor abgezogen. Der Steuersatz ist progressiv ausgestaltet, sodass mit steigendem Einkommen auch der Steuersatz ansteigt.
  • Gewerbesteuer: Diese Steuer fällt erst an, wenn der jährliche Gewinn einen bestimmten Freibetrag überschreitet. Dieser liegt derzeit bei 24.500 Euro. Die konkrete Höhe der Gewerbesteuer hängt von der jeweiligen Gemeinde ab.
  • Umsatzsteuer: In diesem Bereich besteht eine Besonderheit. OnlyFans führt die Umsatzsteuer in bestimmten Fällen direkt im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens ab. Dennoch ist eine steuerliche Prüfung im Einzelfall erforderlich. Bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung entfällt die Umsatzsteuerpflicht, gleichzeitig besteht jedoch kein Anspruch auf Vorsteuerabzug. Die Anwendung dieser Regelung sollte im Vorfeld steuerlich geprüft werden.

Die Rolle der Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung kann für Creator auf OnlyFans eine Vereinfachung darstellen. Sofern der Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro (Stand: 2025) nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 100.000 Euro (Stand: 2025) nicht übersteigt, kann diese Regelung angewendet werden. In diesem Fall wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen und keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt. Dies führt zu einer vereinfachten Buchführung. Allerdings besteht gleichzeitig kein Recht auf Vorsteuerabzug. Ob die Kleinunternehmerregelung im konkreten Fall vorteilhaft ist, hängt von den individuellen Umständen ab. Eine steuerliche Beratung, beispielsweise durch eine Steuerberatung wie :contentReference[oaicite:0]{index=0}, ist in der Regel empfehlenswert.

Gewerbeanmeldung und steuerliche Einstufung

Person mit Geld und Steuerformularen am Schreibtisch Grundsätzlich gilt: Wer selbstständig, nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht am wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt, übt eine gewerbliche Tätigkeit aus. Dies trifft auf die meisten OnlyFans Creator zu, da Inhalte gegen Entgelt angeboten werden und damit am Markt agiert wird.

Gewerbetreibender, Freiberufler oder Einzelunternehmer?

Die Einordnung der Tätigkeit ist entscheidend für die weitere steuerliche Behandlung. Die meisten OnlyFans Creator werden als Gewerbetreibende eingestuft. Dies liegt daran, dass die Tätigkeit in der Regel als eine Form der Dienstleistung am Markt betrachtet wird, die nicht unter die Katalogberufe der Freiberufler fällt. Als Einzelunternehmer, der ein Gewerbe betreibt, besteht zunächst eine persönliche Haftung. Es kann jedoch auch eine GmbH oder eine andere Kapitalgesellschaft gegründet werden. Die Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt ist in der Regel unkompliziert und kann häufig online erfolgen. Die Kosten hierfür sind meist gering und liegen in der Regel zwischen 30 und 60 Euro, je nach Bundesland.

Voraussetzungen für eine freiberufliche Tätigkeit

Eine freiberufliche Tätigkeit ist an bestimmte Kriterien gebunden, wie sie beispielsweise in § 18 des Einkommensteuergesetzes (EStG) aufgeführt sind. Dazu zählen typischerweise Tätigkeiten in den Bereichen Wissenschaft, Kunst, Unterricht oder Erziehung. Für die meisten OnlyFans Creator ist es schwierig, die Tätigkeit als freiberuflich einstufen zu lassen, da sie in der Regel nicht unter diese eng definierten Kategorien fällt. Eine klare Abgrenzung ist wichtig, da sich die steuerlichen Pflichten erheblich unterscheiden. Im Zweifelsfall sollte eine professionelle Beratung in Anspruch genommen werden.

Die Bedeutung der steuerlichen Erfassung

Unabhängig davon, ob die Tätigkeit als gewerblich oder freiberuflich eingestuft wird, ist eine steuerliche Anmeldung beim Finanzamt unerlässlich. Nach der Gewerbeanmeldung (falls erforderlich) oder direkt bei Aufnahme der Tätigkeit sind die Einkünfte dem Finanzamt mitzuteilen. Dies erfolgt in der Regel über den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. Dieses Formular bildet die Grundlage für die Zuteilung der Steuernummer und gegebenenfalls der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Der Fragebogen sollte sorgfältig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden, um spätere Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden.
  • Klärung mit dem Finanzamt: Eine frühzeitige Abstimmung mit dem Finanzamt zur Einordnung der Tätigkeit wird empfohlen. Dies kann häufig telefonisch erfolgen.
  • Gewerbeanmeldung: Sofern erforderlich, sollte die Anmeldung rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeit beim zuständigen Gewerbeamt erfolgen.
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Dieser Fragebogen ist auszufüllen, um die Steuernummer zu erhalten.

Umsatzsteuerliche Besonderheiten bei OnlyFans

Bei der Besteuerung von OnlyFans-Einnahmen in Deutschland bestehen besondere Regelungen im Bereich der Umsatzsteuer. Diese sind sorgfältig zu beachten, um Fehler zu vermeiden und rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.

Die Abführung der Umsatzsteuer durch OnlyFans

Grundsätzlich führt OnlyFans die Umsatzsteuer für die auf der Plattform tätigen Creator in bestimmten Konstellationen selbst ab. Dieses Vorgehen stellt eine Sonderregelung dar. Da diese Abwicklung nicht dem klassischen nationalen Verfahren entspricht, sollte eine Abstimmung mit dem Finanzamt erfolgen, um die konkrete Handhabung im Einzelfall bestätigen zu lassen. Die Abwicklung der Umsatzsteuer durch die Plattform kann die eigene umsatzsteuerliche Deklaration vereinfachen, ersetzt jedoch nicht die steuerliche Prüfung des Einzelfalls.

Das Reverse-Charge-Verfahren verstehen

Das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren ist hierbei von zentraler Bedeutung. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs erbringen Content Creator eine sonstige Leistung an die Plattform OnlyFans. Daraus ergibt sich, dass die Umsatzsteuerschuld unter bestimmten Voraussetzungen auf den Leistungsempfänger übergeht. In der Praxis ist zu beachten, dass Rechnungen über den vollen Betrag auszustellen sind, während Plattformprovisionen gesondert berücksichtigt werden. Die genaue umsatzsteuerliche Behandlung richtet sich nach den jeweiligen vertraglichen und steuerlichen Rahmenbedingungen.

Bestätigung durch das Finanzamt einholen

Zur rechtssicheren Beurteilung der umsatzsteuerlichen Behandlung wird empfohlen, eine verbindliche Klärung mit dem Finanzamt herbeizuführen. Dies dient der Vermeidung von Fehlinterpretationen und stellt sicher, dass die gewählte Vorgehensweise den steuerlichen Vorgaben entspricht.
  • Das Finanzamt über die Tätigkeit als OnlyFans Creator informieren.
  • Die umsatzsteuerliche Behandlung im konkreten Fall bestätigen lassen.
  • Rechnungen entsprechend den geltenden Vorgaben, insbesondere im Hinblick auf Reverse Charge, korrekt ausstellen.

Einkommensteuer und Gewerbesteuer für Creator

Person zählt Geld mit Steuersymbolen im Hintergrund. Als OnlyFans Creator sind alle Einnahmen grundsätzlich steuerpflichtig. Das bedeutet, dass diese Einkünfte in der jährlichen Einkommensteuererklärung anzugeben sind. Sonstige oder hauptberufliche Einkünfte werden hinzugerechnet und entsprechend dem persönlichen Steuersatz versteuert. Dies gilt unabhängig davon, ob nur gelegentlich Einnahmen erzielt werden und unabhängig von einer etwaigen Befreiung von der Gewerbesteuer.

Einkünfte aus OnlyFans in der Einkommensteuererklärung

Die Erfassung der OnlyFans-Einnahmen in der Einkommensteuererklärung ist erforderlich. Hier werden alle erzielten Einkünfte berücksichtigt, die nicht anderweitig steuerlich erfasst werden. Es ist empfehlenswert, sämtliche Belege und Nachweise sorgfältig aufzubewahren, um diese korrekt in der Steuererklärung angeben zu können. Pandotax unterstützt bei der korrekten Deklaration der Einkünfte sowie der Geltendmachung abzugsfähiger Ausgaben.

Wann wird Gewerbesteuer fällig?

Die Gewerbesteuerpflicht entsteht in der Regel, wenn die Tätigkeit als gewerblich eingestuft wird und bestimmte Freibeträge überschritten werden. In Deutschland beträgt der Freibetrag für die Gewerbesteuer 24.500 Euro Gewinn pro Jahr. Liegt der Gewinn unterhalb dieses Betrags, besteht keine Gewerbesteuerpflicht. Die konkrete Einstufung der Tätigkeit (gewerblich oder freiberuflich) ist hierfür maßgeblich und sollte im Zweifelsfall mit dem Finanzamt geklärt werden. Freiberufliche Tätigkeiten sind grundsätzlich von der Gewerbesteuer befreit.

Die Anlage G für gewerbliche Einkünfte

Sofern die OnlyFans-Tätigkeit als gewerblich eingestuft wird und der Freibetrag für die Gewerbesteuer überschritten wird, ist die Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) in der Einkommensteuererklärung auszufüllen. In dieser werden Gewinne und Verluste aus dem Gewerbebetrieb angegeben. Eine vollständige und korrekte Angabe ist erforderlich, um Nachzahlungen und mögliche steuerliche Konsequenzen zu vermeiden. Pandotax unterstützt bei der ordnungsgemäßen Erstellung dieser Anlage.

Betriebsausgaben als OnlyFans Creator

Neben den Einnahmen entstehen im Rahmen der Tätigkeit als OnlyFans Creator auch Ausgaben, die betrieblich veranlasst sein können. Diese Betriebsausgaben können von den steuerpflichtigen Einnahmen abgezogen werden und mindern somit die Steuerlast. Eine sorgfältige Dokumentation ist erforderlich, um alle abzugsfähigen Kosten korrekt zu berücksichtigen.

Welche Ausgaben sind absetzbar?

Grundsätzlich sind alle Ausgaben abzugsfähig, die unmittelbar mit der Tätigkeit als Content Creator auf OnlyFans zusammenhängen. Dazu gehören insbesondere:
  • Technische Ausstattung: Kosten für Laptops, Kameras, Mikrofone, Beleuchtungsequipment, Software (z. B. für Videobearbeitung oder Grafikdesign) sowie Zubehör wie Speicherkarten oder externe Festplatten.
  • Kommunikationskosten: Kosten für Smartphone, Internetanschluss und Mobilfunktarife, soweit diese beruflich genutzt werden. Hier ist regelmäßig eine Aufteilung erforderlich.
  • Büro- und Arbeitsplatzkosten: Bei Nutzung eines separaten Arbeitszimmers können anteilige Kosten für Miete, Strom, Heizung und Wasser berücksichtigt werden. Alternativ kann die Homeoffice-Pauschale Anwendung finden.
  • Marketing und Werbung: Ausgaben für die Bewerbung des OnlyFans-Profils, beispielsweise über soziale Medien, Kooperationen oder bezahlte Werbung.
  • Reisekosten: Kosten für beruflich veranlasste Reisen, beispielsweise zu Fotoshootings oder Veranstaltungen, einschließlich Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten.
  • Weiterbildung: Kosten für Kurse, Seminare oder Fachliteratur zur Verbesserung der beruflichen Fähigkeiten als Creator.
  • Berufsspezifische Kleidung und Kosmetik: Abziehbar sind ausschließlich solche Aufwendungen, die eindeutig und ausschließlich beruflich veranlasst sind und nicht privat genutzt werden können.

Belege für Betriebsausgaben aufbewahren

Eine vollständige Dokumentation aller Betriebsausgaben ist zwingend erforderlich. Sämtliche Rechnungen, Quittungen und Verträge sind aufzubewahren. Digitale Belege sind grundsätzlich ausreichend, sofern sie nachvollziehbar archiviert werden. Das Finanzamt kann jederzeit Nachweise anfordern.

Trinkgelder und Donations als Betriebseinnahmen

Trinkgelder und direkte Spenden (Donations) von Abonnenten stellen ebenfalls steuerpflichtige Einnahmen dar. Sie sind nicht als Betriebsausgaben zu behandeln, sondern erhöhen die steuerpflichtigen Einkünfte. Eine vollständige Erfassung ist erforderlich, da diese Einnahmen Bestandteil der gesamten selbstständigen Tätigkeit sind. Eine steuerliche Beratung kann bei der korrekten Verbuchung unterstützen.

Rechnungsstellung und Umgang mit OnlyFans

Bei der Tätigkeit auf OnlyFans ist eine korrekte steuerliche Behandlung der Einnahmen und eine ordnungsgemäße Buchführung erforderlich. Da OnlyFans als Plattform die Umsatzsteuer unter bestimmten Voraussetzungen abführt, gelten besondere umsatzsteuerliche Regelungen.

Rechnungsstellung mit Hinweis auf Reverse Charge

Grundsätzlich erbringen Creator eine Dienstleistung gegenüber der Plattform OnlyFans. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs schuldet die Plattform die Umsatzsteuer. Daher sind Rechnungen mit einem Hinweis auf die Umkehr der Steuerschuldnerschaft („Reverse Charge“) auszustellen. Die Rechnung ist über den vollen Betrag (100 %) zu erstellen, auch wenn nur 80 % ausgezahlt werden. Die einbehaltene Provision wird als Aufwand berücksichtigt.

Die Verbuchung der 20 % Provision

Die von OnlyFans einbehaltene Provision stellt keine klassische Betriebsausgabe dar, sondern eine Plattformgebühr. In der Buchhaltung werden die Umsatzerlöse brutto (100 %) erfasst, während die Provision als Aufwand verbucht wird. Steuerlich relevant ist somit eine vollständige Erfassung der Einnahmen und Aufwendungen.

Korrekte Erfassung von Einnahmen und Ausgaben

Eine sorgfältige Buchführung ist erforderlich. Neben Abonnementeinnahmen sind auch Trinkgelder und sonstige Einnahmen vollständig zu erfassen. Alle Belege, insbesondere Abrechnungen der Plattform, sind aufzubewahren. Sie bilden die Grundlage für die Steuererklärung sowie für etwaige Betriebsprüfungen.

Häufige Fehler und Risiken bei OnlyFans Steuern

Risiken der Steuerhinterziehung

Die Nichtangabe von Einnahmen stellt eine Steuerverkürzung dar und kann steuerstrafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Diese reichen von Nachzahlungen einschließlich Zinsen bis hin zu strafrechtlichen Verfahren. Eine vollständige Deklaration aller Einnahmen ist zwingend erforderlich.

Die Wichtigkeit der Rücklagenbildung

Ein häufiger Fehler besteht in der fehlenden Bildung von Rücklagen für Steuerzahlungen. Es wird empfohlen, regelmäßig einen Teil der Einnahmen zurückzulegen, um zukünftige Steuerverpflichtungen erfüllen zu können und finanzielle Engpässe zu vermeiden.

Sicherer Umgang mit dem Finanzamt

Ein korrekter und transparenter Umgang mit dem Finanzamt ist entscheidend. Bei ordnungsgemäßer Deklaration der Einkünfte bestehen in der Regel keine Schwierigkeiten. Alle relevanten Unterlagen sollten sorgfältig archiviert werden, um bei Rückfragen jederzeit nachweisen zu können. Beim Thema Steuern für OnlyFans bestehen zahlreiche komplexe Fragestellungen, die häufig zu Fehlern führen. Viele Creator geben ihre Einnahmen nicht korrekt an oder nehmen unzutreffende Abzüge vor. Dies kann zu steuerlichen Nachteilen führen. Eine fachliche Beratung kann dazu beitragen, diese Risiken zu vermeiden und die steuerliche Behandlung korrekt umzusetzen.

Fazit und Ausblick

Die steuerliche Behandlung von OnlyFans-Einnahmen erfordert Sorgfalt und ein klares Verständnis der geltenden Vorschriften. Als Creator ist es unerlässlich, sich über die Einkommens-, Umsatz- und gegebenenfalls Gewerbesteuerpflichten im Klaren zu sein. Die korrekte Erfassung von Einnahmen und Ausgaben, die Beachtung der Kleinunternehmerregelung sowie die ordnungsgemäße Rechnungsstellung stellen zentrale Aspekte dar. Angesichts der Komplexität des Steuerrechts und der spezifischen Besonderheiten bei Online-Plattformen wie OnlyFans empfiehlt sich die professionelle Unterstützung durch einen Steuerberater. Dieser kann nicht nur helfen, Fehler zu vermeiden und Strafen zu umgehen, sondern auch Optimierungspotenziale aufzeigen, um die Steuerlast auf ein rechtlich zulässiges Minimum zu reduzieren und somit den finanziellen Erfolg als Creator nachhaltig zu sichern.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich als OnlyFans-Creator in Deutschland Steuern zahlen?

Ja, Einnahmen als Creator bei OnlyFans sind in der Regel steuerpflichtig. Alle Einkünfte sind dem Finanzamt zu melden und werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. In vielen Fällen ist zudem eine Gewerbeanmeldung erforderlich und abhängig vom Gewinn kann auch Gewerbesteuer anfallen.

Welche Steuern muss ich als OnlyFans-Creator zahlen?

In der Regel fällt Einkommensteuer auf die erzielten Gewinne an. Überschreitet der Gewinn bestimmte Freibeträge, kann zusätzlich Gewerbesteuer entstehen. Die umsatzsteuerliche Behandlung hängt vom Einzelfall ab und sollte frühzeitig mit dem Finanzamt oder einem Steuerberater geklärt werden, um spätere Nachforderungen zu vermeiden.

Was ist die Kleinunternehmerregelung und kann diese genutzt werden?

Sofern die gesetzlichen Umsatzgrenzen nicht überschritten werden, kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden. In diesem Fall wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen oder abgeführt. Im Gegenzug ist kein Vorsteuerabzug möglich. Die Regelung führt in vielen Fällen zu einer vereinfachten Buchführung.

Können Ausgaben von der Steuer abgesetzt werden?

Ja, betriebliche Ausgaben können grundsätzlich steuermindernd geltend gemacht werden. Dazu zählen unter anderem technische Ausstattung, Software, Werbung sowie weitere beruflich veranlasste Kosten. Voraussetzung ist eine vollständige und nachvollziehbare Belegführung.

Müssen Rechnungen als OnlyFans-Creator erstellt werden?

Die umsatzsteuerliche Behandlung erfolgt je nach Konstellation über die Plattform. Unabhängig davon sind sämtliche Einnahmen ordnungsgemäß zu erfassen und in der Steuererklärung anzugeben. Eine korrekte buchhalterische Dokumentation bleibt zwingend erforderlich, um steuerliche Pflichten zu erfüllen.

Was passiert bei fehlerhafter oder fehlender Steuererklärung?

Eine unvollständige oder unterlassene Deklaration von Einnahmen kann steuerliche und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Hierzu zählen Nachzahlungen, Zinsen sowie mögliche Bußgeld- oder Strafverfahren. Eine vollständige und fristgerechte Erklärung der Einkünfte ist daher zwingend erforderlich.

*Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, zusammengetragen und geschrieben. Sie ersetzen jedoch keine Rechts- oder Steuerberatung. Bitte stellen Sie für eine rechtlich bindende Beratung eine Anfrage. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder mögliche Änderung der Sachlage.

Dirk Wendl, Steuerberater in Köln, lächelt freundlich in die Kamera. Er ist Experte für Ebay Steuern. ausländische Quellensteuer zurückholen und Renten Doppelbesteuerung.

Autor:

Steuerberater: Dirk Wendl

Dirk Wendl ist schon sein gesamtes Berufsleben im Bereich Steuern tätig. Nach einer Ausbildung als Steuerfachangestellter und einer Fortbildung zum Bilanzbuchhalter absolvierte er nach einer weiteren umfangreichen Ausbildung 2006 die Prüfung als Steuerfachwirt und Steuerberater. Seit 2015 ist er geschäftsführender Gesellschafter der Pandotax Steuerberatungsgesellschaft in Köln. Dirk Wendl hat sich seitdem vor allem als Spezialist für Internationales Steuerrecht, E-Commerce und als Digitalisierungsexperte einen deutschlandweit guten Ruf erarbeitet.

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