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Steuerberater Dirk Wendl
Zuletzt aktualisiert: 14.05.2026

AfA Abschreibung: So setzen Sie Ihr Anlagevermögen ab

Veröffentlicht am:
27.01.2026
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Dirk Wendl

Viele Unternehmer fragen sich, wie sie ihr Anlagevermögen steuerlich optimal absetzen können. Die AfA Abschreibung ist dabei das wichtigste Werkzeug. Sie hilft, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren Wirtschaftsgütern über mehrere Jahre zu verteilen. Dadurch sinkt der steuerliche Gewinn und Unternehmen behalten mehr Liquidität. Klingt erstmal kompliziert, ist aber mit ein paar Grundregeln gut zu verstehen. Im Folgenden erfahren Sie, wie die AfA Abschreibung funktioniert, welche Methoden es gibt und worauf Sie achten sollten.

Inhaltsverzeichnis

Die wichtigsten Punkte vorab:

Grundlagen der AfA Abschreibung

Anlagevermögen im Büro

Die Absetzung für Abnutzung, kurz AfA, ist ein zentraler Begriff im deutschen Steuerrecht, wenn es um die Verteilung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten für abnutzbare Anlagegüter geht. Vereinfacht gesagt, ermöglicht die AfA, dass Unternehmen den Wertverlust von Wirtschaftsgütern über deren Nutzungsdauer steuerlich geltend machen können. Dies hat direkte Auswirkungen auf den zu versteuernden Gewinn und somit auf die Steuerlast. Die AfA ist somit ein wichtiges Instrument zur Liquiditätssicherung von Unternehmen.

Definition und Zweck der AfA Abschreibung

Die AfA dient dazu, die Kosten für abnutzbare Anlagegüter nicht im Anschaffungsjahr als Aufwand zu verbuchen, sondern sie über die Jahre der Nutzung zu verteilen. Dies spiegelt den tatsächlichen Wertverlust wider, den ein Wirtschaftsgut im Laufe seiner betrieblichen Verwendung erfährt. Ziel ist es, eine realistische Gewinnsermittlung zu ermöglichen und die Steuerlast zu senken, was wiederum die finanzielle Flexibilität des Unternehmens erhöht. Die AfA ist ein steuerrechtliches Konzept und muss nicht zwangsläufig dem tatsächlichen Marktwertverlust entsprechen.

Abgrenzung zwischen abnutzbaren und nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern

Eine grundlegende Unterscheidung im Steuerrecht ist die zwischen abnutzbaren und nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern. Nur abnutzbare Güter unterliegen der planmäßigen AfA.

  • Abnutzbare Wirtschaftsgüter: Dies sind Vermögensgegenstände, die sich durch Gebrauch, Zeitablauf oder technischen Fortschritt verbrauchen oder abnutzen. Beispiele hierfür sind Maschinen, Fahrzeuge, Computer, Büromöbel oder Werkzeuge. Ihre Nutzungsdauer ist begrenzt.
  • Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter: Diese Güter unterliegen keiner planmäßigen Wertminderung durch Abnutzung. Dazu zählen insbesondere Grundstücke und Gebäude (wobei für Gebäude eigene AfA-Regelungen gelten). Sie können nicht im Rahmen der AfA abgeschrieben werden, es sei denn, es liegt eine außergewöhnliche Wertminderung vor.

Bedeutung der AfA für die Unternehmensliquidität

Die Möglichkeit, Anschaffungs- und Herstellungskosten über die AfA steuerlich geltend zu machen, hat eine direkte positive Auswirkung auf die Liquidität eines Unternehmens. Durch die Reduzierung des steuerpflichtigen Gewinns sinkt die zu zahlende Einkommen- oder Körperschaftsteuer. Weniger Steuerzahlungen bedeuten mehr freie Mittel im Unternehmen, die für Investitionen, zur Schuldentilgung oder zur Deckung laufender Kosten verwendet werden können. Die AfA ist also nicht nur eine buchhalterische Notwendigkeit, sondern ein strategisches Werkzeug zur Stärkung der finanziellen Basis.

Ermittlung der AfA Abschreibung

Anlagevermögen und Abschreibung

Anschaffungs- und Herstellungskosten als Bemessungsgrundlage

Die Grundlage für jede AfA-Berechnung sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten (AHK) des Wirtschaftsguts. Bei angeschafften Gütern zählen hierzu alle Kosten, die anfallen, um das Gut in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Das umfasst nicht nur den Kaufpreis, sondern auch Nebenkosten wie Transport, Montage oder Zölle. Bei selbst hergestellten Gütern sind die Herstellungskosten maßgeblich, also alle Kosten, die direkt oder indirekt durch die Herstellung entstanden sind.

Die AHK bilden somit den Ausgangspunkt für die Wertminderung, die über die Nutzungsdauer verteilt wird.

Die Rolle der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ist ein entscheidender Faktor bei der AfA. Sie gibt an, wie lange ein Wirtschaftsgut voraussichtlich in Ihrem Unternehmen genutzt werden kann. Diese Dauer ist nicht immer identisch mit der tatsächlichen Lebensdauer. Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht hierzu AfA-Tabellen, die Richtwerte für verschiedene Wirtschaftsgüter enthalten. Diese Tabellen sind für die steuerliche und handelsrechtliche Bilanzierung maßgeblich, um eine einheitliche Besteuerung zu gewährleisten. Beispielsweise sind Computer und Büroausstattung oft auf kürzere Zeiträume ausgelegt als Gebäude.

  • Bewegliche Wirtschaftsgüter: Oft kürzere Nutzungsdauer (z.B. Fahrzeuge, Maschinen).
  • Unbewegliche Wirtschaftsgüter: In der Regel längere Nutzungsdauer (z.B. Gebäude).
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Haben oft eine Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr, können aber unter bestimmten Voraussetzungen sofort abgeschrieben werden.

Einfluss der Abschreibungsmethode auf die Höhe

Die Wahl der Abschreibungsmethode hat direkten Einfluss auf die Höhe der jährlichen AfA und damit auf den steuerlichen Gewinn. Die gängigste Methode ist die lineare Abschreibung, bei der die AHK gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt werden. Daneben gibt es die degressive Abschreibung, die zu Beginn höhere Abschreibungsbeträge ermöglicht, aber nur für bestimmte Zeiträume und Wirtschaftsgüter zulässig ist. Auch die Poolabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter bietet spezielle Regelungen. Die Entscheidung für eine Methode kann steuerliche Vorteile bringen, insbesondere in Kombination mit dem Investitionsabzugsbetrag. Die Dokumentation in der Buchhaltung ist hierbei unerlässlich, um die gewählte Methode nachvollziehbar zu machen. Der Restbuchwert und die AfA müssen stets im Blick behalten werden.

Methoden der planmäßigen AfA Abschreibung

Bei der planmäßigen Abschreibung geht es darum, den Wertverlust von abnutzbaren Wirtschaftsgütern über ihre Nutzungsdauer verteilt steuerlich geltend zu machen. Die Wahl der richtigen Abschreibungsmethode kann dabei einen erheblichen Einfluss auf die Liquidität Ihres Unternehmens haben, da sie bestimmt, wie schnell Sie Kosten abziehen können. Grundsätzlich gibt es verschiedene Ansätze, wie Sie die AfA berechnen können.

Die lineare Abschreibung als Standardverfahren

Die lineare Abschreibung ist die am weitesten verbreitete Methode und wird oft als Standard angesehen. Hierbei wird die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gleichmäßig über die gesamte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt. Das bedeutet, jedes Jahr wird derselbe Betrag abgeschrieben. Die Berechnung ist denkbar einfach: Sie teilen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten durch die Nutzungsdauer in Jahren. Diese Methode ist besonders übersichtlich und leicht nachvollziehbar.

  • Berechnung: Anschaffungs-/Herstellungskosten / Nutzungsdauer (in Jahren)
  • Vorteil: Einfachheit und Planbarkeit
  • Anwendbarkeit: Für alle abnutzbaren Wirtschaftsgüter, unabhängig davon, ob sie beweglich oder unbeweglich sind und eine Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr haben.

Anwendung und Vorteile der degressiven Abschreibung

Die degressive Abschreibung ermöglicht es Ihnen, in den ersten Jahren der Nutzung eines Wirtschaftsguts höhere Abschreibungsbeträge anzusetzen als bei der linearen Methode. Dies führt zu einer höheren Steuerersparnis zu Beginn und kann somit Ihre Liquidität kurzfristig verbessern. Der Abschreibungsbetrag wird hierbei anhand eines festen Prozentsatzes vom Restwert des Vorjahres berechnet. Beachten Sie jedoch, dass diese Methode nur für bestimmte Wirtschaftsgüter zulässig ist und zeitlich begrenzt sein kann.

  • Berechnung: Restwert des Vorjahres * Prozentsatz (z.B. 2,5-fache der linearen AfA, maximal 25% für Anschaffungen 2020-2022)
  • Vorteil: Höhere Abschreibungsbeträge und damit höhere Steuerersparnis in den Anfangsjahren.
  • Einschränkung: Nur für bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter und oft an bestimmte Anschaffungszeiträume gebunden.

Besonderheiten bei der Poolabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter

Für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) gibt es spezielle Regelungen, die eine sofortige volle Abschreibung ermöglichen. Dies vereinfacht die Buchführung erheblich und führt zu einer unmittelbaren Steuerminderung. Die Grenzen für GWG werden regelmäßig angepasst. Wenn Sie beispielsweise ein neues Büromöbelstück oder ein Werkzeug anschaffen, das unterhalb dieser Grenze liegt, können Sie die Kosten im Anschaffungsjahr vollständig als Betriebsausgabe geltend machen. Dies ist eine attraktive Option, um die Steuerlast zu senken und die Liquidität zu stärken. Informieren Sie sich bei Pandotax Steuerberatung über die aktuellen GWG-Grenzen und die genauen Voraussetzungen.

  • Sofortabschreibung: 100% im Anschaffungsjahr möglich.
  • Voraussetzung: Das Wirtschaftsgut muss als geringwertig eingestuft werden (Grenzen beachten).
  • Vorteil: Maximale Liquiditätsentlastung im Anschaffungsjahr.

Besondere Regelungen bei der AfA Abschreibung

Nicht jedes Wirtschaftsgut wird nach den gleichen Regeln abgeschrieben. Für einzelne Asset-Klassen wie Immobilien, Elektrofahrzeuge oder gebrauchte Geräte sieht das Steuerrecht gesonderte Vorschriften vor. Die Kanzlei Pandotax berät Sie gern, damit Sie von allen steuerlichen Möglichkeiten profitieren.

AfA Abschreibung für Gebäude und Immobilien

Die Abschreibung von Gebäuden erfolgt über lange Zeiträume. Das Steuerrecht unterscheidet zwischen betrieblich genutzten und vermieteten Immobilien.

Ein Überblick (Beispielhafte Abschreibungssätze):

GebäudetypBaujahrAfA-Satz pro Jahr
Gewerbeimmobilienab 19253%
Gewerbeimmobilienbis 19242,5%
Wohngebäude geschäftlichab 19252%
Wohngebäude geschäftlichbis 19242,5%

Die Bemessungsgrundlage ist immer der Anteil der Anschaffungs- und Herstellungskosten, der auf das Gebäude entfällt – Grund und Boden wird nie abgeschrieben. Bei teilweise betrieblich und privat genutzten Immobilien ist die richtige Aufteilung entscheidend.

Sonderabschreibungen für Elektrofahrzeuge

Für betriebliche E-Autos oder Plug-in-Hybride gibt es steuerlich attraktive Sonderabschreibungen. So können Unternehmen bei der Anschaffung zusätzlich zur planmäßigen, linearen Abschreibung eine Sonder-AfA beanspruchen.

Wichtige Punkte:

  • Im Jahr der Anschaffung können meist bis zu 50% des Kaufpreises zusätzlich abgeschrieben werden (§ 7g EStG, Investitionsabzugsbetrag).
  • Die Sonderabschreibung dient der Förderung nachhaltiger Mobilität und ist an bestimmte Kriterien (CO2-Ausstoß, Anschaffung als Neufahrzeug) gebunden.
  • Nicht alle Fahrzeuge sind begünstigt; Plug-in-Hybride müssen Mindestsreichweiten im E-Betrieb erfüllen.

Pandotax prüft gern, ob und in welchem Umfang Ihre Fahrzeuge begünstigt sind und wie die Abschreibung optimal gestaltet werden kann.

Umgang mit gebraucht erworbenen Wirtschaftsgütern

Gebrauchte Wirtschaftsgüter müssen anders bewertet werden als neue:

  • Die Abschreibungsdauer orientiert sich an der noch verbleibenden Nutzungszeit, nicht an der Neuwert-Tabelle.
  • Als Bemessungsgrundlage gilt der gezahlte Kaufpreis – inkl. Nebenkosten wie Transport, Montage oder Erwerbsnebenkosten.
  • Für ältere Geräte oder Maschinen kann die AfA-Dauer oft deutlich kürzer angesetzt werden, zum Beispiel wenn das Gerät schon einige Jahre in Betrieb war.

Wichtig: Die zulässige Nutzungsdauer müssen Sie gegenüber dem Finanzamt plausibel und nachvollziehbar begründen, zum Beispiel durch Altauszüge oder Gutachten.

Wenn Sie weitere Fragen zu den Abschreibungsregeln für spezielle Wirtschaftsgüter haben, steht Ihnen das Team von Pandotax beratend zur Seite. So sparen Sie Steuern – und zahlen nicht mehr als nötig.

Zeitliche Bemessung der AfA Abschreibung

Abschreibung von Anlagevermögen im Büro Die zeitliche Bemessung der Absetzung für Abnutzung (AfA) ist ein zentraler Bestandteil der steuerlichen Behandlung von Anlagegütern. Sie regelt Beginn, Dauer und Ende der Abschreibung und damit die Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten über die Nutzungsdauer hinweg. Eine korrekte zeitliche Zuordnung ist für die Gewinnermittlung und Steuerplanung entscheidend.

Beginn und Ende der Abschreibungsdauer

Die Abschreibungsdauer eines Wirtschaftsguts beginnt grundsätzlich mit dem Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung. Bei angeschafften Wirtschaftsgütern ist dies der Zeitpunkt des wirtschaftlichen Eigentumsübergangs. Bei selbst hergestellten Gütern beginnt die Abschreibung mit der Fertigstellung. Das Ende der Abschreibungsdauer ist erreicht, wenn die gesamten Anschaffungs- oder Herstellungskosten über die planmäßigen Abschreibungen vollständig verteilt wurden. Maßgeblich ist dabei die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, wie sie beispielsweise in den amtlichen AfA-Tabellen (z. B. AfA-Tabelle Nutzungsdauer 2026) festgelegt ist.

Zeitanteilige AfA im Anschaffungs- oder Verkaufsjahr

Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung erfolgt die AfA zeitanteilig. Das bedeutet, dass nur der Anteil der Jahresabschreibung berücksichtigt wird, der auf die tatsächliche Nutzungsdauer im jeweiligen Geschäftsjahr entfällt. Beispiel: Erfolgt die Anschaffung im März, kann im ersten Jahr nur für 10 Monate (April bis Dezember) abgeschrieben werden, also 10/12 der Jahres-AfA. Entsprechendes gilt im Jahr des Ausscheidens aus dem Betriebsvermögen: Wird ein Wirtschaftsgut im September veräußert oder entnommen, ist nur eine zeitanteilige AfA für neun Monate (Januar bis September) zulässig.

Konsequenzen bei vorzeitigem Ausscheiden von Wirtschaftsgütern

Ein Wirtschaftsgut kann vor Ablauf der Nutzungsdauer aus dem Betriebsvermögen ausscheiden, etwa durch:
  • Verkauf des Wirtschaftsguts
  • Zerstörung (z. B. durch Brand oder Unfall)
  • Entnahme für private Zwecke
  • Verschrottung aufgrund technischer Unbrauchbarkeit
In diesen Fällen endet die planmäßige Abschreibung mit dem Zeitpunkt des Ausscheidens. Eine nachträgliche Korrektur versäumter Abschreibungen ist grundsätzlich nicht zulässig, wenn das Wirtschaftsgut zuvor fehlerhaft nicht berücksichtigt wurde. Daher ist eine vollständige und zeitnahe Erfassung aller Anlagegüter erforderlich.

Außerplanmäßige AfA Abschreibung

Voraussetzungen für außergewöhnliche Wertminderungen

Kommt es zu einem unerwarteten Wertverlust eines Wirtschaftsguts, der über die reguläre Nutzung hinausgeht, kann eine außerplanmäßige Abschreibung erforderlich sein. Ursachen können beispielsweise technische Defekte, Naturereignisse oder unvorhersehbare wirtschaftliche Entwicklungen sein. In solchen Fällen kann eine außerplanmäßige AfA geltend gemacht werden. Diese ist in § 7 Abs. 1 Satz 7 EStG geregelt und wird als Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung bezeichnet. Sie ergänzt die reguläre AfA und mindert den Gewinn im betroffenen Jahr.

Abgrenzung zur planmäßigen Abschreibung

Die planmäßige AfA verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten systematisch über die erwartete Nutzungsdauer. Grundlage ist die regelmäßige Abnutzung sowie der technische Fortschritt. Die außerplanmäßige AfA greift hingegen nur bei unvorhersehbaren und erheblichen Wertverlusten. Sie stellt eine Ausnahme dar und basiert nicht auf der geplanten Nutzungsdauer, sondern auf dem tatsächlichen Schaden oder der wirtschaftlichen Entwertung.

Berücksichtigung technischer und wirtschaftlicher Abnutzung

Eine außerplanmäßige Abschreibung kann sowohl durch technische als auch wirtschaftliche Ursachen ausgelöst werden. Beispiele sind:
  • Technische Schäden, etwa durch Brand oder Unfall
  • Plötzliche wirtschaftliche Entwertung durch technologische Neuerungen
  • Behördliche Nutzungsverbote
Die Höhe der außerplanmäßigen AfA richtet sich nach dem tatsächlichen Wertverlust zum Zeitpunkt des Ereignisses. Für weiterführende Informationen zur steuerlichen Behandlung außergewöhnlicher Wertminderungen bietet Pandotax zusätzliche Unterstützung und Beratung an.

Fazit: AfA richtig nutzen – für mehr Klarheit und Planungssicherheit

Die AfA ist ein zentraler Bestandteil der Unternehmensbuchhaltung. Sie stellt sicher, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten abnutzbarer Anlagegüter nicht sofort, sondern verteilt über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Dadurch entstehen steuerliche Entlastungen und eine bessere Planbarkeit der Liquidität. Entscheidend ist die korrekte Wahl der Abschreibungsmethode sowie die Beachtung der amtlichen AfA-Tabellen. Fehler bei der Abschreibung können zu Korrekturen im Rahmen von Betriebsprüfungen führen. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine frühzeitige steuerliche Beratung, um Risiken zu vermeiden und Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen.

Häufig gestellte Fragen zur AfA-Abschreibung

Was genau ist die AfA-Abschreibung?

Die AfA-Abschreibung („Absetzung für Abnutzung“) ermöglicht es Unternehmen, den Wertverlust von Wirtschaftsgütern über deren Nutzungsdauer steuerlich zu berücksichtigen. Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden dabei über mehrere Jahre verteilt, anstatt sofort vollständig als Aufwand erfasst zu werden.

Welche Dinge können abgeschrieben werden?

Abschreibungsfähig sind alle abnutzbaren Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die langfristig im Betrieb genutzt werden, beispielsweise Maschinen, Computer, Fahrzeuge oder Büroausstattung. Nicht abschreibbar sind in der Regel nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter wie Grundstücke.

Wie lange darf etwas abgeschrieben werden?

Die Abschreibungsdauer richtet sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Diese ist in den amtlichen AfA-Tabellen festgelegt und gibt vor, über welchen Zeitraum ein Wirtschaftsgut typischerweise genutzt wird.

Welche Abschreibungsmethoden gibt es?

Die wichtigste Methode ist die lineare Abschreibung, bei der die Anschaffungskosten gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt werden. Daneben gibt es unter bestimmten Voraussetzungen auch degressive Abschreibungen sowie vereinfachte Regelungen wie die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter.

Was passiert bei gebrauchten Wirtschaftsgütern?

Bei gebrauchten Wirtschaftsgütern erfolgt die Abschreibung über die verbleibende Restnutzungsdauer. Diese wird individuell geschätzt und richtet sich nach dem Zustand sowie der bisherigen Verwendung des Wirtschaftsguts.

Was passiert, wenn ein Wirtschaftsgut vorzeitig ausscheidet?

Scheidet ein Wirtschaftsgut vor Ablauf der Nutzungsdauer aus dem Betriebsvermögen aus, endet die Abschreibung zum Zeitpunkt des Ausscheidens. In bestimmten Fällen kann zusätzlich eine außerplanmäßige Abschreibung in Betracht kommen, wenn ein außergewöhnlicher Wertverlust vorliegt.

*Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, zusammengetragen und geschrieben. Sie ersetzen jedoch keine Rechts- oder Steuerberatung. Bitte stellen Sie für eine rechtlich bindende Beratung eine Anfrage. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder mögliche Änderung der Sachlage.

Dirk Wendl, Steuerberater in Köln, lächelt freundlich in die Kamera. Er ist Experte für Ebay Steuern. ausländische Quellensteuer zurückholen und Renten Doppelbesteuerung.

Autor:

Steuerberater: Dirk Wendl

Dirk Wendl ist schon sein gesamtes Berufsleben im Bereich Steuern tätig. Nach einer Ausbildung als Steuerfachangestellter und einer Fortbildung zum Bilanzbuchhalter absolvierte er nach einer weiteren umfangreichen Ausbildung 2006 die Prüfung als Steuerfachwirt und Steuerberater. Seit 2015 ist er geschäftsführender Gesellschafter der Pandotax Steuerberatungsgesellschaft in Köln. Dirk Wendl hat sich seitdem vor allem als Spezialist für Internationales Steuerrecht, E-Commerce und als Digitalisierungsexperte einen deutschlandweit guten Ruf erarbeitet.

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