Die Inflationsausgleichsprämie, die vielen Arbeitnehmern eine willkommene finanzielle Entlastung bot, läuft zum Ende des Jahres 2024 aus. Das bedeutet, dass diese steuerfreie Zahlung, die Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt leisten konnten, nicht mehr zur Verfügung stehen wird. Angesichts dieser Entwicklung ist es sinnvoll, sich nach alternativen Möglichkeiten umzusehen, wie man seine Steuerlast im Jahr 2026 legal senken kann. Glücklicherweise gibt es einige bewährte Freibeträge und Pauschalen, die auch weiterhin genutzt werden können, um das eigene Einkommen besser zu schützen. Wir beleuchten hier vier davon, die als inflationsausgleich alternative 2026 in Betracht kommen.
Inhaltsverzeichnis
Die wichtigsten Punkte vorab:
- Die Inflationsausgleichsprämie endet Ende 2024 und ist somit keine Option mehr für 2026.
- Der Sparer-Pauschbetrag ermöglicht steuerfreie Einnahmen aus Kapitalerträgen bis zu einer bestimmten Höhe.
- Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag deckt Werbungskosten ab, ohne dass Einzelnachweise nötig sind.
- Die Entfernungspauschale kann für den Weg zur Arbeit geltend gemacht werden und wird ab dem 21. Kilometer höher angesetzt.
- Der Ausbildungsfreibetrag unterstützt volljährige Kinder in Ausbildung, die auswärts wohnen.
1. Sparerpauschbetrag
Die Zeiten der Inflationsausgleichsprämie sind vorbei, aber es gibt weiterhin Möglichkeiten, Ihre Steuerlast zu mindern. Eine davon ist der Sparerpauschbetrag. Dieser Freibetrag ist für alle gedacht, die Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielen, wie zum Beispiel Zinsen oder Dividenden. Seit dem 1. Januar 2023 wurde der Sparerpauschbetrag für Ledige von 801 Euro auf 1.000 Euro und für Verheiratete, die zusammen veranlagt werden, von 1.602 Euro auf 2.000 Euro erhöht. Das bedeutet, dass bis zu diesen Beträgen Ihre Kapitalerträge steuerfrei bleiben.
Diese Erhöhung ist eine wichtige Anpassung, um die kalte Progression bei Sparern abzufedern.
Um von diesem Freibetrag zu profitieren, müssen Sie bei Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag einreichen. Haben Sie mehrere Konten oder Depots, können Sie den Gesamtbetrag auf diese verteilen. Wenn Sie nichts tun, wird der bestehende Auftrag automatisch proportional angepasst. Nur wenn Sie eine andere Aufteilung wünschen, müssen Sie aktiv werden und dies Ihrer Bank mitteilen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags nicht versteuert werden müssen.
2. Arbeitnehmerpauschbetrag
Die Inflationsausgleichsprämie ist zwar Geschichte, aber das bedeutet nicht, dass Sie keine Möglichkeiten mehr haben, Ihre Steuerlast zu mindern. Eine davon ist der Arbeitnehmerpauschbetrag. Haben Sie sich jemals gefragt, wie viel Geld Sie eigentlich für Ihren Job ausgeben, ohne es direkt zu merken? Denken Sie an Fahrten zur Arbeit, Arbeitsmittel, Weiterbildungen oder Bewerbungskosten. All das summiert sich schnell. Der Arbeitnehmerpauschbetrag, auch Werbungskostenpauschbetrag genannt, ist ein fester Betrag, den das Finanzamt automatisch von Ihrem zu versteuernden Einkommen abzieht, um genau diese beruflich veranlassten Ausgaben abzudecken. Sie müssen also nicht jeden einzelnen Beleg sammeln, wenn Ihre Ausgaben unter diesem Pauschbetrag liegen.
Seit dem 1. Januar 2023 wurde dieser Pauschbetrag auf 1.230 Euro angehoben. Das ist eine gute Nachricht für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denn es bedeutet, dass bis zu diesem Betrag Ihre berufsbedingten Ausgaben pauschal anerkannt werden. Wenn Ihre tatsächlichen Werbungskosten höher sind als dieser Pauschbetrag, können Sie natürlich auch diese geltend machen. Dann müssen Sie allerdings Belege vorlegen und Ihre Ausgaben einzeln nachweisen. Es lohnt sich also, die Ausgaben im Auge zu behalten.
Die Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags auf 1.230 Euro ab 2023 bietet eine vereinfachte Möglichkeit, berufsbedingte Kosten steuerlich geltend zu machen, ohne jeden einzelnen Beleg aufheben zu müssen.
Hier sind einige Beispiele für Ausgaben, die unter den Arbeitnehmerpauschbetrag fallen können:
- Fahrtkosten zur Arbeit (Pendlerpauschale)
- Kosten für Arbeitsmittel wie Fachliteratur, Büromaterial oder Werkzeuge
- Fortbildungskosten, die für Ihre aktuelle Tätigkeit relevant sind
- Bewerbungskosten
- Kontoführungsgebühren für ein Gehaltskonto
- Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (unter bestimmten Voraussetzungen)
Es ist wichtig zu verstehen, dass der Arbeitnehmerpauschbetrag eine Vereinfachung darstellt. Wenn Ihre tatsächlichen Werbungskosten diesen Betrag übersteigen, sollten Sie unbedingt die Einzelnachweise führen und diese in Ihrer Steuererklärung angeben. Das kann sich für Sie lohnen. Bei Pandotax helfen wir Ihnen gerne dabei, Ihre Ausgaben korrekt zu erfassen und das Beste aus Ihrer Steuererklärung herauszuholen.
3. Entfernungspauschale
Die Entfernungspauschale, oft auch Pendlerpauschale genannt, ist eine wichtige Möglichkeit für Arbeitnehmer, die Kosten für den Weg zur Arbeit steuerlich geltend zu machen. Sie soll die finanziellen Belastungen ausgleichen, die durch die tägliche Fahrt zum Arbeitsplatz entstehen. Seit 2021 gibt es hier einige Änderungen, die Sie kennen sollten. Die erhöhte Entfernungspauschale gilt bis Ende 2026.
Grundsätzlich können Sie für jeden Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer ersten Tätigkeitsstätte eine Pauschale ansetzen. Für die ersten 20 Kilometer beträgt diese 0,30 Euro. Ab dem 21. Kilometer erhöht sich der Betrag auf 0,35 Euro. Diese Erhöhung ist jedoch zeitlich befristet und gilt nur für die Jahre 2021 bis 2026.
Wichtige Punkte zur Entfernungspauschale:
- Erste Tätigkeitsstätte: Dies ist der Ort, an dem Sie dauerhaft und im Wesentlichen Ihre berufliche Tätigkeit ausüben. Meist ist das Ihr regulärer Arbeitsplatz.
- Begrenzung: Die Pauschale kann nur für die Arbeitstage angesetzt werden, an denen Sie tatsächlich zur Arbeit gefahren sind. Bei einer Behinderung mit einem Grad von mindestens 70 kann die Pauschale auch für Fahrten mit einem Kraftfahrzeug angesetzt werden, unabhängig von der Entfernung.
- Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Wenn Sie öffentliche Verkehrsmittel nutzen, können Sie die tatsächlichen Kosten ansetzen, sofern diese höher sind als die Entfernungspauschale. Die Pauschale wird dann aber nur bis zur Höhe der Kosten für die Entfernungspauschale angerechnet.
Mobilitätsprämie für Geringverdiener:
Für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen, deren zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, gibt es eine Besonderheit. Wenn die erhöhte Entfernungspauschale (ab dem 21. Kilometer) zusammen mit anderen Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigt, aber keine tatsächliche Steuerentlastung bringt, kann eine Mobilitätsprämie beantragt werden. Diese beträgt 14 Prozent der Bemessungsgrundlage, die sich aus der erhöhten Entfernungspauschale ergibt. Diese Regelung gilt ebenfalls nur für die Veranlagungszeiträume 2021 bis 2026. Bei Pandotax beraten wir Sie gerne, ob und wie Sie von dieser Regelung profitieren können.
4. Ausbildungsfreibetrag
Der Ausbildungsfreibetrag ist eine finanzielle Unterstützung für Eltern, deren volljährige Kinder sich auswärts ausbilden lassen. Seit dem 1. Januar 2023 beträgt dieser Betrag 1.200 Euro pro Jahr. Dies ist die erste Anhebung seit 1980, was eine willkommene Anpassung darstellt. Der Freibetrag soll die zusätzlichen Kosten abdecken, die durch die auswärtige Unterbringung entstehen, wie zum Beispiel Miete für ein Zimmer oder Fahrtkosten. Voraussetzung ist, dass das Kind volljährig ist und sich für eine Berufsausbildung oder ein Studium außerhalb des elterlichen Haushalts befindet.
Die Regelung zielt darauf ab, die finanzielle Belastung für Familien zu mindern, die ihre Kinder bei der Ausbildung unterstützen. Es ist wichtig zu beachten, dass der Freibetrag nur für die auswärtige Unterbringung gilt. Wenn das Kind beispielsweise noch bei den Eltern wohnt, aber auswärts studiert, greift der Ausbildungsfreibetrag nicht. Die genauen Details und Voraussetzungen sollten Sie stets mit einem Steuerberater klären, um sicherzustellen, dass Sie alle Möglichkeiten ausschöpfen. Pandotax kann Sie hierbei unterstützen und Ihnen helfen, Ihre Steuerlast zu optimieren.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Betrag: 1.200 Euro pro Jahr (seit 01.01.2023).
- Voraussetzung: Volljähriges Kind in auswärtiger Ausbildung (Berufsausbildung oder Studium).
- Zweck: Abdeckung zusätzlicher Kosten durch auswärtige Unterbringung.
Es ist ratsam, sich über die aktuellen Regelungen auf dem Laufenden zu halten, da sich steuerliche Bestimmungen ändern können. Eine professionelle Beratung, wie sie beispielsweise Pandotax Steuerberatung anbietet, ist hierbei unerlässlich, um von allen relevanten Freibeträgen und Pauschalen zu profitieren.
Der Ausbildungsfreibetrag ist eine tolle Sache, wenn du gerade deine Ausbildung machst. Er hilft dir, deine Steuern zu senken. Wenn du mehr darüber wissen willst, schau auf unserer Webseite vorbei!
Fazit: Die Prämie ist weg, aber es gibt Alternativen
Die Inflationsausgleichsprämie ist nun Geschichte, das ist klar. Aber keine Sorge, es gibt immer noch Wege, wie Sie Ihr Einkommen steuerlich optimieren können. Denken Sie an die erhöhten Freibeträge, die es ja auch gibt, oder an andere Möglichkeiten, die wir hier besprochen haben. Es lohnt sich, da genau hinzuschauen und zu prüfen, was für Sie persönlich am besten passt. Manchmal sind es die kleinen Anpassungen, die am Ende den größten Unterschied machen. Bleiben Sie also am Ball und informieren Sie sich weiter, denn das Steuerrecht ändert sich ständig.
Häufig gestellte Fragen
Was ist die Inflationsausgleichsprämie und warum gibt es sie nicht mehr?
Die Inflationsausgleichsprämie war eine besondere Zahlung, die Arbeitgeber ihren Angestellten steuerfrei auszahlen konnten. Sie sollte helfen, die gestiegenen Preise auszugleichen. Diese Prämie war aber nur für eine bestimmte Zeit erlaubt, nämlich bis Ende 2024. Danach gibt es sie nicht mehr.
Welche steuerfreien Alternativen gibt es jetzt?
Weil die Inflationsausgleichsprämie wegfällt, gibt es andere Möglichkeiten, wie du Steuern sparen kannst. Dazu gehören zum Beispiel der Sparer-Pauschbetrag, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, die Entfernungspauschale und der Ausbildungsfreibetrag. Diese Dinge helfen dir, weniger Steuern zu zahlen.
Was ist der Sparer-Pauschbetrag?
Der Sparer-Pauschbetrag ist ein Betrag, den du auf deine Einnahmen aus Geldanlagen wie Zinsen oder Dividenden bekommst, ohne dafür Steuern zahlen zu müssen. Seit 2023 sind das 1.000 Euro für dich allein und 2.000 Euro, wenn du verheiratet bist und gemeinsam veranlagt werdet. Das ist eine tolle Sache für Leute, die Geld gespart haben.
Was ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag?
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist ein Betrag, den du für Kosten abziehen kannst, die dir durch deine Arbeit entstehen, wie zum Beispiel Fahrtkosten oder Arbeitsmaterial. Seit 2023 sind das 1.230 Euro. Wenn deine tatsächlichen Kosten höher sind, kannst du die auch angeben, aber dieser Pauschbetrag ist schon mal eine gute Hilfe.
Wie funktioniert die Entfernungspauschale?
Wenn du jeden Tag zur Arbeit fährst, kannst du die Kosten dafür von der Steuer absetzen. Das nennt man Entfernungspauschale. Ab dem 21. Kilometer deiner Strecke zur Arbeit kannst du mehr absetzen. Für die ersten 20 Kilometer sind es 30 Cent pro Kilometer und ab dem 21. Kilometer sind es 38 Cent. Das hilft besonders Leuten, die weiter weg wohnen.
Was ist der Ausbildungsfreibetrag?
Der Ausbildungsfreibetrag ist für Eltern, deren volljährige Kinder eine Ausbildung machen und dafür nicht zu Hause wohnen. Es ist ein Betrag, der die Kosten für die auswärtige Unterbringung etwas ausgleicht. Dieser Betrag wurde 2023 auf 1.200 Euro erhöht und ist eine wichtige Unterstützung.
Sind diese Alternativen auch steuerfrei?
Ja, die genannten Beträge wie der Sparer-Pauschbetrag, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, die Entfernungspauschale und der Ausbildungsfreibetrag sind Freibeträge. Das bedeutet, dass du bis zu diesen Grenzen keine Steuern auf die entsprechenden Einnahmen oder Kosten zahlen musst.
Was bedeutet ‚kalte Progression‘ und wie wird sie bekämpft?
Die ‚kalte Progression‘ passiert, wenn deine Einkommensteuer steigt, nur weil die Preise allgemein gestiegen sind und du mehr verdienst, um das auszugleichen. Das ist unfair. Um das zu verhindern, werden die Steuertarife angepasst, damit dein Lohnplus nicht sofort zu einer höheren Steuer führt. Nur der höchste Steuersatz bleibt davon unberührt.





