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Dirk Wendl
Zuletzt aktualisiert: 13.02.2026

Haus steuerfrei an Kinder schenken: So geht es

Veröffentlich am:
12.02.2026
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Dirk Wendl

Ein Haus an die Kinder zu verschenken, klingt erstmal nach einer guten Idee, um das Erbe zu regeln und vielleicht Steuern zu sparen. Aber ganz so einfach ist es oft nicht. Es gibt ein paar Dinge zu beachten, damit das Ganze auch wirklich reibungslos abläuft und keine unerwarteten Kosten entstehen. Wir schauen uns mal an, wie man das am besten anstellt, damit das Haus steuerfrei von den Kindern geschenkt wird und die Schenkungsteuer kein Thema ist.

Inhaltsverzeichnis

Die wichtigsten Punkte vorab:

Grundlagen der steuerfreien Hausschenkung an Kinder

Eine Immobilie an die eigenen Kinder zu übertragen, kann eine sinnvolle Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge sein. Viele Eltern möchten ihren Nachwuchs bereits zu Lebzeiten finanziell absichern und dabei die steuerlichen Rahmenbedingungen optimal nutzen. Das Ziel ist oft, die Schenkungssteuer zu vermeiden oder zumindest deutlich zu reduzieren.

Definition und rechtliche Rahmenbedingungen der Schenkung

Eine Schenkung ist rechtlich betrachtet ein Vertrag, bei dem eine Person (der Schenker) einer anderen Person (dem Beschenkten) unentgeltlich etwas zuwendet. Bei einer Hausschenkung an Kinder bedeutet dies die Übertragung des Eigentums an einer Immobilie. Dieser Vorgang muss zwingend notariell beurkundet werden, um rechtlich wirksam zu sein. Nach der Beurkundung und der Eintragung ins Grundbuch geht das Eigentum auf das Kind über. Grundsätzlich ist eine Schenkung nach der Vollziehung unwiderruflich, es sei denn, es liegen schwerwiegende Gründe wie grober Undank vor.

Die Rolle des Finanzamtes und der Schenkungssteuer

Das Finanzamt spielt eine zentrale Rolle im Prozess der Hausschenkung. Jede Schenkung, die einen bestimmten Wert übersteigt, muss dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten gemeldet werden. Daraufhin prüft das Finanzamt, ob Schenkungssteuer anfällt. Die Grunderwerbsteuer fällt bei einer Schenkung in der Regel nicht an, da sie auf entgeltliche Grundstücksgeschäfte abzielt. Die Höhe der Schenkungssteuer hängt vom Wert der Immobilie und dem Verwandtschaftsverhältnis ab. Für Kinder als Beschenkte gelten jedoch großzügige Freibeträge.

Vermeidung der Schenkungssteuer durch Nutzung von Freibeträgen

Die gute Nachricht ist: Eine Hausschenkung an Kinder kann oft steuerfrei erfolgen. Dies liegt an den persönlichen Freibeträgen, die das deutsche Schenkungssteuerrecht vorsieht. Für Kinder beträgt dieser Freibetrag Schenkung Kind aktuell 400.000 Euro. Dieser Betrag kann alle zehn Jahre erneut in Anspruch genommen werden. Das bedeutet, dass eine Immobilie, deren Wert diesen Freibetrag übersteigt, strategisch aufgeteilt werden kann, um die Steuerlast zu minimieren. Beispielsweise könnte eine Immobilie im Wert von 800.000 Euro in zwei Schritten verschenkt werden, wobei jeder Schritt den Freibetrag von 400.000 Euro nicht überschreitet. Eine genaue Wertermittlung, oft durch ein Sachverständigengutachten, ist hierbei unerlässlich, um den tatsächlichen Wert festzustellen und die steuerliche Planung zu optimieren.

Strategien zur Optimierung der Schenkungssteuer

Schlüsselübergabe von Haus an Kind Die Schenkung einer Immobilie an Kinder kann eine hervorragende Möglichkeit sein, Vermögen zu übertragen und gleichzeitig die Schenkungsteuer zu minimieren. Es gibt verschiedene Ansätze, um die steuerlichen Belastungen zu reduzieren und die Freibeträge optimal auszunutzen. Eine durchdachte Strategie ist der Schlüssel, um die Schenkungsteuer vermeiden zu können.

Gestaffelte Schenkungen zur Ausnutzung wiederholter Freibeträge

Der Gesetzgeber sieht für Schenkungen an Kinder alle zehn Jahre einen Freibetrag vor. Bei Kindern liegt dieser bei 400.000 Euro. Wenn der Wert der Immobilie diesen Betrag übersteigt, kann eine gestaffelte Schenkung sinnvoll sein. Dabei wird die Immobilie nicht auf einmal, sondern über mehrere Jahre hinweg übertragen. So kann der Freibetrag von 400.000 Euro alle zehn Jahre erneut in Anspruch genommen werden. Dies erfordert eine sorgfältige Planung und Dokumentation, um die Fristen korrekt einzuhalten und die steuerlichen Vorteile zu maximieren. Beispiel:
  • Jahr 1: Übertragung eines Immobilienanteils im Wert von 400.000 Euro an das Kind.
  • Jahr 11: Übertragung des verbleibenden Immobilienanteils an das Kind.
Auf diese Weise kann eine Immobilie mit einem Wert von bis zu 800.000 Euro über einen Zeitraum von etwas mehr als zehn Jahren steuerfrei übertragen werden.

Die Kettenschenkung als Mittel zur Steueroptimierung

Eine weitere Methode, um die Schenkungsteuer zu umgehen, ist die sogenannte Kettenschenkung. Hierbei wird das Vermögen zunächst an eine Person übertragen, die selbst einen höheren Freibetrag hat, und von dieser dann an das eigentliche Endziel weitergeschenkt. Ein typisches Beispiel ist die Schenkung an den Ehepartner, der dann seinerseits einen Teil des Vermögens an das gemeinsame Kind weitergibt. Da Ehepartner einen Freibetrag von 500.000 Euro haben, kann dies eine effektive Methode sein, um die Freibeträge mehrfach zu nutzen.
  • Eltern übertragen Vermögen auf den Ehepartner.
  • Der Ehepartner leitet das Vermögen an das Kind weiter.
Es ist wichtig zu beachten, dass die weitergebende Person die Freiheit haben muss, über das Vermögen zu verfügen. Eine vertragliche Verpflichtung zur Weitergabe ist nicht zulässig.

Nutzung von Freibeträgen durch mehrere Schenker

Wenn mehrere Personen (z.B. beide Elternteile) Eigentümer der Immobilie sind, können auch sie ihre jeweiligen Freibeträge nutzen. Jeder Elternteil kann seinem Kind bis zu 400.000 Euro alle zehn Jahre steuerfrei schenken. Dies verdoppelt praktisch den steuerfreien Betrag, der auf diese Weise übertragen werden kann. Bei einer Immobilie, die beiden Eltern gehört und deren Wert 800.000 Euro übersteigt, kann durch die gemeinsame Schenkung der gesamte Wert steuerfrei an ein Kind übertragen werden, wenn die Schenkungen entsprechend zeitlich gestaffelt oder aufgeteilt werden.

Wertmindernde Vereinbarungen zur Reduzierung der Schenkungssteuer

Hausübergabe an Kind mit Schlüssel

Wenn der Wert einer Immobilie die geltenden Freibeträge für die Schenkungssteuer übersteigt, können bestimmte Vereinbarungen getroffen werden, um die steuerliche Belastung zu mindern. Diese Gestaltungen zielen darauf ab, den steuerpflichtigen Wert der Schenkung zu reduzieren, ohne dass der Schenker seine wirtschaftliche Absicherung vollständig aufgibt. Die geschickte Nutzung dieser Optionen kann dazu beitragen, dass die Schenkung im Rahmen der Freibeträge bleibt und somit keine Schenkungssteuer anfällt.

Das Wohnrecht als Gestaltungsmittel

Die Einräumung eines lebenslangen Wohnrechts für den Schenker ist eine gängige Methode, um den Wert der Immobilie für die Schenkungssteuer zu senken. Das Wohnrecht berechtigt den Schenker, die Immobilie oder Teile davon weiterhin zu bewohnen. Der Kapitalwert dieses Wohnrechts wird vom Gesamtwert der Immobilie abgezogen, bevor die Schenkungssteuer berechnet wird. Die Höhe des Kapitalwerts richtet sich nach dem Alter des Schenkers und der statistisch zu erwartenden Lebensdauer sowie der ortsüblichen Miete für die betreffende Wohnfläche.

Nießbrauch zur Fruchtziehung und Wertminderung

Ähnlich wie das Wohnrecht, aber mit einem erweiterten Umfang, ist der Nießbrauch. Beim Nießbrauch behält sich der Schenker nicht nur das Recht zum Wohnen vor, sondern auch das Recht, die Nutzungen aus der Immobilie zu ziehen. Dies bedeutet, dass der Schenker beispielsweise Mieteinnahmen aus der Immobilie erzielen kann, wenn diese vermietet ist. Der Kapitalwert des Nießbrauchs wird ebenfalls vom Wert der Immobilie abgezogen. Dieser Wert ist in der Regel höher als der eines reinen Wohnrechts, da er die Ertragsmöglichkeiten der Immobilie mit einbezieht. Je jünger der Schenker bei der Übertragung ist, desto höher ist der Kapitalwert des Nießbrauchs und desto stärker die steuerliche Entlastung.

Die Leibrente als Gegenleistung

Eine weitere Möglichkeit zur Wertminderung ist die Vereinbarung einer Leibrente. Hierbei verpflichtet sich der Beschenkte, dem Schenker gegen die Schenkung der Immobilie eine lebenslange Rente zu zahlen. Der Kapitalwert dieser Rentenverpflichtung wird vom Wert der Immobilie abgezogen. Die Berechnung des Kapitalwerts der Leibrente orientiert sich ebenfalls an der statistischen Lebenserwartung des Schenkers und der Höhe der vereinbarten Rente. Diese Form der Gegenleistung kann die steuerliche Bemessungsgrundlage erheblich reduzieren und gleichzeitig dem Schenker eine gesicherte finanzielle Versorgung im Alter bieten. Bei der Erstellung der Schenkungsteuererklärung sind diese Vereinbarungen genau zu dokumentieren.

Der notarielle Prozess und seine steuerlichen Implikationen

Die Übertragung eines Hauses an Ihre Kinder ist ein bedeutender Schritt, der sorgfältige Planung erfordert. Ein zentraler Bestandteil dieses Prozesses ist die notarielle Beurkundung. Ohne sie ist die Schenkung rechtlich nicht wirksam. Der Notar spielt hierbei eine wichtige Rolle, indem er sicherstellt, dass alle Beteiligten die Tragweite ihrer Entscheidung verstehen und die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden.

Die Bedeutung der notariellen Beurkundung für die Gültigkeit

Eine Schenkung, insbesondere wenn es um eine Immobilie geht, muss zwingend notariell beurkundet werden. Dies dient dem Schutz beider Parteien. Der Notar klärt Sie umfassend über die rechtlichen Konsequenzen auf, prüft die Identitäten und stellt sicher, dass der Schenkungsvertrag alle notwendigen Angaben enthält. Nur mit einer notariellen Urkunde ist die Schenkung rechtlich bindend. Dies verhindert spätere Streitigkeiten und schafft Klarheit über die Eigentumsverhältnisse.

Grundbucheintragung als finaler Akt der Eigentumsübertragung

Nach der notariellen Beurkundung ist der nächste entscheidende Schritt die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch. Dies geschieht durch den Notar, der die entsprechenden Anträge beim Grundbuchamt stellt. Erst mit der Eintragung im Grundbuch wird die Eigentumsübertragung rechtskräftig und öffentlich dokumentiert. Das Kind ist dann offiziell als neuer Eigentümer des Hauses eingetragen. Dieser Vorgang kann einige Zeit in Anspruch nehmen, da alle Unterlagen korrekt und vollständig sein müssen.

Meldepflichten gegenüber dem Finanzamt

Die Schenkung einer Immobilie hat auch steuerliche Konsequenzen und unterliegt Meldepflichten. Sowohl Sie als Schenker als auch Ihr Kind als Beschenkter sind verpflichtet, das Finanzamt über die Schenkung zu informieren. In der Regel geschieht dies innerhalb von drei Monaten nach der Beurkundung. Das Finanzamt wird dann auf Basis des ermittelten Immobilienwerts prüfen, ob Schenkungssteuer anfällt. Die zuständige Stelle ist meist das Finanzamt, in dessen Bezirk die Immobilie liegt. Die genaue Wertermittlung und die Abwicklung der Schenkungssteuererklärung sind komplexe Vorgänge, bei denen wir von Pandotax Sie gerne unterstützen, um sicherzustellen, dass alle Fristen eingehalten und steuerliche Vorteile optimal genutzt werden.

Umgang mit der Immobilie nach der Schenkung

Familie übergibt Schlüssel für ein Haus an Kinder

Nachdem die Immobilie erfolgreich an Ihre Kinder übertragen wurde, stellt sich die Frage, wie das Eigentum nun genutzt und welche steuerlichen Konsequenzen sich daraus ergeben. Die Art und Weise, wie die Immobilie nach der Schenkung behandelt wird, kann erhebliche Auswirkungen haben, sowohl für Sie als Schenker als auch für Ihre Kinder als neue Eigentümer.

Eigennutzung durch den Schenker und steuerliche Konsequenzen

Viele Schenker möchten auch nach der Übertragung der Immobilie weiterhin dort wohnen. Dies ist durch die Vereinbarung eines Wohnrechts oder Nießbrauchs möglich. Ein lebenslanges Wohnrecht sichert Ihnen das Recht, in der Immobilie zu verbleiben, ohne selbst Eigentümer zu sein. Diese Vereinbarungen sind nicht nur für die persönliche Lebensqualität wichtig, sondern können auch die Schenkungssteuer reduzieren, da der Wert des Wohnrechts oder Nießbrauchs vom Gesamtwert der Immobilie abgezogen wird. Die Bewertung der Immobilie für das Finanzamt wird dadurch beeinflusst. Wichtig ist, dass diese Rechte notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen werden, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten. Die 10-Jahres-Frist für die Rückforderung durch Sozialhilfeträger ist hierbei ein wichtiger Aspekt, falls Sie pflegebedürftig werden sollten.

Einkommensteuerliche Auswirkungen bei Vermietung

Wenn die geschenkte Immobilie vermietet wird, fallen Einkommensteuern auf die Mieteinnahmen an. Diese sind vom neuen Eigentümer, also Ihren Kindern, zu entrichten. Die Mieteinnahmen werden als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung versteuert. Laufende Kosten, wie Instandhaltung, Grundsteuer oder Darlehenszinsen, können steuerlich geltend gemacht werden und mindern den zu versteuernden Gewinn. Bei der Schenkung einer vermieteten Immobilie ist es ratsam, die Mietverträge und die bisherige steuerliche Behandlung genau zu prüfen. Eine klare Dokumentation aller Einnahmen und Ausgaben ist unerlässlich für die korrekte Steuererklärung. Bei Fragen zur steuerlichen Optimierung der Vermietungseinkünfte kann ein Steuerberater für Immobilien Pandotax Immobilien Schenkung unterstützen.

Rechte und Pflichten des Beschenkten

Mit dem Eigentum an der Immobilie gehen für Ihre Kinder auch Rechte und Pflichten einher. Sie sind nun für die Instandhaltung, Reparaturen und die laufenden Kosten des Hauses verantwortlich. Dazu gehören Grundsteuer, Versicherungen und gegebenenfalls auch die Tilgung von noch bestehenden Darlehen. Sollten Sie als Schenker ein Wohnrecht oder Nießbrauch behalten haben, müssen die Kinder dies respektieren und die vereinbarten Bedingungen einhalten. Die Schenkung einer Immobilie ist ein bedeutender Schritt, der eine sorgfältige Planung erfordert. Eine transparente Kommunikation und die Berücksichtigung aller rechtlichen und steuerlichen Aspekte sind entscheidend für ein harmonisches Familienverhältnis und eine reibungslose Vermögensübertragung.

Umfassende Planung für eine erfolgreiche Hausschenkung

Eine Hausschenkung an die Kinder ist ein bedeutender Schritt, der weit über die reine Eigentumsübertragung hinausgeht. Eine sorgfältige und vorausschauende Planung ist daher unerlässlich, um nicht nur steuerliche Vorteile zu maximieren, sondern auch familiäre Harmonie zu wahren und die eigene finanzielle Sicherheit zu gewährleisten. Ohne eine durchdachte Strategie können unerwartete Probleme auftreten, die den positiven Effekt der Schenkung trüben.

Die Rolle eines Sachverständigengutachtens zur Wertermittlung

Bevor Sie überhaupt über die Schenkung nachdenken, ist die genaue Ermittlung des Verkehrswerts Ihrer Immobilie von zentraler Bedeutung. Ein professionelles Sachverständigengutachten liefert hierfür die objektive Grundlage. Dieser Wert ist nicht nur für die Berechnung möglicher Schenkungssteuern relevant, sondern auch für die faire Verteilung unter mehreren Kindern oder die Ausnutzung von Freibeträgen. Ein aktuelles Gutachten ist die Basis für jede steueroptimierte Schenkung. Ohne diesen Schritt bewegen Sie sich im Ungewissen, was zu unerwarteten Nachzahlungen oder ungerechten Verteilungen führen kann.

Berücksichtigung der langfristigen finanziellen Sicherheit des Schenkers

Bei der Schenkung eines Hauses ist es wichtig, dass Sie als Schenker nicht Ihre eigene finanzielle Basis gefährden. Überlegen Sie genau, welche Wohn- und Nutzungsrechte Sie sich eventuell vorbehalten möchten, wie beispielsweise ein lebenslanges Wohnrecht oder ein Nießbrauch. Diese Vereinbarungen mindern zwar den Wert der Schenkung für das Finanzamt, sichern aber gleichzeitig Ihre eigene Versorgung und Unabhängigkeit. Eine Kettenschenkung kann hier eine Möglichkeit sein, Vermögen schrittweise zu übertragen, ohne die eigene Liquidität zu stark zu beeinträchtigen.

Sicherung des Familienfriedens durch transparente Gestaltung

Offene Kommunikation ist der Schlüssel zu einer reibungslosen Schenkung. Sprechen Sie frühzeitig mit allen Beteiligten über Ihre Absichten. Klären Sie, wie die Schenkung ablaufen soll und welche Erwartungen die Kinder haben. Transparenz vermeidet spätere Missverständnisse und Streitigkeiten. Dokumentieren Sie alle Absprachen klar und deutlich im Schenkungsvertrag. Dies schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern trägt auch maßgeblich zum Erhalt des Familienfriedens bei, auch wenn die Schenkung komplexer ist und beispielsweise über mehrere Generationen oder mittels einer Kettenschenkung erfolgt.

Eine gute Planung ist das A und O, wenn du dein Haus verschenken möchtest. Damit alles glattläuft und du keine bösen Überraschungen erlebst, ist es wichtig, sich gut vorzubereiten. Wenn du mehr darüber erfahren möchtest, wie du dein Haus erfolgreich verschenken kannst, schau auf unserer Website vorbei!

Fazit: Haus schenken – eine gute Idee mit klaren Regeln

Also, wenn Sie darüber nachdenken, Ihr Haus an die Kinder weiterzugeben, gibt es ein paar Dinge zu beachten. Die Freibeträge sind ziemlich gut, besonders wenn man sie clever nutzt, zum Beispiel alle zehn Jahre. Das kann eine Menge Schenkungssteuer sparen. Aber man muss auch wissen, dass die Schenkung erstmal fest ist. Also gut überlegen, ob das wirklich der richtige Weg ist. Wenn der Wert des Hauses über dem Freibetrag liegt, wird es komplizierter, und da kann es nicht schaden, sich professionelle Hilfe zu holen. Ein Notar ist auf jeden Fall dabei, das ist klar. Aber ob man noch einen Steuerberater oder Anwalt braucht, hängt von der Situation ab. Am Ende geht es darum, dass alle zufrieden sind und es keine bösen Überraschungen gibt.

Häufig gestellte Fragen

Wann muss ich als Elternteil Schenkungssteuer zahlen, wenn ich meinem Kind ein Haus schenke?

Wenn der Wert des Hauses den Freibetrag übersteigt, kann Schenkungssteuer anfallen. Für Kinder liegt dieser Freibetrag bei 400.000 Euro. Diesen Betrag können Sie alle zehn Jahre erneut nutzen. Wenn Sie das Haus selbst noch bewohnen, zählt das als eine Art Gegenleistung und kann die Steuerpflicht beeinflussen.

Wie kann ich die Schenkungssteuer umgehen, wenn das Haus mehr als 400.000 Euro wert ist?

Es gibt mehrere Wege. Sie können das Haus zum Beispiel in mehreren Schritten verschenken, also nicht alles auf einmal. So nutzen Sie den Freibetrag von 400.000 Euro mehrmals über die Jahre. Eine andere Möglichkeit ist, dem Kind Rechte am Haus einzuräumen, die den Wert mindern, wie zum Beispiel ein Wohnrecht für Sie selbst.

Was ist eine Kettenschenkung und wie hilft sie mir?

Bei einer Kettenschenkung verschenken Sie das Haus erst an eine andere Person (z.B. Ihren Ehepartner), die dann einen Teil davon an das Kind weiterverschenkt. Da jeder Elternteil einen eigenen Freibetrag hat, kann so mehr Vermögen steuerfrei übertragen werden. Wichtig ist, dass die Person, die das Haus erst erhält, frei entscheiden kann, was damit passiert.

Welche Rechte kann ich mir sichern, wenn ich mein Haus verschenke?

Sie können sich zum Beispiel ein lebenslanges Wohnrecht sichern. Das bedeutet, Sie dürfen im Haus wohnen bleiben, auch wenn es schon dem Kind gehört. Eine andere Option ist der Nießbrauch. Damit dürfen Sie nicht nur wohnen, sondern auch die Mieteinnahmen behalten. Auch eine Leibrente, also regelmäßige Zahlungen vom Kind, ist möglich.

Muss ich die Schenkung dem Finanzamt melden?

Ja, die Schenkung einer Immobilie muss dem Finanzamt gemeldet werden. Das geschieht in der Regel automatisch durch das Notariat. Das Finanzamt prüft dann, ob Schenkungssteuer anfällt und fordert diese gegebenenfalls an.

Ist eine Schenkung unwiderruflich?

Grundsätzlich ja. Sobald die Schenkung notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen ist, gehört das Haus dem Kind. Eine Rückforderung ist nur in sehr seltenen Fällen möglich, zum Beispiel bei grobem Undank des Beschenkten. Deshalb ist es wichtig, gut darüber nachzudenken.

*Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, zusammengetragen und geschrieben. Sie ersetzen jedoch keine Rechts- oder Steuerberatung. Bitte stellen Sie für eine rechtlich bindende Beratung eine Anfrage. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder mögliche Änderung der Sachlage.

Dirk Wendl, Steuerberater in Köln, lächelt freundlich in die Kamera. Er ist Experte für Ebay Steuern. ausländische Quellensteuer zurückholen und Renten Doppelbesteuerung.

Autor:

Steuerberater: Dirk Wendl

Dirk Wendl ist schon sein gesamtes Berufsleben im Bereich Steuern tätig. Nach einer Ausbildung als Steuerfachangestellter und einer Fortbildung zum Bilanzbuchhalter absolvierte er nach einer weiteren umfangreichen Ausbildung 2006 die Prüfung als Steuerfachwirt und Steuerberater. Seit 2015 ist er geschäftsführender Gesellschafter der Pandotax Steuerberatungsgesellschaft in Köln. Dirk Wendl hat sich seitdem vor allem als Spezialist für Internationales Steuerrecht, E-Commerce und als Digitalisierungsexperte einen deutschlandweit guten Ruf erarbeitet.

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