Als Anleger mit internationalen Aktien zahlen Sie oft zu viel Steuern. Wir erklären Ihnen, wie die Quellensteuer funktioniert, welche Länder betroffen sind – und wie Sie sich Ihr Geld einfach und digital zurückholen.


























Der Begriff „Quellensteuer“ bezeichnet eine Steuer, die direkt an der Quelle der Einkünfte einbehalten wird – also dort, wo der Ertrag entsteht. Im allgemeinen Sprachgebrauch meint man damit vor allem die Steuer auf Kapitalerträge wie Dividenden und Zinsen aus dem Ausland.
Wenn Sie beispielsweise Aktien eines Schweizer oder amerikanischen Unternehmens halten und eine Dividende erhalten, behält der jeweilige Staat seine Quellensteuer ein, bevor das Geld bei Ihnen ankommt. Die Höhe variiert je nach Land erheblich – von 0 % (z. B. Großbritannien) bis zu 35 % (Schweiz).
Das Problem: In Deutschland fällt auf dieselben Erträge zusätzlich die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag von 5,5 % und ggf. Kirchensteuer) an – insgesamt also bis zu 26,375 %. Es kommt zur Doppelbesteuerung, und Sie zahlen im schlimmsten Fall deutlich mehr Steuern als nötig.


wenn Ihre Kapitalerträge den Sparerpauschbetrag von 1.000 € (Einzelpersonen) bzw. 2.000 € (Ehepaare) überschreiten. Stellen Sie sicher, dass Sie bei Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilt haben.

Die Schweiz behält 35 % Quellensteuer ein – also 350 €. Ihnen werden nur 650 € gutgeschrieben. In Deutschland verlangt der Fiskus dann zusätzlich Abgeltungsteuer. Ohne Gegenmaßnahmen zahlen Sie im Ergebnis deutlich mehr als die regulären 26,375 %.
Um eine Doppelbesteuerung zu verhindern, hat Deutschland mit über 80 Staaten sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen. Diese Abkommen regeln, wie viel der im Ausland gezahlten Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet werden kann – in der Regel maximal 15 %.
Die Anrechnung funktioniert bei Einzelaktien folgendermaßen: Erhebt ein Land z. B. 30 % Quellensteuer, werden davon 15 % automatisch durch Ihre Depotbank auf die deutsche Steuer angerechnet. Sie zahlen dann nur noch 10 % statt 25 % Abgeltungsteuer (plus Soli). Die verbleibenden 15 % Quellensteuer, die über den anrechenbaren Betrag hinausgehen, können Sie sich vom ausländischen Fiskus erstatten lassen.


Seit der Investmentsteuerreform 2018 wird bei Fonds und ETFs keine ausländische Quellensteuer mehr auf die deutsche Steuer angerechnet. Stattdessen gibt es die sogenannte Teilfreistellung: Bei Aktien-ETFs bleiben 30 % der Erträge steuerfrei, bei Mischfonds 15 %. Die Fondsgesellschaft kümmert sich um die Erstattung der Quellensteuer auf Fondsebene. Für Anleger mit Einzelaktien bleibt die Anrechnung und Rückerstattung jedoch weiterhin relevant.
Dividende 1.000 € → Quellensteuer Ausland (z. B. 30 %) → 15 % anrechenbar auf dt. Abgeltungsteuer → 15 % erstattungsfähig vom Ausland → Ergebnis: Gesamtsteuerbelastung = regulärer deutscher Steuersatz von ca. 26,375 %.


Laut einer Studie des europäischen Anlegerverbands Better Finance und der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) versucht weniger als ein Drittel der europäischen Anleger, sich ausländische Quellensteuer erstatten zu lassen – und nicht einmal die Hälfte von ihnen schafft es. Dadurch entgehen Anlegern europaweit jährlich rund 5,2 Milliarden Euro.

Anträge oft nur in der Landessprache verfügbar, unterschiedliche Anforderungen und Nachweispflichten je Land.

Je nach Land dauert die Erstattung zwischen wenigen Wochen (Schweiz, Österreich) und mehreren Jahren (Spanien, Italien).

Viele Depotbanken bieten keine oder nur eingeschränkte Unterstützung. Nicht alle Banken stellen die benötigten Tax Voucher aus – und wenn, dann oft kostenpflichtig.

Wohnsitzbescheinigungen, Ansässigkeitsbescheinigungen und Tax Voucher – all diese Dokumente kosten Geld und Zeit. Manche Banken verlangen zwischen 10 € und 20 € pro Vorgang.
Pandotax arbeitet mit DivTax zusammen – der ersten volldigitalen Plattform zur Rückerstattung ausländischer Quellensteuer für Privatanleger. DivTax übernimmt den gesamten Erstattungsprozess für Sie: von der Identifikation Ihrer Erstattungspotenziale über die Antragstellung bis hin zur Einreichung bei den ausländischen Finanzbehörden. Durch die integrierte Kanzlei DivTax Legal wird der gesamte Vorgang rechtssicher und ohne Ihr Zutun abgewickelt.

Als Pandotax-Kunde profitieren Sie über unseren Partnerlink von exklusiven Vorteilen: Die Mindestgebühr sinkt von 30 € auf 20 € und Sie erhalten zusätzlich 10 % Rabatt auf die Erfolgsgebühr.

Registrieren Sie sich kostenlos bei DivTax und verknüpfen Sie Ihr Depot – direkt über Partner-Tools wie Parqet und DivvyDiary oder per PDF-Upload Ihrer Bankabrechnungen. DivTax unterstützt alle gängigen deutschen Depotbanken.

DivTax scannt automatisch alle Ihre Dividendenzahlungen und zeigt Ihnen, bei welchen ausländischen Positionen eine Rückerstattung möglich ist – inklusive genauer Beträge, Fristen und länderspezifischer Besonderheiten.

Mit wenigen Klicks erteilen Sie die steuerliche Vollmacht. DivTax Legal erstellt alle Dokumente, beantragt Wohnsitzbescheinigungen, reicht die Anträge bei den ausländischen Finanzbehörden ein und verfolgt den Status für Sie. Die Erstattung wird direkt auf Ihr Bankkonto überwiesen.
Die Quellensteuersätze, Erstattungsverfahren und Fristen unterscheiden sich von Land zu Land erheblich. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zu den zehn Ländern, in denen DivTax die Rückerstattung für Sie übernimmt. Klicken Sie auf ein Land, um unseren ausführlichen Ratgeber zu lesen.

Quellensteuersatz: 30 % Anrechenbar in Deutschland: 15 % Erstattungsfähig: 15 % Erstattungsfrist: 5 Jahre
Belgien erhebt 30 % Quellensteuer auf Dividenden. Davon werden 15 % automatisch durch Ihre Depotbank auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet. Die verbleibenden 15 % können grundsätzlich bei den belgischen Steuerbehörden zurückgefordert werden. Allerdings galt die Rückerstattung aus Belgien lange als besonders schwierig und langwierig – viele Anleger haben daher in der Vergangenheit darauf verzichtet. Mit DivTax wird dieser Prozess digitalisiert und erheblich vereinfacht.

Quellensteuersatz: 27 % Anrechenbar in Deutschland: 15 % Erstattungsfähig: 12 % Erstattungsfrist: 3 Jahre

Quellensteuersatz: 30 % (in manchen Fällen bis 35 %) Anrechenbar in Deutschland: 15 % Erstattungsfähig: 15–20 % Erstattungsfrist: 3 Jahre
Finnland erhebt auf Dividenden an ausländische Privatanleger je nach Konstellation zwischen 30 % und 35 % Quellensteuer. Davon werden 15 % auf die deutsche Kapitalertragsteuer angerechnet. Den verbleibenden Differenzbetrag können Sie per Erstattungsantrag bei der finnischen Steuerverwaltung (Vero) zurückfordern. Ein Pluspunkt: Auf Zinsen aus Tages- oder Festgeld erhebt Finnland keine Quellensteuer.

Quellensteuersatz: 25 % (Dividend Withholding Tax, DWT) Anrechenbar in Deutschland: 0 % (keine automatische Anrechnung) Erstattungsfähig: bis zu 25 % (vollständige Erstattung bzw. Befreiung möglich) Erstattungsfrist: 4 Jahre
Irland ist ein Sonderfall unter den Quellensteuer-Ländern. Der Quellensteuersatz auf Dividenden beträgt 25 %. Entscheidend: Die irische Quellensteuer wird von deutschen Depotbanken in der Regel nicht auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet, weil für EU-Bürger grundsätzlich eine vollständige Befreiung möglich ist.
Die Befreiung erfordert allerdings, dass Ihre Depotbank Ihren EU-Bürgerstatus gegenüber der irischen Finanzbehörde (Revenue Commissioners) offenlegt – ein Service, den längst nicht alle Banken anbieten. Erfolgt keine Vorabbefreiung, können Sie die gesamten 25 % nachträglich zurückfordern. Der Antrag ist aufwändig und erfordert spezielle Formulare (u. a. das „Non-Resident Form V2A“) sowie einen Tax Voucher Ihrer Bank.
DivTax übernimmt den gesamten Erstattungsprozess für Irland und sorgt dafür, dass Sie Ihre zu viel gezahlte Steuer vollständig zurückerhalten.
Irland ist darüber hinaus ein beliebtes ETF-Fondsdomizil: Durch das DBA zwischen Irland und den USA zahlen irische Fonds nur 15 % statt 30 % US-Quellensteuer – ein Vorteil, der sich positiv auf die ETF-Performance auswirkt.

Quellensteuersatz: 26 % Anrechenbar in Deutschland: 15 % Erstattungsfähig: 11 % Erstattungsfrist: 4 Jahre
Italien erhebt 26 % Quellensteuer auf Dividenden. 15 % werden auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet. Die restlichen 11 % können Sie sich vom italienischen Fiskus (Agenzia delle Entrate) erstatten lassen. Der Erstattungsprozess in Italien ist bekannt für seine Bürokratie und extrem langen Bearbeitungszeiten – es kann mehrere Jahre dauern, bis Sie Ihr Geld zurückbekommen. Umso wertvoller ist die professionelle Abwicklung über DivTax.

Quellensteuersatz: 25 % Anrechenbar in Deutschland: 0–15 % (je nach Verfahrensweg) Erstattungsfähig: 10–25 % Erstattungsfrist: 5 Jahre
Norwegen erhebt 25 % Quellensteuer auf Dividenden. Die Besonderheit: Viele deutsche Depotbanken rechnen die norwegische Quellensteuer nicht automatisch auf die deutsche Abgeltungsteuer an. Das macht den Fall Norwegen besonders komplex.
Anleger haben grundsätzlich zwei Wege: Entweder sie beantragen die Erstattung der vollen 25 % direkt in Norwegen (wobei nach DBA nur eine Erstattung auf den DBA-Satz möglich ist), oder sie fordern 10 % von Norwegen zurück und lassen die verbleibenden 15 % über ihre deutsche Steuererklärung auf die Abgeltungsteuer anrechnen. DivTax wählt für Sie den finanziell optimalen Weg und wickelt den gesamten Prozess ab.

Quellensteuersatz: 27,5 % (KESt) Anrechenbar in Deutschland: 15 % Erstattungsfähig: 12,5 % Erstattungsfrist: 5 Jahre
Österreich erhebt 27,5 % Kapitalertragsteuer (KESt) auf Dividenden. Davon werden 15 % automatisch auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet. Die verbleibenden 12,5 % können Sie bei der österreichischen Finanzverwaltung zurückfordern. Gute Nachricht: Die Erstattung in Österreich funktioniert vergleichsweise unkompliziert und wird in der Regel innerhalb weniger Wochen bearbeitet. Auch für Zinserträge aus Tages- und Festgeld in Österreich fällt Quellensteuer in Höhe von 25 % an – hier lohnt es sich ebenfalls, die Rückerstattung zu prüfen.

Quellensteuersatz: 30 % Anrechenbar in Deutschland: 15 % Erstattungsfähig: 15 % Erstattungsfrist: 5 Jahre
Schweden erhebt – wie die meisten skandinavischen Länder – 30 % Quellensteuer auf Dividenden. 15 % werden auf die deutsche Steuer angerechnet. Die restlichen 15 % können per Formular bei der schwedischen Steuerbehörde (Skatteverket) zurückgefordert werden. Die Erstattung dauert in der Regel einige Monate und erfordert eine Ansässigkeitsbescheinigung des deutschen Finanzamts.

Quellensteuersatz: 35 % (Verrechnungssteuer) Anrechenbar in Deutschland: 15 % Erstattungsfähig: 20 % Erstattungsfrist: 3 Jahre
Die Schweiz erhebt mit 35 % eine der höchsten Quellensteuern weltweit – dort als Verrechnungssteuer bezeichnet. 15 % werden auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet. Die verbleibenden 20 % können Sie bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zurückfordern.
Die Schweiz gilt als eines der anlegerfreundlichsten Länder bei der Erstattung: Das Formular ist auf Deutsch verfügbar und kann über ein Online-Portal (Formular 85) eingereicht werden. Die Bearbeitungszeiten sind vergleichsweise kurz – oft erhalten Anleger ihr Geld innerhalb weniger Wochen bis Monate zurück. Dennoch sparen Sie mit DivTax auch hier Zeit und vermeiden Fehler bei der Antragstellung.

Quellensteuersatz: 19 % Anrechenbar in Deutschland: 15 % Erstattungsfähig: 4 % Erstattungsfrist: 4 Jahre
Spanien erhebt 19 % Quellensteuer auf Dividenden. Davon werden 15 % auf die deutsche Steuer angerechnet. Der erstattungsfähige Betrag beträgt somit lediglich 4 %. Eine Rückerstattung aus Spanien lohnt sich daher erst bei höheren Dividendenbeträgen. Erschwerend kommt hinzu, dass der spanische Erstattungsprozess als besonders bürokratisch gilt und die Bearbeitungszeit häufig mehrere Jahre beträgt. DivTax übernimmt auch bei Spanien den gesamten Vorgang für Sie und prüft vorab, ob sich eine Erstattung in Ihrem Fall wirtschaftlich lohnt.
Pandotax arbeitet mit DivTax zusammen – der ersten volldigitalen Plattform zur Rückerstattung ausländischer Quellensteuer für Privatanleger. DivTax übernimmt den gesamten Erstattungsprozess für Sie: von der Identifikation Ihrer Erstattungspotenziale über die Antragstellung bis hin zur Einreichung bei den ausländischen Finanzbehörden. Durch die integrierte Kanzlei DivTax Legal wird der gesamte Vorgang rechtssicher und ohne Ihr Zutun abgewickelt.
| Land | Quellensteuersatz | Anrechenbar (DE) | Erstattungsfähig | Erstattungsfrist | Schwierigkeitsgrad |
|---|---|---|---|---|---|
| Belgien | 30 % | 15 % | 15 % | 5 Jahre | ⭐⭐⭐ Hoch |
| Dänemark | 27 % | 15 % | 12 % | 3 Jahre | ⭐⭐⭐ Hoch |
| Finnland | 30–35 % | 15 % | 15–20 % | 3 Jahre | ⭐⭐ Mittel |
| Irland | 25 % | 0 %* | bis 25 %* | 4 Jahre | ⭐⭐⭐ Hoch |
| Italien | 26 % | 15 % | 11 % | 4 Jahre | ⭐⭐⭐ Hoch |
| Norwegen | 25 % | 0–15 %** | 10–25 %** | 5 Jahre | ⭐⭐⭐ Hoch |
| Österreich | 27,5 % | 15 % | 12,5 % | 5 Jahre | ⭐ Niedrig |
| Schweden | 30 % | 15 % | 15 % | 5 Jahre | ⭐⭐ Mittel |
| Schweiz | 35 % | 15 % | 20 % | 3 Jahre | ⭐ Niedrig |
| Spanien | 19 % | 15 % | 4 % | 4 Jahre | ⭐⭐⭐ Hoch |
* Irland: Die Quellensteuer wird von deutschen Banken i. d. R. nicht angerechnet, da für EU-Bürger eine vollständige Befreiung möglich ist. Ohne Vorabbefreiung sind die vollen 25 % erstattungsfähig. ** Norwegen: Die Anrechnung auf die deutsche Steuer erfolgt je nach Depotbank und gewähltem Verfahrensweg unterschiedlich. DivTax wählt die optimale Variante.
Hinweis: Die Angaben beziehen sich auf Dividenden an in Deutschland steuerpflichtige Privatanleger (Stand 2025). Im Einzelfall können abweichende Regelungen gelten. Bitte konsultieren Sie Ihren Steuerberater.
Die Europäische Union hat die Problematik erkannt: Mit der sogenannten FASTER-Richtlinie (Faster and Safer Tax Excess Relief) sollen die Erstattungsverfahren für Quellensteuer innerhalb der EU ab 2030 deutlich vereinfacht und beschleunigt werden. Geplant sind unter anderem digitale Wohnsitzbescheinigungen, die innerhalb weniger Tage ausgestellt werden, sowie neue Schnellverfahren für die Erstattung direkt an der Quelle.
Bis dahin bleibt der Erstattungsprozess jedoch komplex und zeitintensiv. Wer nicht warten möchte, kann schon heute mit DivTax und Pandotax seine Quellensteuer zurückfordern – einfach, digital und ohne eigenen Aufwand.
Die Quellensteuer ist eine Steuer, die direkt an der Quelle – also dort, wo der Ertrag entsteht – einbehalten wird. Im Zusammenhang mit Kapitalanlagen bedeutet das: Wenn Sie Dividenden oder Zinsen aus dem Ausland erhalten, behält der Quellenstaat seinen Steueranteil ein, bevor das Geld bei Ihnen ankommt. In Deutschland ist die Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) ebenfalls eine Form der Quellensteuer.
Die Quellensteuer wird im Ausland auf Ihre dortigen Kapitalerträge erhoben. Die Abgeltungsteuer ist die deutsche Steuer auf Kapitalerträge (25 % zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer). Ohne Doppelbesteuerungsabkommen und aktive Rückforderung zahlen Sie auf ausländische Dividenden beide Steuern.
Bei ETFs und Fonds hat sich die Situation seit der Investmentsteuerreform 2018 vereinfacht: Die Fondsgesellschaft kümmert sich um die Quellensteuer auf Fondsebene. Anleger profitieren stattdessen von der Teilfreistellung (30 % der Erträge bei Aktien-ETFs sind steuerfrei). Die Rückerstattung der Quellensteuer ist daher primär für Anleger mit Einzelaktien relevant.
Nicht immer. Eine Rückerstattung ist nur möglich, wenn zwischen Deutschland und dem Quellenstaat ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht. Deutschland hat mit über 80 Staaten solche Abkommen geschlossen. Der erstattungsfähige Betrag und das Verfahren hängen vom jeweiligen Land ab.
Das variiert stark nach Land: In der Schweiz und Österreich erhalten Sie Ihr Geld oft innerhalb weniger Wochen bis Monate. In Dänemark und Finnland sind es meist einige Monate. In Spanien und Italien kann der Prozess hingegen mehrere Jahre dauern.
DivTax arbeitet rein erfolgsbasiert: Die Gebühr beträgt 30 % der tatsächlich erstatteten Quellensteuer (mindestens 30 €). Über unseren Pandotax-Partnerlink profitieren Sie von reduzierten Konditionen: Die Mindestgebühr sinkt auf 20 € und Sie erhalten 10 % Rabatt auf die Erfolgsgebühr. Wird nichts erstattet, zahlen Sie nichts.
Ja, in vielen Ländern ist eine rückwirkende Erstattung möglich – je nach Land für bis zu 3 bis 5 Jahre. DivTax prüft automatisch Ihre vergangenen Dividendenzahlungen und zeigt Ihnen das gesamte Erstattungspotenzial.
Nein, wenn Sie DivTax nutzen. Über die integrierte Kanzlei DivTax Legal und Ihre steuerliche Vollmacht übernimmt DivTax den gesamten Prozess – von der Beschaffung der Wohnsitzbescheinigung über die Dokumentenerstellung bis zur Einreichung und Korrespondenz mit den ausländischen Finanzbehörden.
Pandotax ist als Steuerberatungskanzlei Partner von DivTax. Wir beraten Sie zu allen steuerlichen Fragen rund um Ihre internationalen Kapitalanlagen und bieten Ihnen über unseren Partnerlink vergünstigten Zugang zur DivTax-Plattform. Für umfassende steuerliche Optimierung Ihres Portfolios stehen Ihnen unsere Steuerberater jederzeit zur Verfügung.
DivTax speichert alle Daten ausschließlich auf deutschen Servern und setzt Verschlüsselungstechnologien wie SSL ein. DivTax verdient kein Geld mit Ihren Daten und gibt diese nicht an Dritte weiter.


Wir helfen Ihnen, das steuerliche Optimum herauszuholen.
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