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Brexit und Amazon – Was ändert sich durch den Austritt von UK aus PAN EU für den Amazon Händler?

Großbritannien ist am 31. Januar 2020 aus der EU ausgetreten. Bis Ende 2020 gibt es noch eine Übergangszeit, in der der Handel weiterhin so ablaufen
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Dirk Wendl

Großbritannien ist am 31. Januar 2020 aus der EU ausgetreten. Bis Ende 2020 gab es noch eine Übergangszeit, in der der Handel weiterhin so ablaufen konnte wie bisher.  Amazon hat jetzt Hinweise an seine Händler veröffentlicht, die den Austritt von UK aus dem PAN-EU-Programm bei Amazon betreffen. Lesen Sie hier, was Onlinehändler wissen müssen, wenn Sie auch 2021 über Amazon in Großbritannien verkaufen möchten und wie man am besten mit den Folgen des Brexit umgeht.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kurzform:

Welche Auswirkungen hat der Brexit auf den Handel via Amazon?

Amazon ist einer der beliebtesten Marktplätze für Onlinehändler. Wer bis jetzt problemlos innerhalb der EU inklusive Großbritannien verkauft hat, muss sich auf Veränderungen einstellen. Denn:
FBA Angebote aus EFN können in Zukunft nicht mehr über die Grenze zwischen UK und der EU abgewickelt werden und PAN-EU Lagerbestände werden nicht mehr nach UK versandt werden!
Dies alles gilt ab 1. Januar 2021!

Was bedeutet FBA?

FBA ist die Abkürzung für „Fulfillment by Amazon“ und bezeichnet ein Angebot von Amazon an seine Händler, den Versand an die Kunden – gegen Gebühr – über Amazon abzuwickeln. Ein Händler kann dadurch sowohl Zeit als auch Verpackungs- und Versandaufwand einsparen. Der größte Vorteil ist aber sicherlich, dass nur so die eigenen Waren via Amazon Prime angeboten werden können. Da FBA kostenpflichtig ist, lohnt es sich in erster Linie, wenn recht häufig und recht schnell viel verkauft wird. Mehr Informationen zum FBA-Service von Amazon gibt es hier.

 

Was bedeutet PAN EU?

Online-Händler, die sich für ein „Fulfillment by Amazon“ (FBA) entscheiden, können gegen Gebühr auch die großen europäischen Marktplätze bei Amazon nutzen. Logistik, Lagerung und Versand werden dann von Amazon übernommen, die Lager befinden sich derzeit in sieben verschiedenen Ländern (Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Polen, Tschechien und Großbritannien). Ab 1. Januar 2021 gibt es zwar weiterhin Amazon Lager in Großbritannien (UK), das Land gehört dann allerdings nicht mehr zu den PAN-EU-Ländern. Für die restlichen Länder bietet Amazon weiterhin den PAN-EU- Service an.
Beim PAN-EU-Handel werden die Waren der Onlinehändler (gemäß einer prognostizierten Verkaufsmenge) von Amazon auf die europäischen Lager verteilt. Damit will Amazon sowohl hohe Lagerkosten als auch Lieferengpässe vermeiden. Der Versand erfolgt dabei immer vom nächstgelegenen Warenlager, was die Lieferzeit verkürzt. Der Onlinehändler muss dabei für jedes Land, in dem Amazon Lager unterhält, eine Umsatzsteuer-ID beantragen. Dieses ganze Prozedere lohnt sich meist erst dann, wenn größere Mengen verkauft werden. Weitere wichtige Informationen zu den steuerlichen Rahmenbedingungen finden Sie hier

Was bedeutet EFN?

Beim EFN-Programm von Amazon (Europäisches Versandnetzwerk – EFN) lagert die Ware nur in einem einzigen Land, von dort aus werden alle Bestellungen verschickt. Die Bestandsverwaltung wird durch zentrale Lagerung vereinfacht, allerdings kann der Versand länger dauern, falls ins Ausland verschickt werden soll.
EFN eignet sich in erster Linie für neue oder kleinere Amazon Händler, die bis zu ca. 500 Einheiten pro Monat verkaufen. Wer mehr verkauft oder verkaufen möchte, für den ist das PAN-EU-Programm sinnvoller. Beim PAN-EU-Programm benötigt ein Händler allerdings in jedem der Länder, in denen sich die Amazon Lager befinden, eine Umsatzsteuer-ID, beim EFN-Programm ist eine Umsatzsteuer-ID nur für die Länder zu beantragen, in denen die eigenen Waren gelagert werden sollen.

Wann treten die Änderungen bei PAN EU ein?

Großbritannien hat die EU bereits am 31. Januar 2020 verlassen. Bis zum 31.Dezember 2020 galt jedoch noch eine Übergangsregelung. Ab 1. Januar 2021 gibt es dann eine (Zoll-)grenze zwischen der EU und Großbritannien.

Sonderfall Umsatzsteuersenkung wegen Corona in der Gastronomie

EFN eignet sich in erster Linie für neue oder kleinere Amazon Händler, die bis zu ca. 500 Einheiten pro Monat verkaufen.

Wann treten die Änderungen bei PAN EU ein?

Großbritannien hat die EU bereits am 31. Januar 2020 verlassen. Bis zum 31.Dezember 2020 galt jedoch noch eine Übergangsregelung. Ab 1. Januar 2021 gibt es dann eine (Zoll-)grenze zwischen der EU und Großbritannien.

Welche Vorschläge hat Amazon für seine Onlinehändler bezüglich Brexit?

Amazon informierte seine Händler bezüglich der zu erwartenden Änderungen bisher wie folgt:

EFN:

Angebote mit Versand durch Amazon, für die EFN genutzt wird, können ab 1.1.2021 nicht mehr über die Grenze zwischen UK und der EU hinweg versandt werden.

PAN EU:

Der Lagerbestand aus dem PAN-EU-Programm kann ab 1.1.2021 nicht mehr zwischen UK und der EU versendet werden. Der paneuropäische Versand aus den restlichen PAN-EU-Ländern innerhalb der EU wird jedoch weiter von Amazon vorgenommen.

Lagerbestand:

Amazon empfiehlt den Onlinehändlern, den Lagerbestand zwischen Großbritannien und der EU aufzuteilen, damit beiderseits der zukünftigen Zollgrenzen genügend Bestand vorhanden ist, um die Nachfrage zu befriedigen. Die Verteilung wird – dies gilt nur für die Verteilung von/nach UK – nicht mehr von Seiten Amazon automatisch nach prognostizierten Verkaufszahlen vorgenommen. Zwischen den anderen Lagern in den anderen Ländern wird dies weiterhin wie gewohnt funktionieren.

Zollgrenze:

Es wird in Zukunft eine neue Zollgrenze zwischen EU und UK geben, für die Zollpapiere und zusätzliche Informationen bereitgestellt werden müssen. Einfuhrzölle werden derzeit nicht erhoben – dies kann sich jedoch jederzeit ändern.

Vorabinformationen:

Amazon empfiehlt grundsätzlich, sich als Onlinehändler auf die Situation einzustellen und weitergehende Informationen auf den Webseiten der Europäischen Kommission und der Britischen Regierung abzurufen.

Amazon empfiehlt den Onlinehändlern, den Lagerbestand zwischen Großbritannien und der EU aufzuteilen, damit beiderseits der zukünftigen Zollgrenzen genügend Bestand vorhanden ist.

Welche Aspekte sind beim Onlinehandel mit Großbritannien ab 2021 zu beachten?

Großbritannien war bisher als Online-Marktplatz sowohl für Anbieter als auch für Käufer sehr interessant. Viele Käufer – auch aus Deutschland – kaufen gerne in Großbritannien ein, da dort eine Vielzahl von Artikeln zu günstigen Preisen angeboten werden.

Welche steuerrechtlichen Aspekte sind ab 1.Januar 2021 zu beachten?

Großbritannien wird nach der Übergangsfrist als Drittland aus Sicht der EU betrachtet.

Jeder Onlinehändler sollte im Hinblick auf das zukünftige Geschäft Folgendes tun:

  • Umsätze in Großbritannien analysieren
  • Margen prüfen
  • darüber nachdenken, ob und wie und in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen sich der Handel mit UK weiter lohnen könnte.

Wirkt sich der Brexit auf alle Online-Plattformen aus?

Der Brexit wird sich auf den gesamten Handel zwischen den EU-Staaten und Großbritannien auswirken, der Onlinehandel stellt hier lediglich einen Teilaspekt dar. Amazon hatte reagiert und Tipps und Hinweise für seine Händler veröffentlicht, um den Übergang auf 2021 vorzubereiten, wenn Großbritannien nicht mehr im PAN-EU-Programm enthalten ist. Für alle anderen Plattformen und Handelsbeziehungen gilt im Grunde genommen das Gleiche, auch hier müssen die Verfahren umgestellt werden.

Welche Chancen und Perspektiven bietet der Onlinehandel mit Großbritannien in Zukunft?

Für Kunden in Deutschland dürfte es sich in Zukunft theoretisch noch mehr lohnen, in Großbritannien einzukaufen. Das Pfund wird immer günstiger im Vergleich zum Euro, die Preise werden daher immer attraktiver. Allerdings könnte die Attraktivität leiden, sobald doch Zoll- und Einfuhrumsatzsteuer erhoben wird.  Zu bedenken ist auch der Mehraufwand an Zeit, der durch Zollformalitäten entsteht, die bisherigen schnellen Lieferzeiten gehören wohl der Vergangenheit an. Insgesamt betrachtet, müssen in Zukunft die Händler aus dem EU-Raum einen ausreichend großen Lagerbestand in Großbritannien vorhalten, um dort ihre Kunden schnell und zuverlässig bedienen zu können. Das Gleiche gilt für Händler aus dem Vereinigten Königreich, die in Zukunft ausreichend Lagerbestände in der EU werden anlegen müssen, um ihre dortigen Geschäfte weiterhin tätigen zu können. Inwieweit die Kaufkraft der Briten infolge des Brexit und der damit wohl einhergehenden Abwertung des Pfunds zurückgeht, ist hier noch gar nicht eingerechnet. Einzelne Onlinehändler berichten bereits, dass ihr Umsatz in UK stark eingebrochen ist. Ob dies ein Trend wird, lässt sich noch nicht eindeutig bestimmen. Insgesamt ist UK immer noch einer der größten Onlinemärkte in Europa.

Fazit:

Die Pandotax Steuerberatungsgesellschaft ist spezialisiert auf Internationales Steuerrecht und berät seit vielen Jahren Amazon Händler in allen steuerlichen Belangen. Nutzen Sie unsere Erfahrung und unsere Kompetenz! Wir helfen Ihnen gerne, Ihren Onlinehandel mit Großbritannien auch nach dem Brexit steuerlich zu optimieren. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin zum Kennenlernen!

*Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, zusammengetragen und geschrieben. Sie ersetzen jedoch keine Rechts- oder Steuerberatung. Bitte stellen Sie für eine rechtlich bindende Beratung eine Anfrage. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder mögliche Änderung der Sachlage.

FAQ

Beim PAN-EU-Handel bei Amazon werden die Waren der Onlinehändler, die sich für FBA (Fullfilment by Amazon) entschieden haben, von Amazon auf die europäischen Lager verteilt und von dort aus verschickt.

Damit können Lieferungen schneller abgewickelt werden. Bisher gibt es die Lager in verschiedenen europäischen Ländern, auch in Großbritannien, ab 1.1.2021 wird Großbritannien jedoch aufgrund des Brexit

Amazon empfiehlt, die Lagerbestände für UK und für die anderen PAN-EU separat zu steuern. Eine automatische Verteilung zwischen UK und EU wird Amazon nicht mehr vornehmen. UK wird zum 1.1.2021 aus dem PAN-EU-Programm ausscheiden.

 

Die Übergangsfrist, in der der Handel mit Großbritannien noch wie bisher ablaufen konnte, endete am 31.12.2020.

Autor:

Steuerberater: Dirk Wendl

Dirk Wendl ist schon sein gesamtes Berufsleben im Bereich Steuern tätig. Nach einer Ausbildung als Steuerfachangestellter und einer Fortbildung zum Bilanzbuchhalter absolvierte er nach einer weiteren umfangreichen Ausbildung 2006 die Prüfung als Steuerfachwirt und Steuerberater. Seit 2015 ist er geschäftsführender Gesellschafter der Pandotax Steuerberatungsgesellschaft in Köln. Dirk Wendl hat sich seitdem vor allem als Spezialist für Internationales Steuerrecht, E-Commerce und als Digitalisierungsexperte einen deutschlandweit guten Ruf erarbeitet.

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