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Bitcoin-Steuer – Vermeidung, Rechner und alle Infos

Der ultimative Bitcoin-Steuer-Ratgeber inklusive Rechner

Bitcoin-Steuer in Kürze

Steuern auf Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoins sind nur zu zahlen, wenn der Verkauf innerhalb eines Jahres nach Kauf stattfindet. Später erzielte Gewinne sind steuerfrei. Die Gewinne unterliegen nicht der Abgeltungssteuer, sondern sind mit dem persönlichen Steuersatz der Einkommensteuer als private Veräußerungsgeschäfte zu versteuern. Es gibt dabei eine Freigrenze von 600 Euro.

Der Bitcoin ist die wohl berühmteste Kryptowährung der Welt und hat eine rasante Entwicklung hingelegt. Der Handel mit Bitcoin begann 2009 und der erste Wechselkurs wurde mit 0,08 Cent (Dollar) pro Bitcoin kalkuliert. Anfang Dezember 2020 lag der Kurs bereits bei ungefähr 18.000 US-Dollar pro Bitcoin. Die Kursentwicklung war dabei durchaus wechselhaft, jedoch tendenziell steigend. Es waren also riesige Kursgewinne möglich. Doch was ist mit diesen Gewinnen? Müssen diese versteuert werden? Die Antwort ist: Tendenziell ja – aber die Steuer lässt sich vermeiden. Erfahren Sie hier mehr!

FAQ

zur Bitcoin-Steuer

Wie wird der Bitcoin-Gewinn versteuert?

Kontakt

Können Bitcoin-Verluste steuerlich geltend gemacht werden?
Was bedeutet FIFO, LIFO oder Durchschnittsmethode?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Gewinn aus der Veräußerung von Kryptowährung zu berechnen. Folgende drei Methoden sind dabei zulässig:

Diese Methode heißt “First-in-First-out” und geht davon aus, dass die Bestände, die zuerst eingekauft wurden, auch zuerst wieder verkauft werden.

Beispiel: Es wurden 2017 insgesamt zwei Bitcoin gekauft, weitere zwei Bitcoins wurden 2018 gekauft. In 2020 wurden drei Bitcoins verkauft. Für die Gewinnermittlung kann man dann den Verkaufspreis von 2020 für drei Bitcoins minus dem Kaufpreis für zwei Bitcoins aus 2017 und einem Bitcoin aus 2018 heranziehen. In diesem Fall wäre der Gewinn dann außerdem steuerfrei, da mehr als ein Jahr zwischen Kauf und Verkauf liegen.

Diese Methode heißt “Last-in-First-out” und bedeutet, dass man die Bestände, die zuletzt gekauft wurden, zuerst wieder

Beispiel: Es wurden im Januar 2019 zwei Bitcoins und im Juli 2019 zwei Bitcoins gekauft. Im Mai 2020 wurden dann zwei Bitcoins verkauft. Der Gewinn wird bei dieser Methode ermittelt, indem man den Verkaufspreis für die zwei Bitcoins in 2020 minus dem Einkaufspreis für zwei Bitcoins aus Juli 2019 rechnet. Da zwischen Kauf und Verkauf weniger als ein Jahr lag, ist der errechnete Gewinn – oder Verlust – steuerlich zu berücksichtigen.

Es ist auch zulässig, einen Durchschnittspreis aus allen bisher gekauften Beständen anhand der gezahlten Kaufpreise zu ermitteln und diesen vom Verkaufspreis abzuziehen, um den Gewinn oder Verlust zu ermitteln.

Grundsätzlich ist es so, dass die Methode zwar frei gewählt werden kann, die Wahl und die jeweiligen Kauf- und
Verkaufspreise jedoch dokumentiert und ggf. begründet werden sollten. Besprechen Sie das Vorgehen unbedingt mit einem Steuerberater, damit alles korrekt dargelegt wird und die steuerliche Belastung optimiert wird.

Der Bitcoin-Steuer-Rechner



Herzlichen Glückwunsch, der Verkauf Ihrer Bitcoins is vermutlich steuerfrei, da Sie länger als 1 Jahr gehalten wurden. Für eine exakte Berechnung geben Sie hier Ihre E-Mail Adresse ein und wir werden uns zeitnah bei Ihnen melden
Vermutlich ist der Verkauf ihrer Bitcoins nicht steuerfrei, da Sie weniger als 1 Jahr lang gehalten wurden. Nichts desto trotz kann es in Ihrem Fall gewisse Steuergestaltungsmöglichkeiten geben. Bitte geben Sie jetzt hier Ihre E-Mail Adresse ein, damit wir Ihnen diese näher bringen können

Weitere wichtige Fragen zum Thema Bitcoin

Gibt es eine Bitcoin-Steuer?

Bitte beachten: Gewinne dieser Art gehören zu den Privaten Veräußerungsgeschäften und werden mit Erlösen aus anderen Privatverkäufen (z.B. Antiquitäten, Schmuck, Bilder, Teppiche, Antike Möbel usw.) zusammengerechnet. Daher unbedingt vor weiteren Verkäufen prüfen, ob noch andere Erlöse vorliegen.

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So können Sie Kontakt mit mir aufnehmen:

Dirk Wendl

Steuerberater

Dirk Wendl ist schon sein gesamtes Berufsleben im Bereich Steuern tätig. Nach einer Ausbildung als Steuerfachangestellter und einer Fortbildung zum Bilanzbuchhalter absolvierte er nach einer weiteren umfangreichen Ausbildung 2006 die Prüfung als Steuerfachwirt und Steuerberater. Seit 2015 ist er geschäftsführender Gesellschafter der Pandotax Steuerberatungsgesellschaft in Köln. Dirk Wendl hat sich seitdem vor allem als Spezialist für Internationales Steuerrecht, E-Commerce und als Digitalisierungsexperte einen deutschlandweit guten Ruf erarbeitet.

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