Quellensteuer auf Dividenden – Rückerstattung leicht gemacht

Als Anleger mit internationalen Aktien zahlen Sie oft zu viel Steuern. Wir erklären Ihnen, wie die Quellensteuer funktioniert, welche Länder betroffen sind – und wie Sie sich Ihr Geld einfach und digital zurückholen.

Was ist die Quellensteuer?

Der Begriff „Quellensteuer“ bezeichnet eine Steuer, die direkt an der Quelle der Einkünfte einbehalten wird – also dort, wo der Ertrag entsteht. Im allgemeinen Sprachgebrauch meint man damit vor allem die Steuer auf Kapitalerträge wie Dividenden und Zinsen aus dem Ausland.

Wenn Sie beispielsweise Aktien eines Schweizer oder amerikanischen Unternehmens halten und eine Dividende erhalten, behält der jeweilige Staat seine Quellensteuer ein, bevor das Geld bei Ihnen ankommt. Die Höhe variiert je nach Land erheblich – von 0 % (z. B. Großbritannien) bis zu 35 % (Schweiz).

Das Problem: In Deutschland fällt auf dieselben Erträge zusätzlich die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag von 5,5 % und ggf. Kirchensteuer) an – insgesamt also bis zu 26,375 %. Es kommt zur Doppelbesteuerung, und Sie zahlen im schlimmsten Fall deutlich mehr Steuern als nötig.

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Wichtig: Die Abgeltungsteuer fällt erst an

wenn Ihre Kapitalerträge den Sparerpauschbetrag von 1.000 € (Einzelpersonen) bzw. 2.000 € (Ehepaare) überschreiten. Stellen Sie sicher, dass Sie bei Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilt haben.

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Schweizer Aktien und erhalten 1.000 € Dividende

Die Schweiz behält 35 % Quellensteuer ein – also 350 €. Ihnen werden nur 650 € gutgeschrieben. In Deutschland verlangt der Fiskus dann zusätzlich Abgeltungsteuer. Ohne Gegenmaßnahmen zahlen Sie im Ergebnis deutlich mehr als die regulären 26,375 %.

Wie funktioniert die Anrechnung?

Doppelbesteuerungsabkommen – So vermeiden Sie doppelte Steuern

Um eine Doppelbesteuerung zu verhindern, hat Deutschland mit über 80 Staaten sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen. Diese Abkommen regeln, wie viel der im Ausland gezahlten Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet werden kann – in der Regel maximal 15 %.

Die Anrechnung funktioniert bei Einzelaktien folgendermaßen: Erhebt ein Land z. B. 30 % Quellensteuer, werden davon 15 % automatisch durch Ihre Depotbank auf die deutsche Steuer angerechnet. Sie zahlen dann nur noch 10 % statt 25 % Abgeltungsteuer (plus Soli). Die verbleibenden 15 % Quellensteuer, die über den anrechenbaren Betrag hinausgehen, können Sie sich vom ausländischen Fiskus erstatten lassen.

Wichtige Punkte

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Sonderfall ETFs und Fond

Seit der Investmentsteuerreform 2018 wird bei Fonds und ETFs keine ausländische Quellensteuer mehr auf die deutsche Steuer angerechnet. Stattdessen gibt es die sogenannte Teilfreistellung: Bei Aktien-ETFs bleiben 30 % der Erträge steuerfrei, bei Mischfonds 15 %. Die Fondsgesellschaft kümmert sich um die Erstattung der Quellensteuer auf Fondsebene. Für Anleger mit Einzelaktien bleibt die Anrechnung und Rückerstattung jedoch weiterhin relevant.

Dividende 1.000 € → Quellensteuer Ausland (z. B. 30 %) → 15 % anrechenbar auf dt. Abgeltungsteuer → 15 % erstattungsfähig vom Ausland → Ergebnis: Gesamtsteuerbelastung = regulärer deutscher Steuersatz von ca. 26,375 %.

Deutsche Flagge, Münzen und Pflanze für Kleinunternehmerregelung

Das Problem: Bürokratie & Aufwand

Doppelbesteuerungsabkommen – So vermeiden Sie doppelte Steuern

Steuerberater in Köln Innenstadt sitzt im Anzug am Schreibtisch im modernen Büro und prüft die Steuerbescheide für

Laut einer Studie des europäischen Anlegerverbands Better Finance und der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) versucht weniger als ein Drittel der europäischen Anleger, sich ausländische Quellensteuer erstatten zu lassen – und nicht einmal die Hälfte von ihnen schafft es. Dadurch entgehen Anlegern europaweit jährlich rund 5,2 Milliarden Euro.

Rechnung

Komplexe
Formulare

Anträge oft nur in der Landessprache verfügbar, unterschiedliche Anforderungen und Nachweispflichten je Land.

Hourglass

Lange Bearbeitungszeiten

Je nach Land dauert die Erstattung zwischen wenigen Wochen (Schweiz, Österreich) und mehreren Jahren (Spanien, Italien).

Mobile Banking

Banken helfen
kaum

Viele Depotbanken bieten keine oder nur eingeschränkte Unterstützung. Nicht alle Banken stellen die benötigten Tax Voucher aus – und wenn, dann oft kostenpflichtig.

Bill

Kostspielige
Nachweise

Wohnsitzbescheinigungen, Ansässigkeitsbescheinigungen und Tax Voucher – all diese Dokumente kosten Geld und Zeit. Manche Banken verlangen zwischen 10 € und 20 € pro Vorgang.

Die Lösung: DivTax + Pandotax

Quellensteuer digital zurückfordern – mit DivTax und Pandotax

Pandotax arbeitet mit DivTax zusammen – der ersten volldigitalen Plattform zur Rückerstattung ausländischer Quellensteuer für Privatanleger. DivTax übernimmt den gesamten Erstattungsprozess für Sie: von der Identifikation Ihrer Erstattungspotenziale über die Antragstellung bis hin zur Einreichung bei den ausländischen Finanzbehörden. Durch die integrierte Kanzlei DivTax Legal wird der gesamte Vorgang rechtssicher und ohne Ihr Zutun abgewickelt.

Herausforderungen Buchhaltung Wendl Koehler
Persoenlich Und Nah

Jetzt Erstattungspotenzial berechnen – kostenlos und unverbindlich

Als Pandotax-Kunde profitieren Sie über unseren Partnerlink von exklusiven Vorteilen: Die Mindestgebühr sinkt von 30 € auf 20 € und Sie erhalten zusätzlich 10 % Rabatt auf die Erfolgsgebühr.

So funktioniert die Erstattung mit DivTax

In 3 Schritten zur Quellensteuer-Rückerstattung

PANDOTAX

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Schritt 1:
Depot verknüpfen

Registrieren Sie sich kostenlos bei DivTax und verknüpfen Sie Ihr Depot – direkt über Partner-Tools wie Parqet und DivvyDiary oder per PDF-Upload Ihrer Bankabrechnungen. DivTax unterstützt alle gängigen deutschen Depotbanken.

Mobile Banking

Schritt 2:
Erstattungspotenzial prüfen

DivTax scannt automatisch alle Ihre Dividendenzahlungen und zeigt Ihnen, bei welchen ausländischen Positionen eine Rückerstattung möglich ist – inklusive genauer Beträge, Fristen und länderspezifischer Besonderheiten.

Monitor

Schritt 3: Antrag absenden – DivTax erledigt den Rest

Mit wenigen Klicks erteilen Sie die steuerliche Vollmacht. DivTax Legal erstellt alle Dokumente, beantragt Wohnsitzbescheinigungen, reicht die Anträge bei den ausländischen Finanzbehörden ein und verfolgt den Status für Sie. Die Erstattung wird direkt auf Ihr Bankkonto überwiesen.

Länder mit Doppelbesteuerungsabkommen
Übersicht der DBA zwischen Deutschland und anderen Staaten
96+
Aktive DBA
6
Künftige Abkommen
15 %
Max. Anrechnung
Geltendes DBA auf dem Gebiet der Steuern vom
Einkommen und vom Vermögen
Künftige Abkommen Unterzeichnet, noch nicht
in Kraft getreten
Kein DBA Kein Abkommen mit
Deutschland vorhanden
Ausländische Quellensteuer auf Dividenden
Quellensteuer im Ausland und deren Anrechnung in Deutschland
Quellensteuer
Anrechnung in DE
0% 15% 30% 35%
0 % Quellensteuer
Bis 15 % — Volle Anrechnung möglich
Über 15 % — Teilweise Rückerstattung nötig

Länderübersicht Quellensteuer

Quellensteuer nach Ländern – Alle wichtigen Informationen auf einen Blick

Die Quellensteuersätze, Erstattungsverfahren und Fristen unterscheiden sich von Land zu Land erheblich. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zu den zehn Ländern, in denen DivTax die Rückerstattung für Sie übernimmt. Klicken Sie auf ein Land, um unseren ausführlichen Ratgeber zu lesen.

Übersichtstabelle

Quellensteuer im Vergleich – Alle Länder auf einen Blick

Pandotax arbeitet mit DivTax zusammen – der ersten volldigitalen Plattform zur Rückerstattung ausländischer Quellensteuer für Privatanleger. DivTax übernimmt den gesamten Erstattungsprozess für Sie: von der Identifikation Ihrer Erstattungspotenziale über die Antragstellung bis hin zur Einreichung bei den ausländischen Finanzbehörden. Durch die integrierte Kanzlei DivTax Legal wird der gesamte Vorgang rechtssicher und ohne Ihr Zutun abgewickelt.

Land Quellensteuersatz Anrechenbar (DE) Erstattungsfähig Erstattungsfrist Schwierigkeitsgrad
Belgien 30 % 15 % 15 % 5 Jahre ⭐⭐⭐ Hoch
Dänemark 27 % 15 % 12 % 3 Jahre ⭐⭐⭐ Hoch
Finnland 30–35 % 15 % 15–20 % 3 Jahre ⭐⭐ Mittel
Irland 25 % 0 %* bis 25 %* 4 Jahre ⭐⭐⭐ Hoch
Italien 26 % 15 % 11 % 4 Jahre ⭐⭐⭐ Hoch
Norwegen 25 % 0–15 %** 10–25 %** 5 Jahre ⭐⭐⭐ Hoch
Österreich 27,5 % 15 % 12,5 % 5 Jahre ⭐ Niedrig
Schweden 30 % 15 % 15 % 5 Jahre ⭐⭐ Mittel
Schweiz 35 % 15 % 20 % 3 Jahre ⭐ Niedrig
Spanien 19 % 15 % 4 % 4 Jahre ⭐⭐⭐ Hoch

* Irland: Die Quellensteuer wird von deutschen Banken i. d. R. nicht angerechnet, da für EU-Bürger eine vollständige Befreiung möglich ist. Ohne Vorabbefreiung sind die vollen 25 % erstattungsfähig. ** Norwegen: Die Anrechnung auf die deutsche Steuer erfolgt je nach Depotbank und gewähltem Verfahrensweg unterschiedlich. DivTax wählt die optimale Variante.

Hinweis: Die Angaben beziehen sich auf Dividenden an in Deutschland steuerpflichtige Privatanleger (Stand 2025). Im Einzelfall können abweichende Regelungen gelten. Bitte konsultieren Sie Ihren Steuerberater.

Ausblick: Die FASTER-Richtlinie der EU

Zukunft der Quellensteuer – Was bringt die EU-Reform?

Die Europäische Union hat die Problematik erkannt: Mit der sogenannten FASTER-Richtlinie (Faster and Safer Tax Excess Relief) sollen die Erstattungsverfahren für Quellensteuer innerhalb der EU ab 2030 deutlich vereinfacht und beschleunigt werden. Geplant sind unter anderem digitale Wohnsitzbescheinigungen, die innerhalb weniger Tage ausgestellt werden, sowie neue Schnellverfahren für die Erstattung direkt an der Quelle.

Bis dahin bleibt der Erstattungsprozess jedoch komplex und zeitintensiv. Wer nicht warten möchte, kann schon heute mit DivTax und Pandotax seine Quellensteuer zurückfordern – einfach, digital und ohne eigenen Aufwand.

FAQ

Häufige Fragen zur Quellensteuer

Was genau ist die Quellensteuer?

Die Quellensteuer ist eine Steuer, die direkt an der Quelle – also dort, wo der Ertrag entsteht – einbehalten wird. Im Zusammenhang mit Kapitalanlagen bedeutet das: Wenn Sie Dividenden oder Zinsen aus dem Ausland erhalten, behält der Quellenstaat seinen Steueranteil ein, bevor das Geld bei Ihnen ankommt. In Deutschland ist die Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) ebenfalls eine Form der Quellensteuer.

Die Quellensteuer wird im Ausland auf Ihre dortigen Kapitalerträge erhoben. Die Abgeltungsteuer ist die deutsche Steuer auf Kapitalerträge (25 % zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer). Ohne Doppelbesteuerungsabkommen und aktive Rückforderung zahlen Sie auf ausländische Dividenden beide Steuern.

Bei ETFs und Fonds hat sich die Situation seit der Investmentsteuerreform 2018 vereinfacht: Die Fondsgesellschaft kümmert sich um die Quellensteuer auf Fondsebene. Anleger profitieren stattdessen von der Teilfreistellung (30 % der Erträge bei Aktien-ETFs sind steuerfrei). Die Rückerstattung der Quellensteuer ist daher primär für Anleger mit Einzelaktien relevant.

Nicht immer. Eine Rückerstattung ist nur möglich, wenn zwischen Deutschland und dem Quellenstaat ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht. Deutschland hat mit über 80 Staaten solche Abkommen geschlossen. Der erstattungsfähige Betrag und das Verfahren hängen vom jeweiligen Land ab.

Das variiert stark nach Land: In der Schweiz und Österreich erhalten Sie Ihr Geld oft innerhalb weniger Wochen bis Monate. In Dänemark und Finnland sind es meist einige Monate. In Spanien und Italien kann der Prozess hingegen mehrere Jahre dauern.

DivTax arbeitet rein erfolgsbasiert: Die Gebühr beträgt 30 % der tatsächlich erstatteten Quellensteuer (mindestens 30 €). Über unseren Pandotax-Partnerlink profitieren Sie von reduzierten Konditionen: Die Mindestgebühr sinkt auf 20 € und Sie erhalten 10 % Rabatt auf die Erfolgsgebühr. Wird nichts erstattet, zahlen Sie nichts.

Ja, in vielen Ländern ist eine rückwirkende Erstattung möglich – je nach Land für bis zu 3 bis 5 Jahre. DivTax prüft automatisch Ihre vergangenen Dividendenzahlungen und zeigt Ihnen das gesamte Erstattungspotenzial.

Nein, wenn Sie DivTax nutzen. Über die integrierte Kanzlei DivTax Legal und Ihre steuerliche Vollmacht übernimmt DivTax den gesamten Prozess – von der Beschaffung der Wohnsitzbescheinigung über die Dokumentenerstellung bis zur Einreichung und Korrespondenz mit den ausländischen Finanzbehörden.

Pandotax ist als Steuerberatungskanzlei Partner von DivTax. Wir beraten Sie zu allen steuerlichen Fragen rund um Ihre internationalen Kapitalanlagen und bieten Ihnen über unseren Partnerlink vergünstigten Zugang zur DivTax-Plattform. Für umfassende steuerliche Optimierung Ihres Portfolios stehen Ihnen unsere Steuerberater jederzeit zur Verfügung.

DivTax speichert alle Daten ausschließlich auf deutschen Servern und setzt Verschlüsselungstechnologien wie SSL ein. DivTax verdient kein Geld mit Ihren Daten und gibt diese nicht an Dritte weiter.

Holen Sie sich Ihre zu viel gezahlte Quellensteuer zurück

Ob Schweiz, Norwegen oder Irland – als Anleger mit internationalen Dividendenaktien lassen Sie ohne Rückerstattung bares Geld liegen. Laut Studien verzichten europäische Anleger jährlich auf Milliarden Euro an erstattungsfähiger Quellensteuer. Mit DivTax und der steuerlichen Expertise von Pandotax machen Sie den Erstattungsprozess so einfach wie nie.
Steuerberater und Mandant sitzen am Schreibtisch im Büro der Steuerkanzlei in Köln. Es liegen die Unterlagen zur Umsatzsteuervoranmeldung 2025 am Laptop und auf Papier bereit. Ein Steuerberater in der Nähe kennt sich mit den Grenzen aus.
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