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Zuletzt aktualisiert: 30.01.2026

Lohnsteuer verstehen: Grundlagen, Klassen & Berechnung

Veröffentlich am:
28.01.2026
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Die Lohnsteuer ist ein wichtiges Thema für alle, die in Deutschland arbeiten. Sie wird direkt vom Gehalt abgezogen und landet beim Finanzamt, noch bevor das Geld auf dem Konto ist. Viele finden das System verwirrend, weil es Steuerklassen, Freibeträge und verschiedene gesetzliche Vorgaben gibt. Wer als Arbeitgeber tätig ist, muss besonders genau hinschauen, damit alles richtig läuft. In diesem Artikel klären wir die wichtigsten Grundlagen, erklären die Steuerklassen und zeigen, wie die Lohnsteuer berechnet wird. Das Ziel: Mehr Durchblick im Steuer-Dschungel.

Inhaltsverzeichnis

Die wichtigsten Punkte vorab:

Grundlagen der Lohnsteuer verstehen

Person betrachtet Geldstapel, Lohnsteuer-Konzept

Definition und Bedeutung der Lohnsteuer

Die Lohnsteuer ist eine Steuer, die direkt vom Arbeitslohn abgezogen und an das Finanzamt weitergeleitet wird. Sie zählt offiziell zur Einkommensteuer, ist aber eine besondere Form davon, weil sie sofort an der Quelle einbehalten wird. Das bedeutet, der Arbeitgeber übernimmt für die Mitarbeiter die Abführung der Steuer, und Arbeitnehmer müssen sich um den laufenden Abzug nicht selbst kümmern.

Warum ist das wichtig? Die Lohnsteuer finanziert den Staatshaushalt, Sozialsysteme und öffentliche Infrastruktur. Wer als Arbeitnehmer Gehalt bezieht und nach „Lohnsteuer einfach erklärt“ sucht, wird feststellen, dass die regelmäßigen Abzüge in der Lohnabrechnung erfolgen. Die Lohnsteuerbescheinigung gibt jährlich einen Überblick über die abgezogene Steuer – also: „Lohnsteuerbescheinigung verstehen“ macht den eigenen Abgabenanteil sichtbar und hilft bei der jährlichen Steuererklärung.

Wichtige Punkte:

  • Lohnsteuer ist immer eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer (Stichwort: „Lohnsteuer vs Einkommensteuer“).
  • Sie betrifft nur Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit.
  • Die Höhe ergibt sich durch das Bruttogehalt, Steuerklasse, Freibeträge und individuelle Merkmale wie Kirchensteuerpflicht.

Die Lohnsteuer als Quellensteuer

Der Begriff „Quellensteuer“ heißt, dass die Steuer gleich am Ursprung, also beim Arbeitgeber, abgezogen wird. Arbeitnehmer sehen oft nur das bereits versteuerte Nettogehalt.

Typische Merkmale der Lohnsteuer als Quellensteuer:

  1. Automatischer Einbehalt durch den Arbeitgeber.
  2. Monatliche Abführung an das Finanzamt.
  3. Arbeitnehmer müssen keine eigenen Vorauszahlungen leisten.
  4. Lohnsteuer und Sozialversicherung werden oft gemeinsam in der Gehaltsabrechnung ausgewiesen. Unterschiede: Sozialversicherungsbeiträge sichern eigene Ansprüche ab, die Lohnsteuer hingegen ist ein Beitrag zur Finanzierung des Staats.
  5. Manche fragen sich: „Lohnsteuer und Kirchensteuer Unterschied?“ – Die Kirchensteuer wird auf Basis der erhobenen Lohnsteuer berechnet und ist an die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft gebunden.

Gesetzliche Regelungen zur Lohnsteuer

Das wichtigste Gesetz zur Lohnsteuer ist das Einkommensteuergesetz (EStG). Dort sind Erhebung, Berechnung und Auszahlung der Lohnsteuer geregelt. Neben dem EStG spielen die Lohnsteuerdurchführungsverordnung (LStDV) und weitere Verwaltungsvorschriften eine Rolle.

Gesetzliche Grundlagen im Überblick:

  • Paragraphen 38 bis 42e EStG regeln die Abführung und Pflichten des Arbeitgebers.
  • Die ELStAM-Datenbank (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) enthält alle Infos, die Arbeitgeber benötigen, um den korrekten Lohnsteuerabzug durchführen zu können.
  • Steuerklassen, Freibeträge und Kinderfreibeträge werden ebenfalls durch nationale Gesetze bestimmt.
RechtsquelleInhalt
Einkommensteuergesetz (EStG)Zentrale Vorgaben zur Lohn- & Einkommensteuer
LohnsteuerdurchführungsverordnungPraktische Regeln für Arbeitgeber
Kirchensteuergesetze der LänderRegeln zur Erhebung der Kirchensteuer

Mehr Informationen und kompetente Unterstützung bei Fragen zur Lohnsteuerberechnung oder zur Optimierung Ihrer steuerlichen Situation erhalten Sie gern direkt bei Pandotax – Ihrem Beratungspartner für Lohnsteuer und Unternehmenssteuern.

Berechnung der Lohnsteuer für Arbeitgeber

Als Arbeitgeber tragen Sie eine wesentliche Verantwortung bei der korrekten Ermittlung und Abführung der Lohnsteuer. Dieser Prozess ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern beeinflusst auch direkt das Nettogehalt Ihrer Mitarbeiter. Die Lohnsteueranmeldung Arbeitgeber ist ein regelmäßiger Vorgang, der Sorgfalt erfordert.

Ermittlung der Lohnsteuerbasis

Die Grundlage für die Berechnung der Lohnsteuer bildet das Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers. Dieses wird durch verschiedene Faktoren modifiziert, um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln. Dazu zählen unter anderem Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen, die dem Arbeitnehmer zustehen. Die genaue Ermittlung dieser Basis ist entscheidend für eine korrekte Lohnsteuerberechnung.

Einfluss von ELStAM-Merkmalen

Die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) sind für Sie als Arbeitgeber unerlässlich. Diese Daten, die Sie elektronisch beim Bundeszentralamt für Steuern abrufen, enthalten wichtige Informationen wie die Steuerklasse, die Anzahl der Kinderfreibeträge und eventuelle Freibeträge. Diese Merkmale werden direkt bei der Berechnung der monatlichen Lohnsteuer berücksichtigt und passen die Abzüge an die persönliche Situation des Arbeitnehmers an. Dies gilt auch für die Lohnsteuer für Geschäftsführer GmbH, bei denen oft besondere Regelungen greifen.

Die Rolle von Lohnabrechnungssoftware

Die Komplexität der Lohnsteuerberechnung macht den Einsatz spezialisierter Lohnabrechnungssoftware nahezu unentbehrlich. Diese Programme greifen auf die ELStAM-Daten zu und führen die Berechnungen basierend auf den gesetzlichen Vorgaben durch. Sie helfen dabei, Fehler zu vermeiden und stellen sicher, dass die Lohnsteuer korrekt abgeführt wird. Die Software unterstützt auch bei der Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung und der monatlichen Lohnsteueranmeldung Arbeitgeber.

Steuerklassen und ihre Auswirkungen

Die Wahl der richtigen Steuerklasse ist ein wichtiger Faktor bei der Berechnung Ihrer Lohnsteuer. In Deutschland gibt es sechs verschiedene Steuerklassen, die je nach persönlicher und familiärer Situation des Arbeitnehmers zugeordnet werden. Diese Einteilung beeinflusst direkt die Höhe der monatlich abzuführenden Lohnsteuer, da jede Klasse mit unterschiedlichen Freibeträgen und Pauschalen verbunden ist. Die korrekte Zuordnung kann somit Ihre monatliche Nettoentlastung maßgeblich mitbestimmen.

Übersicht der Steuerklassen

Die sechs Steuerklassen dienen dazu, die Lohnsteuerabzüge an die jeweilige Lebenssituation anzupassen. Hier ist eine kurze Übersicht, wer typischerweise in welche Klasse fällt:

  • Steuerklasse I: Gilt für Ledige, Geschiedene oder Verwitwete, die keine Kinder haben. Auch für Verheiratete mit beschränkter Steuerpflicht kommt diese Klasse in Betracht.
  • Steuerklasse II: Für Alleinerziehende, die Anspruch auf einen Entlastungsbetrag haben.
  • Steuerklasse III: Für Verheiratete oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebende Personen, wenn der Ehe- oder Lebenspartner in Steuerklasse V eingestuft ist. Diese Klasse ist oft vorteilhaft, wenn ein Partner deutlich mehr verdient.
  • Steuerklasse IV: Für Verheiratete oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebende Personen, bei denen beide Partner in diese Klasse eingestuft werden. Dies ist die Standardeinstellung für Ehepaare.
  • Steuerklasse V: Für den Ehe- oder Lebenspartner, dessen Partner in Steuerklasse III eingestuft ist. Hier sind die Abzüge in der Regel höher.
  • Steuerklasse VI: Für Arbeitnehmer, die gleichzeitig mehrere Beschäftigungsverhältnisse haben und die Lohnsteuer für das zweite und jedes weitere Dienstverhältnis abführen müssen.

Freibeträge je Steuerklasse

Jede Steuerklasse berücksichtigt bestimmte Freibeträge, die das zu versteuernde Einkommen mindern. Dazu gehören der Grundfreibetrag, der Werbungskostenpauschbetrag und die Vorsorgepauschale. Die genaue Höhe dieser Beträge kann sich jährlich ändern. Beispielsweise sind in Steuerklasse I für Ledige bestimmte Pauschalen vorgesehen, während in Steuerklasse III für den besserverdienenden Partner eines Ehepaares höhere Freibeträge gelten können, die jedoch durch die Einstufung des Partners in Steuerklasse V ausgeglichen werden.

Auswirkungen auf die Lohnsteuerberechnung

Die Steuerklasse hat direkten Einfluss auf die Höhe der monatlichen Lohnsteuer. Ein Wechsel der Steuerklasse ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich und kann sinnvoll sein, beispielsweise nach einer Heirat, Geburt eines Kindes oder bei einer Scheidung. Wenn sich Ihre Lebensumstände ändern, sollten Sie prüfen, ob ein Wechsel der Steuerklasse beantragt werden sollte, um Ihre Steuerlast zu optimieren. Dies kann beispielsweise durch die Kombination III/V oder IV/IV geschehen, je nachdem, wie die Einkommen der Partner verteilt sind. Die lohnsteuerklassen übersicht 2026 zeigt, dass die Grundprinzipien stabil bleiben, aber die genauen Beträge angepasst werden. Wenn Sie Ihre Steuerklasse ändern möchten, können Sie dies beim zuständigen Finanzamt beantragen, um von einer günstigeren Konstellation zu profitieren. Ein Wechsel ist in der Regel nur einmal im Jahr möglich, es sei denn, es tritt ein besonderes Ereignis ein.

Freibeträge und ihre Bedeutung

Nahaufnahme von Steuerdokumenten, Euroscheinen und Taschenrechner

Neben den grundlegenden Steuerklassen spielen Freibeträge eine wesentliche Rolle bei der Ermittlung Ihrer Lohnsteuer. Sie mindern das zu versteuernde Einkommen und führen somit zu einer geringeren Steuerlast. Es ist wichtig, diese Möglichkeiten zu kennen und korrekt anzuwenden, um Ihre finanzielle Situation optimal zu gestalten. Bei Pandotax unterstützen wir Sie dabei, alle relevanten Freibeträge zu identifizieren und geltend zu machen.

Der Grundfreibetrag ist ein fester Betrag, der jedem Steuerpflichtigen zusteht. Er dient dazu, das Existenzminimum steuerfrei zu stellen. Einkünfte bis zu dieser Höhe werden nicht besteuert. Für das Jahr 2025 ist eine Erhöhung des Grundfreibetrags vorgesehen. Dieser Betrag wird jährlich angepasst, um der Inflation Rechnung zu tragen. Für Alleinstehende liegt er bei 12.348 Euro, für Verheiratete verdoppelt sich dieser Betrag. Sobald Ihr Einkommen diesen Freibetrag übersteigt, wird die Lohnsteuer auf den darüber liegenden Betrag erhoben.

Familien mit Kindern profitieren von zusätzlichen Freibeträgen. Der Kinderfreibetrag soll die Kosten für den Unterhalt, die Erziehung und die Ausbildung von Kindern abdecken. Er wird pro Kind gewährt und kann entweder von den Eltern gemeinsam oder von einem Elternteil allein genutzt werden. Zusätzlich gibt es den BEA-Freibetrag (Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf). Für Alleinerziehende gibt es den Entlastungsbetrag, der die finanzielle Belastung weiter reduziert. Dieser Betrag erhöht sich mit jedem weiteren Kind. Um diese Freibeträge in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie beispielsweise der Anspruch auf Kindergeld und die tatsächliche Haushaltsführung mit dem Kind.

Vorsorgeaufwendungen sind Ausgaben, die Sie für Ihre soziale Absicherung tätigen. Dazu zählen Beiträge zur Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Diese Aufwendungen können in der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt werden und mindern somit Ihr zu versteuerndes Einkommen. Es gibt hierbei unterschiedliche Regelungen, je nachdem, ob es sich um gesetzliche oder private Versicherungen handelt, und ob Arbeitgeberzuschüsse gezahlt werden. Die korrekte Erfassung dieser Posten ist entscheidend, um Ihre Steuerlast zu optimieren. Wir bei Pandotax Steuerberatung helfen Ihnen, diese komplexen Regelungen zu verstehen und optimal für sich zu nutzen.

Praktische Lohnsteuerberechnung

Person betrachtet Geld, Lohnsteuerberechnung

Die korrekte Berechnung der Lohnsteuer ist für Arbeitgeber eine fortlaufende Aufgabe, die Präzision erfordert. Während die Lohnsteuer im Grunde eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer darstellt, sind die tatsächlichen Berechnungen im Arbeitsalltag komplex. Glücklicherweise stehen Ihnen verschiedene Werkzeuge und Methoden zur Verfügung, um diesen Prozess zu vereinfachen und Fehler zu minimieren.

Nutzung von Lohnsteuertabellen

Lohnsteuertabellen sind ein bewährtes Hilfsmittel, um die Höhe der abzuführenden Lohnsteuer für Ihre Mitarbeiter zu ermitteln. Diese Tabellen berücksichtigen das Bruttoeinkommen, die Steuerklasse und eventuelle Freibeträge. Sie bieten eine schnelle Orientierung, sind aber oft nicht detailliert genug für alle individuellen Fälle. Die Tabellen basieren auf dem jährlichen Bruttoeinkommen und den geltenden Steuersätzen, die sich je nach Einkommenshöhe staffeln.

Beispielhafte Lohnsteuerberechnung

Um die Berechnung zu verdeutlichen, betrachten wir ein Beispiel. Angenommen, ein Mitarbeiter in Steuerklasse I hat ein monatliches Bruttogehalt von 3.500 €. Das jährliche Bruttogehalt beträgt somit 42.000 € (3.500 € * 12). Ohne weitere Freibeträge würde die Lohnsteuer anhand der offiziellen Tabellen oder einer entsprechenden Software ermittelt. Ein vereinfachtes Beispiel könnte so aussehen:

  • Bruttojahreseinkommen: 42.000 €
  • Anwendbarer Steuersatz (geschätzt): ca. 15% (dies ist eine Vereinfachung, die tatsächliche Berechnung ist progressiv)
  • Geschätzte Jahreslohnsteuer: 6.300 € (42.000 € * 0,15)
  • Monatliche Lohnsteuer: 525 € (6.300 € / 12)

Diese Berechnung dient nur zur Veranschaulichung. Die tatsächliche Lohnsteuerberechnung berücksichtigt den progressiven Steuertarif und individuelle Abzüge. Für eine genaue Ermittlung, insbesondere bei Sonderfällen wie einem Lohnsteuer bei Minijob, Lohnsteuer bei Teilzeit, Lohnsteuer bei mehreren Jobs, Lohnsteuer bei Bonus und Prämien oder Lohnsteuer bei Sachzuwendungen, ist die Nutzung spezialisierter Software unerlässlich.

Häufige Fehler bei der Berechnung vermeiden

Bei der Lohnsteuerberechnung können leicht Fehler unterlaufen. Dazu gehören:

  • Nichtberücksichtigung von ELStAM-Merkmalen: Fehlende oder veraltete Daten können zu falschen Abzügen führen.
  • Fehlerhafte Anwendung von Freibeträgen: Insbesondere bei der Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen oder einem Lohnsteuerfreibetrag beantragen müssen die korrekten Werte angesetzt werden.
  • Unterschätzung von Sonderzahlungen: Boni, Prämien oder Einmalzahlungen müssen korrekt versteuert werden, was oft zu einer höheren monatlichen Steuerlast führt, wenn sie nicht richtig eingeplant sind.
  • Ignorieren von Vorsorgeaufwendungen: Diese können die Steuerlast mindern, müssen aber korrekt erfasst werden.

Um diese Fallstricke zu umgehen, empfiehlt Pandotax die Nutzung von professioneller Lohnabrechnungssoftware oder die Beauftragung eines externen Dienstleisters. Viele Arbeitgeber nutzen auch Lohnsteuerrechner online nutzen für eine erste Einschätzung, sollten sich aber für die verbindliche Abrechnung auf verlässliche Systeme verlassen. Die genaue Ermittlung von Brutto Netto ist entscheidend für die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

Der Lohnsteuerjahresausgleich

Der Lohnsteuerjahresausgleich stellt für viele Unternehmen eine wichtige Aufgabe zum Jahresende dar. Hierbei gleicht der Arbeitgeber die während des Jahres gezahlten Lohnsteuern mit der tatsächlichen Jahreslohnsteuer ab. Das Ziel: zu viel oder zu wenig einbehaltene Lohnsteuer wird korrigiert, sodass keine unnötige Nachzahlung oder Rückerstattung nötig ist.

Verantwortung des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber muss den Lohnsteuerjahresausgleich eigenständig durchführen, sofern er dazu gesetzlich verpflichtet ist. Typischerweise geschieht dies mit der letzten Gehaltsabrechnung des Kalenderjahres. Dabei gelten folgende Grundsätze:

  • Der Ausgleich erfolgt nur für ununterbrochen beschäftigte Arbeitnehmer desselben Betriebes.
  • Lohnsteuerabzug vom Gehalt wird monatlich abgeführt, zum Jahresende erfolgt der Ausgleich des Lohnsteuerkontos.
  • Die Anpassung ist in der Regel bis Ende Februar des Folgejahres durchzuführen.

Ein strukturierter Ablauf kann dabei helfen, Fehler zu vermeiden. Sie sollten prüfen, ob alle Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) aktuell hinterlegt sind und ob Sonderkonstellationen wie mehrere Arbeitsverhältnisse korrekt berücksichtigt wurden.

Abgrenzung zur Einkommensteuererklärung

Der Lohnsteuerjahresausgleich unterscheidet sich deutlich von der privaten Einkommensteuererklärung:

LohnsteuerjahresausgleichEinkommensteuererklärung
Durchführung durch ArbeitgeberDurchführung durch Arbeitnehmer
Automatische Korrektur am JahresendeFreiwillig oder verpflichtend je nach Situation
Nur Berücksichtigung dienstlicher LohnsteuerabzügeBerücksichtigung aller steuerrelevanten Einkünfte und Ausgaben

Viele Angestellte stellen die Frage: „Lohnsteuerjahresausgleich – wie funktioniert das eigentlich?“ Kurz gesagt: Der Arbeitgeber rechnet nochmals alle Monatsabrechnungen zusammen, prüft Freibeträge und Besonderheiten, und korrigiert eventuelle Differenzen. Die individuelle Steuererklärung kann jedoch zusätzliche Werbungskosten, Sonderausgaben oder andere Aspekte einbeziehen, die im Lohnsteuerjahresausgleich nicht berücksichtigt werden.

Fristen und Vorgehensweise

Für die Durchführung gelten bestimmte Fristen und Vorgehensweisen:

  1. Der Ausgleich muss bis spätestens Ende Februar des Folgejahres erfolgen.
  2. Wichtig ist eine sorgfältige Vorbereitung der Lohnabrechnungsunterlagen.
  3. Im Anschluss übermittelt der Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigung elektronisch an das Finanzamt und stellt sie dem Arbeitnehmer zur Verfügung.

Drei Tipps, um eine Lohnsteuernachzahlung zu vermeiden:

  • Kontrollieren Sie regelmäßig die gemeldeten ELStAM-Daten Ihrer Angestellten.
  • Kommunizieren Sie frühzeitig mit Mitarbeitenden bei Änderungen (zum Beispiel bei Steuerklasse oder Freibeträgen).
  • Nutzen Sie aktuelle Lohnabrechnungssoftware, um die Lohnsteuerberechnung fehlerfrei zu gestalten.

Bei Fragen oder Unsicherheiten rund um den Lohnsteuerabzug vom Gehalt oder zur konkreten Durchführung des Lohnsteuerjahresausgleichs unterstützt das Team von Pandotax gerne und gibt zudem Hinweise, wie sich eine unangenehme Lohnsteuernachzahlung vermeiden lässt – Tipps, die bares Geld wert sein können.

Der Lohnsteuerjahresausgleich kann manchmal ganz schön knifflig sein. Aber keine Sorge, wir helfen dir dabei, das Beste aus deiner Steuererklärung herauszuholen und vielleicht sogar Geld zurückzubekommen! Lass uns gemeinsam dafür sorgen, dass deine Finanzen wieder im Lot sind. Besuche uns auf unserer Website, um mehr zu erfahren und dir den Weg zu einer einfacheren Steuererklärung zu ebnen.

Fazit: Lohnsteuer im Griff behalten

Die Lohnsteuer mag auf den ersten Blick komplex erscheinen, aber mit dem richtigen Wissen über Grundlagen, Steuerklassen und Freibeträge ist sie gut zu handhaben. Als Arbeitgeber ist es wichtig, stets auf dem Laufenden zu bleiben, um die korrekte Abführung zu gewährleisten. Für Arbeitnehmer hilft das Verständnis, die eigene finanzielle Situation besser einzuschätzen. Denken Sie daran, dass eine sorgfältige Berechnung und die Nutzung verfügbarer Hilfsmittel wie Lohnsteuertabellen oder Software den Prozess erheblich erleichtern können. Bei Unsicherheiten oder komplexen Fällen ist es immer ratsam, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um Fehler zu vermeiden und die Steuerlast zu optimieren.

Häufig gestellte Fragen

Was genau ist die Lohnsteuer?

Stell dir die Lohnsteuer wie eine Vorauszahlung auf deine Einkommensteuer vor. Dein Arbeitgeber zieht sie direkt von deinem Gehalt ab und überweist sie an das Finanzamt. So wird sichergestellt, dass der Staat seine Einnahmen regelmäßig bekommt.

Warum gibt es verschiedene Steuerklassen?

Die Steuerklassen sind wie verschiedene Schubladen, in die du je nach deiner Lebenssituation eingeordnet wirst. Sie sorgen dafür, dass die Steuer fairer verteilt wird. Zum Beispiel zahlen Alleinstehende oft mehr Lohnsteuer als Verheiratete, die sich die Kosten teilen.

Was sind Freibeträge und wie helfen sie mir?

Freibeträge sind Beträge, die du nicht versteuern musst. Der wichtigste ist der Grundfreibetrag, der sicherstellt, dass jeder genug zum Leben hat, bevor Steuern abgezogen werden. Kinderfreibeträge helfen Eltern zusätzlich. Wenn du bestimmte Kosten hast, wie z.B. für deine Gesundheit oder für die Arbeit, kannst du diese oft auch von der Steuer absetzen.

Wie berechnet mein Arbeitgeber die Lohnsteuer?

Dein Arbeitgeber nutzt dafür deine persönlichen Daten, die beim Finanzamt gespeichert sind (früher Lohnsteuerkarte genannt). Dazu gehören deine Steuerklasse und eventuelle Freibeträge. Mit diesen Infos und den offiziellen Tabellen berechnet er dann, wie viel Lohnsteuer er von deinem Gehalt abziehen muss.

Was ist der Lohnsteuerjahresausgleich?

Am Ende des Jahres macht dein Arbeitgeber eine Art ‚Zwischenabrechnung‘. Er schaut, wie viel Lohnsteuer er über das ganze Jahr schon abgeführt hat und vergleicht das mit dem, was du eigentlich hättest zahlen müssen. Wenn du zu viel gezahlt hast, bekommst du Geld zurück. Das ist aber nicht dasselbe wie deine jährliche Einkommensteuererklärung, die du selbst machen musst.

Kann ich meine Lohnsteuer selbst berechnen?

Ja, das kannst du! Es gibt online viele Rechner, die dir dabei helfen. Du musst nur dein Bruttogehalt, deine Steuerklasse und deine Freibeträge eingeben. Aber Achtung: Diese Rechner geben nur eine Schätzung. Die genaue Berechnung macht dein Arbeitgeber.

*Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, zusammengetragen und geschrieben. Sie ersetzen jedoch keine Rechts- oder Steuerberatung. Bitte stellen Sie für eine rechtlich bindende Beratung eine Anfrage. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder mögliche Änderung der Sachlage.

Dirk Wendl, Steuerberater in Köln, lächelt freundlich in die Kamera. Er ist Experte für Ebay Steuern. ausländische Quellensteuer zurückholen und Renten Doppelbesteuerung.

Autor:

Steuerberater: Dirk Wendl

Dirk Wendl ist schon sein gesamtes Berufsleben im Bereich Steuern tätig. Nach einer Ausbildung als Steuerfachangestellter und einer Fortbildung zum Bilanzbuchhalter absolvierte er nach einer weiteren umfangreichen Ausbildung 2006 die Prüfung als Steuerfachwirt und Steuerberater. Seit 2015 ist er geschäftsführender Gesellschafter der Pandotax Steuerberatungsgesellschaft in Köln. Dirk Wendl hat sich seitdem vor allem als Spezialist für Internationales Steuerrecht, E-Commerce und als Digitalisierungsexperte einen deutschlandweit guten Ruf erarbeitet.

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