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EORI-Nummer

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Dirk Wendl

EORI-Nummer – die Zollnummern der EU verstehen und anwenden

Wer innerhalb der EU Handel treibt, also regelmäßig mit dem Zoll zu tun hat, benötigt eine EORI-Nummer, um diesen Vorgang zu vereinheitlichen und effizient zu gestalten. Nur Privatpersonen, welche weniger als 10-mal im Jahr den Zoll in Anspruch nehmen, benötigen keine EORI-Nummer.

Auch für Handelspartner außerhalb der EU ist es möglich, eine EORI-Nummer zu beantragen und damit die Behandlung beim Zoll zu vereinfachen und statistisch aufbereiten zu können.

Den Ablauf der Beantragung, die Verwendung und alle relevanten Punkte dazu, wie Sie eine EORI-Nummer prüfen können, um ähnlich wie bei UID-Nummern auch sicherzugehen, dass die Nummer Ihres Handelspartners besteht, erklären wir in den folgenden Absätzen ausführlich.

Inhaltsverzeichnis

Die wichtigsten Punkte vorab

Was ist eine EORI-Nummer?

Seit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 312/2009 zur Änderung der Zollkodex Durchführungsverordnung am 1. Juli 2009 ist die EORI-Nummer die Voraussetzung für die Zollabwicklung innerhalb der EU.

Die Abkürzung EORI setzt sich aus den Anfangsbuchstaben der folgenden Bestimmungen zusammen, Economic Operators´ Registration and Identification Number. Was in Deutsch  nichts anderes bedeutet als Nummer zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten.

Wer innerhalb der Zollunion der EU mit grenzüberschreitendem Handel befasst ist, kann die EORI-Nummer ganz einfach beim Zoll beantragen und sie zur effektiven Kommunikation für die Zollabwicklung verwenden. Dabei ist zu beachten, dass es den Geschäftspartnern obliegt,
dafür Sorge zu tragen, dass diese Zollnummern auch registriert sind. Für die Überprüfung findet sich eine einfache Möglichkeit auf der Seite der EORI-Datenbank der EU.

Wie ist das Format der EORI-Nummer?

Das Format der EORI-Nummer ist immer zweigeteilt. Sie beginnt mit dem Länderpräfix, der auch ISO-Code genannt wird. Der ISO-Code ist ebenfalls ein Teil von UID-Nummern oder einer IBAN. Im Falle von Deutschland handelt es sich um DE. Schweden beginnt mit SE,
Tschechien mit CZ, Spanien benutzt ES, in Österreich beginnt sie mit AT und in Frankreich mit FR, um hier nur einige Beispiele in Erinnerung zu rufen.

Nach dem Länderpräfix folgen bis zu 15 Nummern, sodass sich am Ende eine EORI-Nummer mit 17 Stellen ergeben kann. Welche Nummernfolgen verwendet werden, kann von Land zu Land ein wenig unterschiedlich gehandhabt werden. Ziemlich transparent sind die
Schweden. Im skandinavischen Land der Rentiere ist zumeist die Registrierungsnummer des Unternehmens ein Teil der EORI-Nummer und besteht aus 10 Zeichen.

In Deutschland wurden zumeist die alten Zollnummern in die EORI-Nummer integriert. Damit gibt es in Deutschland EORI-Nummern mit 11 Stellen insgesamt oder 17 Stellen nun neu. Die kurzen EORI-Nummern müssen nicht getauscht werden. Wann eine Änderung beantragt werden muss, behandeln wir etwas später in diesem Artikel.

Wer benötigt eine EORI-Nummer?

Vereinfacht ausgedrückt werden kann die Antwort auf diese Frage mit jedem Unternehmen, welches über Ländergrenzen hinweg Handel betreibt. Dabei kommt es nicht darauf an, dass der Wirtschaftstreibende auch Produzent ist. Selbst Online-Shops und Wiederverkäufer
innerhalb des EU-Raumes sollten sich eine EORI-Nummer ausstellen lassen. Sie wird kostenlos allen beantragenden Unternehmen zugeteilt.

Als Wirtschaftstreibender mit Sitz in einem Land mit EU-Zugehörigkeit benötigt man nur eine EORI-Nummer. Diese wird im Land des Hauptsitzes beantragt. Zum Unterschied von Steuernummern, welche für jede Filiale eines Unternehmens in den verschiedenen Ländern benötigt werden.

Kurz zusammengefasst benötigen die folgenden Wirtschaftsbereiche eine EORI-Nummer:

• Hersteller sowie Exporteure von Waren
• Zwischenhändler
• Spediteure und Lagerverwalter
• Importeure
• Großhändler
• Paketdienste
• Luft- und Seefrachtunternehmen

Wann benötige ich eine EORI-Nummer?

Laut Bestimmungen benötigt man eine EORI-Nummer, wenn man als Wirtschaftsbeteiligter, das heißt als Person, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit Tätigkeiten befasst ist, die durch die zollrechtlichen Vorschriften abgedeckt sind.

Diese etwas sperrige Aussage bedeutet, dass Sie eine EORI-Nummer beantragen sollten, wenn Sie unter eine der oben angeführten Tätigkeiten fallen. Sie kann kostenlos und digital beantragt werden, um mögliche Schwierigkeiten, auch bei wenig grenzüberschreitenden Wirtschaftstätigkeiten, von vornherein auszuschließen.

Privatpersonen, welche nur ab und an Waren aus dem europäischen Ausland bestellen, benötigen für gewöhnlich keine EORI-Nummer. Da hier davon auszugehen ist, dass kein Handel damit betrieben wird. Es geht also um Privatverbrauch.

Sobald eine wirtschaftliche Tätigkeit ins Spiel kommt, wird eine EORI-Nummer die Zollabwicklung erleichtern. Auch wenn mehr als 10 Wareneinfuhren im Jahr getätigt werden, muss eine EORI-Nummer angegeben werden. Die genauen Regelungen dafür finden sich im europäischen Zollrecht wieder.

EORI-Nummer beantragen

Eine EORI-Nummer beantragen kann jede Privatperson oder jeder Wirtschaftstreibende auf den Seiten des Zoll-Portals. Der Antrag ist kostenlos und wird innerhalb von wenigen Tagen bearbeitet, wenn alle angeforderten Daten korrekt ausgefüllt und bestätigt wurden.

Damit Sie den Antrag stellen können, eröffnen Sie ein Konto für sich oder die Gesellschaft, welche die EORI-Nummer benötigt. Um Ihnen den Anmeldeprozess zu erleichtern, zählen wir hier kurz auf, welche Angaben von der Zollbehörde für die Ausstellung einer EORI-Nummer
abgefragt werden:

Aktuelle Firmenbezeichnung oder Name und Anschrift des Antragstellers
  • Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)
  • Die Rechtsform des Unternehmens
  • Der Handelsregistereintrag des Unternehmens
  • Name, Anschrift und Telefonnummer des gesetzlichen Vertreters
  • Name und Telefonnummer der zuständigen Ansprechperson für Rückfragen
  • Wird der Antrag von einem Bevollmächtigten ausgefüllt, sollte auch die passende Vollmacht vorgelegt werden
Sollten sich an diesen Angaben Änderungen ergeben, beispielsweise die Rechtsform Ihres Unternehmens, müssen diese neuen Informationen im Zoll-Portal bekannt gegeben werden. Bei gravierenden Änderungen in Namen, Rechtsform und Wirtschaftstätigkeit kann es zur Zuteilung einer neuen EORI-Nummer kommen.

EORI-Nummer prüfen

Es liegt in der Verantwortung der kooperierenden Wirtschaftstreibenden, mit korrekten EORI-Nummern zu arbeiten und diese in den Zollverfahren anzugeben. Vor allem bei erstmaligem Handelskontakt gilt es also, die EORI-Nummer sicherheitshalber zu prüfen. Bei
langen Ziffern- und Buchstabenfolgen, wie auch IBAN oder UID-Nummern, schleichen sich oftmals Fehler ein.

Für das EORI-Nummern-Überprüfen hat die Europäische Zollbehörde eine eigene Seite online. Hier sind alle Nummern sowie dazugehörige natürliche oder juristische Personen hinterlegt, um ganz sicherzugehen. Sie finden die Seite unter dem Suchbegriff: EORI-Datenbank.

EORI-Nummer Ausnahmen

Wie wir nun festgestellt haben, kann jede natürliche und juristische Person eine EORI-Nummer kostenlos beantragen. Wobei für Privatpersonen gilt, dass sie diese nicht benötigen, sofern sie ihre Wareneinfuhren für den privaten Gebrauch brauchen. Diese Ausnahme der Zollbestimmungen beinhaltet allerdings eine Obergrenze von 10 Transaktionen.

Wer darüber hinaus regelmäßig Waren aus einem anderen Land bestellt, sollte sich um eine EORI-Nummer bemühen.

Wo finde ich die EORI-Nummer?

Die EORI-Nummer wird jedem Antragsteller mittels Bescheid zugeteilt und zugestellt. Da für die Erstellung eines Antrages am besten das Zoll-Portal genutzt wird, in welchem Sie sich für ein eigenes Konto registrieren können, finden Sie Ihre EORI-Nummer dort auch jederzeit wieder, falls Sie sie nicht ständig griffbereit haben oder benötigen.

Wer seine EORI-Nummer schriftlich beantragt hat und somit über kein Konto im Zoll-Portal verfügt, kann jederzeit bei der Zolldirektion seine Nummer nachfragen.

Ist die EORI-Nummer die USt-IdNr.?

Die EORI-Nummer ist nicht gleich der USt-IdNr.! Eine UID benötigen alle Wirtschaftstreibenden, welche ihre Waren oder Tätigkeiten innerhalb der EU anbieten, zur Verrechnung der Umsatzsteuer. Damit weisen etwa Freiberufler oder Remote-Arbeiter keine Umsatzsteuer in ihren Rechnungen an Auftraggeber aus anderen EU-Ländern aus.

Die EORI-Nummer hingegen wird für die Zollabwicklung benötigt, wenn Waren grenzüberschreitend transportiert werden.

Ist Zolltarifnummer gleich EORI-Nummer?

Die Zolltarifnummer ist nicht mit der EORI-Nummer zu verwechseln. Mit der EORI-Nummer wird die Zolltransaktion den beteiligten Wirtschaftstreibenden zugeordnet. Sie dient der vereinfachten Abwicklung und raschen Erkennung der involvierten Unternehmen.

Zolltarifnummern, auch als Warennummern bekannt, werden, wie der Namen Warennummer schon besagt, den transportierten und gehandelten Produkten zugeordnet. In ihrem Informationsgehalt kann die Zolltarifnummer mit einem Barcode verglichen werden.

Zusammenfassung

Abschließend lässt sich die EORI-Nummer als unerlässlich für grenzüberschreitenden Warenverkehr im EU-Raum beschreiben. Sie wird pro Wirtschaftstreibendem nur einmal zugeteilt, in dem Land, in welchem sich auch der Hauptsitz des Wirtschaftsakteurs befindet.
Outlets oder Filialen in anderen EU-Ländern müssen keine eigene EORI-Nummer beantragen. 

Privatpersonen wird die Angabe einer EORI-Nummer nahegelegt, wenn sie öfter als 10-mal pro Jahr Waren zum eigenen Gebrauch aus einem anderen Land der EU bestellen. Sollten hier auch Erstbestellungen von zukünftig geplanten Gewerbemöglichkeiten darunterfallen, ist eine Änderung der juristischen Person bekannt zugeben und kann zur Zuteilung einer neuen EORI-Nummer führen.

Autor:

Steuerberater: Dirk Wendl

Dirk Wendl ist schon sein gesamtes Berufsleben im Bereich Steuern tätig. Nach einer Ausbildung als Steuerfachangestellter und einer Fortbildung zum Bilanzbuchhalter absolvierte er nach einer weiteren umfangreichen Ausbildung 2006 die Prüfung als Steuerfachwirt und Steuerberater. Seit 2015 ist er geschäftsführender Gesellschafter der Pandotax Steuerberatungsgesellschaft in Köln. Dirk Wendl hat sich seitdem vor allem als Spezialist für Internationales Steuerrecht, E-Commerce und als Digitalisierungsexperte einen deutschlandweit guten Ruf erarbeitet.

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