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Dirk Wendl
Zuletzt aktualisiert: 08.12.2025

Haus an die Kinder verschenken: Wie Eltern Immobilien clever übertragen und Erbschaftsteuer sparen

08.12.2025
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Viele Eltern denken darüber nach, wie sie ihr Haus an ihre Kinder weitergeben können. Es geht dabei nicht nur um die Weitergabe von Eigentum, sondern auch darum, wie man das am besten macht, um Steuern zu sparen. Das Thema Haus an Kinder verschenken ist komplex, aber mit guter Planung kann man viel erreichen. Wir schauen uns an, wie das rechtlich und steuerlich funktioniert und welche Fallstricke es gibt.

Inhaltsverzeichnis

Die wichtigsten Punkte vorab:

Was bedeutet Haus an Kinder übertragen – Erläuterung

  • Die Übertragung einer Immobilie schon zu Lebzeiten wird als Schenkung mithilfe eines notariell beurkundeten Vertrages abgewickelt.
  • Eine Schenkung gilt als vorweggenommenes Erbe und wird steuerlich auch so betrachtet. 
  • Die Eltern bzw. Schenker können sich Wohnrecht oder Nießbrauch eintragen lassen, dies sichert nicht nur den Verbleib in der gewohnten Umgebung, sondern senkt auch den steuerlich relevanten Wert der Immobilie und damit die Erbschaftssteuer.
  • Potenzielle Risiken wie eine mögliche Wertermittlung durch das Finanzamt, Anfechtungen durch Pflichtteilsberechtigte oder Rückforderungen durch das Sozialamt bei Pflegebedürftigkeit müssen bei der Planung bedacht werden.
  • Gestaltungsmöglichkeiten wie Teilschenkungen, Kettenschenkungen oder die Kombination von Schenkung und Erbregelung bieten flexible Möglichkeiten, die Steuerlast zu optimieren.

Die strategische Immobilienübertragung an Kinder

Eltern übergeben Hausmodell an Kind im Wohnzimmer.

Die Übertragung einer Immobilie zu Lebzeiten an die eigenen Kinder ist ein wichtiger Schritt in der Nachfolgeplanung. Sie ermöglicht es Ihnen, Ihr Haus an Kinder zu übertragen und dabei von steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Eine frühzeitige Immobilienübertragung an den Nachwuchs kann helfen, die Erbschaftsteuer zu minimieren und gleichzeitig das Familienvermögen langfristig zu sichern. Dies ist auch wichtig, um eine klare Nachfolgeregelung zu schaffen. Eine strategische Planung, wie und wann Sie Ihre Immobilie an Kinder übertragen, ist dabei entscheidend für den Erfolg der Aktion.

Steuerliche Freiräume durch frühzeitige Schenkungen nutzen

Die Nutzung der persönlichen Freibeträge ist ein zentraler Aspekt bei der Schenkung von Immobilien. Alle zehn Jahre steht jedem Kind ein Freibetrag von 400.000 Euro zur Verfügung. Bei einer Immobilie, deren Wert unterhalb dieses Betrags liegt, kann die Übertragung somit komplett steuerfrei erfolgen. Liegt der Wert darüber, sind die Steuersätze für Schenkungen im direkten Verwandtschaftsverhältnis deutlich niedriger als bei anderen Erbschaften. Eine geschickte Aufteilung und zeitliche Staffelung Ihrer Schenkungen, oft als Kettenschenkung und gestaffelte Übertragung bezeichnet, kann die Steuerlast erheblich reduzieren. Dies erfordert eine sorgfältige Planung, um die Freibeträge mehrfach auszuschöpfen und unnötige steuerliche Belastungen zu vermeiden. So wird die Schenkung eines Hauses schon zu Lebzeiten von Eltern an Kinder zu einer steuerlich optimierten Angelegenheit.

Vermögenserhalt und Nachfolgeplanung durch gestaffelte Übertragung

Eine frühzeitige Immobilienübertragung dient nicht nur der Steuerersparnis, sondern auch dem Vermögenserhalt und der langfristigen Nachfolgeplanung. Indem Sie Ihr Eigentum schrittweise an Ihre Kinder übertragen, reduzieren Sie das Risiko späterer Erbauseinandersetzungen und schützen Ihr Vermögen vor potenziellen steuerlichen Nachteilen. Die gestaffelte Übertragung innerhalb der Freibetragsgrenzen schafft Transparenz und sorgt für Stabilität in der Vermögensnachfolge. Sie gestalten den Übergang aktiv und bewusst, anstatt ihn dem Zufall zu überlassen. Dies stärkt die finanzielle Weitsicht und fördert das Einvernehmen innerhalb der Familie.

Gestaltungsmöglichkeiten zur Optimierung der Steuerlast

Neben der direkten Übertragung gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, um die Steuerlast weiter zu optimieren. Die Vereinbarung eines Nießbrauchrechts oder Wohnrechts kann den steuerlichen Wert der Immobilie mindern. Mit dem Nießbrauch behalten Sie die Möglichkeit, Mieteinnahmen zu erzielen, während das Wohnrecht Ihnen das lebenslange Verbleiben in der Immobilie sichert. Beide Rechte reduzieren die Bemessungsgrundlage für die Schenkungssteuer und senken somit die Steuerlast. Eine Kombination aus Schenkung und Erbregelung ist ebenfalls eine sinnvolle Option. Hierbei werden Schenkungen zu Lebzeiten mit der testamentarischen Erbfolge kombiniert und vertraglich fixiert, um eine umfassende und steuerlich vorteilhafte Nachfolgeregelung zu schaffen.

Der rechtliche Rahmen für die Schenkung von Immobilien

Die Übertragung einer Immobilie an Kinder ist ein bedeutender Schritt, der eine sorgfältige Vorbereitung erfordert. Um die Schenkung rechtswirksam zu gestalten und spätere Unklarheiten zu vermeiden, sind bestimmte Formalitäten unerlässlich. Die notarielle Beurkundung des Schenkungsvertrags bildet hierbei das Fundament für die gesamte Transaktion. Ohne diesen Akt ist die Schenkung einer Immobilie in Deutschland rechtlich unwirksam.

Der notariell beurkundete Schenkungsvertrag im Detail

Der Schenkungsvertrag ist das zentrale Dokument, das alle Vereinbarungen zwischen Ihnen als Schenker und Ihren Kindern als Beschenkten festhält. Er muss zwingend von einem Notar beurkundet werden. In diesem Vertrag werden nicht nur die genaue Bezeichnung der Immobilie und die Eigentumsübertragung geregelt, sondern auch wichtige Details wie:

  • Auflagen und Bedingungen: Hierzu zählen beispielsweise die Vereinbarung eines Nießbrauchrechts oder Wohnrechts für Sie als Schenker, um Ihre eigene Absicherung zu gewährleisten.
  • Rückforderungsrechte: Unter bestimmten Umständen, wie etwa grobem Undank des Beschenkten, können Sie sich ein Recht auf Rückforderung der Schenkung vorbehalten.
  • Pflichtteilsausgleich: Regelungen, die sicherstellen, dass Geschwister, die nicht direkt bedacht werden, ihren Pflichtteil erhalten oder darauf verzichten.
  • Kostenübernahme: Wer die Kosten für den Notar, das Grundbuchamt und eventuell anfallende Steuern trägt.

Eine klare und präzise Formulierung im Vertrag ist entscheidend, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden und die Absichten aller Beteiligten rechtlich abzusichern.

Grundbucheintragung und die Wirksamkeit der Eigentumsübertragung

Nach der notariellen Beurkundung des Schenkungsvertrags ist der nächste entscheidende Schritt die Eintragung der Eigentumsänderung im Grundbuch. Erst mit dieser Eintragung wird die Schenkung rechtlich vollständig wirksam und das Kind wird offiziell als neuer Eigentümer der Immobilie eingetragen. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt rechtlich gesehen der Schenker der Eigentümer. Die Grundbuchänderung wird in der Regel vom Notar veranlasst, nachdem alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und die Grunderwerbsteuer (sofern keine Befreiung greift) entrichtet wurde. Die 10-Jahres-Frist bei Schenkungen von Immobilien ist hierbei relevant, da so die steuerlichen Freibeträge optimal genutzt werden können, die alle zehn Jahre neu zur Verfügung stehen. Die Nutzung des Schenkung Immobilie Freibetrag 400.000 Euro pro Elternteil und Kind kann durch eine gestaffelte Übertragung optimiert werden, um die Erbschaftsteuer bei Immobilien zu senken.

Wichtige Klauseln im Schenkungsvertrag: Rückforderungsrechte und Nutzungsvereinbarungen

Neben der reinen Eigentumsübertragung sind insbesondere Klauseln zu Rückforderungsrechten und Nutzungsvereinbarungen von großer Bedeutung. Ein Nießbrauchrecht oder Wohnrecht sichert Ihnen als Schenker das Recht zu, die Immobilie weiterhin zu bewohnen oder die Mieteinnahmen zu beziehen, auch wenn das Eigentum bereits auf Ihre Kinder übergegangen ist. Dies ist eine gängige Methode, um die eigene finanzielle und persönliche Absicherung zu gewährleisten und gleichzeitig die Schenkung einer Immobilie mit einem Freibetrag von 400.000 Euro zu nutzen. Rückforderungsrechte können in Ausnahmefällen greifen, beispielsweise bei schwerwiegendem Fehlverhalten des Beschenkten. Die genaue Ausgestaltung dieser Klauseln sollte stets in Absprache mit einem erfahrenen Berater erfolgen, um sowohl Ihre Interessen als auch die Ihrer Kinder bestmöglich zu wahren und die steuerlichen Vorteile im Rahmen der 10-Jahres-Frist Schenkung Immobilie optimal zu nutzen.

Steuerliche Vorteile bei der Schenkung an Kinder

Die Übertragung eines Hauses an Ihre Kinder zu Lebzeiten kann eine clevere Strategie sein, um die Erbschaftsteuer zu minimieren und gleichzeitig die Nachfolgeplanung aktiv zu gestalten. Pandotax unterstützt Sie dabei, die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen.

Ausnutzung der persönlichen Freibeträge alle zehn Jahre

Das deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz sieht für Schenkungen an Kinder großzügige Freibeträge vor. Alle zehn Jahre können Eltern ihren Kindern jeweils bis zu 400.000 Euro steuerfrei schenken. Diese Regelung ermöglicht es, auch hochwertige Immobilien schrittweise und ohne Schenkungsteuer zu übertragen. Liegt der Wert der Immobilie unterhalb dieses Freibetrags, fällt für die Schenkung keine Steuer an. Liegt der Wert darüber, kann die Übertragung in mehrere Schritte verteilt werden, um die Steuerlast zu optimieren. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zur Erbschaft, bei der der Freibetrag nur einmal zur Verfügung steht.

Wertminderung durch Nießbrauch und Wohnrecht

Um die steuerliche Belastung weiter zu reduzieren und gleichzeitig eigene Interessen zu wahren, können Sie sich bezüglich der Immobilie bei der Schenkung Nießbrauch- oder Wohnrechte vorbehalten. Ein Nießbrauchrecht erlaubt es Ihnen, weiterhin Mieteinnahmen aus der Immobilie zu erzielen, auch wenn das Eigentum bereits auf Ihre Kinder übergegangen ist. Ein Wohnrecht sichert Ihnen das lebenslange Recht, in der Immobilie zu wohnen. Beide Rechte mindern den steuerlichen Wert der Immobilie, der für die Berechnung der Schenkungsteuer angesetzt wird. Je niedriger der steuerliche Wert, desto geringer die potenzielle Steuerlast. Dies ist eine effektive Methode, um das Haus steuerfrei verschenken zu können, ohne auf wichtige Nutzungsrechte verzichten zu müssen.

Beispielrechnungen zur Steuerersparnis

Stellen Sie sich vor, Sie möchten ein Haus im Wert von 600.000 Euro an Ihr einziges Kind verschenken. Ohne weitere Regelungen würde der Freibetrag von 400.000 Euro greifen, und auf die restlichen 200.000 Euro würde Schenkungsteuer anfallen. Die genaue Höhe hängt vom Verwandtschaftsgrad und dem Steuersatz ab, der für Kinder in der Steuerklasse I zwischen 7 % und 15 % liegt. Bei einer Schenkung von 600.000 Euro könnten somit schnell mehrere Zehntausend Euro Schenkungsteuer fällig werden.

Szenario 1: Schrittweise Schenkung über 10 Jahre

  • Jahr 1: Schenkung von 400.000 Euro (steuerfrei).
  • Jahr 11: Schenkung der restlichen 200.000 Euro (steuerfrei).
  • Ergebnis: Keine Schenkungsteuer.

Szenario 2: Schenkung mit vorbehaltenem Wohnrecht

  • Angenommen, das vorbehaltene Wohnrecht mindert den steuerlichen Wert der Immobilie um 100.000 Euro. Der steuerpflichtige Wert der Schenkung beträgt dann nur noch 500.000 Euro. 
  • Der Freibetrag von 400.000 Euro wird genutzt, und nur auf die verbleibenden 100.000 Euro fällt Schenkungsteuer an. Dies reduziert die Steuerlast erheblich im Vergleich zur direkten Schenkung des vollen Wertes.
  • Die genaue Berechnung der Wertminderung durch Nießbrauch oder Wohnrecht erfolgt nach gesetzlichen Vorgaben und wird vom Finanzamt geprüft. 

Pandotax hilft Ihnen, diese Berechnungen korrekt durchzuführen und die maximalen steuerlichen Vorteile bei der Schenkung Ihres Hauses zu erzielen.

Risiken und Fallstricke bei der Verschenkung von Immobilien

Auch wenn die Schenkung einer Immobilie an die Kinder viele Vorteile bietet, sollten Sie die potenziellen Risiken und Fallstricke kennen. Eine sorgfältige Planung und die Berücksichtigung aller Eventualitäten sind unerlässlich, um unerwünschte Konsequenzen zu vermeiden. Bei Pandotax beraten wir Sie gerne umfassend zu diesen Aspekten.

Prüfung des Verkehrswerts durch das Finanzamt

Das Finanzamt prüft den von Ihnen angegebenen Wert der Immobilie genau. Es kann sein, dass die Behörde eine abweichende Bewertung vornimmt, die zu einer höheren Schenkungssteuer führt. Um dies zu vermeiden, ist es ratsam, bereits im Vorfeld ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten von einem unabhängigen Sachverständigen erstellen zu lassen. Dieses Gutachten dient als solide Grundlage für die Wertermittlung und kann helfen, Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt zu minimieren. Die genaue Wertermittlung ist entscheidend, da sie die Basis für die Berechnung der Schenkungssteuer bildet.

Anfechtung durch Pflichtteilsberechtigte

Wenn Sie Kinder haben, die nicht oder nur teilweise bedacht werden, können diese unter Umständen ihren Pflichtteil einfordern. Dies kann dazu führen, dass die Schenkung angefochten wird, insbesondere wenn die Schenkung den Pflichtteilanspruch gefährdet. Auch wenn die Immobilie über die Jahre an Wert verliert oder die Zehnjahresfrist für Freibeträge abläuft, kann dies relevant werden. Eine klare Regelung im Schenkungsvertrag, beispielsweise ein Pflichtteilsverzicht gegen eine Abfindung, kann hier Abhilfe schaffen.

Rückforderung durch das Sozialamt bei Pflegebedürftigkeit

Ein oft übersehenes Risiko betrifft die Situation, wenn Sie oder Ihr Ehepartner im Alter pflegebedürftig werden. Das Sozialamt kann unter bestimmten Umständen eine Schenkung zurückfordern, wenn die Schenkung innerhalb der letzten zehn Jahre vor Eintritt der Bedürftigkeit erfolgte. Dies soll verhindern, dass Vermögen gezielt vor dem Zugriff des Sozialhilfeträgers entzogen wird. Es gibt jedoch Ausnahmen und Möglichkeiten, sich abzusichern. Eine frühzeitige steuerliche Beratung ist hier besonders wichtig, um solche Szenarien zu antizipieren.

Praktische Umsetzung und Gestaltungsmöglichkeiten

Eltern übergeben Hauschlüssel an Kinder im Wohnzimmer.

Die Übertragung einer Immobilie an die Kinder kann auf verschiedene Weisen erfolgen. Die Wahl der Methode hängt stark von Ihren persönlichen Zielen und der familiären Situation ab. Es ist nicht immer die einfachste Lösung, das Haus direkt zu übertragen. Oftmals sind komplexere Gestaltungen sinnvoller, um sowohl die eigenen Interessen zu wahren als auch die steuerlichen Vorteile maximal auszuschöpfen.

Direktübertragung und Teilschenkungen

Die einfachste Form ist die direkte Übertragung des gesamten Objekts. Dies ist besonders dann ratsam, wenn die Immobilie nicht den Großteil Ihres Vermögens ausmacht und Sie keine besonderen Absicherungen mehr benötigen. Bei größeren Immobilienwerten oder wenn Sie mehrere Kinder haben, kann es sinnvoll sein, die Immobilie aufzuteilen. Dies kann beispielsweise durch die Übertragung einzelner Wohnungen oder durch die Aufteilung in Grundstücksanteile geschehen. Solche Teilschenkungen können über mehrere Jahre gestaffelt werden, um die Freibeträge der Schenkungsteuer mehrfach auszunutzen. Jedes Kind kann alle zehn Jahre den vollen Freibetrag in Anspruch nehmen. Dies ermöglicht eine schrittweise Vermögensübergabe, die für alle Beteiligten überschaubar bleibt.

Kombination von Schenkung und Erbregelung 

Eine sehr beliebte und oft auch steuerlich vorteilhafte Methode ist die sogenannte vorweggenommene Erbfolge. Hierbei wird die Schenkung zu Lebzeiten mit der testamentarischen Erbfolge kombiniert. Das bedeutet, Sie übertragen einen Teil Ihres Vermögens, beispielsweise die Immobilie, bereits jetzt an Ihre Kinder, regeln aber gleichzeitig im Testament, wie der restliche Nachlass verteilt werden soll. Dies schafft Klarheit für alle Erben und vermeidet spätere Streitigkeiten. Diese Kombination erlaubt es, die Freibeträge bei der Schenkungsteuer optimal zu nutzen und gleichzeitig die Erbfolge rechtssicher zu gestalten.

Kettenschenkungen zur optimalen Ausnutzung von Freibeträgen

Bei mehreren Kindern und größeren Vermögenswerten kann die Kettenschenkung eine clevere Strategie sein. Dabei wird die Immobilie oder ein Teil davon zunächst an ein Kind verschenkt. Dieses Kind schenkt dann seinerseits einen Teil des erhaltenen Vermögens (oder einen gleichwertigen Betrag) an seine Geschwister weiter. Auf diese Weise können die Freibeträge mehrfach genutzt werden, da jedes Kind sowohl von den Eltern als auch vom Geschwisterkind beschenkt wird. Wichtig ist hierbei, dass zwischen den einzelnen Schenkungen ein gewisser zeitlicher Abstand liegt und die Weitergabe nicht vertraglich vereinbart ist, um die Anerkennung durch das Finanzamt sicherzustellen. Eine genaue Planung ist unerlässlich, um die steuerlichen Vorteile zu maximieren und gleichzeitig rechtliche Fallstricke zu vermeiden. 

Wir bei Pandotax unterstützen Sie gerne bei der Ausarbeitung einer solchen individuellen Strategie.

Die Rolle von Nießbrauch und Wohnrecht

Eltern übergeben Schlüssel an Kind für Hausübertragung

Nießbrauch zur Sicherung von Mieteinnahmen

Wenn Sie Ihr Haus an Ihre Kinder verschenken, aber weiterhin von den Mieteinnahmen profitieren möchten, ist die Einräumung eines Nießbrauchs eine praktikable Lösung. Der Nießbrauch gibt Ihnen das Recht, die Immobilie weiterhin zu bewohnen oder, was für die Sicherung Ihrer Liquidität entscheidend ist, sie zu vermieten und die daraus resultierenden Erträge zu behalten. Dieses Recht wird im Schenkungsvertrag festgehalten und im Grundbuch eingetragen, was Ihnen eine rechtliche Absicherung bis ans Lebensende bietet. Die Einräumung eines Nießbrauchs mindert den steuerlichen Wert der Immobilie, was die Bemessungsgrundlage für die Schenkungsteuer reduziert und somit Ihre Steuerlast senkt.

Wohnrecht zur Absicherung des lebenslangen Wohnens

Ähnlich wie der Nießbrauch dient das Wohnrecht dazu, Ihnen das Recht zu sichern, in der verschenkten Immobilie zu verbleiben. Im Gegensatz zum Nießbrauch, der auch die Vermietung einschließt, beschränkt sich das Wohnrecht auf die persönliche Nutzung der Räumlichkeiten. Sie können festlegen, ob Sie das gesamte Haus oder nur bestimmte Räume bewohnen möchten. Auch das Wohnrecht wird notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen, um Ihre Sicherheit zu gewährleisten. Wie beim Nießbrauch führt auch die Eintragung eines Wohnrechts zu einer Wertminderung der Immobilie für steuerliche Zwecke.

Wertminderung der Immobilie und steuerliche Entlastung

Sowohl Nießbrauch als auch Wohnrecht haben eine direkte Auswirkung auf den steuerlichen Wert der Immobilie. Das Finanzamt berücksichtigt bei der Ermittlung der Schenkungsteuer den Wert der Immobilie abzüglich des Wertes des eingeräumten Nießbrauchs oder Wohnrechts. Die Berechnung dieses Wertes erfolgt nach gesetzlichen Vorgaben, die das Alter des Berechtigten und die voraussichtliche Lebensdauer berücksichtigen. Je jünger der Beschenkte und je länger das Recht besteht, desto höher ist die Wertminderung. Dies führt zu einer spürbaren Reduzierung der Schenkungsteuer.

Das Thema Nießbrauch und Wohnrecht kann knifflig sein. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, schauen Sie gerne auf unsere Website oder nehmen Sie unsere Beratungsleistungen in Anspruch. 

Fazit: Klug planen bei Übertragung von Immobilien an Kinder

Das Verschenken eines Hauses an Kinder schon zu Lebzeiten ist eine sinnvolle Strategie, denn man kann damit in erheblichem Maße Steuern sparen. Zudem kann so frühzeitig die Zukunft der Immobilie geplant werden. Wichtig ist dabei, sich vorab umfassend zu informieren und professionelle Beratung durch einen Steuerberater in Anspruch zu nehmen. Damit Freibeträge optimal genutzt, die 10-Jahres-Regelung beachtet und Aspekte wie Wohnrecht und Nießbrauch vereinbart werden können.  So kann sichergestellt werden, dass Erbstreitigkeiten vermieden und Erbschaftssteuern eingespart werden können und zudem der eigene Verbleib im Haus gesichert wird.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich mein Haus einfach so an meine Kinder verschenken?

Ja, es ist möglich, ein Haus schon zu Lebzeiten an die Kinder zu verschenken. Man nennt dies ‚vorweggenommene Erbfolge‘. Damit alles rechtlich korrekt abläuft, wird ein Notar benötigt, der einen Schenkungsvertrag aufsetzt, den alle Beteiligten unterschreiben. Danach wird das Kind als neuer Besitzer im Grundbuch eingetragen. Wenn beide Elternteile je die Hälfte des Hauses besitzen, kann jeder seinem Kind bis zu 400.000 Euro alle zehn Jahre schenken, ohne dass Steuern anfallen. Bei einem Hauswert von 800.000 Euro kann die Schenkung somit komplett steuerfrei erfolgen.

Was ist besser: Haus überschreiben oder verschenken?

Im Grunde meinen diese Begriffe dasselbe, wenn es um die Übertragung an Kinder geht. Man spricht von einer Schenkung, wenn man etwas zu Lebzeiten ohne Gegenleistung weitergibt. Die ‚Überschreibung‘ ist einfach der alltägliche Ausdruck dafür, dass das Eigentum auf jemand anderen übergeht. Wichtig ist, dass dies immer mit einem Notar und einem notariell beurkundeten Vertrag erfolgt, sonst ist es rechtlich nicht gültig.

Wie kann ich mit Wohnrecht oder Nießbrauch Steuern sparen?

Wenn das Haus mehr wert ist, als der Freibetrag des Beschenkten, kann mithilfe der Vereinbarung von Wohnrecht oder Nießbrauch der steuerlich relevante Wert der Immobilie reduziert werden. Beim Wohnrecht können die Schenker weiterhin selbst in der Immobilie wohnen, beim Nießbrauch können zudem Mieteinnahmen von den Schenkenden genutzt werden.  Sowohl Wohnrecht als auch Nießbrauch mindern den Wert der Immobilie in Hinsicht auf die Schenkungssteuer. 

Was sind die Nachteile, wenn ich mein Haus verschenke?

Der größte Nachteil einer Schenkung zu  Lebzeiten besteht sicherlich darin, dass das Haus dann wirklich dem Kind gehört und nicht mehr den Eltern. Falls allerdings im Vertrag ein Wohnrecht oder Nießbrauch vereinbart werden, können die Eltern weiterhin in der Immobilie leben bzw. die Mieteinnahmen erhalten.  Es ist wichtig, dies alles gut und frühzeitig zu planen und sich rechtlich beraten zu lassen, damit später keine Probleme entstehen.

Was muss ich beachten, wenn ich meinem Kind ein Haus schenke?

Jeder Elternteil kann seinem Kind alle zehn Jahre bis zu 400.000 Euro schenken, ohne dass Steuern anfallen. Wenn das Haus mehr wert ist, muss allerdings Schenkungssteuer gezahlt werden. Es ist daher sinnvoll, frühzeitig zu planen, Freibeträge alle zehn Jahre zu nutzen, bei Bedarf Kettenschenkungen zu vereinbaren und eventuelle Erbstreitigkeiten im Vorfeld so gut es geht zu vermeiden. Falls ein Verbleib im Haus bis zum Lebensende gewünscht ist, sollte zudem ein Wohnrecht im Schenkungsvertrag vereinbart werden. 

Ist es sinnvoll, ein Haus an Kinder zu überschreiben?

Ja, es kann sehr sinnvoll sein, ein Haus schon zu Lebzeiten an Kinder zu überschreiben, um die Erbschaftssteuer zu umgehen oder zumindest zu reduzieren. Zudem kann durch eine Überschreibung der Zeitpunkt der Übergabe selbst bestimmt werden. Das ist besonders dann zu empfehlen, wenn die Immobilienpreise gerade eher niedrig sind. So kann Vermögen steuerfrei an die nächste Generation weitergeben werden.

Dirk Wendl, Steuerberater in Köln, lächelt freundlich in die Kamera. Er ist Experte für Ebay Steuern. ausländische Quellensteuer zurückholen und Renten Doppelbesteuerung.

Autor:

Steuerberater: Dirk Wendl

Dirk Wendl ist schon sein gesamtes Berufsleben im Bereich Steuern tätig. Nach einer Ausbildung als Steuerfachangestellter und einer Fortbildung zum Bilanzbuchhalter absolvierte er nach einer weiteren umfangreichen Ausbildung 2006 die Prüfung als Steuerfachwirt und Steuerberater. Seit 2015 ist er geschäftsführender Gesellschafter der Pandotax Steuerberatungsgesellschaft in Köln. Dirk Wendl hat sich seitdem vor allem als Spezialist für Internationales Steuerrecht, E-Commerce und als Digitalisierungsexperte einen deutschlandweit guten Ruf erarbeitet.

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