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Das neue Verpackungsgesetz – neue Herausforderungen für den Onlinehandel

Das Verpackungsgesetz regelt den Beitrag, den Hersteller und Produzenten zur Rückgabe und zum Recycling von Produkt- und Versandverpackungen leisten müssen. Für Onlinehändler bedeutet dies zwingend
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Dirk Wendl

Der Onlinehandel boomt. Dies bedeutet, dass die Anzahl der Versandverpackungen weiter zunimmt. Damit bei der Entsorgung dieses Verpackungsmülls ein möglichst hoher Anteil an Recyclingmaterialien erzielt wird, wurde in Deutschland das duale System eingeführt. Hier zahlen diejenigen, die die Verpackungen in den Verkehr bringen eine Beteiligung an den Kosten für die Rücknahme und für das Recycling dieser Materialien. Rechtlich wird dieses Thema vom Verpackungsgesetz geregelt, das 2021 novelliert wurde, um noch mehr Umweltschutz zu erreichen. Erfahren Sie hier mehr darüber, was Hersteller und Händler beachten müssen, wenn sie Produkt- oder Versandverpackungen in den Verkehr bringen und welche Registrierungen und Lizenzierungen notwendig sind.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste vorab

Definition – Was ist das Verpackungsgesetz?

Das Verpackungsgesetz dient dazu, die Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt möglichst gering zu halten. Dazu wurde das sogenannte duale System entwickelt, das für die Rücknahme und das Recycling von Verpackungen zuständig ist. Finanziert wird dies von Lizenzentgelten, die von Produzenten und Händlern zu entrichten sind.

Rechtliche Grundlagen für das Verpackungsgesetz

Mit dem deutschen Verpackungsgesetz (VerpackG) wurde die europäische Verpackungsrichtlinie 94/62/EG in deutsches Recht umgesetzt. Geregelt werden in diesem Gesetz die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungsabfällen. Das VerpackG löste 2019 die bestehende Verpackungsordnung (VerpackV) ab. In 2021 wurde das Gesetz novelliert.
Aktuelle Novellen des Verpackungsgesetzes
Das VerpackG wurde in 2021 novelliert und gilt seit dem 3. Juli 2021 als VerpackG2. In dieser Gesetzesnovelle wurden im Rahmen eines Stufenplans neue Regelungen für bestimmte Verpackungen festgelegt, die nach und nach in Kraft treten werden.

Für wen gilt das Verpackungsgesetz?

Jeder, der Produkte mit Verpackungen in Umlauf bringt, hat die Verantwortung, sich an der Rücknahme und am Recycling zu beteiligen. Das gilt für den ebay-Händler genauso wie für ein großes Unternehmen oder für den stationären Handel.

Checkliste – Wer ist beim Verpackungsgesetz verpflichtet?

Mit Hilfe dieser drei Fragen können Sie überprüfen, ob Sie mit Ihrem Unternehmen verpflichtet sind, sich laut Verpackungsgesetz an Rücknahme und Recycling zu beteiligen:

1 – Handelt es sich um gewerbsmäßigen Handel?

2 – Werden Verpackungen bei Ihnen erstmalig mit Waren befüllt oder werden bereits befüllte Verpackungen aus dem Ausland nach Deutschland importiert, um sie hier zu verkaufen?

3 – Werden die Verpackungen üblicherweise bei privaten Endverbrauchern im Abfall anfallen?

Hinweis: Als private Endverbraucher gelten hier neben klassischen privaten Haushalten auch sogenannte “gleichgestellte Anfallstellen”, die ebenfalls direkt Abfälle entsorgen. Dazu gehören z.B. Gastronomiebetriebe, Hotels, Krankenhäuser, Kultur- und Bildungseinrichtungen.

Sobald die o.g. drei Fragen mit JA beantwortet wurden, sind Sie verpflichtet, Ihren Beitrag zu leisten und sich zu registrieren.

Wo und wie muss ich mich als Händler aufgrund des Verpackungsgesetzes registrieren?

Sobald Sie als Händler lt. Verpackungsgesetz zur Beteiligung verpflichtet sind, müssen Sie wie folgt vorgehen:

Registrierung bei der ZSVR (Zentrale Stelle Verpackungsregister)

Die ZSVR wurde neu geschaffen für das Verpackungsgesetz. Hier müssen sich alle registrieren, die Verpackungen in den Verkehr bringen. Dies erfolgt durch Angabe aller relevanten Unternehmensdaten in der Registerdatenbank LUCID.

Anmeldung bei einem dualen System der eigenen Wahl

Anschließend muss die Anmeldung in einem dualen System der eigenen Wahl erfolgen, z.B. bei DerGrünePunkt. Damit erfolgt eine Beteiligung an den Kosten für das Recycling der Verpackungen. Dies geschieht durch ein sogenanntes “Lizenzentgelt”, deshalb wird dieser Schritt auch “Lizenzierung” genannt.
Die Höhe des Entgelts richtet sich dann im Wesentlichen nach der Menge der in den Verkehr gebrachten Verpackungen und nach dem verwendeten Material. Das duale System übernimmt dann die Sammlung, Sortierung und das fachgerechte Recycling der entsorgten Verpackungen.
Hinweis: Bitte unbedingt die Registrierungsnummer der ZSVR beim dualen System angeben!

Hinweis: Als private Endverbraucher gelten hier neben klassischen privaten Haushalten auch sogenannte “gleichgestellte Anfallstellen”, die ebenfalls direkt Abfälle entsorgen. Dazu gehören z.B. Gastronomiebetriebe, Hotels, Krankenhäuser, Kultur- und Bildungseinrichtungen.

Mengenanmeldung bei der ZSVR

Nach der Anmeldung beim dualen System gehen Sie dann noch einmal zurück auf die Seite der ZSVR bzw. zu LUCID und geben den Namen des gewählten dualen Systems und die dort angegebene Verpackungsmenge an.
Hinweis: Die angegebenen Verpackungsmengen sollten bei der ZSVR und beim dualen System übereinstimmen.

Welche Auswirkungen hat das neue Verpackungsgesetz 2021?

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) wurde in 2021 novelliert. Schrittweise werden nun neue Regelungen eingeführt, die große Auswirkungen auf Hersteller, Handel und Gastronomie haben werden. Die wichtigsten Themen stellen wir hier kurz vor, ausführlichere Informationen gibt es hier.

 

Welche Verpackungen sind vom neuen Gesetz betroffen?

In der Novellierung des Gesetzes sind u.a. neue Regelungen für Getränkedosen und Einwegkunststoffgetränkeflaschen vorgesehen, hier wird die Pfandpflicht ausgeweitet ab 1. Januar 2022, eine Übergangsfrist gibt es bis zum 1. Juli 2022. Milchflaschen sind davon noch ausgenommen, hier ist erst ab 2024 eine Änderung vorgesehen.

Darüber hinaus wird eine Pflicht zu Mehrwegverpackungen in der Gastronomie eingeführt ab 1. Januar 2023. Ausnahmen sind für kleine Betriebe vorgesehen.

Verbot von Einwegkunststoff für bestimmte Gegenstände

Am 3. Juli 2021 trat außerdem die sogenannte EWKVerbotsV (Einwegkunststoffverbotsverordnung) in Kraft. Sie regelt, dass folgende Dinge aus Einwegkunststoff nicht mehr in den Verkehr gebracht werden dürfen:

  • Wattestäbchen (außer Medizin­produkte)
  • Trinkhalme (außer Medizinprodukte)
  • Rührstäbchen
  • Besteck
  • Teller
  • Luftballonstäbe
  • To-Go-Lebensmittel­behälter aus expandiertem Polystyrol (EPS)
  • Getränkebecher und -behälter aus expandiertem Polystyrol (EPS)
  • alle Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff

Noch vorhandene Teile dürfen zunächst aufgebraucht werden, bald müssen Gastronomie und Handel jedoch Alternativen nutzen – die es auch bereits in großer Auswahl am Markt gibt.

Fulfillment Center ab 2022 nicht mehr verantwortlich

Bisher sind die sogenannten Fulfillment Center teilweise dafür verantwortlich, dass Verpackungen fachgerecht vom dualen System recycelt werden. Dies betrifft vor allem Fälle, in denen Waren neu verpackt werden, um sie an den Endkunden zu versendenAb 1. Juli 2022 soll die Verantwortung komplett an die Produzenten und Händler übergehen. Die Center Anbieter müssen dann lediglich noch überprüfen, ob eine Lizenzierung vorliegt. Nachweise dazu können angefordert werden.

Was bedeutet das neue Verpackungsgesetz für den Onlinehandel?

Abhängig davon, wie der Onlinehandel betrieben wird, entstehen unterschiedliche Verpflichtungen in Bezug auf das Verpackungsgesetz.

Eigener Onlineshop

Wer einen eigenen Onlineshop betreibt und daher Produkte in Versandverpackungen verschickt, ist laut Gesetz zur Beteiligung (auch Lizenzierung genannt) an Rücknahme und Recycling der zum Versand benötigten Verpackungsmaterialien (inkl. Füllstoffen usw.) verpflichtet. Sobald der Händler auch Produzent der Ware ist, ist er auch verantwortlich für die Produktverpackungen.

Dropshipping

Beim Dropshipping kommt der Händler physisch nicht mit der Ware in Berührung. Daher entfällt die Verpflichtung zum Beitrag lt. Verpackungsgesetz. Allerdings ist der Händler dafür verantwortlich, dass die beteiligten Produzenten und Zwischenhändler die Pflichten, die sich aus dem Gesetz ergeben, erfüllen. Daher besteht eine Nachweispflicht, dass alle verwendeten Produkt- und Versandverpackungen bereits lizenziert wurden. Diese Nachweise sollten von den Lieferanten gefordert werden.

Nutzung von Fulfillment Centern

Falls für den Onlinehandel sogenannte Fulfillment Center genutzt werden, so wird die Pflicht zur Lizenzierung (Beteiligung) ab 1. Juli 2022 ausnahmslos auf die beauftragenden Händler und Produzenten übergehen. Bis dahin sind Fulfillment Anbieter teilweise noch für die Lizenzierung von Versandverpackungen zuständig. Fulfillment Center sind und bleiben verantwortlich dafür, zu überprüfen, ob alle Produkt- und Versandverpackungen lizenziert wurden.

Import von Waren

Die sich aus dem Verpackungsgesetz ergebenden Pflichten gelten auch für Importe von Waren nach Deutschland, wenn diese in Verpackungen geliefert werden. Denn auch diese Verpackungen müssen in Deutschland entsorgt und recycelt werden. Verantwortlich ist dabei in der Regel der Importeur der Waren. Dabei ist es unerheblich, ob die Waren aus der EU oder aus anderen Ländern importiert werden.

Weitere wichtige Fragen zum Thema Verpackungsgesetz

Welche Kosten verursacht das Verpackungsgesetz?

Die Kosten für die Lizenzierung sind abhängig von Menge und Art der Verpackungen, die in den Verkehr gebracht werden. Die dualen Systeme bieten Rechner und Beispiele auf ihren Webseiten an, um die Kosten zu kalkulieren.

Gilt das Verpackungsgesetz auch für B2B?

Verpackungen, die lediglich zwischen zwei Unternehmen (B2B) ausgetauscht werden und in diesem Bereich verbleiben (z.B. Paletten, Fässer für Rohstoffe o.ä.) unterliegen nicht dem Verpackungsgesetz und nicht der Pflicht zur Systembeteiligung, solange sie nicht an Endverbraucher (d.h. private Haushalte, Händler, Gastronomie, Verwaltungen, Kantinen usw.) geliefert werden.
Sobald ein Produzent jedoch Produktverpackungen verwendet, die an den Endverbraucher gehen (z.B. Flaschen für Getränke), so sind diese anzumelden und zu lizenzieren.

Gilt das Verpackungsgesetz auch für Kleinunternehmer?

Das Verpackungsgesetz gilt für alle Anbieter, unabhängig von den getätigten Umsätzen, und daher gilt es auch für Kleinunternehmer. Ausschlaggebend ist rein die Menge der Verpackung, die in Umlauf gebracht wird. Bei kleinen Mengen an Verpackung werden auch entsprechend geringe Kosten anfallen.

Gibt es Mindestmengen beim Verpackungsgesetz?

Alle Verpackungen, die gewerblich in den Verkehr gebracht werden, müssen registriert und lizenziert werden. Es gibt keinen Grenzwert, unter dem keine Beteiligung (Lizenzentgelt) zu zahlen ist. Lediglich Privatpersonen als Endverbraucher benötigen keine Lizenz und müssen keine Gebühren zahlen, da die Produzenten und Händler dies bereits übernommen haben.

Wie erfolgt der Abgleich zwischen den angemeldeten und den tatsächlich angefallenen Mengen?

In der Regel wird zum Jahresabschluss die tatsächlich angefallene Menge an Verpackungen gemeldet. Es ist auch möglich, zwischendurch Änderungen vorzunehmen. Dies empfiehlt sich vor allem für Händler mit einem großen Volumen.

Gibt es Strafen, wenn keine Registrierung und Lizenzierung erfolgte?

Das Verpackungsgesetz sollte ernst genommen und Registrierung und Lizenzierung unbedingt vorgenommen werden. Es drohen sonst Strafen in Form von Geldstrafen, Abmahnungen und gar Verkaufsverboten. Nehmen Sie daher alle notwendigen Anmeldungen sorgfältig vor.

Ist das Fulfillment Center für die Einhaltung des Verpackungsgesetzes zuständig?

Grundsätzlich sind immer die Hersteller und Händler für die Einhaltung der Regelungen des Verpackungsgesetzes und für die entsprechenden Registrierungen und Lizenzierungen zuständig. Fulfillment Center sind lediglich in manchen Fällen für zusätzliche Verkaufsverpackungen zuständig, wenn diese für den Versand an Endkunden benötigt werden. Ab Juli 2022 endet diese Zuständigkeit der Fulfillment Center jedoch, dann liegt die gesamte Verantwortung bei den Produzenten und Händlern.

FAQ (häufig gestellte Fragen)

Die Entsorgung von Verpackungen über die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack wird nicht von den Endverbrauchern gezahlt, sondern von denjenigen, die diese Verpackungen in den Verkehr bringen. Das ist bei den Produktverpackungen in der Regel der Hersteller, bei Versandverpackungen und Füllmaterial in der Regel der Händler.

 

Das Lizenzentgelt dient der finanziellen Beteiligung an Rücknahme und Recycling von Verpackungen. Bezahlen müssen diese Gebühr diejenigen, die das Verpackungsmaterial in den Verkehr bringen, also die Hersteller und Händler. Diese müssen ihre Verpackungsmengen bei einem dualen System ihrer Wahl anmelden (lizenzieren) und zahlen entsprechend der Art und Menge der Verpackungen.

 

Endverbraucher müssen für die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verpackungsmaterial nicht direkt zahlen. Diese Kosten werden von den Herstellern und Händlern übernommen. Dies geschieht über eine Systembeteiligung (Lizenzierung) beim dualen System.

 

Fazit:

Das Verpackungsgesetz regelt die Zuständigkeiten für Rücknahme und Recycling von Produkt- und Versandverpackungen. Die Kosten für dieses System sind von denjenigen zu zahlen, die die Verpackungen in den Verkehr bringen. Onlinehändler sind daher dazu verpflichtet, die von ihnen genutzte Menge an Versandverpackungen und Füllmaterialien anzumelden. Ab 2022 sind Fulfillment Center dann komplett nicht mehr für dieses Thema zuständig. Kümmern Sie sich daher rechtzeitig um die entsprechenden Anmeldungen und Lizenzierungen, um Strafen und Nachzahlungen zu vermeiden. Planen Sie dies Kosten in ihre Kalkulation ein und achten Sie darauf, dass diese steuerlich angesetzt werden. Wir von der Pandotax Steuerberatung beraten Sie hierzu gerne.

*Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, zusammengetragen und geschrieben. Sie ersetzen jedoch keine Rechts- oder Steuerberatung. Bitte stellen Sie für eine rechtlich bindende Beratung eine Anfrage. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder mögliche Änderung der Sachlage.

Autor:

Steuerberater: Dirk Wendl

Dirk Wendl ist schon sein gesamtes Berufsleben im Bereich Steuern tätig. Nach einer Ausbildung als Steuerfachangestellter und einer Fortbildung zum Bilanzbuchhalter absolvierte er nach einer weiteren umfangreichen Ausbildung 2006 die Prüfung als Steuerfachwirt und Steuerberater. Seit 2015 ist er geschäftsführender Gesellschafter der Pandotax Steuerberatungsgesellschaft in Köln. Dirk Wendl hat sich seitdem vor allem als Spezialist für Internationales Steuerrecht, E-Commerce und als Digitalisierungsexperte einen deutschlandweit guten Ruf erarbeitet.

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