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Steuerberater Dirk Wendl
Zuletzt aktualisiert: 21.10.2026

Haus überschreiben an Kinder – alle wichtigen Tipps – inkl. Checkliste

Das eigene Haus frühzeitig an Kinder zu überschreiben, kann Steuern in erheblichen Maßen sparen, gerade angesichts der stark gestiegenen Immobilienpreise.
Veröffentlicht am:
06.12.2022
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Inhaltsverzeichnis

Kurz gesagt: Wenn Sie Ihr Haus an Ihre Kinder überschreiben, übertragen Sie das Eigentum zu Lebzeiten – in der Praxis meist per notarieller Schenkung – und sichern sich idealerweise Wohnrecht oder Nießbrauch. Sie möchten Erbschaftsteuer sparen und dennoch in Ihrem Eigenheim wohnen bleiben? Mit einer frühzeitigen Hausübertragung an Kinder ist beides möglich. Ihre Nachkommen sparen Steuern, während Sie dank vereinbartem Wohnrecht weiterhin in der Immobilie leben. Damit das rechtssicher klappt und steuerlich optimal wirkt, sind einige Punkte zu beachten. Hier erklären wir Schritt für Schritt, worauf es ankommt – inklusive Checkliste, mit der Sie alle wichtigen Aspekte zuverlässig abhaken.

Haus an Kinder überschreiben: Die wichtigsten Punkte vorab

Grafik von einem Steuerberater in der Nähe, die den Unterschied aufzeigt zwischen Haus an Kinder überschreiben oder vererben.

Was bedeutet Haus an Kinder überschreiben?

Die Überschreibung eines Hauses bedeutet die Übertragung einer Immobilie durch einen beim Notar beurkundeten Vertrag. In der Praxis erfolgt die Hausübertragung an Kinder oder Ehepartner meist als Schenkung. Dabei übergibt der Schenkende zu Lebzeiten und ohne Gegenleistung – kurz: Haus an Kinder überschreiben = Schenkung mit Notar.

Schenkung oder Erbe: Was ist der Unterschied – rechtlich und steuerlich?

Eine Schenkung zu Lebzeiten wird auch als vorgezogenes Erbe bezeichnet und steuerlich wie ein Erbfall behandelt. Vorteil: Die Freibeträge der Erbschaftsteuer können bei Schenkungen alle zehn Jahre erneut in voller Höhe genutzt werden – für Kinder je Elternteil aktuell 400.000 Euro. Das macht das Haus an Kinder überschreiben häufig steuerlich attraktiv.

Wie sind Schenkungen in Deutschland rechtlich geregelt?

Eine Schenkung, zu der die Hausüberschreibung gehört, ist in § 516 BGB geregelt. Die unentgeltliche Übergabe wird steuerrechtlich als vorgezogenes Erbe behandelt. Es gelten die Steuersätze und Freibeträge nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG, insbesondere § 16).  

Braucht man einen Notar für die Überschreibung eines Hauses an Kinder?

Wenn Sie Ihr Haus an Ihre Kinder überschreiben möchten, gilt: Eine Eigentumsübertragung in Form einer Schenkung muss zwingend notariell beurkundet werden – sonst ist sie rechtlich unwirksam. Vereinbaren Sie dafür einen Notartermin; der Notar veranlasst anschließend die notwendigen Änderungen im Grundbuch und sorgt für eine saubere, rechtssichere Hausübertragung.

Was bedeutet die 10-Jahresfrist beim Überschreiben eines Hauses an Kinder?

Die 10‑Jahresfrist beim Überschreiben eines Hauses an Kinder bedeutet zusammengefasst: Schenkungsfreibeträge können alle zehn Jahre erneut in voller Höhe genutzt werden – dadurch ist nach Ablauf der Frist eine weitere steuerfreie Schenkung möglich. Gleichzeitig entfallen Pflichtteilsergänzungsansprüche nicht bedachter Kinder in der Regel nach zehn Jahren, sofern die Schenkung beim Erbfall (Tod des Schenkers) länger als zehn Jahre zurückliegt. Weitere Details zu Freibeträgen finden Sie in unserem Beitrag Erbe steuerfrei: Freibeträge & Steuern sparen.

Ziele und Vorteile der Hausübertragung an Kinder zu Lebzeiten

Eine Immobilie schon zu Lebzeiten zu überschreiben, bietet eine Reihe von Vorteilen: Sie gestalten Ihre Vermögensnachfolge aktiv, nutzen steuerliche Freibeträge optimal und schaffen Klarheit in der Familie – gerade, wenn Sie Ihr Haus an Kinder überschreiben.

Steuern sparen bei der Hausübertragung an Kinder

Kurz gesagt: Steuern sparen ist ein zentraler Grund, ein Haus zu überschreiben. Nach zehn Jahren können die vollen Freibeträge bei Schenkungen erneut genutzt werden. Für Ehegatten beträgt der Freibetrag 500.000 Euro, für Kinder 400.000 Euro (Stand: 2025). Gerade bei werthaltigen Immobilien lassen sich so Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer legal reduzieren – insbesondere, wenn Sie das Haus an Kinder überschreiben und die Übertragung frühzeitig planen.

Mehr Tipps zum Thema Steuern sparen bei Erbschaften erhalten Sie hier. 

Pflegeheimkosten reduzieren durch Hausübertragung an Kinder

Pflegeheimkosten sind hoch: Die Unterbringung in Pflegeheimen ist teuer; Pflegekassen übernehmen nur den Pflegeanteil – Unterkunft und Verpflegung zahlen Sie selbst. Der Eigenanteil liegt regional häufig bei 2.500 – 4.000 Euro pro Monat. Reichen Ersparnisse oder die Rente nicht aus, wird in vielen Fällen das Eigenheim verkauft. Das lässt sich vermeiden, wenn das Haus mindestens zehn Jahre vor dem Heimeinzug an die Kinder überschrieben wurde (10‑Jahresfrist). Wenn Sie Ihr Eigenheim für Ihre Nachkommen erhalten möchten, planen Sie die mögliche Pflegesituation und deren Finanzierung daher frühzeitig.

Nachlass nach eigenen Plänen regeln – Vermögensnachfolge klar gestalten

Ohne Testament gilt im Erbfall die gesetzliche Erbfolge und Ihr Eigenheim geht zu 50 % an den hinterbliebenen Ehepartner und die anderen 50 % werden gleichmäßig auf die Kinder verteilt. Durch eine Überschreibung schon zu Lebzeiten können Sie dies anderweitig und in Ihrem Sinne regeln. Pflichtteile und Wohnrechte für hinterbliebene Ehepartner können dabei individuell (gemäß der geltenden Rechtssprechung) berücksichtigt werden. 

Erbstreitigkeiten vermeiden – klare Regelungen bei der Hausübertragung an Kinder

Durch eine Überschreibung schon zu Lebzeiten können zwar nicht alle Erbstreitigkeiten vermieden, jedoch weitgehend gemindert werden. Kommunizieren Sie in diesem Zusammenhang offen Ihre Wünsche. Die Akzeptanz ist erfahrungsgemäß größer und Sie selbst können Ihren Ruhestand so genießen, wie Sie möchten. Beachten Sie bei allen Regelungen unbedingt das Thema Pflichtteil beim Erbe.

Was bedeutet der Pflichtteil beim Überschreiben eines Hauses an Kinder?

Der sogenannte Pflichtteilsanspruch sichert den gesetzlichen Erben, hier vor allem dem Ehepartner und den Kindern, einen Mindestanteil am Erbe. Falls eine Immobilie daher nicht gleichmäßig auf alle Kinder überschrieben wurde, können die nicht berücksichtigten Kinder später beim Erbfall einen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen, der einen Ausgleich schaffen soll. Dies ist allerdings nur innerhalb der 10-Jahresfrist möglich.

Instandhaltungsarbeiten abgeben

Grundsätzlich sind die neuen Eigentümer für alle Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten zuständig. Dies gilt auch für die Gartenpflege, falls diese vertraglich nicht anderweitig geregelt wird. Mit zunehmendem Alter kann es entspannend sein, diese Aufgaben an die nächste Generation abzugeben. 

Haus an Kinder überschreiben: Nachteile zu Lebzeiten

Es gibt auf der anderen Seite auch einige Nachteile einer Überschreibung zu Lebzeiten, die unbedingt bedacht werden sollten, bevor eine Entscheidung getroffen wird. 

Wertzuwachs der Immobilie – kein eigener Profit mehr nach der Übertragung

Die Preise für Immobilien steigen weiter an. Davon können bei einer Hausüberschreibung jedoch nur die neuen Eigentümer profitieren, falls diese die Immobilie verkaufen. Als ehemaliger Eigentümer können Sie davon nicht mehr profitieren und den Gewinn nicht mehr nutzen, um sich zum Beispiel durch einen Verkauf ein Haus im Süden leisten zu können. Überdenken Sie daher Ihre Pläne für den Ruhestand diesbezüglich. 

Altersvorsorge durch das Haus – weniger finanzieller Spielraum im Ruhestand

Viele Menschen fühlen sich sicherer, wenn sie eine Immobilie besitzen, die sie “im Notfall” verkaufen könnten. In der Realität wird dies zwar selten tatsächlich vorgenommen, der Gedanke ist jedoch sicherlich reizvoll. Immobilienbesitz kann darüber hinaus auch genutzt werden, um eine Hypothek aufzunehmen oder um die Pflege im Alter zu bezahlen. Bedenken Sie dies, bevor Sie eine Hausüberschreibung vornehmen. 

Das eigene Haus ist Wohnsitz

Falls Sie in dem Haus wohnen, das Sie Ihren Kindern überschreiben möchten, sollten Sie unbedingt Wohnrecht oder Nießbrauch vereinbaren, damit Sie dort auch weiterhin wohnen bleiben können. Dann bedeutet eine Überschreibung nicht, dass Sie ausziehen müssen, was viele Menschen davon abhält, Ihr Haus schon zu Lebzeiten zu überschreiben.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Vorteile einer Überschreibung schon zu Lebzeiten die Nachteile rein aus objektiver Sicht übersteigen. Trotzdem bleibt es eine individuelle Entscheidung. 

Arten der Hausübertragung an Kinder (Schenkung, Nießbrauch, Wohnrecht)

Die Überschreibung eines Hauses in Form einer Schenkung zu Lebzeiten kann auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen.

 

Haus komplett überschreiben

Die gesamte Immobilie kann komplett an eines oder mehrere Kinder überschrieben werden. Dies bietet sich aus steuerlicher Sicht dann an, wenn der Wert der Immobilie bzw. der Wert der einzelnen Schenkungen die jeweiligen individuellen Freibeträge der Beschenkten nicht überschreitet. Lassen Sie sich dazu unbedingt vorab von einem Steuerberater beraten. 

 

Haus teilweise überschreiben

Sie können ein Haus auch nur teilweise überschreiben und so weiterhin Miteigentümer bleiben. Dies kann aus persönlichen Gründen wünschenswert sein und bietet sich darüber hinaus an, wenn der Wert des Hauses die Freibeträge der Beschenkten bzw. Erben bei weitem übersteigen würde. In diesem Fall könnte eine weitere Schenkung nach zehn Jahren erfolgen, bei der dann wieder die kompletten Freibeträge genutzt werden könnten.

Kann man ein Haus nur an ein Kind überschreiben?

Es ist durchaus möglich, ein Haus nur an ein Kind zu überschreiben. Allerdings haben die anderen Kinder ebenfalls Anrechte auf ein Erbe. Dieses muss jedoch erst nach dem Erbfall ausbezahlt werden. Besprechen Sie das Thema unbedingt mit einem Steuerberater und einem Notar bzw. Rechtsanwalt. Wichtig sind hier vor allem die Themen Pflichtteile und Pflichtteilsergänzungsansprüche, die optimalerweise direkt mit in die Überlegungen einbezogen werden sollten.

Haus nur an Ehepartner überschreiben

Selbstverständlich können Sie Ihr Haus auch nicht an Ihre Kinder, sondern zunächst lediglich an Ihren Ehepartner überschreiben. Diese Lösung wird oft in Erwägung gezogen, wenn es sich um späte Eheschließungen handelt oder der Altersunterschied zwischen den Ehepartnern sehr groß ist. Bedenken Sie jedoch, dass sich dies auch im Rahmen eines Berliner Testaments regeln lässt und die Kinder nichtsdestotrotz Anrecht auf Ihren Pflichtteil geltend machen können. Steuerlich gesehen macht eine (teilweise) Übertragung an den Ehepartner eher Sinn, wenn dadurch Freibeträge erneut genutzt werden können, zum Beispiel dann, wenn der Ehepartner anschließend selbst wiederum an die Kinder verschenkt. Dies wird auch als Kettenschenkung bezeichnet.

Kettenschenkung: Beispiel aus der Praxis

Ein Haus im Wert von 1 Million Euro soll überschrieben werden, es gehört dem Vater und Ehemann. Es gibt jedoch nur einen Sohn, der einen Steuerfreibetrag von 400.000 Euro in der Schenkungs- und Erbschaftssteuer nutzen könnte und ein Enkelkind, dem ein Freibetrag von 200.000 Euro zustehen würde.

Vorgehen: Der Ehemann überschreibt die Immobilie zu 50 % an seine Ehefrau (Freibetrag: 500.000 Euro) und zu 40 % an seinen Sohn (Freibetrag: 400.000 Euro) und behält den Rest im eigenen Besitz bzw. schenkt diesen dem Enkel (Freibetrag: 200.000 Euro). Die Ehefrau schenkt wiederum dem Sohn einen Anteil von 400.000 Euro und auf Wunsch dem Enkel einen Wert von 100.000 Euro. Somit könnte die gesamte Immobilie steuerfrei übertragen werden.

Haus an Kinder überschreiben: Bedingungen, Auflagen und Rückforderungsrechte

Die Überschreibung (Schenkung) eines Hauses erfolgt zwar unentgeltlich, trotzdem können in diesem Zusammenhang bestimmte Rechte und Pflichten vereinbart werden

 

Wohnrecht 

Falls Sie selbst im Haus wohnen bleiben wollen, sollten Sie sich ein lebenslanges Wohnrecht sichern. Dieses wird im Grundbuch eingetragen und kann dort auch erst nach dem Tod gelöscht werden. Geregelt ist das Wohnrecht in § 1093 BGB. Ein eingetragenes Wohnrecht reduziert den Wert einer Immobilie und kann so auch die zu zahlende Schenkungsteuer mindern.

 

Nießbrauch 

Falls Sie nicht zwingend im Haus wohnen bleiben möchten, sondern auch eine Vermietung in Betracht ziehen, sollten Sie über die Vereinbarung eines Nießbrauchs nachdenken. Dieser wird ebenfalls im Grundbuch eingetragen und ist in § 1030 BGB geregelt. Genauso wie das Wohnrecht mindert auch ein eingetragener Nießbrauch den Wert der Immobilie. Der Nießbrauch kann im Pflegefall, im Gegensatz zum Wohnrecht, für den zu zahlenden Eigenanteil im Pflegeheim herangezogen werden. 

 

Leibrente gegen Überschreibung

Alternativ zum Nießbrauch kann eine Überschreibung auch an eine lebenslange Leibrente gekoppelt werden. Der Schenker sichert sich damit eine regelmäßige Einnahme, der Beschenkte erhält die Immobilie. Diese Regelung bringt einige Ungewissheiten für den Beschenkten mit sich und sollte daher gut überlegt werden. 

 

Übernahme Pflege

Manchmal wird ein Haus auch gegen die Übernahme der Pflege oder der Pflegekosten überschrieben. Der Schenker profitiert dabei von einer individuellen Pflege, der Beschenkte erhält dafür die Immobilie. Lassen Sie sich diesbezüglich unbedingt vorab rechtlich beraten, um die Einzelheiten vorab festzulegen. 

 

Sonstige Leistungen bei Schenkung vereinbaren

Die Überschreibung eines Hauses kann mit weiteren Vereinbarungen verknüpft werden, wie zum Beispiel einem Verbot des Weiterverkaufs in bestimmten Situationen, der Verpflichtung zur Weiterführung des Familienbetriebs und vielem mehr. Lassen Sie sich diesbezüglich unbedingt von einem Fachanwalt beraten. Weiterhin ist es möglich, eine Rückübertragung für bestimmte Fälle zu vereinbaren, zum Beispiel bei Scheidung, Verarmung o.ä.

Ablauf Hausüberschreibung

Für die Überschreibung = Schenkung eines Hauses zu Lebzeiten sind bestimmte rechtliche Formalitäten vorgeschrieben. Zudem ist es wichtig, den gesamten Prozess gründlich mit der Unterstützung eines Steuerberaters vorzubereiten.

Mit dieser Checkliste stellen Sie sicher, dass Sie nichts übersehen:

Kurzüberblick: Schritte zur Hausüberschreibung

Die Übertragung einer Immobilie auf Kinder folgt einem klar geregelten Ablauf. Auch wenn eine ausführliche Checkliste hilfreiche Orientierung bietet, sollten die wichtigsten Schritte im Überblick bekannt sein:

1. Beratung und Vertragsentwurf

Zu Beginn empfiehlt sich eine rechtliche und steuerliche Beratung, um mögliche Schenkungs- oder Steuerfolgen zu klären. Der Notar erstellt anschließend den Übertragungsvertrag, in dem alle relevanten Punkte – etwa lebenslanges Wohnrecht, Nießbrauch oder Zahlungsmodalitäten – festgehalten werden.

2. Notarielle Beurkundung

Der Vertrag muss notariell beurkundet werden. Nur so wird die Hausüberschreibung rechtswirksam. Der Notar prüft dabei die Rechtmäßigkeit und sorgt dafür, dass alle Beteiligten die rechtlichen Konsequenzen verstehen.

3. Grundbucheintrag

Nach der Beurkundung beantragt der Notar die Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt. Erst mit der Eintragung des Kindes als neuen Eigentümer ist die Hausüberschreibung vollständig abgeschlossen.

4. Gebühren und Steuern

Für die Hausüberschreibung fallen Notar- und Grundbuchkosten an, deren Höhe sich am Wert der Immobilie orientiert. Zusätzlich können Schenkungs- oder Grunderwerbsteuern anfallen – abhängig von den steuerlichen Freibeträgen zwischen Eltern und Kindern.

Wichtige Überlegungen bei der Hausüberschreibung

Vor einer Hausüberschreibung sollten verschiedene rechtliche, steuerliche und familiäre Aspekte sorgfältig geprüft werden. Eine vorausschauende Planung kann helfen, Konflikte zu vermeiden und steuerliche Vorteile optimal zu nutzen.

Familienstreitigkeiten vermeiden

Alle Absprachen sollten vertraglich festgehalten werden – besonders, wenn mehrere Kinder beteiligt sind. In vielen Fällen ist eine Ausgleichszahlung für Geschwister sinnvoll, um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden und eine faire Vermögensaufteilung zu gewährleisten.

Steuerliche Optimierung

Ein Verkehrswertgutachten liefert eine objektive Grundlage für die steuerliche Bewertung der Immobilie. Auf dieser Basis lässt sich die Schenkungssteuer gezielt planen, da Freibeträge und mögliche Steuervergünstigungen präzise berechnet werden können.

Nießbrauch oder Wohnrecht

Durch die Einräumung eines Nießbrauchs oder lebenslangen Wohnrechts kann der steuerlich relevante Wert der Schenkung reduziert werden. Gleichzeitig bleibt das Recht bestehen, die Immobilie weiterhin zu bewohnen oder Erträge daraus zu beziehen.

10-Jahres-Frist beachten

Schenkungen, die mindestens zehn Jahre vor dem Tod des Schenkenden erfolgen, werden in der Regel nicht mehr bei der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt. Erfolgt die Übertragung innerhalb dieser Frist, kann sie anteilig in den Nachlass einfließen.

Hinweis

Eine sorgfältige Gestaltung des Vertrags und frühzeitige steuerliche Planung schaffen Klarheit und Rechtssicherheit. Dabei lohnt sich die Abstimmung zwischen rechtlicher Beratung, steuerlicher Bewertung und familiären Vereinbarungen, um die Hausüberschreibung langfristig fair und vorteilhaft zu gestalten.

Kosten Haus überschreiben an Kinder

Mit diesen Kosten ist bei einer Hausüberschreibung zu rechnen:

 

Notarkosten

Die Notarkosten betragen in der Regel zwischen 1 % und 1,5 % des Immobilienwertes. Geregelt sind diese Kosten im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)

Grundbuchgebühren

Neben den Notarkosten entstehen Gebühren für die Änderungen im Grundbuch in Höhe von etwa 0,5 %, die in der Regel über den Notar abgerechnet werden.

Gutachterkosten

Falls ein Verkehrswertgutachten erforderlich ist, sind die entsprechenden Kosten für den Gutachter einzuplanen. Ein Kurzgutachten ist bereits ab wenigen hundert Euro möglich. Gutachten, die auch vor Gericht Bestand haben, kosten mitunter vierstellige Beträge.

Ausgleichszahlungen an andere Kinder

Falls das Haus an nur eines von mehreren Kindern (egal ob leibliches Kind oder Adoptivkind) überschrieben wird, haben die nicht berücksichtigten Kinder einen Anspruch auf einen Ausgleich. Dieser kann entweder durch eine Ausgleichszahlung durch das begünstigte Kind oder nach dem Erbfall durch eine Pflichtteilberechnung erfolgen. 

Erbschaftssteuern bei Hausüberschreibung

Inwiefern bei der Überschreibung eines Hauses Steuern gezahlt werden müssen, hängt entscheidend von den Freibeträgen ab, die genutzt werden können. Übersteigt der Wert des überschriebenen = geschenkten Hauses den persönlichen Freibetrag, ist Schenkungssteuer zu zahlen. 


BeschenkterFreibetrag je Elternteilvon beiden Eltern
Kind400.000 €800.000 €
Enkel (Eltern noch leben)200.000 €400.000 €
Ehegatte / Lebenspartner500.000 €—

Rechenbeispiel

Immobilie im Wert von 600.000 €, Übertragung an ein Kind.

Von beiden Eltern (je hälftig): 2 × 400.000 € = 800.000 € Freibetrag → 0 € Schenkungsteuer.

Von nur einem Elternteil: 400.000 € frei, 200.000 € steuerpflichtig × 11 % (Steuerklasse I) = 22.000 € Steuer.

Zusatzhebel Nießbrauch: Behalten sich die Eltern ein Wohn-/Nießbrauchrecht vor, sinkt der steuerliche Wert der Schenkung zusätzlich.

Als erfahrene Steuerberatungsgesellschaft unterstützen wir Sie gerne dabei, Freibeträge optimal zu nutzen, um Ihren Kindern so weit wie möglich eine steuerfreie Überschreibung zu ermöglichen. Gerne beraten wir Sie individuell.

Wie kann man durch Haus überschreiben Steuern sparen - Zusammenfassung

Um Erbschaftssteuern zu sparen, sollten Sie Folgendes prüfen:

 

Wert der Immobilie ermitteln

Stellen Sie zunächst fest, wie hoch der Wert Ihres Hauses aktuell ist. Falls dieser unter 400.000 Euro liegt, reichen bereits die Freibeträge für ein Kind oder für den Ehepartner aus. Falls der Wert höher ist, sollte über eine Verteilung auf mehrere Erben oder Beschenkte nachgedacht werden. Diese können anschließend wiederum ihr Recht auf Schenkungen mit den entsprechenden Freibeträgen nutzen. Lassen Sie sich diesbezüglich unbedingt von einem erfahrenen Steuerberater für Immobilienbesitzer beraten!

 

Haus teilweise an Kinder überschreiben

Es ist auch möglich, ein Haus nur anteilig zu verschenken, dies ist insbesondere dann aus steuerlichen Gründen empfehlenswert, wenn der Wert der Immobilie sehr hoch ist und die Freibeträge der infrage kommenden Erben übersteigt. Eine Schenkung kann steuerfrei alle zehn Jahre erneut erfolgen, dann könnten weitere Teile der Immobilien verschenkt werden.

 

Freibeträge der Erbschaftsteuer optimal nutzen

Durch geschickte Nutzung der einzelnen Freibeträge für Ehepartner, Kinder oder auch Enkel können in erheblichem Maße Steuern gespart werden. So ist es zum Beispiel wenig sinnvoll, den Schwiegersohn direkt zu beschenken, da dieser nur über einen geringen Freibetrag verfügt. Erfolgt die Schenkung jedoch an die Tochter, kann diese in einem weiteren Schritt ihrem Ehemann einen Anteil an der Immobilie schenken. Fragen Sie dazu unbedingt Ihren Steuerberater. 

 

Wert der Immobilie durch Wohnrecht und Nießbrauch reduzieren

Falls Wohnrecht oder Nießbrauch bei einer Schenkung vereinbart werden, mindert dies den Wert der Immobilie. Dies kann in Einzelfällen helfen, Steuern zu vermeiden, falls dadurch verhindert wird, dass der Wert der Schenkung die Freibeträge übersteigt. Eine Überprüfung sollte vor Vertragsabschluss erfolgen.

Fazit:

Ein Haus frühzeitig an Kinder zu überschreiben, kann erheblich Steuern sparen. Dies gilt insbesondere für hochwertige Immobilien und für Großstadtlagen, weil durch die stark gestiegenen Immobilienpreise die Freibeträge der Erbschafts- bzw. Schenkungsteuer inzwischen häufig nicht mehr ausreichen. Sorgen Sie vor und schützen Sie Ihre Nachkommen vor hohen Steuerforderungen, die in manchen Fällen sogar einen Verkauf des Hauses erfordern. Nehmen Sie daher frühzeitig Schenkungen vor. Besprechen Sie das Thema unbedingt mit Ihrem Steuerberater, der Ihnen viele wichtige Tipps geben kann, um die Steuerlast zu optimieren. Wir von der Pandotax Steuerberatung GmbH stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

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*Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, zusammengetragen und geschrieben. Sie ersetzen jedoch keine Rechts- oder Steuerberatung. Bitte stellen Sie für eine rechtlich bindende Beratung eine Anfrage. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder mögliche Änderung der Sachlage.

FAQ

Ja. Der Freibetrag steht alle 10 Jahre erneut zur Verfügung. Wer frühzeitig und gestaffelt überträgt, kann große Vermögen steuerfrei weitergeben.

Es senkt den steuerlichen Wert der Schenkung (Kapitalwert des Rechts wird abgezogen) und sichert den Eltern weiterhin Nutzung oder Mieteinnahmen.

Bei der Übertragung an Kinder oder den Ehegatten fällt keine Grunderwerbsteuer an – diese Verwandtschaftsverhältnisse sind ausdrücklich befreit.

Ja, über Rückforderungsrechte (z. B. bei Insolvenz oder Vorversterben des Kindes) im Übertragungsvertrag. Auch Pflichtteilsfragen sollten mitgeregelt werden.

*Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, zusammengetragen und geschrieben. Sie ersetzen jedoch keine Rechts- oder Steuerberatung. Bitte stellen Sie für eine rechtlich bindende Beratung eine Anfrage. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder mögliche Änderung der Sachlage.

Dirk Wendl, Steuerberater und Geschäftsführer der Pandotax Steuerberatung GmbH in Köln-Kalk

Autor:

Steuerberater: Dirk Wendl

Dirk Wendl ist schon sein gesamtes Berufsleben im Bereich Steuern tätig. Nach einer Ausbildung als Steuerfachangestellter und einer Fortbildung zum Bilanzbuchhalter absolvierte er nach einer weiteren umfangreichen Ausbildung 2006 die Prüfung als Steuerfachwirt und Steuerberater. Seit 2015 ist er geschäftsführender Gesellschafter der Pandotax Steuerberatung GmbH in Köln. Dirk Wendl hat sich seitdem vor allem als Spezialist für Internationales Steuerrecht, E-Commerce und als Digitalisierungsexperte einen deutschlandweit guten Ruf erarbeitet.

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