Hallo zusammen! Es gibt Neuigkeiten rund um Minijobs, die für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen wichtig sind. Ab 2026 ändert sich die Verdienstgrenze, und das hat einige Auswirkungen, die man kennen sollte. Wir schauen uns an, was das für die Abrechnung, den Übergang in den Midijob und die Rentenversicherung bedeutet. Bleiben Sie dran, um auf dem neuesten Stand zu sein!
Inhaltsverzeichnis
Die wichtigsten Punkte vorab:
- Die Minijob-Grenze steigt 2026 auf 603 Euro im Monat. Das ist eine direkte Folge der Anhebung des Mindestlohns auf 13,90 Euro pro Stunde.
- Die Jahresgrenze für Minijobs liegt 2026 bei 7.236 Euro. Schwankende Gehälter sind hierbei zu beachten.
- Der Übergangsbereich (Midijob) beginnt nun bei 603,01 Euro. Beschäftigte in diesem Bereich zahlen reduzierte Sozialversicherungsbeiträge.
- Arbeitgeber müssen ihre Abrechnungsprozesse anpassen und die Meldepflichten für 2026 beachten. Die Dokumentation ist hierbei wichtig.
- Ab dem 1. Juli 2026 gibt es eine neue Option zur Rückkehr in die Rentenversicherung für Minijobber, die sich zuvor davon befreien ließen.
Minijob 2026: Die neue 603-Euro-Grenze in Kürze
Ab dem 1. Januar 2026 gibt es eine wichtige Änderung für Minijobs: Die Verdienstgrenze steigt auf 603 Euro pro Monat. Diese Anpassung ist direkt an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt, der im selben Jahr auf 13,90 Euro pro Stunde angehoben wird. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer mit einem Minijob auch bei gleichbleibender Arbeitszeit mehr verdienen können, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden. Die Jahresgrenze für Minijobs erhöht sich entsprechend auf 7.236 Euro (603 Euro x 12 Monate).
Diese Änderungen haben direkte Auswirkungen auf die lohnabrechnung minijob 2026. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Abrechnungssysteme korrekt eingestellt sind, um die neue minijob grenze 2026 zu berücksichtigen. Auch der Übergangsbereich, der sogenannte Midijob, wird angepasst. Die neue untere Grenze für Midijobs liegt bei 603,01 Euro, während die Obergrenze bei 2.000 Euro bleibt. Der minijob midijob unterschied 2026 bleibt also klar definiert: Bis 603 Euro ist es ein Minijob, darüber bis 2.000 Euro ein Midijob mit reduzierten Sozialabgaben für den Arbeitnehmer.
Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass sie die Beschäftigungsverhältnisse ihrer Mitarbeiter genau prüfen müssen. Insbesondere bei schwankenden Gehältern ist die Einhaltung der minijob jahresgrenze 7236 entscheidend. Eine unvorhergesehene überschreitung 2026 ist unter bestimmten Bedingungen möglich, aber die Regeln hierfür sind eng gefasst. Auch die kurzfristige beschäftigung 2026 wird von den Anpassungen beeinflusst, wobei hier andere Zeitgrenzen gelten.
Ein Blick in die Zukunft zeigt, dass die Anpassungen weitergehen: Für 2027 ist eine weitere Erhöhung der Minijob-Grenze auf 633 Euro und des Mindestlohns auf 14,60 Euro geplant. Arbeitgeber sollten diese Entwicklungen im Auge behalten, um ihre Personalplanung entsprechend auszurichten und die minijob abrechnung arbeitgeber kosten im Blick zu behalten. Die Pandotax Lohnbuchhaltung unterstützt Sie bei der korrekten Umsetzung aller Neuregelungen.
Warum die Grenze steigt: Kopplung an den Mindestlohn (13,90 Euro)
Die Erhöhung der Minijob-Grenze ist keine zufällige Entscheidung, sondern eine direkte Folge der gesetzlichen Anpassung des Mindestlohns. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn nun 13,90 Euro pro Stunde. Diese Anhebung orientiert sich an den Empfehlungen der Mindestlohnkommission und hat, wie Sie sehen werden, direkte Auswirkungen auf die Verdienstgrenzen für geringfügig Beschäftigte.
Die Idee hinter dieser Kopplung ist, dass die Minijob-Grenze mit dem Mindestlohn mitwächst. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer, die zum Mindestlohn arbeiten, auch bei gleichbleibender Stundenzahl mehr verdienen können, ohne die Minijob-Grenze zu überschreiten. So bleibt die Relation zwischen Arbeitszeit und Verdienst stabil, auch wenn die Löhne steigen. Für das Jahr 2026 bedeutet dies konkret eine neue monatliche Verdienstgrenze von 603 Euro.
Diese dynamische Anpassung sorgt dafür, dass die Minijob-Grenze stets im Verhältnis zum aktuellen Mindestlohn steht.
Um das Ganze zu verdeutlichen, hier eine Übersicht der Entwicklung:
| Datum | Mindestlohn pro Stunde | Minijob-Grenze pro Monat |
|---|---|---|
| Ab 01.01.2026 | 13,90 Euro | 603 Euro |
| Ab 01.01.2027 | 14,60 Euro | 633 Euro |
Diese Kopplung ist ein wichtiger Mechanismus, der sicherstellt, dass Minijobs auch bei steigenden Lohnkosten relevant bleiben und Arbeitgeber ihre Beschäftigungsverhältnisse entsprechend anpassen können. Es ist also wichtig, dass Sie als Arbeitgeber die neuen Werte für 2026 im Blick behalten.
Jahresgrenze 7.236 Euro: Was das für schwankende Gehälter bedeutet
Die monatliche Minijob-Grenze von 603 Euro ist die Basis, aber was passiert, wenn Ihr Verdienst im Laufe des Jahres schwankt? Keine Sorge, dafür gibt es die Jahresgrenze. Im Jahr 2026 liegt diese bei 7.236 Euro. Das bedeutet, dass Ihr Gesamteinkommen aus dem Minijob über das gesamte Kalenderjahr diese Summe nicht überschreiten darf. So können Sie auch bei unregelmäßigem Verdienst ein Minijobber bleiben.
Stellen Sie sich vor, Sie verdienen in einem Monat nur 350 Euro, im nächsten 806 Euro und im darauffolgenden wieder 603 Euro. Solange Ihr Durchschnitt über das Jahr hinweg die Grenze von 7.236 Euro nicht sprengt und Sie nicht in mehr als drei Monaten die monatliche Grenze überschreiten, bleibt Ihre Beschäftigung ein Minijob. Wichtig ist hierbei, dass auch einmalige Zahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld mitgezählt werden. Diese werden in der Regel als einmalige Zahlung pro Jahr betrachtet und fließen in die Jahresberechnung ein.
Es gibt jedoch Ausnahmen. Wenn Sie die monatliche Grenze in maximal zwei Monaten im Jahr überschreiten, aber nicht mehr als das Doppelte der monatlichen Grenze (also 1.206 Euro in 2026), und der Gesamtverdienst unter der Jahresgrenze bleibt, ist das unschädlich. Dies gilt beispielsweise für kurzfristige Krankheitsvertretungen oder unerwartete Mehrarbeit. Wenn Sie unsicher sind, wie sich Ihr Verdienst über das Jahr verteilt, ist eine gute Lohnbuchhaltung unerlässlich, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Midijob-Übergangsbereich: Neue untere Grenze 603,01 Euro
Mit dem Jahreswechsel 2026 ändert sich auch die untere Grenze für den sogenannten Midijob. Diese liegt dann bei 603,01 Euro. Bisher war das die Grenze für einen Minijob. Wer in diesem Bereich verdient, also zwischen 603,01 und 2.000 Euro im Monat, bewegt sich im Übergangsbereich. Das ist wichtig, denn hier gelten besondere Regeln für die Sozialversicherungsbeiträge.
Früher kannte man diesen Bereich als Gleitzone. Wer hier arbeitet, zahlt zwar reduzierte Beiträge zur Sozialversicherung, hat aber trotzdem volle Ansprüche. Das betrifft die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Auch für die Rente gilt: Die Beiträge sind zwar geringer, aber das tatsächliche Einkommen wird für die Rentenansprüche angerechnet. Das bedeutet, dass Sie als Arbeitnehmer im Midijob nicht schlechter gestellt sind, was die Leistungen angeht.
Für Sie als Arbeitgeber bedeutet die neue untere Grenze, dass Sie ab dem 1. Januar 2026 Beschäftigungen, die knapp über der neuen Minijob-Grenze von 603 Euro liegen, als Midijobs einstufen müssen. Die Anmeldung und Abführung der Sozialversicherungsbeiträge erfolgt dann nicht mehr über die Minijob-Zentrale, sondern über die Krankenkasse des Beschäftigten. Achten Sie darauf, die korrekte Einstufung vorzunehmen, um Probleme mit den Sozialversicherungsträgern zu vermeiden. Die genaue Höhe der Beiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Midijob wird über spezielle Formeln berechnet, die mit steigendem Verdienst den Arbeitgeberanteil reduzieren und den Arbeitnehmeranteil erhöhen.
Arbeitgeber-Pflichten 2026: Abrechnung, Meldung, Dokumentation
Die Anpassung der Minijob-Grenze auf 603 Euro ab 2026 bringt für Sie als Arbeitgeber einige wichtige Pflichten mit sich, die Sie bei der Abrechnung, Meldung und Dokumentation beachten müssen. Es ist entscheidend, dass Sie die neuen Regelungen genau kennen, um Nachzahlungen und rechtliche Probleme zu vermeiden.
Abrechnung:
Bei der Entgeltabrechnung müssen Sie die neue Verdienstgrenze von 603 Euro berücksichtigen. Wenn ein Minijobber diese Grenze überschreitet, rutscht er in den Midijob-Bereich, was andere Beitragsregelungen zur Folge hat. Achten Sie darauf, ob die Überschreitung nur vorübergehend ist oder dauerhaft wird. Die Pauschalabgaben für Minijobs bleiben zwar bestehen, aber die genaue Berechnung hängt von der Art des Minijobs ab (gewerblich, Privathaushalt).
- Pauschale Abgaben: Diese setzen sich aus Beiträgen zur Kranken- und Rentenversicherung, Lohnsteuer sowie Umlagen (U1, U2, Insolvenz) zusammen. Die Sätze variieren je nach Beschäftigungsart.
- Individuelle Besteuerung: Als Alternative zur Pauschalbesteuerung können Sie Minijobber auch individuell besteuern. Dies kann vorteilhaft sein, wenn der Arbeitnehmer hohe Werbungskosten hat oder andere Freibeträge nutzen möchte. Die Grenze für die Steuerfreiheit des Gesamteinkommens steigt 2026 auf 12.348 Euro.
Meldung:
Auch bei den Meldungen gibt es Besonderheiten. Grundsätzlich müssen Sie Minijobber bei der Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See melden. Bei Änderungen, insbesondere wenn die Grenze überschritten wird, sind korrekte Meldungen unerlässlich.
Dokumentation:
Eine sorgfältige Dokumentation aller Beschäftigungsverhältnisse ist unerlässlich. Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen auf, die die Art der Beschäftigung, das Entgelt und die geleisteten Abgaben belegen. Dies ist wichtig für eventuelle Prüfungen durch die Rentenversicherung oder das Finanzamt.
Wichtige Fristen und Überprüfungen:
- Jahreswechsel 2025/2026: Überprüfen Sie alle bestehenden Minijobs auf die Einhaltung der neuen 603-Euro-Grenze.
- Rückkehr-Option zur Rentenversicherung: Ab dem 1. Juli 2026 gibt es eine neue Option für Minijobber, sich von der Rentenversicherungsfreiheit befreien zu lassen. Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über diese Möglichkeit.
- Unvorhersehbare Überschreitung: Die 1.206-Euro-Grenze für unvorhersehbare Überschreitungen ist weiterhin relevant. Diese greift, wenn das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt die 603-Euro-Grenze nicht überschreitet, aber in bis zu zwei Kalendermonaten im Jahr 1.206 Euro erreicht oder überschreitet.
Rentenversicherung: Neue Rückkehr-Option ab 01.07.2026
Ab dem 1. Juli 2026 gibt es eine wichtige Neuerung für Minijobber, die sich von der Rentenversicherungspflicht befreien ließen. Bisher war diese Entscheidung endgültig. Doch mit der Gesetzesänderung tritt eine neue Regelung in Kraft, die es Ihnen ermöglicht, die Befreiung vom minijob rentenversicherungspflicht 2026 zu widerrufen. Dies geschieht durch einen Antrag bei Ihrem Arbeitgeber. Wichtig zu wissen: Eine erneute Befreiung ist danach nicht mehr möglich. Diese Option kann besonders für diejenigen interessant sein, die ihre Rentenansprüche aufstocken möchten oder die Voraussetzungen für bestimmte Leistungen wie eine Erwerbsminderungsrente oder Reha-Maßnahmen erfüllen müssen. Die Beiträge, die Sie nach dem Widerruf der Befreiung zahlen, wirken sich positiv auf Ihre Rentenhöhe aus und können Ihnen Zugang zu staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten wie der Riester-Rente eröffnen. Überlegen Sie gut, ob ein minijob befreiung rentenversicherung widerruf für Ihre persönliche Situation sinnvoll ist.
Unvorhersehbare Überschreitung: Wann die 1.206-Euro-Ausnahme greift
Das Leben spielt manchmal verrückt, und das gilt auch für Minijobs. Es kann passieren, dass ein Minijobber aus unvorhergesehenen Gründen mehr verdient als die üblichen 603 Euro im Monat. Die gute Nachricht: Das ist nicht sofort das Ende des Minijobs. Es gibt eine wichtige Ausnahme, die Ihnen als Arbeitgeber zugutekommt.
Die Regel besagt, dass die Verdienstgrenze in maximal zwei Kalendermonaten innerhalb eines rückwärts betrachteten Jahres überschritten werden darf. Wichtig ist dabei, dass diese Überschreitung wirklich unvorhersehbar war. Typische Beispiele hierfür sind kurzfristige Krankheitsvertretungen oder unerwartete Mehrarbeit, die nicht planbar war. Aber Achtung: Selbst in diesen Ausnahmefällen darf der Verdienst in diesen beiden Monaten nicht mehr als das Doppelte der monatlichen Minijob-Grenze betragen. Für 2026 bedeutet das konkret: Der Verdienst darf in diesen beiden Monaten maximal 1.206 Euro betragen.
Zusätzlich muss der Gesamtverdienst über das gesamte Jahr betrachtet die Jahresgrenze von 7.236 Euro nicht übersteigen. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, bleibt die Beschäftigung trotz der kurzzeitigen Überschreitung ein Minijob. Das ist eine wichtige Erleichterung, die Ihnen hilft, flexibel auf unvorhergesehene Ereignisse zu reagieren, ohne sofort die Sozialversicherungspflicht auslösen zu müssen. Denken Sie daran, solche Überschreitungen gut zu dokumentieren, falls es doch einmal zu Nachfragen kommt.
Besonderheit GmbH-Geschäftsführer: Familienangehörige als Minijobber
Bei GmbH-Geschäftsführern, die auch Familienmitglieder beschäftigen, gibt es ein paar Besonderheiten zu beachten, wenn es um Minijobs geht. Grundsätzlich gilt: Auch Familienangehörige können einen Minijob bei der GmbH ausüben. Wichtig ist hierbei, dass die Beschäftigung tatsächlich geringfügig ist und die Grenze von 603 Euro im Jahr 2026 nicht überschritten wird.
Wenn ein Familienmitglied, zum Beispiel der Ehepartner oder ein Kind, für die GmbH tätig wird, muss die Anstellung klar und nachvollziehbar sein. Das bedeutet, es muss ein echter Arbeitsvertrag vorliegen, der die Aufgaben, die Arbeitszeit und die Vergütung regelt. Die Tätigkeiten sollten den Minijob-Regelungen entsprechen und nicht nur dazu dienen, die Minijob-Grenze auszunutzen.
Ein häufiger Fall ist die Beschäftigung von Ehepartnern oder Lebenspartnern. Hier achtet das Finanzamt besonders darauf, ob die Anstellung auch einem Fremden zu diesen Konditionen angeboten worden wäre. Ist das nicht der Fall, kann die Anstellung als nicht fremdüblich gewertet werden und die steuerlichen Vorteile entfallen. Das Gleiche gilt für die Beschäftigung von Kindern, insbesondere wenn sie noch minderjährig sind. Die Aufgaben müssen altersgerecht sein und die Bezahlung muss im Verhältnis zur Leistung stehen.
Was Arbeitgeber jetzt beachten müssen:
- Fremdvergleichsprinzip: Prüfen Sie, ob die Anstellung Ihres Familienangehörigen auch einem externen Mitarbeiter zu denselben Konditionen angeboten würde.
- Arbeitsvertrag: Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist unerlässlich. Er muss die Details der Beschäftigung klar festhalten.
- Tatsächliche Tätigkeit: Die ausgeübte Tätigkeit muss dem Minijob-Charakter entsprechen und die vereinbarte Arbeitszeit und Vergütung dürfen die Grenzen nicht überschreiten.
- Dokumentation: Halten Sie alle relevanten Unterlagen und Nachweise sorgfältig bereit, falls es zu Nachfragen durch das Finanzamt oder die Minijob-Zentrale kommt.
Wenn Sie unsicher sind, wie Sie die Anstellung von Familienangehörigen im Rahmen eines Minijobs korrekt gestalten, ist eine Beratung durch einen Steuerberater Köln ratsam. Wir bei Pandotax helfen Ihnen gerne dabei, alle rechtlichen und steuerlichen Aspekte zu klären und Ihre Abrechnung korrekt zu gestalten.
Was ab 2027 kommt: 633 Euro und 14,60 Euro Mindestlohn
Auch nach 2026 geht die Entwicklung weiter. Die gute Nachricht für Minijobber und Arbeitgeber: Die Grenzen steigen weiter an. Ab dem 1. Januar 2027 wird die Verdienstgrenze für Minijobs auf 633 Euro pro Monat angehoben. Diese Anpassung ist, wie schon in den Vorjahren, direkt an die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns gekoppelt.
Für 2027 ist ein Mindestlohn von 14,60 Euro pro Stunde vorgesehen. Bei diesem Stundensatz können Minijobber dann bis zu 43,35 Stunden im Monat arbeiten, um die Grenze von 633 Euro nicht zu überschreiten (633 Euro / 14,60 Euro pro Stunde ≈ 43,35 Stunden).
Diese Kopplung sorgt dafür, dass die Arbeitszeit im Minijob weitgehend konstant bleibt, auch wenn die Löhne steigen. Arbeitgeber müssen sich also auch für 2027 auf neue Werte bei der Abrechnung einstellen. Die genauen Abgaben und Meldepflichten bleiben zwar im Kern gleich, die Bemessungsgrundlagen ändern sich jedoch mit der neuen Verdienstgrenze.
Die Entwicklung im Überblick:
- 2026: Minijob-Grenze 603 Euro, Mindestlohn 13,90 Euro
- 2027: Minijob-Grenze 633 Euro, Mindestlohn 14,60 Euro
Es ist ratsam, die Entwicklungen im Auge zu behalten, um stets gesetzeskonform abzurechnen und die Vorteile des Minijobs optimal zu nutzen.
Checkliste: Prüfen Sie bis 31.01.2026 Ihre Bestands-Minijobs
Der Jahreswechsel bringt immer Anpassungen mit sich, und 2026 ist da keine Ausnahme. Mit der neuen Minijob-Grenze von 603 Euro ab Januar müssen Sie als Arbeitgeber Ihre bestehenden Beschäftigungsverhältnisse genau unter die Lupe nehmen. Bis zum 31. Januar 2026 sollten Sie alle Ihre Minijobs überprüft haben, um sicherzustellen, dass sie weiterhin den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Das ist wichtig, um Nachzahlungen und unnötigen bürokratischen Aufwand zu vermeiden.
Was genau sollten Sie prüfen?
- Verdienstgrenzen: Überprüfen Sie, ob die monatlichen Einkünfte Ihrer Minijobber die neue Grenze von 603 Euro nicht überschreiten. Denken Sie auch an die Jahresgrenze von 7.236 Euro, falls die Einkünfte schwanken.
- Midijob-Übergang: Falls ein Minijob durch die Erhöhung der Grenze nun in den Übergangsbereich (Midijob) fällt (also zwischen 603,01 und 2.000 Euro liegt), müssen Sie die Abrechnung entsprechend anpassen. Hier gelten reduzierte Sozialversicherungsbeiträge für den Arbeitnehmer.
- Rentenversicherungspflicht: Ab dem 1. Juli 2026 gibt es neue Regelungen zur Rentenversicherung. Prüfen Sie, ob Ihre Mitarbeiter von der neuen Rückkehrmöglichkeit Gebrauch machen möchten oder ob die Befreiung weiterhin gilt.
- Unvorhergesehene Überschreitungen: Haben Sie Fälle, in denen die 603-Euro-Grenze gelegentlich und unvorhersehbar überschritten wird? Stellen Sie sicher, dass die Bedingungen für die Ausnahme (maximal zwei Monate pro Jahr, unter der Jahresgrenze) erfüllt sind.
Die korrekte Abrechnung von Minijobs ist komplex. Wenn Sie sich unsicher sind oder Unterstützung bei der Lohnbuchhaltung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Eine professionelle lohnbuchhaltung steuerberater köln kann Ihnen helfen, alle Änderungen korrekt umzusetzen und rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.
Denken Sie daran, Ihre Minijobs bis zum 31. Januar 2026 zu überprüfen. Wenn Sie Hilfe bei der Lohnbuchhaltung benötigen, sind wir für Sie da. Besuchen Sie unsere Website für weitere Informationen und Unterstützung.
Fazit für Arbeitgeber: Anpassung ist der Schlüssel
Die Anpassung der Minijob-Grenze auf 603 Euro ab 2026 und die damit verbundenen Änderungen im Midijob-Bereich erfordern von Arbeitgebern eine sorgfältige Prüfung ihrer aktuellen Beschäftigungsverhältnisse. Es ist wichtig, die Abrechnungssysteme anzupassen und die neuen Regelungen genau zu beachten, um rechtliche und finanzielle Nachteile zu vermeiden. Insbesondere die Unterscheidung zwischen Minijob und Midijob sowie die Regelungen bei gelegentlichen Überschreitungen der Grenze sind entscheidend für eine korrekte Lohnabrechnung und die Einhaltung der Sozialversicherungspflicht. Eine proaktive Auseinandersetzung mit diesen Neuerungen hilft, den administrativen Aufwand zu minimieren und die Flexibilität der Beschäftigungsmodelle weiterhin optimal zu nutzen.
Häufig gestellte Fragen
Was ist neu bei Minijobs im Jahr 2026?
Ab 2026 steigt die Grenze für Minijobs auf 603 Euro pro Monat. Das ist wichtig, weil der Mindestlohn ebenfalls angehoben wird. Arbeitgeber müssen prüfen, ob ihre Mitarbeiter noch im Minijob-Bereich liegen oder in einen Midijob wechseln.
Wie hängt die Minijob-Grenze mit dem Mindestlohn zusammen?
Die Grenze für Minijobs ist direkt an den Mindestlohn gekoppelt. Wenn der Mindestlohn steigt, erhöht sich auch die Verdienstgrenze für Minijobs. So bleibt die mögliche Arbeitszeit für Minijobber gleich, auch wenn die Stundenlöhne höher werden.
Was passiert, wenn ich im Jahr 2026 mehr als 603 Euro verdiene?
Wenn dein Verdienst regelmäßig über 603 Euro liegt, aber nicht mehr als 2.000 Euro beträgt, fällst du in den sogenannten Midijob-Bereich. Dort zahlst du nur reduzierte Beiträge zur Sozialversicherung, hast aber trotzdem vollen Schutz.
Gibt es eine Grenze für das ganze Jahr?
Ja, die Jahresgrenze für Minijobs liegt 2026 bei 7.236 Euro. Das ist das Zwölffache der monatlichen Grenze. Wenn dein Verdienst schwankt, zählt der Durchschnitt über das Jahr.
Was muss ich als Arbeitgeber bei der Abrechnung beachten?
Sie müssen prüfen, ob Ihre Mitarbeiter noch im Minijob sind oder in den Midijob wechseln. Die Meldungen an die Minijob-Zentrale oder die Krankenkasse müssen korrekt erfolgen. Auch die Dokumentation ist wichtig.
Kann ich als Minijobber auch mal mehr als 603 Euro verdienen?
Ja, das ist in bestimmten Fällen möglich. Wenn du die Grenze nur in zwei Monaten im Jahr unvorhergesehen überschreitest und dabei nicht mehr als 1.206 Euro in diesen Monaten verdienst, bleibt dein Job ein Minijob. Das kann zum Beispiel bei einer Krankheitsvertretung passieren.
Was sind die Vorteile eines Minijobs?
Der größte Vorteil ist, dass du keine Beiträge für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen musst. Du zahlst nur einen kleinen Beitrag zur Rentenversicherung, von dem du dich aber auch befreien lassen kannst. Dann hast du Brutto fast wie Netto.
Was ändert sich im Jahr 2027?
Für 2027 ist eine weitere Erhöhung geplant. Die Minijob-Grenze wird dann voraussichtlich 633 Euro betragen, und der Mindestlohn steigt auf 14,60 Euro pro Stunde.






