Das EU-Mehrwertsteuersystem weniger komplex gestalten, an die digitale Welt anpassen und Betrug erschweren – das sind die Ziele der Initiative „VAT in the Digital Age (ViDA) der EU-Kommission. Am 8. Dezember veröffentlichte sie den ViDA-Richtlinienentwurf, der weitreichende Auswirkungen auf das E-Commerce haben wird.
Inhaltsverzeichnis
Hier ein erster kurzer Überblick über die wichtigsten geplanten Änderungen.
EU-weites digitales Meldesystem in Echtzeit
Das Digital Reporting auf Grundlage der elektronischen Rechnungsstellung soll eingeführt werden. Ein EU-weites Meldesystems für grenzüberschreitende B2B Transaktionen wird die Zusammenfassende Meldung (ZM) ersetzen. Durch diese Maßnahme sollen die Verwaltungskosten bei den Wirtschaftsbeteiligten um bis zu vier Milliarden Euro pro Jahr gesenkt werden. Außerdem soll sie den Mehrwertsteuerbetrug erschweren, hier wird mit Steuermehreinnahmen von bis zu 11 Milliarden Euro pro Jahr gerechnet. Darüber hinaus soll die EU-weite Annäherung der nationalen Steuersysteme und die Einführung digitaler Meldesysteme auf nationaler Ebene erleichtert werden.
Wesentliche Änderungen zum bisherigen Verfahren (ZM):
- Die Meldung muss zeitnah erfolgen, d.h. spätestens zwei Tage nach Ausstellung der Rechnung oder Lieferung/Leistung (bisher bei Reverse Charge 45 Tage).
- Die E-Invoices müssen zusätzlich Bankkonto, vereinbarte Zahlungen und Datum der Zahlung(en) enthalten; bei Rechnungskorrekturen muss Referenz auf die ursprünglichen Rechnung genommen werden.
- Die Übermittlung kann gemäß EU-Standard erfolgen, die Mitgliedstaaten dürfen auch ein anderes Format wählen, solange sie auch den EU-Standard anbieten.
Die Anpassung der nationalen Meldesysteme an das EU-Meldesystem muss bis 2028 erfolgen.
Einführung einer einzigen EU-weiten Mehrwertsteuerregistrierung
Das Prinzip des One-Stop-Shop (OSS) wird ausgeweitet: Künftig sollen sich Online-Händler nur noch einmal für Mehrwertsteuerzwecke in der gesamten EU registrieren müssen. Ihre Mehrwertsteuerpflichten können sie dann künftig über ein einziges Online-Portal in einer Sprache erfüllen, lokale Registrierungen sind nicht mehr nötig. Möglich ist dies durch die Ausweitung der sog. Lieferkettenfiktion, die dann nicht mehr nur für Transaktionen unter Einbeziehung von Drittländern, sondern für alle Lieferungen über elektronische Marktplätze in der EU gilt. Umlagerungen zwischen Warenlagern im EU-Ausland müssen künftig durch den Marktplatzbetreiber deklariert werden, für die Nutzung von grenzüberschreitenden Fulfillmentstrukturen fallen so künftig keine Registrierungsverpflichtungen mehr an. Auch innergemeinschaftliche Verbringungen von Waren außerhalb von Marktplätzen sollen künftig im erweiterten OSS-Verfahren ohne die Notwendigkeit einer lokalen Registrierung gemeldet werden können.
Durch diese Regelung sollen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen entlastet werden, die EU-Kommission erwartet Einsparungen an Registierungs- und Verwaltungskosten von 8,7 Milliarden Euro innerhalb von 10 Jahren.
Wann treten die Änderungen in Kraft?
Der ViDA-Richtlinienentwurf (VAT in the digital age) muss noch vom Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament verabschiedet werden. Da die Mitgliedstaaten sehr eng in die Erarbeitung des Entwurfs eingebunden waren, werde laut Patrice Pillet, Referatsleiter Mehrwertsteuer der Generaldirektion Steuern und Zollunion (TAXUD) der Europäischen Kommission eine schnelle Einigung erwartet. Voraussichtlich wird die Einführung 2025 bis 2028 schrittweise erfolgen.
Was gibt es bei Bewirtungskosten zu beachten?
Die Aufwendungen müssen nach §4 Abs. 5 Nr. 2 Satz 2 und 3 EStG grundsätzlich belegt werden. Folgende Angaben muss der Beleg enthalten:
- Laut ebenfalls am 8.12. veröffentlichtem Bericht zur Mehrwertsteuerlücke sind den EU-Ländern im Jahr 2020 Mehrwertsteuereinnahmen in Höhe von rund 93 Milliarden Euro entgangen!
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