Gutscheine – steuerfreier Sachbezug oder steuerpflichtige Geldleistung?
Die gute Nachricht vorab: die Freigrenze für steuerfreie Sachbezüge erhöht sich zum
01.01.2022 von 44 auf 50 Euro monatlich.
Allerdings endet am 31.12.2021 auch die Übergangsfrist für die bereits seit 2020 geltenden neuen Regelungen und Verschärfungen für Gutscheine und Geldkarten.
Inhaltsverzeichnis
Eines schon mal vorweg: Amazon-Gutscheine sollten Sie ab nächstem Jahr lieber nicht mehr an Ihre Mitarbeiter verschenken!
- Einsatzmöglichkeit nur in den Geschäftsräumen des Ausstellers oder in einem „begrenzten Netz von Dienstleistern“.
- Ein begrenztes Spektrum von Waren und Dienstleistungen.
- Für „bestimmte soziale oder steuerliche Zwecke“
Aussteller oder begrenztes Netz von Dienstleistern
Hierunter fallen
- Gutscheine, die für Waren und Dienstleistungen aus der eigenen Produktpalette des Ausstellers gelten. Hier gibt es keine Beschränkung aufs Inland.
- Gutscheine für einen begrenzten Kreis von Akzeptanzstellen im Inland.
Das gilt zum Beispiel für
o Städtische oder regionale Einkaufs- und Dienstleistungsverbünde
o Ladenketten mit einheitlichem Marktauftritt. Hier darf der Gutschein in allen Geschäftsstellen im Inland und auch im Internetshop einlösbar sein.
o Gutscheine von Onlinehändlern für die eigene Produktpalette, nicht jedoch, wenn die Gutscheine auch für Produkte von Fremdanbietern (z.B.
Marketplace) gelten.
Begrenztes Spektrum von Waren und Dienstleistungen
Gutscheine, für die dies zutrifft, dürfen auch im Ausland Gültigkeit haben, die Zahl der Akzeptanzstellen ist ebenfalls nicht relevant.
Beispiele sind:
- Mobilität: Gutscheine für den Nah- oder Fernverkehr, für Carsharing oder die
- Nutzung Fahrrädern oder E-Scootern für Kraftstoff oder Ladestrom
- Fitnessleistungen und Beautykarten (Hautpflege, Frisur, Make-Up etc.)
- Streamingdienste für Musik oder Filme
- Zeitungen, Zeitschriften und Bücher, auch als Hörformate oder Downloads
- Waren, die der Erscheinung einer Person dienen (Kleidung, Schuhe, Accessoires)
Bestimmte soziale und steuerliche Zwecke
Darunter versteht man zum Beispiel
- Restaurantschecks, Essensmarken oder Zuschüsse zu Mahlzeiten
- Karten für betriebliche Gesundheitsmaßnahmen und Behandlungskarten für ärztliche
Leistungen oder Reha-Maßnahmen
Gutschein, die grundsätzlich als Geldleistungen gelten
Nicht als Sachleistung anerkannt werden
- Geldsurrogate wie Prepaid-Kreditkarten
- Gutscheine, die nicht ausschließlich zum Kauf von Waren und Dienstleistungen
berechtigen, die also
o bar ausgezahlt werden können
o eine eigene IBAN haben oder für Überweisungen (z.B. Paypal) verwendet
werden können
o für den Erwerb von Devisen verwendet oder als Zahlungsmittel hinterlegt
werden können - Zweckgebundene Geldleistungen und nachträgliche Kostenerstattungen. Diese gelten auch als Barlohn.
Wichtig: Die Freigrenze ist nur dann anwendbar, wenn die Gutscheine oder Geldkarten
zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Bei Gehaltsumwandlungen oder -verzicht ist der Steuervorteil ausgeschlossen!
Vorsicht! Achten Sie genau darauf, die Freigrenze von noch 44 Euro, ab 2022 50 Euro pro
Arbeitnehmer nicht zu überschreiten. Dann wird nämlich der Gesamtbetrag steuerpflichtig!
Wenn Sie sicher gehen möchten, dass Ihre Geschenkidee für die Mitarbeiter auch steuerlich gesehen eine gute ist – wir beraten Sie gerne. Vereinbaren Sie einfach Ihren
Beratungstermin
Die Pandotax Steuerberatung
Fazit:
*Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, zusammengetragen und geschrieben. Sie ersetzen jedoch keine Rechts- oder Steuerberatung. Bitte stellen Sie für eine rechtlich bindende Beratung eine Anfrage. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder mögliche Änderung der Sachlage.