Wer als Privatperson Einkünfte aus der Schweiz erhält, etwa Dividenden oder Lohn, stößt schnell auf das Thema „Quellensteuer Schweiz Rückerstattung“. Viele wissen nicht, dass ein Teil dieser Steuer auf Antrag wieder zurückgeholt werden kann. Der Prozess wirkt auf den ersten Blick kompliziert, ist aber mit einer klaren Schritt-für-Schritt-Anleitung gut zu bewältigen. Gerade für deutsche Anleger oder Grenzgänger lohnt es sich oft, sich mit den Regeln und Abläufen vertraut zu machen, um kein Geld zu verschenken.
Inhaltsverzeichnis
Die wichtigsten Punkte vorab:
Die Schweizer Quellensteuer beträgt in der Regel 35 % auf Dividenden, von denen sich 20 % zurückerstatten lassen.
Für die Rückerstattung ist ein Nachweis der Steueransässigkeit in Deutschland erforderlich – meist durch eine Wohnsitzbescheinigung vom Finanzamt.
Der Antrag erfolgt online über das eF85-Portal der Eidgenössischen Steuerverwaltung, muss aber ausgedruckt und postalisch eingereicht werden.
Die Bearbeitungszeit in der Schweiz ist vergleichsweise kurz, Gebühren können jedoch bei Banken oder Brokern für nötige Dokumente anfallen.
Eine Rückforderung lohnt sich vor allem bei höheren Beträgen – bei kleinen Dividenden können Aufwand und Kosten den Nutzen übersteigen.
Grundlagen der Quellensteuer Schweiz und ihre Bedeutung für deutsche Anleger
Funktionsweise und Abzugsmechanismus der Schweizer Quellensteuer
Die Quellensteuer in der Schweiz ist für viele deutsche Anleger meist dann relevant, wenn Einnahmen auf Schweizer Kapitalerträge wie Dividenden oder Zinsen anfallen. Die Besonderheit: Die Quellensteuer wird direkt an der Quelle erhoben – also bevor das Geld überhaupt ausbezahlt wird. Das trifft nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Privatanleger.
Hier eine Übersicht am Beispiel Dividenden:
Ertragstyp
Quellensteuer-Satz Schweiz
Verrechnung mit deutscher Steuer
Anteil rückerstattbar
Dividenden
35 %
15 %
20 %
Das bedeutet: Von einer Schweizer Dividende werden 35 % direkt von den Schweizer Behörden einbehalten, egal ob Sie in Deutschland wohnen. Über das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) werden davon 15 % auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet. Die übrigen 20 % können Sie grundsätzlich zurückfordern – aber eben nur, wenn Sie den Prozess korrekt anstoßen.
Quellensteuern gibt es übrigens nicht nur in der Schweiz. Auch andere Staaten behalten auf Kapitalerträge Steuern ein – die Sätze und Rückforderungsmöglichkeiten unterscheiden sich aber deutlich. Im Folgenden liegt der Fokus auf der Schweiz und ihrer speziellen Systematik.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Doppelbesteuerungsabkommen
Wesentliche Grundlage für die Erhebung und Rückerstattung der Schweizer Quellensteuer ist das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz. Es sorgt dafür, dass Anleger nicht doppelt auf dasselbe Einkommen besteuert werden. Vereinfacht dargestellt:
Deutschland versteuert grundsätzlich Ihr weltweites Einkommen, inklusive Schweizer Einkünften.
Die Schweiz behält aber an der Quelle Steuern ein – das betrifft Dividenden, Zinsen und in einigen Fällen auch Lohn.
Das Abkommen begrenzt die Höhe der endgültigen Steuer durch Anrechnung und Rückerstattungsregelungen.
Wichtig: Um die Vorteile des DBA nutzen zu können, müssen Sie in Deutschland steuerlich ansässig sein und dies nachweisen können. Ohne diesen Nachweis bleibt die volle Schweizer Steuerlast bestehen.
Relevanz der Quellensteuer für Privatpersonen mit Schweizer Einkünften
Für Privatanleger aus Deutschland, die Schweizer Aktien oder andere Kapitalanlagen besitzen, ist die Quellensteuer nicht nur ein Kostenfaktor, sondern vor allem eine Frage der Liquidität und der Steueroptimierung. Folgende Punkte sind besonders zu beachten:
Ein hoher Anteil (bis zu 20 %) des Bruttoertrags kann bis zur Rückerstattung für längere Zeit blockiert sein.
Die Rückforderung lohnt sich in den meisten Fällen erst ab einer gewissen Dividendenhöhe – andernfalls übersteigen Aufwand und Kosten oft den Nutzen.
Ohne rechtzeitigen Antrag bleibt der rückforderbare Anteil verloren.
Nicht nur Dividenden, auch bestimmte Zinserträge sowie arbeitsbedingte Einkünfte von Grenzgängern unterliegen der Quellensteuer – die Bedingungen und Sätze können aber variieren.
Pandotax unterstützt Sie dabei, unnötige Steuerbelastungen zu vermeiden und das Rückerstattungsverfahren effizient und lückenlos zu gestalten. Ein durchdachter Ablauf und die vollständige Zusammenstellung Ihrer Unterlagen sparen Zeit und bares Geld. Gerade bei Schweizer Quellensteuer ist eine proaktive Betreuung durch eine erfahrene Kanzlei wie Pandotax ein klarer Vorteil.
Voraussetzungen für die Rückerstattung der Quellensteuer Schweiz
Um sich als Privatperson die Schweizer Quellensteuer zurückerstatten zu lassen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Diese Voraussetzungen betreffen sowohl steuerliche Zugehörigkeit als auch die Bereitstellung verschiedener Nachweise. Die Rückerstattung betrifft vor allem Einkünfte aus Dividenden und Zinsen, die in der Schweiz mit einer Verrechnungssteuer von 35 % belegt werden.
Nachweis der Steueransässigkeit in Deutschland
Bevor ein Rückerstattungsantrag gestellt werden kann, muss die Steueransässigkeit in Deutschland eindeutig nachgewiesen werden. Dies erfolgt über eine amtliche Wohnsitzbescheinigung, die vom zuständigen Finanzamt ausgefüllt und abgestempelt werden muss. Dieser Nachweis ist unverzichtbar, damit die eidgenössischen Behörden den Antrag überhaupt bearbeiten. Folgende Punkte sind dabei zu beachten:
Das ausgefüllte Antragsformular (Formular 85) ist dem Wohnsitz-Finanzamt vorzulegen.
Die Bestätigung darf in der Regel nicht älter als ein Jahr sein.
Fehlt diese Bestätigung, ist keine Rückerstattung möglich.
Erforderliche Dokumente und Belege für Privatpersonen
Die Schweizer Steuerverwaltung verlangt eine Reihe von Unterlagen. Ohne diese Nachweise wird der Antrag meist abgelehnt oder verzögert bearbeitet. Als Privatperson sollten Sie folgende Dokumente vorbereiten:
Ausgefülltes Erstattungsformular (eF85 oder F85)
Amtliche Bestätigung des Wohnsitzes durch das Finanzamt
Steuerbescheinigung, die belegt, dass die Einkünfte in Deutschland versteuert wurden
Steuerabrechnungen und Dividendengutschriften der eigenen Bank
Tax-Voucher für jede Auszahlung (wird häufig separat von der Bank ausgestellt)
Tipp: Manche Banken verlangen für die Ausstellung des Tax-Vouchers Gebühren. Prüfen Sie die Konditionen im Vorfeld.
Typische Fallkonstellationen für Rückerstattungsanträge
Rückerstattungen kommen in unterschiedlichen Situationen vor. Nicht immer ist jeder Antrag sinnvoll oder erfolgversprechend. Die Hauptfälle im Bereich der Privatpersonen sind:
Sie sind in Deutschland voll steuerpflichtig und halten Schweizer Aktien im Privatvermögen
Sie haben in einem Jahr Dividenden von Schweizer Unternehmen erhalten, auf die bereits 35 % Quellensteuer abgezogen wurde
Sie sind kein Grenzgänger, sondern beziehen aus reinen Kapitalanlagen Einkünfte aus der Schweiz
Übersicht: Vereinfachte Checkliste zur Rückerstattung
Voraussetzung
Erfüllt?
Wohnsitz in Deutschland nachgewiesen
☐
Alle Belege vorhanden (Tax-Voucher, Abrechnungen, etc.)
☐
Kein anderes Land als Wohnsitz gemeldet
☐
Antrag rechtzeitig gestellt
☐
Für individuelle Fragen und Unterstützung im gesamten Prozess steht Ihnen das Team von Pandotax gerne zur Verfügung.
Der Ablauf des Rückerstattungsverfahrens bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung
Der Rückerstattungsprozess der Schweizer Quellensteuer folgt einem klar vorgegebenen Ablauf. Dabei ist eine sorgfältige Vorbereitung und Einhaltung der einzelnen Schritte entscheidend für eine erfolgreiche Antragstellung. Im Folgenden erhalten Sie eine strukturierte Anleitung, wie Sie als Privatperson die Rückerstattung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung beantragen.
Registrierung und Nutzung des Online-Portals eF85
Für die Beantragung der Rückerstattung wird heute überwiegend das Online-Portal eF85 der Eidgenössischen Steuerverwaltung verwendet. Hier eine Übersicht der wichtigsten Schritte:
Registrierung: Melden Sie sich im Portal eF85 an und legen Sie ein Nutzerkonto an.
Dokumenten-Upload: Laden Sie alle erforderlichen Unterlagen wie Dividendenabrechnungen und Tax-Voucher hoch.
Formularbearbeitung: Füllen Sie das digitale Rückerstattungsformular direkt im Portal aus.
Statusabfrage: Über das Portal können Sie den aktuellen Stand Ihres Antrags nachverfolgen.
Die Online-Einreichung spart Zeit und erleichtert die Nachverfolgung, ersetzt aber nicht alle weiteren Papierdokumente.
Ausfüllen und Einreichen des Rückerstattungsantrags
Die eigentliche Antragstellung umfasst mehrere konkrete Schritte:
Das wichtigste Dokument ist das Rückerstattungsformular, das Sie entweder digital oder ausgedruckt ausfüllen.
Die Steuerbescheinigungen Ihrer Bank (vor allem der Tax-Voucher) und die Dividendenabrechnungen sollten dem Antrag beigefügt sein.
Nach dem Ausfüllen ist das Formular auszudrucken und von Ihrem zuständigen deutschen Finanzamt bezüglich Ihrer Ansässigkeit bestätigen zu lassen.
Schritt
Erforderliche Unterlage
Wer stellt aus?
Antrag ausfüllen
eF85-Formular
Antragsteller:in
Steuerbeleg beifügen
Tax-Voucher, Abrechnungen
Bank/Broker
Ansässigkeit bestätigen
Wohnsitzbescheinigung
Deutsches Finanzamt
Haben Sie alle Unterlagen zusammengestellt und bestätigen lassen, senden Sie den kompletten Antrag postalisch an die Eidgenössische Steuerverwaltung in der Schweiz.
Amtliche Bestätigung der Wohnsitzbescheinigung und postalisches Verfahren
Bevor eine Auszahlung erfolgen kann, prüft die Eidgenössische Steuerverwaltung alle eingereichten Unterlagen sorgfältig. Die amtliche Bestätigung Ihres steuerlichen Wohnsitzes durch das deutsche Finanzamt ist zwingend erforderlich. Die wichtigsten Punkte zum postalischen Verfahren:
Alle Dokumente müssen vollständig und lesbar sein.
Senden Sie den Antrag per Post an die zuständige Steuerbehörde in der Schweiz (Adresse finden Sie auf den Formularen).
Die Bearbeitung kann einige Wochen bis Monate dauern. Der Status bleibt im eF85-Portal sichtbar.
Sollten Unklarheiten auftreten oder Unterlagen fehlen, nimmt die Behörde meist postalisch oder per E-Mail Kontakt auf.
Unterstützung durch Pandotax
Der gesamte Rückerstattungsprozess ist formell und zeitlich anspruchsvoll. Die Steuerkanzlei Pandotax begleitet Mandanten routiniert durch die einzelnen Schritte, prüft Unterlagen im Vorfeld und stellt sicher, dass Fristen eingehalten – und Rückerstattungspotenziale vollständig ausgeschöpft werden.
Wichtige Fristen, Gebühren und Bearbeitungszeiten im Schweizer Rückerstattungsprozess
Wer als Privatperson mit Wohnsitz in Deutschland Schweizer Quellensteuer erstattet bekommen möchte, muss einige Termine und Kosten beachten. Eine gute Vorbereitung sorgt dafür, dass Sie keine Fristen verpassen und nicht unnötig Geld verlieren. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über alles, was Sie dabei wissen sollten.
Einreichungsfrist für den Rückerstattungsantrag nach Schweizer Recht
Die Frist für die Stellung eines Rückerstattungsantrags beträgt in der Schweiz grundsätzlich drei Jahre. Dabei beginnt der Lauf ab Ende des Kalenderjahres, in dem die Dividende oder sonstige steuerbare Leistung fällig geworden ist. Wer also Dividendenbezüge aus 2022 hat, muss den Antrag bis spätestens 31.12.2025 stellen.
Typische Fristberechnung:
Steuerbarer Ertrag am 15.03.2022
Fristbeginn: 31.12.2022
Fristende: 31.12.2025
Wer die Frist verstreichen lässt, kann die zu viel gezahlte Quellensteuer nicht mehr zurückfordern.
Bearbeitungsdauer und Auszahlungserfahrung bei Schweizer Behörden
Die Schweizer Steuerverwaltung arbeitet recht zügig, der Rückerstattungsprozess dauert aber unterschiedlich lang. Die Bearbeitungszeit beginnt mit dem Eingang Ihres vollständigen Antrags inklusive aller Belege.
Bearbeitungsphase
Durchschnittliche Dauer
Eingangsbestätigung
2–3 Wochen
Prüfung & Nachfragen
2–4 Monate
Auszahlung
1–4 Wochen nach Bescheid
Zurzeit dauert es im Durchschnitt etwa 3 bis 5 Monate vom Antrag bis zur Gutschrift auf Ihrem Konto. Verzögerungen treten meist dann auf, wenn Unterlagen fehlen oder Nachfragen der Behörde beantwortet werden müssen.
Hinweise zur Verkürzung der Bearbeitungszeit:
Papierlos über das Online-Portal eF85 einreichen
Alle erforderlichen Belege auf einmal einreichen
Fragen der Behörde zügig beantworten
Entstehende Gebühren bei Banken, Brokern und Dienstleistern
Für Privatpersonen können im Zusammenhang mit der Rückerstattung verschiedene Kosten entstehen, auf die Sie achten sollten:
Banken oder Broker: Einige stellen sogenannte Tax Vouchers oder Dividendennachweise aus, oft kostenfrei, manchmal werden dafür jedoch Gebühren berechnet (zwischen 5 und 20 Euro pro Dokument).
Postversand: Der Antrag muss ausgedruckt, von Ihrem Finanzamt abgestempelt und anschließend per Post in die Schweiz geschickt werden. Die Portokosten sind gering (etwa 3 bis 5 Euro), aber zu beachten.
Dienstleister: Nutzen Sie externe Unterstützung – wie Pandotax – können weitere Kosten für Beratung oder Vollservice entstehen. Diese variieren je nach Aufwand und Komplexität Ihres Falls.
Kostenposition
Richtwert
Tax Voucher/Nachweis
0–20 € pro Vorgang
Post/Versand
3–5 €
Dienstleistung Pandotax
Nach Absprache*
*Pandotax bietet transparente Preisgestaltung – sprechen Sie uns einfach an.
Zusammengefasst: Die Abwicklung der Rückerstattung ist gut planbar, wenn Sie Fristen und Kosten im Blick behalten. Pandotax unterstützt Sie bei jedem Schritt – kontaktieren Sie uns gern für eine Einschätzung Ihres Falls.
Optimierung der Rückerstattung: Praktische Hinweise und Empfehlungen
Die Rückerstattung der Schweizer Quellensteuer kann aufwendig sein. Mit guter Planung und effizienter Vorbereitung lässt sich der Prozess jedoch deutlich vereinfachen. Im Folgenden stellen wir verschiedene Ansätze und Tipps vor, mit denen Sie Ihre Rückforderung optimal gestalten können – von Vergleichen mit anderen Ländern bis zur Fehlervermeidung im Antrag.
Vergleich der Rückerstattung mit anderen Ländern
Ein Blick über die Landesgrenzen zeigt: Jedes Land hat sein eigenes Verfahren. Das Rückerstattungsverfahren in der Schweiz ist zum Beispiel weniger digitalisiert als in einigen EU-Staaten. Ein paar Unterschiede im Überblick:
Land
Digitale Antragstellung möglich
Verfahrensdauer (Durchschnitt)
Typische Gebühren
Schweiz
Teilweise (eF85-Portal)
6-12 Monate
0 – 50 €
Österreich
Ja
8-10 Monate
ab 15 €
Frankreich
Nein
12-18 Monate
ab 30 €
Warum ist das wichtig? Komplizierte und teils papierbasierte Verfahren wie in der Schweiz verlängern den Bearbeitungszeitraum. In Ländern mit volldigitalen Abläufen geht es oft schneller.
Wann lohnt sich eine Rückforderung aus wirtschaftlicher Sicht?
Ob eine Rückerstattung lohnt, hängt von mehreren Faktoren ab:
Höhe der Dividendeneinnahmen: Bei kleinen Beträgen können die Kosten die Erstattung schnell auffressen.
Gebührenstruktur Ihres Brokers und Dienstleister: Manche Anbieter verlangen fixe oder prozentuale Gebühren.
Aufwand für Beschaffung und Zusammenstellung der Unterlagen.
Ein vereinfachtes Rechenbeispiel:
Erstattungsbetrag (€)
Typische Gebühr (15%)
Steuerrückfluss nach Gebühren (€)
300
45
255
50
7,50
42,50
Fazit: Gerade bei geringen Dividenden lohnt sich eine Prüfung, ob der Aufwand und die Gebühren im Verhältnis stehen.
Fehlerquellen vermeiden und Tipps zur effizienten Antragstellung
Viele Rückerstattungsanträge scheitern an kleinen, aber entscheidenden Fehlern. Folgende Hinweise sollten Sie beachten:
Prüfen Sie stets die Aktualität Ihrer Wohnsitzbescheinigung – abgelaufene Dokumente werden abgelehnt.
Reichen Sie vollständige und gut lesbare Nachweise (Dividendengutschriften, Steuerbescheinigungen) ein.
Achten Sie auf korrekte und vollständige Zeiträume auf Ihren Bank- und Steuerunterlagen.
Nutzen Sie das Schweizer eF85-Portal, sofern möglich, um Zeit zu sparen.
Dokumentieren Sie sämtliche Kommunikationsschritte für eine spätere Nachverfolgung.
Lassen Sie sich im Zweifel von erfahrenen Steuerberatern wie Pandotax unterstützen, um unnötige Verzögerungen oder Ablehnungen zu vermeiden.
Bei weiteren Fragen oder konkretem Beratungsbedarf steht Ihnen das Team von Pandotax jederzeit zur Verfügung. Wir begleiten Sie gern von der Vorbereitung der Unterlagen bis zur vollständigen Rückerstattung Ihrer Schweizer Quellensteuer.
Sonderthemen: Grenzgänger, Lohnquellensteuer und Besonderheiten im Verfahren
Wenn Sie als Grenzgänger in der Schweiz arbeiten, gelten für Sie besondere steuerliche Regeln. Zentral ist dabei die pauschale Lohnquellensteuer von 4,5 %, die monatlich direkt vom Schweizer Arbeitgeber einbehalten wird. Sie sichern sich diesen Sonderstatus nur, wenn Sie nach jedem Arbeitstag in die deutsche Wohnsitzgemeinde zurückkehren oder pro Jahr maximal 60 Mal aufgrund der Arbeit in der Schweiz übernachten (sog. 60-Tage-Regel).
Das sind die wichtigsten Vorgaben:
4,5 % Steuerabzug unabhängig vom Einkommen, solange der Grenzgängerstatus bestätigt ist
Grenzgängerstatus erfordert regelmäßige Rückkehr nach Deutschland
Erforderliche Ansässigkeits- und Grenzgängerbescheinigung beim Arbeitgeber vorlegen, damit nicht der normale – deutlich höhere – Schweizer Einkommensteuersatz greift
Auch als Grenzgänger führt kein Weg an der deutschen Steuererklärung vorbei. Ihr gesamtes Schweizer Einkommen muss in Deutschland erklärt werden. Die in der Schweiz gezahlte Quellensteuer wird dann in der deutschen Einkommensteuer angerechnet.
Ablauf der Anrechnung:
Schweizer Bruttogehalt in deutsche Steuererklärung (Anlage N-Aus) eintragen
Bereits gezahlte 4,5 % Quellensteuer in Anlage AUS aufführen
Finanzamt verrechnet die Schweizer Steuer mit der deutschen Steuerschuld
Unterm Strich: Sie zahlen in Deutschland Steuern, die 4,5 % werden jedoch voll gegengerechnet. Doppelbesteuerung wird so vermieden.
Wichtig ist, dass sich die Besteuerung von Lohn für Grenzgänger deutlich von der Besteuerung anderer Schweizer Einkünfte – wie Dividenden oder Zinsen – unterscheidet.
Arbeitslohn (Grenzgänger): Pauschale 4,5 % Quellensteuer, Restbesteuerung in Deutschland
Dividenden/Zinsen: Oft 35 % Schweizer Quellensteuer, nur eingeschränkte Rückerstattung auf max. 15 % dank Doppelbesteuerungsabkommen
Beim Arbeitslohn muss also keine Rückerstattung in der Schweiz beantragt werden – alles läuft über die deutsche Steueranrechnung. Bei Kapitalerträgen hingegen ist meist ein Rückerstattungsantrag bei den Schweizer Behörden notwendig.
Sie sind unsicher, wie Sie als Grenzgänger alles korrekt abwickeln oder benötigen Unterstützung bei Dividenden-Quellensteuer? Die
Pandotax Steuerberatung betreut seit Jahrzehnten Mandanten mit grenzüberschreitenden Einkommen und sorgt dafür, dass Sie rechtssicher, effizient und mit möglichst wenig Aufwand Ihr Ziel erreichen. Rufen Sie uns einfach an oder vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch.
Du arbeitest in einem anderen Land, wohnst aber noch in Deutschland? Bei Fragen rund um Grenzgänger, Lohnsteuern und Besonderheiten helfen wir dir gerne weiter. Schau einfach auf unserer Webseite vorbei und kontaktiere uns – wir sind für dich da!
Fazit: Rückerstattung der Schweizer Quellensteuer – Mit System zum Ziel
Die Rückerstattung der Schweizer Quellensteuer ist für viele Privatanleger zunächst eine Herausforderung, aber mit der richtigen Vorbereitung gut zu bewältigen. Wichtig ist, alle nötigen Unterlagen frühzeitig zu sammeln und die jeweiligen Fristen im Blick zu behalten. Die Schweizer Behörden bieten mittlerweile digitale Lösungen an, die den Prozess deutlich vereinfachen. Wer sich an die Schritt-für-Schritt-Anleitung hält, kann sich einen Teil der gezahlten Steuer unkompliziert zurückholen. Bei Unsicherheiten lohnt sich der Austausch mit der eigenen Bank oder einem Steuerberater. So bleibt am Ende mehr von der Dividende übrig – und der Aufwand zahlt sich aus.
Häufig gestellte Fragen zur Rückerstattung der Schweizer Quellensteuer
Was ist die Schweizer Quellensteuer und warum betrifft sie deutsche Anleger?
Die Schweizer Quellensteuer ist eine Steuer, die direkt auf bestimmte Einkünfte wie Dividenden oder Löhne erhoben wird, wenn diese aus der Schweiz stammen. Für deutsche Anleger bedeutet das, dass ein Teil ihrer Erträge direkt in der Schweiz versteuert wird, bevor sie das Geld erhalten. Das betrifft vor allem Privatpersonen, die zum Beispiel Aktien von Schweizer Unternehmen besitzen oder in der Schweiz arbeiten.
Wie kann ich als Privatperson die Schweizer Quellensteuer zurückfordern?
Um die Schweizer Quellensteuer zurückzufordern, musst du einen Antrag bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung stellen. Dafür gibt es ein Online-Portal, in dem du das Formular eF85 ausfüllen und die nötigen Unterlagen hochladen kannst. Nach dem Ausfüllen musst du das Formular ausdrucken, von deinem deutschen Finanzamt den Wohnsitz bestätigen lassen und dann per Post in die Schweiz schicken.
Welche Unterlagen brauche ich für die Rückerstattung der Schweizer Quellensteuer?
Du benötigst eine Wohnsitzbescheinigung vom deutschen Finanzamt, die Abrechnungen über die erhaltenen Dividenden oder Lohnzahlungen und manchmal einen sogenannten Tax-Voucher von deiner Bank oder deinem Broker. Es ist wichtig, alle Belege vollständig einzureichen, damit dein Antrag schnell bearbeitet werden kann.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Rückerstattungsantrags und gibt es Fristen?
Die Schweizer Behörden bearbeiten Rückerstattungsanträge meist innerhalb weniger Wochen bis zu einigen Monaten. Du musst deinen Antrag spätestens drei Jahre nach dem Ende des Jahres stellen, in dem die Dividende oder der Lohn gezahlt wurde. Es ist ratsam, den Antrag so früh wie möglich einzureichen.
Fallen bei der Rückforderung der Quellensteuer Gebühren an?
Oft verlangen Banken oder Broker eine Gebühr für die Ausstellung bestimmter Bescheinigungen wie dem Tax-Voucher. Auch Dienstleister, die dich beim Antrag unterstützen, nehmen manchmal eine Gebühr. Die Schweizer Steuerbehörde selbst erhebt aber keine Gebühr für die Bearbeitung des Rückerstattungsantrags.
Was muss ich als Grenzgänger bei der Schweizer Lohnquellensteuer beachten?
Als Grenzgänger wird auf deinen Lohn in der Schweiz eine reduzierte Quellensteuer von 4,5 % erhoben. Damit du diesen Vorteil nutzen kannst, brauchst du eine gültige Ansässigkeitsbescheinigung aus Deutschland. Ohne diese Bescheinigung kann der normale, oft höhere Steuersatz angewendet werden. Die bereits gezahlte Quellensteuer kannst du in deiner deutschen Steuererklärung anrechnen lassen.
Autor:
Steuerberater: Dirk Wendl
Dirk Wendl ist schon sein gesamtes Berufsleben im Bereich Steuern tätig. Nach einer Ausbildung als Steuerfachangestellter und einer Fortbildung zum Bilanzbuchhalter absolvierte er nach einer weiteren umfangreichen Ausbildung 2006 die Prüfung als Steuerfachwirt und Steuerberater. Seit 2015 ist er geschäftsführender Gesellschafter der Pandotax Steuerberatungsgesellschaft in Köln. Dirk Wendl hat sich seitdem vor allem als Spezialist für Internationales Steuerrecht, E-Commerce und als Digitalisierungsexperte einen deutschlandweit guten Ruf erarbeitet.
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