Die Finanzämter nutzen neue, digitale Möglichkeiten, um Daten zu erhalten. Das ist nichts, was man einfach ignorieren kann. Wer seine Buchhaltung nicht digital und nachvollziehbar führt, kann schnell Ärger bekommen. Dieser Artikel erklärt, was Sie jetzt wissen müssen, damit Sie für den neuen Datenzugriff der Finanzämter gut gerüstet sind.
Inhaltsverzeichnis
Die wichtigsten Punkte vorab:
- Die digitale Betriebsprüfung ist längst Standard und die Finanzämter können so auf die Daten von Unternehmen zugreifen.
- Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) sind die Basis für die Datenbereitstellung.
- Es gibt drei Arten des Datenzugriffs: unmittelbar, mittelbar und über Datenträgerüberlassung.
- Technische und organisatorische Vorkehrungen sind nötig, um die GoBD-Konformität sicherzustellen.
- Fehler bei der Datenbereitstellung können zu Nachzahlungen und Strafen führen.
Neuer Datenzugriff für Finanzämter: Die Grundlagen verstehen
Die Digitalisierung hat längst auch die Steuerprüfung erreicht. Finanzämter nutzen vermehrt digitale Betriebsprüfungen, um steuerliche Sachverhalte effizient zu kontrollieren. Für Unternehmen bedeutet dies, dass steuerlich relevante Daten nicht nur ordnungsgemäß erfasst, sondern auch in digitaler und auswertbarer Form bereitgehalten werden müssen. Die digitale Betriebsprüfung ist dabei kein neues Phänomen mehr; sie ist seit 2002 etabliert, als die Finanzverwaltung mit entsprechender Software ausgestattet wurde. Heute läuft praktisch jede Betriebsprüfung digital ab.
Die digitale Betriebsprüfung als etablierter Standard
Die digitale Betriebsprüfung ist mittlerweile der Standard. Finanzbehörden, wie beispielsweise das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), setzen auf digitale Prüfverfahren, um die Einhaltung steuerlicher Pflichten zu kontrollieren. Dies betrifft alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe. Die Grundlage hierfür bildet die Abgabenordnung (§ 93 Abs. 1 Satz 3 AO), die die Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen regelt. Auch das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) und das Erbschaftsteuergesetz (§ 33 ErbStG) können im Rahmen von Prüfungen relevant werden, wenn es um die Überprüfung von Finanztransaktionen oder Vermögensübertragungen geht.
Relevanz der GoBD für die Datenbereitstellung
Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) sind hierbei zentral. Sie legen fest, wie steuerlich relevante Daten zu erfassen, zu speichern und für Prüfungszwecke bereitzuhalten sind. Die GoBD verlangen, dass alle steuerlich relevanten Daten während der gesamten Aufbewahrungsfrist unveränderbar, maschinell lesbar und auswertbar sind. Dies gilt sowohl für eigene Aufzeichnungen als auch für eingehende Belege wie Geschäftsbriefe und Rechnungen. Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) bestätigen die Notwendigkeit, alle Unterlagen aufzubewahren, die zum Verständnis einzelner Aufzeichnungen wichtig sind. Im Zweifel sollten daher alle Unterlagen aufbewahrt werden, die Zusammenhänge verdeutlichen können.
Umfang der steuerlich relevanten Daten
Der Umfang der steuerlich wichtigen Daten, die für eine Prüfung relevant sind, hängt von der Branche und der Struktur des Unternehmens ab. Grundsätzlich gehören dazu alle Daten, die für die Besteuerung von Bedeutung sind. Dazu zählen typischerweise:
- Finanzbuchhaltung
- Lohnbuchhaltung
- Kostenrechnung
- Bankkonten und deren Bewegungen
- Anlagenbuchhaltung
- Alle Buchungsbelege
- Daten aus Kassensystemen
Die Finanzbehörde hat das Recht, im Rahmen einer Außenprüfung, auf diese Daten zuzugreifen. Die konkrete Ausgestaltung dieses Zugriffs richtet sich nach der jeweiligen Prüfungsanordnung. Dabei gilt die Annahme der Korrektheit digitaler Buchhaltung, solange keine nachweisbaren Fehler oder groben Unregelmäßigkeiten festgestellt werden. Bei Verstößen drohen jedoch empfindliche Konsequenzen.
Methoden des Datenzugriffs durch Finanzbehörden
Die Finanzbehörden haben verschiedene Wege, um an steuerlich relevante Daten zu gelangen. Diese Methoden sind in den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) geregelt. Es ist wichtig, diese Zugriffsarten zu kennen, um im Prüfungsfall gut vorbereitet zu sein.
Unmittelbarer Datenzugriff: Direkte Einsichtnahme
Bei dieser Methode gewährt der Steuerpflichtige den Prüfern des Finanzamts einen Nur-Lese-Zugriff auf sein EDV-System. Das bedeutet, die Beamten können direkt auf die Daten zugreifen und diese vor Ort einsehen. Sie benötigen dafür keine zusätzliche Software, da sie direkt auf das System im Unternehmen zugreifen. Die Berechtigung muss sich auf alle aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten erstrecken. Falls erforderlich, muss das Finanzamt in das System eingewiesen werden, damit die Prüfer die Daten auch verstehen können.
Mittelbarer Datenzugriff: Bereitstellung durch den Steuerpflichtigen
Hierbei stellen Sie als Steuerpflichtiger die steuerlich relevanten Daten maschinell bereit. Das Finanzamt gibt die Vorgaben, in welchem Format und Umfang die Daten exportiert werden sollen. Sie müssen also die benötigte Hardware und Software zur Verfügung stellen, um diese Daten aus Ihrem System zu extrahieren. Auch hier ist eine Unterstützung durch eine sachkundige Person seitens des Unternehmens ratsam, falls die Prüfer Fragen zum Datenformat oder zur Struktur haben.
Datenträgerüberlassung: Form und Inhalt der Übermittlung
Dies ist die klassische Form, bei der Sie die Daten auf einem Datenträger wie einer CD-ROM oder einem USB-Stick übergeben. Wichtig ist hierbei, dass Sie nicht nur die reinen Daten liefern, sondern auch Informationen zur Dateistruktur, zur Herkunft der Daten und zu verwendeten Zeichensätzen. Diese Strukturinformationen müssen ebenfalls maschinell auswertbar sein. Die Daten müssen so aufbereitet sein, dass sie auf den Systemen des Finanzamts ohne zusätzliche Installationen ausgelesen und verarbeitet werden können. Dies schließt auch den Fall ein, dass Daten aus dem Ausland übermittelt werden müssen, was im Rahmen des internationalen Common Reporting Standard (CRS) und anderer Meldepflichten der Finanzinstitute immer relevanter wird. Der Kontodatenzugriff der Finanzämter wird durch solche Mechanismen erleichtert, und die Datenübermittlung deutscher Steuerbehörden erfolgt im Rahmen von Abkommen mit über 100 Staaten. Die Speicherung und Verarbeitung von Finanzkontendaten unterliegt dabei strengen Regeln.
Die Kosten für die Bereitstellung der Daten im Rahmen einer Außenprüfung trägt grundsätzlich der Steuerpflichtige. Es ist daher ratsam, eine Buchhaltungssoftware zu verwenden, die den Zugriff für das Finanzamt nicht unnötig erschwert. Pandotax Steuerberatung unterstützt Sie dabei, Ihre Systeme GoBD-konform zu gestalten und den Anforderungen der Finanzbehörden gerecht zu werden.
Vorbereitung auf den Datenzugriff: Technische und organisatorische Anforderungen
Damit die Finanzverwaltung im Rahmen einer Prüfung reibungslos auf Daten zugreifen kann, sind technische und organisatorische Vorkehrungen unerlässlich. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoBD) geben hier klare Richtlinien vor, die unbedingt zu beachten sind. Es geht darum, alle Daten so zu verwalten, dass sie jederzeit nachvollziehbar, unveränderbar und maschinell auswertbar sind.
Sicherstellung der GoBD-Konformität von IT-Systemen
Die eingesetzte Buchhaltungs- oder Warenwirtschaftssoftware muss den GoBD entsprechen. Das bedeutet, dass die Systeme so beschaffen sein müssen, dass sie die steuerlich relevanten Daten korrekt, vollständig, zeitnah, geordnet und unveränderbar speichern. Eine regelmäßige Überprüfung der Software-Updates und Einstellungen ist daher ratsam. Achten Sie bei Ihrer Software darauf, dass keine Funktionen vorhanden sind, die eine nachträgliche Veränderung von Daten ohne Kennzeichnung ermöglichen. Auch die Datensicherheit spielt eine große Rolle: Daten dürfen nicht verloren gehen und der Zugriff durch Unbefugte muss ausgeschlossen sein. Dies gilt auch für die Aufbewahrung von E-Mails oder anderen digitalen Dokumenten.
Bedeutung von Schnittstellen und Exportformaten
Für den Datenzugriff durch das Finanzamt sind geeignete Schnittstellen und standardisierte Exportformate von großer Bedeutung. Die Systeme sollten in der Lage sein, Daten in einem maschinell auswertbaren Format bereitzustellen, das von den Prüfprogrammen der Finanzverwaltung gelesen werden kann. Gängige Formate wie CSV oder XML sind hier oft die Basis. Die Finanzverwaltung nutzt häufig spezielle Software, wie IDEA, zur Auswertung. Stellen Sie sicher, dass Ihre Exportfunktionen mit solchen Systemen kompatibel sind. Dies erleichtert die Bereitstellung der Daten erheblich und vermeidet Rückfragen oder Verzögerungen.
Notwendigkeit einer nachvollziehbaren Datenstruktur
Eine klare und nachvollziehbare Datenstruktur ist für die Prüfer unerlässlich. Das bedeutet, dass die Organisation Ihrer digitalen Belege und Aufzeichnungen logisch aufgebaut sein sollte. Wenn Sie beispielsweise Rechnungen, Verträge oder Fahrtenbücher digital archivieren, sollten diese klar benannt und in logischen Ordnern abgelegt sein. Bei der Datenträgerüberlassung müssen Sie dem Finanzamt auch Informationen zur Verfügung stellen, die die Dateistruktur und die Herkunft der Daten erklären. Dies kann beispielsweise eine Dokumentation der verwendeten Zeichensatztabellen oder eine Beschreibung der Datenbankschemata umfassen. Eine solche Transparenz hilft dem Prüfer, die Daten schnell zu verstehen und zu verarbeiten. Dies ist auch im Hinblick auf den automatischen Informationsaustausch relevant, da hier die Datenqualität und -struktur entscheidend für die Weiterverarbeitung ist.
Ersetzendes Scannen und digitale Buchführung im Fokus
Die Digitalisierung schreitet auch in der Buchhaltung unaufhaltsam voran. Ein wichtiger Baustein hierbei ist das sogenannte ersetzende Scannen. Dieses Verfahren erlaubt es unter bestimmten Voraussetzungen, Papierdokumente nach der Digitalisierung zu vernichten. Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) regeln genau, wann und wie dies zulässig ist. Ziel ist es, die Buchführung effizienter und platzsparender zu gestalten, ohne dabei die Nachvollziehbarkeit und Prüfbarkeit für das Finanzamt zu beeinträchtigen.
Voraussetzungen für die Vernichtung von Papierdokumenten
Damit Papierbelege nach dem Scannen vernichtet werden dürfen, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Grundsätzlich gilt: Die digitale Kopie muss mit dem Original bildlich übereinstimmen. Das bedeutet, alle relevanten Informationen müssen klar und deutlich erkennbar sein. Bei der Erfassung von Handels- oder Geschäftsbriefen sowie Buchungsbelegen, die in Papierform empfangen wurden, kann dies mit verschiedenen Geräten erfolgen – vom Smartphone bis zur professionellen Scanstraße. Auch das Scannen im Ausland ist unter Beachtung bestimmter Regeln zulässig, beispielsweise wenn Belege auf einer Dienstreise anfallen und dort direkt erfasst werden.
- Bildliche Übereinstimmung: Die gescannten Daten müssen dem Original inhaltlich und optisch entsprechen.
- Nachvollziehbarkeit: Der gesamte Prozess der Digitalisierung muss nachvollziehbar dokumentiert sein.
- Kein Verlust steuerlich relevanter Informationen: Weder durch den Scanvorgang noch durch eine eventuelle Konvertierung dürfen steuerlich wichtige Daten verloren gehen.
Anforderungen an die bildliche Übereinstimmung
Die bildliche Übereinstimmung ist ein Kernpunkt des ersetzenden Scannens. Das Finanzamt muss sich darauf verlassen können, dass die digitalisierte Version alle Informationen des Originals wiedergibt. Dies betrifft nicht nur den reinen Text, sondern auch visuelle Elemente wie Unterschriften oder Stempel, sofern diese für die steuerliche Beurteilung relevant sind. Bei Verfahren wie OCR (Optical Character Recognition), die eine Volltextsuche ermöglichen, muss zusätzlich der erzeugte Volltext für Prüfzwecke aufbewahrt werden. Die Qualität des Scans spielt hierbei eine große Rolle; unscharfe oder unvollständige Scans können zur Beanstandung führen.
Aufbewahrungspflichten bei OCR-Verfahren
Wenn Sie OCR-Verfahren nutzen, um Ihre Dokumente durchsuchbar zu machen, sind zusätzliche Aufbewahrungspflichten zu beachten. Der durch die Texterkennung generierte Volltext muss ebenfalls revisionssicher archiviert werden. Dies dient dazu, dass das Finanzamt auch im Rahmen einer Prüfung eine maschinelle Auswertung durchführen kann. Die GoBD sehen vor, dass die maschinelle Auswertbarkeit und der Datenzugriff durch die Finanzbehörde nicht eingeschränkt werden dürfen. Die Konvertierung von Dokumenten in unternehmenseigene Formate ist zwar unter bestimmten Bedingungen zulässig, aber nur, wenn dabei keine relevanten Daten verloren gehen und die maschinelle Auswertbarkeit gesichert bleibt. Im Zweifel ist es ratsam, die Originalbelege aufzubewahren, insbesondere wenn Unsicherheiten bezüglich der Konvertierung oder der steuerlichen Relevanz bestehen.
Besonderheiten bei elektronischen Kassensystemen
Elektronische Kassensysteme unterliegen besonderen Regeln, die für die Finanzverwaltung von großer Bedeutung sind. Seit dem 1. Januar 2020 sind diese Systeme verpflichtet, eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu nutzen. Diese TSE besteht aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer digitalen Schnittstelle. Ihre Hauptaufgabe ist es, sicherzustellen, dass jede Eingabe direkt bei der Erfassung protokolliert und nachträglich nicht mehr verändert werden kann. Dies dient der Unveränderbarkeit und Nachvollziehbarkeit der Daten.
Pflicht zur Einzelaufzeichnung von Geschäftsvorfällen
Jeder einzelne Geschäftsvorfall muss in einem elektronischen Kassensystem detailliert und lückenlos aufgezeichnet werden. Das bedeutet, dass nicht nur der Gesamtumsatz eines Tages, sondern jede Transaktion einzeln erfasst werden muss. Dies schließt alle Einnahmen und Ausgaben ein, die über die Kasse abgewickelt werden. Die Aufzeichnungen müssen vollständig, zeitgerecht und geordnet erfolgen, um den steuerlichen Anforderungen zu genügen.
Anforderungen an zertifizierte technische Sicherheitseinrichtungen (TSE)
Die TSE ist ein zentraler Bestandteil moderner Kassensysteme. Sie schützt die Daten vor Manipulation, indem sie jede Transaktion unmittelbar nach der Eingabe sichert. Die Zertifizierung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stellt sicher, dass die technischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen erfüllt sind. Ohne eine gültige TSE können Kassensysteme als nicht ordnungsgemäß angesehen werden, was zu steuerlichen Problemen führen kann.
Protokollierung und Unveränderbarkeit von Kasseneingaben
Die TSE sorgt dafür, dass alle Eingaben in das Kassensystem protokolliert und unveränderbar gespeichert werden. Dies gilt für alle Geschäftsvorfälle, von Barzahlungen bis hin zu Kartenzahlungen. Selbst wenn eine Zahlung zunächst als Bar-Einnahme erfasst und später als Kartenzahlung korrigiert wird, muss dieser Vorgang nachvollziehbar dokumentiert sein. Die Unveränderbarkeit der Daten ist ein Kernprinzip der GoBD und wird durch die TSE gewährleistet. Dies schafft Vertrauen in die Richtigkeit der Buchführungsdaten und erleichtert dem Finanzamt die Prüfung.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Vorschriften
Prüfung der GoBD durch das Finanzamt
Die Finanzämter sind berechtigt und verpflichtet, die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoBD) zu überprüfen. Diese Prüfung kann im Rahmen einer regulären Betriebsprüfung stattfinden. Dabei wird nicht nur die formale Korrektheit der digitalen Buchführung, sondern auch die tatsächliche Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit der Daten und Prozesse bewertet. Die Annahme der Korrektheit der Buchführung durch das Finanzamt gilt nur, solange keine gravierenden Mängel festgestellt werden.
Annahme der Korrektheit digitaler Buchhaltung
Grundsätzlich geht das Finanzamt davon aus, dass die digitale Buchhaltung korrekt geführt wird. Diese Annahme basiert jedoch auf der Voraussetzung, dass alle gesetzlichen Vorgaben, insbesondere die GoBD, eingehalten werden. Wenn die Prüfer des Finanzamts auf Unregelmäßigkeiten stoßen, die auf eine mangelhafte oder nicht GoBD-konforme Führung der Bücher hindeuten, kann diese Annahme schnell widerlegt werden. Dies kann zu einer intensiveren Prüfung und im schlimmsten Fall zu Beanstandungen führen.
Risiken bei nachweisbaren Fehlern und Unregelmäßigkeiten
Sollten bei einer Prüfung nachweisbare Fehler oder grobe Unregelmäßigkeiten in der digitalen Buchführung festgestellt werden, drohen ernsthafte Konsequenzen. Dazu gehören:
- Nachzahlungen: Wenn die fehlerhafte Buchführung zu einer Unterschätzung der steuerlichen Bemessungsgrundlage geführt hat, können Steuernachzahlungen fällig werden.
- Verwerfung der Buchführung: In gravierenden Fällen kann das Finanzamt die gesamte Buchführung verwerfen. Dies führt dazu, dass die Besteuerungsgrundlagen geschätzt werden müssen, was oft zu einer höheren Steuerlast führt.
- Zuschläge und Zinsen: Auf Steuernachzahlungen werden in der Regel Zinsen erhoben. Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstößen können auch Zuschläge anfallen.
- Bußgelder und Strafverfahren: Bei vorsätzlichen Verstößen, insbesondere wenn diese darauf abzielen, Steuern zu hinterziehen, können Bußgelder verhängt oder sogar strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden.
- Reputationsschäden: Eine beanstandete Buchführung kann das Vertrauen von Geschäftspartnern und Banken beeinträchtigen.
Es ist daher unerlässlich, die GoBD-Konformität aller Systeme und Prozesse kontinuierlich sicherzustellen. Pandotax unterstützt Sie dabei, Risiken zu minimieren und Ihre Buchhaltung revisionssicher zu gestalten.
Wichtig: Wenn die Regeln nicht befolgt werden, kann das unangenehme Folgen haben. Das ist ungefähr vergleichbar mit dem Fall, wenn ein Schüler seine Hausaufgaben nicht macht. In dem Fall gibt es Ärger! Genauso ist es mit Steuerregeln. Um sicherzugehen, dass alles richtig abläuft, keine Fehler und Probleme auftauchen, schauen Sie gerne auf unsere Website. Hier gibt es alle wichtigen Infos und Tipps, damit Sie in Bezug auf Buchhaltung und Steuerprüfung auf der sicheren Seite sind.
Fazit: Bereit für die digitale Prüfung?
Die Digitalisierung schreitet voran und mit ihr die Art und Weise, wie Finanzämter Daten prüfen. Es ist also nicht mehr die Frage, ob, sondern wann die digitale Betriebsprüfung auch Ihr Unternehmen betrifft. Die GoBD sind hierbei der Leitfaden, der klare Regeln für die digitale Buchführung und Aufbewahrung vorgibt. Wer diese Regeln beachtet und seine Daten sauber und zugänglich hält, ist gut vorbereitet. Das bedeutet zwar anfangs vielleicht etwas Aufwand, aber langfristig spart es Zeit und Nerven. Denken Sie daran: Eine gute digitale Aufstellung ist kein Luxus mehr, sondern eine Notwendigkeit, um Prüfungen reibungslos zu bestehen und mögliche Probleme zu vermeiden. Bleiben Sie also am Ball und sorgen Sie dafür, dass Ihre Daten immer griffbereit sind.
Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet ‚Datenzugriff für Finanzämter‘ eigentlich?
Datenzugriff bedeutet in diesem Zusammenhang, dass das Finanzamt unter bestimmten Bedingungen direkt auf die digitalen Steuerdaten eines Unternehmens zugreifen darf und dabei prüfen kann, ob alles richtig verbucht wurde. Das ist wichtig, damit alle Steuern korrekt abgeführt werden.
Muss ich meine alten Papierbelege jetzt alle wegwerfen?
Papierbelege verlieren nicht an Relevanz. Unter bestimmten Bedingungen ist es jedoch möglich, Papierbelege zunächst zu scannen, die digitalen Kopien aufzubewahren und die Papierbelege zu entsorgen. Manchmal muss aber das Original behalten werden, besonders wenn es wichtig für die Beweisführung ist. Das Scannen gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen und bei einer guten Qualität als Ersatz für die Aufbewahrung.
Was sind die GoBD und warum sind sie wichtig?
GoBD steht für ‚Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff‘. Das sind Regeln, die sagen, wie die digitalen Steuerdaten aussehen müssen, damit das Finanzamt sie verstehen und prüfen kann.
Wie kann das Finanzamt auf meine Daten zugreifen?
Es gibt verschiedene Wege für das Finanzamt, Daten von Unternehmen zu erhalten: Entweder sie nutzen direkt die Computer im Unternehmen (unmittelbarer Zugriff) oder sie erhalten die Daten auf einem USB-Stick oder einer CD (Datenträgerüberlassung) oder dem Finanzamt wird der Zugriff auf das System des Unternehmens ermöglcht (mittelbarer Zugriff). Wichtig ist dabei stets, dass alle Daten korret vorbereitet sind.
Was passiert, wenn meine Daten nicht richtig sind?
Wenn das Finanzamt Fehler findet, kann das unangenehm werden. Grundsätzlich wird erst einmalwird davon ausgegangen, dass die Buchhaltung stimmt. Wenn jedoch nachweislich falsche oder fehlende Daten gefunden werden, kann das zu Nachzahlungen oder sogar Strafen führen. Deshalb ist es immens wichtig, dass die gesamte Buchhaltung ordentlich und digital durchgeführt wird.
Brauche ich spezielle Technik für meine Kasse?
Wer eine elektronische Kasse hat, benötigt seit 2020 eine spezielle technische Sicherheitseinrichtung (TSE). Das ist quasi ein Schutz, der dafür sorgt, dass keine Kassenbewegung nachträglich verändert werden kann. Das macht die Daten sicherer und für das Finanzamt besser prüfbar.






