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Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts

Personengesellschaften sind bisher steuerlich schlechter gestellt, wenn Gewinne im Unternehmen verbleiben sollen. Dies soll durch die Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts ab 2022 geändert werden. Personengesellschaften können
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Dirk Wendl

Modernisiertes Körperschaftsteuerrecht: neues Optionsmodell für Personengesellschaften

Das modernisierte Körperschaftsteuerrecht bietet Personen- und Partnergesellschaften zukünftig die Möglichkeit, steuerlich wie Kapitalgesellschaften behandelt zu werden. Mit dieser umfassenden Modernisierung beabsichtigt der Gesetzgeber, die internationale Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen zu stärken. Wir bieten Ihnen einen kurzen Überblick zu den wichtigsten Fakten.

Inhaltsverzeichnis

Die wichtigsten Punkte vorab:

Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts – was muss ich beachten?

Sollen Gewinne im Unternehmen bleiben, sind Personengesellschaften im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften steuerlich meist im Nachteil. Das neue Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) gleicht diese Ungleichbehandlung aus und ermöglicht Partner- und Personengesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG) die Nutzung der Option zur Körperschaftssteuer. Auf Antrag sind die Gesellschaften steuerlich wie Kapitalgesellschaften zu behandeln, ein zivilrechtlicher Rechtsformwechsel erfolgt nicht. In folgenden Bereichen werden die Unternehmen weiterhin als Personengesellschaften behandelt:

– Grunderwerbssteuer
– Umsatzsteuer
– Erbschaftssteuer
– Schenkungssteuer
– bewertungsrechtliche Aspekte

Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) oder Einzelunternehmen können diese Möglichkeit nicht nutzen. Für diese Unternehmen ist die Option nur anwendbar, wenn zunächst die Umwandlung in eine berechtigte Gesellschaftsform erfolgt.

Antrag auf Körperschaftsbesteuerung

Das am 25. Juni 2021 vom Bundesrat gebilligte Gesetz soll planmäßig zum 01. Januar 2022 in Kraft treten. Der Antrag ist spätestens einen Monat vor Beginn eines Wirtschaftsjahres in schriftlicher Form zu stellen und elektronisch zu übermitteln. Falls Sie die Option bereits für das Jahr 2022 nutzen möchten, ist die Antragstellung somit spätestens bis zum 30. November 2022 vorzunehmen. Die steuerlichen Folgen betreffen alle Gesellschafter, daher ist für die Beantragung ein einstimmiger Beschluss notwendig. Erhält der Gesellschaftervertrag eine anwendbare Klausel zur Mehrheitsentscheidung, ist eine Dreiviertel-Mehrheit erforderlich.

Besteht die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung, geben Sie in der Anlage G den Gewinn aus Ihrer Influencer-Tätigkeit an. Diesen Gewinn ergibt sich aus den Einnahmen abzüglich Ihrer Ausgaben. In der Regel erfolgt die Berechnung mittels Einnahmenüberschussrechnung (EÜR).

Weitreichende Folgen für Gesellschafter

Bei der Beantragung ist zu beachten, dass die Mitinhaber bei Inanspruchnahme der Option steuerlich als Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft gelten. Entsprechend ergeben sich auf Gesellschafterebene die damit in Zusammenhang stehenden Rechtsfolgen, insbesondere folgende Aspekte sind zu beachten:

 

Tätigkeitsvergütung:

Die Einnahmen eines Gesellschafters für die Tätigkeit im Unternehmen sind nicht wie bisher als Sondervergütung zu werten (Gewinnvorab). Sie sind im Sinne des Einkommenssteuergesetzes (siehe § 19 EStG) als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zu betrachten und unterliegen dem Lohnsteuerabzug. Anzuwenden sind somit die Regelungen in den §§ 38 ff. EStG.

Gewinnausschüttung:

Bei den im Rahmen des Gesellschaftsverhältnisses erzielten Einkünften handelt es sich um offene bzw. verdeckte Gewinnausschüttungen. Diese gelten als Einkünfte im Sinne der Regelungen in § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG und unterliegen dem Kapitalertragsteuerabzug laut § 43 ff. EStG.

Überlassung von Wirtschaftsgütern:

Erzielt ein Gesellschafter Einkünfte aus der Überlassung von Wirtschaftsgütern, können die Voraussetzungen einer Betriebsspaltung gegeben sein. In diesem Fall sind die Einnahmen als Einkünfte laut § 21 oder § 22 EStG zu werten. Allerdings gilt dies lediglich in dem Rahmen, der auch für die steuerliche Behandlung vergleichbarer Leistungen bei echten Kapitalgesellschaften anzuwenden ist.

Zinsen für Darlehen::

Stellt ein Gesellschafter dem Unternehmen finanzielle Mittel als Darlehen zur Verfügung, sind Zinsen nicht länger als Sonderbetriebseinnahmen bzw. Gewinnvorab zu betrachten. Diese Einnahmen gelten zukünftig als Einkünfte im Sinne von § 20 Abs. 1 Nr. 7 bzw. Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG.

Die Pandotax Steuerberatung

unterstützt Sie in der Vorbereitungsphase und leistet kompetente Hilfe bei der Antragsstellung.

Option zur Körperschaftsteuer: Rückkehr oder Wegfall

Mit der Einführung der neuen Regelungen schafft der Gesetzgeber zusätzlich die Möglichkeit zur Rückkehr (siehe § 1a Abs. 4 KStG-E). Der Antrag auf Rückoption ist ebenfalls vor Beginn eines Wirtschaftsjahres zu stellen, eine rückwirkende Beantragung ist ausgeschlossen. Für die optierte Gesellschaft schreibt das modernisierte Körperschaftsteuerrecht keine Mindestverweildauer vor, ein Wechsel ist daher bereits nach einem Jahr möglich. Bei der Rückoption liegt ebenso wie bei der Option ein Formwechsel gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des UmwStG vor. Entfallen die in § 1a Abs. 1 KStG geregelten Voraussetzungen oder ist die Gesellschaft durch das Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters zivilrechtlich beendet, wird die Rückoption automatisch ausgelöst.

Kryptowährung Steuer berechnen:

Wie werden Gewinne aus Geschäften mit Kryptowährungen errechnet?

Der Gewinn aus Verkäufen von Bitcoins oder anderen Kryptowährungen kann auf verschiedene Arten ermittelt werden. Sie können die Methode frei wählen – sollten dies allerdings auch dokumentieren, damit Nachfragen des Finanzamtes gut und schlüssig beantwortet werden können.
Es gibt sowohl die FIFO-Methode („First in – First out“), die davon ausgeht, dass Sie die Bitcoins, die Sie zuerst gekauft haben, auch zuerst verkaufen. Da der Bitcoin-Kurs in den letzten Jahren gestiegen ist, empfiehlt es sich meist, diese Methode anzuwenden. Bei anderen Kryptowährungen ist die Kursentwicklung in der Vergangenheit zu beachten. Möglich wäre auch die Anwendung der LAFI-Methode („Last in – First out“), hier geht man davon aus, dass die zuletzt gekauften Werte zuerst wiederverkauft werden. Außerdem gäbe es noch die Möglichkeit, gewichtete Durchschnittspreise als Grundlage für die Berechnung der Gewinne bzw. Verluste heranzuziehen.

FAQ (häufig gestellte Fragen)

Die Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts soll Anfang 2022 in Kraft treten. Die entsprechenden Anträge sind spätestens bis zum 30. November 2021 zu stellen.

Es ist keine Anpassung oder Änderung der Rechtsform des Unternehmens notwendig, wenn die neue Option im Körperschaftsteuerrecht in Anspruch genommen werden soll.

GBR und Einzelunternehmen können die neue Option im Bereich des Körperschaftsteuerrechts, die 2022 in Kraft treten soll, nicht in Anspruch nehmen. Sie gilt nur für KG, GmbH, OHG und GmbH & Co. KG.

 

Fazit:

Der Gesetzgeber sieht das modernisierte Körperschaftsteuerrecht als wichtigen Faktor für eine bessere Wettbewerbsfähigkeit von Personengesellschaften. Partner- und Personengesellschaften sollten im Vorfeld jedoch genau abwägen, welche Auswirkungen mit dem Optionsmodell verbunden sind. Die Pandotax Steuerberatung unterstützt Sie in der Vorbereitungsphase und leistet kompetente Hilfe bei der Antragsstellung. Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns, wir sind gerne für Sie da.

 

*Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, zusammengetragen und geschrieben. Sie ersetzen jedoch keine Rechts- oder Steuerberatung. Bitte stellen Sie für eine rechtlich bindende Beratung eine Anfrage. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder mögliche Änderung der Sachlage.

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Steuerberater: Dirk Wendl

Dirk Wendl ist schon sein gesamtes Berufsleben im Bereich Steuern tätig. Nach einer Ausbildung als Steuerfachangestellter und einer Fortbildung zum Bilanzbuchhalter absolvierte er nach einer weiteren umfangreichen Ausbildung 2006 die Prüfung als Steuerfachwirt und Steuerberater. Seit 2015 ist er geschäftsführender Gesellschafter der Pandotax Steuerberatungsgesellschaft in Köln. Dirk Wendl hat sich seitdem vor allem als Spezialist für Internationales Steuerrecht, E-Commerce und als Digitalisierungsexperte einen deutschlandweit guten Ruf erarbeitet.

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