Veröffentlicht von:

Tarifvertrag Gastronomie – mehr Gehalt in NRW & Kritik von beiden Seiten

Der Arbeitgeberverband DEHOGA Nordrhein-Westfalen und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) haben sich im Oktober 2018 nach der dritten Verhandlungsrunde auf Gehaltserhöhungen geeinigt. Dieser Anschlusstarifvertrag tritt rückwirkend
Autor:
Picture of Dirk Wendl
Dirk Wendl
Der Arbeitgeberverband DEHOGA Nordrhein-Westfalen und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) haben sich im Oktober 2018 nach der dritten Verhandlungsrunde auf Gehaltserhöhungen geeinigt. Dieser Anschlusstarifvertrag tritt rückwirkend ab 1. August 2018 in Kraft und endet zum 31. Mai 2020. Wir zeigen Ihnen die neuesten Entwicklungen und informieren Sie zu unterschiedlichen Ansichten von NGG und DEHOGA.

Inhaltsverzeichnis

Gehaltserhöhungen in Nordrhein-Westfalen

Nach langen Verhandlungen kam es im Oktober 2018 zu einer tarifvertraglichen Einigung zwischen DEHOGA NRW und NGG. Von dem Ergebnis der Verhandlungen profitieren in Nordrhein-Westfalen insgesamt rund 395.000 Arbeitnehmer im Hotel- und Gaststättengewerbe. Die monatliche Vergütung steigt in zwei Stufen an und erhöht sich ab dem 1. November 2018 um 2,9 Prozent (auf 9,53€) und ab 1. August 2019 um weitere 2,8 Prozent (von 9,53€ auf 9,80€) Auszubildende erhalten rückwirkend ab August ebenfalls mehr Geld und können sich über eine Erhöhung freuen, die im 1. Ausbildungsjahr 50 Euro, im 2. Jahr 80 Euro sowie im 3. Jahr 100 Euro beträgt. Die Laufzeit des Ausbildungstarifvertrages endet zum 31. Juli 2020. Beide Tarifvertragsparteien zeigen sich mit den erzielten Ergebnissen zufrieden und betonen, dass Arbeitgeber und Beschäftigte gleichermaßen von den Regelungen profitieren. Der Entgelttarifvertrag ist allerdings nicht allgemeinverbindlich.

Allgemeinverbindlichkeit des NRW-Tarifvertrages

Nach § 5 TVG (Tarifvertragsgesetz) kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf Antrag mindestens einer der Tarifvertragsparteien für allgemeinverbindlich erklären, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt. Dies bedeutet, dass die Vereinbarungen auch für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gelten, die nicht einer Gewerkschaft oder einem Arbeitgeberverband angehören. Sie können sich als Arbeitgeber im Geltungsbereich des Tarifvertrages somit beispielsweise nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn berufen, wenn im allgemeinverbindlichen Tarifvertrag ein höherer Stundensatz vorgeschrieben wird. In Nordrhein-Westfalen gilt in Gastronomie und Hotellerie ein allgemeinverbindlicher Gehaltstarifvertrag, in dem mit derzeit 9,53 Euro pro Stunde ein Verdienst vorgeschrieben ist, der deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt. Auf Antrag der beiden Tarifvertragsparteien wurde der Manteltarifvertrag des Landes Nordrhein-Westfalen 2016 für allgemeinverbindlich erklärt. Dieser Vertrag regelt allgemeine Vorgaben und enthält keine Klassifizierung der Beschäftigte in explizite Lohn- oder Gehaltsgruppen. Im Zentrum stehen die Arbeitsrechte der Arbeitnehmer, beispielsweise in Bezug auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Kündigung und Urlaubsanspruch.

Kritik von DEHOGA

Der DEHOGA in Nordrhein-Westfalen wehrt sich nach eigenen Angaben seit Jahren vehement gegen Eingriffe in die Tarifautonomie und sieht allgemeinverbindliche Vereinbarungen als positive Lösungen für alle Seiten an. Untermauert wird diese Ansicht durch das Argument, dass der allgemeinverbindliche Tarifvertrag in der Gastronomie den Beschäftigten in NRW einen Stundenlohn ermöglicht, der den gesetzlichen Mindestlohn deutlich übersteigt. Besondere Kritik wird an der Ausweitung von dokumentarischen Pflichten geübt, mit denen sich Gastronomen und Hoteliers seit der Einführung des Mindestlohns konfrontiert sehen. Nach Ansicht des DEHOGA Bundesverbandes führt die Arbeitszeitdokumentation zunehmend zu Problemen hinsichtlich der Höchstarbeitszeit und schlägt vor, dass das Arbeitszeitgesetz angepasst werden soll. Empfohlen wird eine Umstellung von der täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit, damit die Arbeitszeiten im Sinne von Arbeitgebern und Arbeitnehmern flexibler auf die Wochenarbeitstage verteilt werden können.

NGG kritisiert Unterschiede in Ost und West

Die Gewerkschaft NGG mahnt hingegen besorgniserregende Entwicklungen im ostdeutschen Hotel- und Gaststättengewerbe an. Während im Westen Deutschlands etwa 27 Prozent aller Betriebe an einen Tarifvertrag in der Gastronomie gebunden sind, liegt der Anteil in Ostdeutschland lediglich bei knapp 10 Prozent. Diese Tarifflucht sieht die Gewerkschaft als sicheren Weg zu Niedriglöhnen und schlechter Bezahlung an. Seine Kritik richtet NGG auch direkt an DEHOGA und beklagt, dass insbesondere in Ostdeutschland Mitgliedschaften ohne Tarifbindung (OT-Mitgliedschaft) angeboten werden. Nach Ansicht des stellvertretenden NGG-Vorsitzenden Guido Zeitler profitieren die Arbeitgeber hier von den Angeboten des Wirtschaftsverbandes, stellen sich auf der anderen Seite jedoch nicht ihrer sozialpolitischen Verantwortung. Der DEHOGA Bundesverband weist diese Kritik zurück und argumentiert, dass Arbeitgeber nicht generell eine schlechtere Bezahlung gewähren, wenn sie nicht tarifgebunden sind. Die Forderung nach einer Anpassung des Arbeitszeitgesetzes ist nach Ansicht von Zeitler unberechtigt. Nach seiner Ansicht beruhen die Probleme der Arbeitgeber häufig auf einer schlechten oder falschen Planung des Personaleinsatzes.
*Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, zusammengetragen und geschrieben. Sie ersetzen jedoch keine Rechts- oder Steuerberatung. Bitte stellen Sie für eine rechtlich bindende Beratung eine Anfrage. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder mögliche Änderung der Sachlage.

Autor:

Steuerberater: Dirk Wendl

Dirk Wendl ist schon sein gesamtes Berufsleben im Bereich Steuern tätig. Nach einer Ausbildung als Steuerfachangestellter und einer Fortbildung zum Bilanzbuchhalter absolvierte er nach einer weiteren umfangreichen Ausbildung 2006 die Prüfung als Steuerfachwirt und Steuerberater. Seit 2015 ist er geschäftsführender Gesellschafter der Pandotax Steuerberatungsgesellschaft in Köln. Dirk Wendl hat sich seitdem vor allem als Spezialist für Internationales Steuerrecht, E-Commerce und als Digitalisierungsexperte einen deutschlandweit guten Ruf erarbeitet.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
0 Comments
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
Bitte füllen Sie dieses Formular aus, damit wir uns persönlich bei Ihnen melden und Ihr individuelles Anliegen mit Ihnen besprechen können.
So wenig Steuern wie möglich zahlen und entspannt in die Zukunft blicken.
Wir helfen Ihnen, das steuerliche Optimum herauszuholen.
Popup Form