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Herausforderungen für Start-up-Unternehmen im E-Commerce

Welche Herausforderungen auf Start-up-Unternehmen im E-Commerce zukommen und welche Fallstricke es bei Amazon oder eBay in steuerlicher Hinsicht gibt, erfahren Sie hier!
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Dirk Wendl

Bis 2023 sollen 78,3 Millionen Deutsche laut aktuellen Prognosen Onlinekäufer sein, dies entspricht ca. 95% der Bevölkerung. Der Onlinehandel wird daher immer wichtiger, sowohl für alteingesessene als auch für neue Unternehmen. Viele Unternehmen starten inzwischen komplett online, davon manche nebenberuflich als Onlinehändler. Genutzt werden meist bekannte Plattformen wie Amazon oder eBay für die ersten Verkäufe. Aber ganz so einfach und ganz so günstig, wie es aussieht, ist dies nicht.

Welche Herausforderungen auf Start-up-Unternehmen im E-Commerce zukommen und welche Fallstricke es bei Amazon oder eBay in steuerlicher Hinsicht gibt, erfahren Sie hier!

Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Start-up-Unternehmen?

Ein Start-up-Unternehmen, oft auch Startup bzw. Start-up genannt, bezeichnet ein neu gegründetes Unternehmen, das auf einer innovativen Geschäftsidee gründet und damit die Chance hat, schnell zu wachsen. In der Regel bezeichnet man ein Unternehmen in den ersten drei Jahren nach Gründung als Start-up.

Das Wichtigste in Kurzform:

Welches sind die größten Herausforderungen im E-Commerce allgemein?

Waren früher die Herausforderungen für E-Commerce-Unternehmen eher technischer Natur, so bestimmen heute vermehrt Marketingthemen wie Konkurrenzdruck, Online-Marketing und Kundenbindung den Alltag im Onlinehandel. Steuerrechtliche und juristische Fragen wie Rechtssicherheit, Verpackungsgesetz, Internationale Steuergesetzgebung und Paymentmethoden haben daneben immer mehr an Bedeutung gewonnen.

Jedes E-Commerce-Unternehmen steht permanent unter großem Konkurrenzdruck. Die angebotenen Produkte müssen innovativ sein, den Bedarf der Kunden treffen und stets auf dem neuesten Stand sein. Ohne gutes Online-Marketing ist im E-Commerce kein Geschäft zu machen. Neue Kunden müssen angeworben werden und bestehende Kunden müssen über Kundenbindungsprogramme gehalten werden. Dies sind die Kernkompetenzen, die ein Unternehmer im E-Commerce bedienen muss und auf die er sich konzentrieren sollte.
Für die Themen Rechtssicherheit, Verpackungsgesetz, Internationalisierung und Payment können Unternehmen sich Hilfe von erfahrenen Steuerberatern und Rechtsanwälten holen. Hier werden Fachleute benötigt, die sich in Ihrem Gebiet sehr gut auskennen. Da das meiste Geschäft im Onlinehandel, gerade via Amazon, auch internationale Komponenten hat, ist eine Steuerberatungsgesellschaft, die sich im internationalen Steuerrecht auskennt, unabdingbar.

Wir von Pandotax wurden 2020 vom Handelsblatt zur besten Kanzlei für Internationales Steuerrecht gewählt. Nutzen Sie unsere Erfahrung und unsere Kompetenz. Durch unser großes Netzwerk können wir Ihnen darüber hinaus auch rechtlichen Beistand vermitteln. Wir übernehmen gerne Ihre gesamte Buchführung und Ihr Controlling und wir integrieren Ihre Zahlungssysteme in die Finanzbuchhaltung. Wir kennen uns im gesamten Onlinehandel, speziell im Bereich Amazon, sehr gut aus. Natürlich beraten wir Sie auch gerne, falls Sie neue Verkaufskanäle im Ausland erschließen möchten.

Auf welche Besonderheiten müssen Startups im Bereich E-Commerce achten?

Onlinehandel ist gerade für Start-up-Unternehmen optimal, gibt es hier doch noch viel Potenzial. Außerdem kann mit vermeintlich wenig Aufwand auch „von Zuhause aus“ gestartet werden. Allerdings sind gerade im E-Commerce eine Vielzahl von Regelungen zu beachten, ohne steuerliche Beratung geht es gerade im Onlinehandel nicht. Bevorzugt werden sollte ein Steuerberater, der sich gut im Internationalen Steuerrecht auskennt, da viele Geschäfte grenzüberschreitend abgewickelt werden, vor allem bei Amazon.

Zusammenarbeit mit eBay

Jahrelang als digitales Auktionshaus wahrgenommen, hat der überwiegende Teil der bei eBay verkauften Artikel inzwischen einen Fixpreis. Sobald man als Onlinehändler diese Plattform nutzt, müssen auch die steuerlichen Aspekte beachtet werden. So unterliegen zum Beispiel die Versand- und Portokosten der Umsatzsteuer, diese ist ans Finanzamt abzuführen. Der Sitz von eBay ist in Luxemburg, früher wurde damit Umsatzsteuer im Rahmen des sogenannten „Reverse-Charge-Verfahrens“ fällig. Seit 2018 hat eine in Deutschland ansässige GmbH die Vermittlungsleistungen der deutschen eBay-Seite übernommen, damit wird jetzt automatisch Umsatzsteuer auf die Vermittlungsleistungen für alle gewerblichen Nutzer berechnet. Falls ein Unternehmen unter die Kleinunternehmerregelung fällt, ergeben sich hieraus Nachteile, da die Umsatzsteuer gezahlt werden muss, jedoch nicht als Vorsteuer abgezogen werden kann. Prüfen Sie daher unbedingt, ob und in welchem Maße Sie eBay als Verkaufskanal nutzen möchten, bevor Sie sich für die Kleinunternehmerregelung entscheiden. 

Zusammenarbeit mit Amazon

Amazon ist die umsatzstärkste Verkaufsplattform im Internet. Auf einem sogenannten „Marketplace“ erlaubt Amazon Drittverkäufern den Vertrieb von Waren, dafür berechnet Amazon durchschnittlich ca. 15% vom Bruttoverkaufspreis als Provision. Für Start-up-Unternehmer kann sich das trotzdem lohnen, da die Reichweite von Amazon phänomenal ist, täglich besuchen mehrere Millionen Nutzer die Seiten von Amazon. Steuerlich gesehen ergeben sich für gewerbliche Anbieter jedoch gerade bei der Zusammenarbeit mit Amazon etliche Fallstricke, die auf den ersten Blick nicht unbedingt ersichtlich sind. So werden viele Waren von Lagern im Ausland verschickt, sobald man als Anbieter das „Fullfilment by Amazon“ wählt. In diesem Fall wird der Anbieter auch in dem Land umsatzsteuerpflichtig, aus dem oder in das der Versand erfolgt. Mehr Informationen dazu gibt es hier. Weiterhin ist umsatzsteuerrechtlich zu beachten, dass sowohl auf den Verkaufserlös als auch auf die Vermittlungsprovision von Amazon Umsatzsteuer zu zahlen ist. Fallen Verpackungs- und Portokosten an, sind diese ebenfalls umsatzsteuerpflichtig. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass im Falle des Verkaufs via Amazon die Kleinunternehmerregelung ungünstig sein kann. Außerdem ist stets zu beachten, dass ein Unternehmen im Ausland umsatzsteuerpflichtig werden kann, sobald von dort aus Waren von Amazon versendet werden. Ein Steuerberater ist hier unabdingbar, dieser sollte über umfangreiche Erfahrungen im Internationalen Steuerrecht verfügen.
Bei dem Online-Handel bevorzugt werden sollte ein Steuerberater, der sich gut im Internationalen Steuerrecht auskennt, da viele Geschäfte grenzüberschreitend abgewickelt werden, vor allem bei Amazon.

Neue Regelungen für elektronische Marktplatzbetreiber

Was ist ein elektronischer Marktplatz?

Ein virtueller oder auch elektronischer Marktplatz (EMP) ist ein Begriff aus dem Onlinehandel. Es handelt sich um einen Ort bzw. Marktplatz, der nur virtuell im Internet existiert und auf dem online Geschäftstransaktionen stattfinden und Angebot und Nachfrage virtuell aufeinandertreffen. Beispiele sind eBay oder der Marketplace von Amazon.

Neben den bekannten elektronischen Marktplätzen von Amazon oder eBay gibt es noch eine Vielzahl weiterer virtueller Marktplätze. Damit Verkäufe auf diesen Marktplätzen auch steuerlich korrekt erfasst werden, gibt es seit 2019 neue und strengere Regelungen, damit soll vermieden werden, dass dem Fiskus Steuereinnahmen aus Transaktionen auf diesen Plattformen entgehen. Sowohl Plattformbetreiber als auch Nutzer der Plattformen sollten daher dringend einen Umsatzsteuerspezialisten beauftragen, um folgenschwere Fehler und Steuernachforderungen zu vermeiden. Persönliche Daten der Verkäufer werden verpflichtend aufgezeichnet, sobald die Lieferung in Deutschland steuerpflichtig ist, eine steuerliche Registrierung wird ebenfalls verlangt. Die Haftung für nicht ordnungsgemäß entrichtete Umsatzsteuer liegt beim Plattformbetreiber, der seinerseits dafür sorgen sollte, dass alle Verkäufer ihren Steuerpflichten nachkommen.

Welche Herausforderungen werden in steuerlicher Hinsicht an E-Commerce-Unternehmen gestellt?

Wie bereits ausgeführt, sehen sich E-Commerce-Unternehmen mit einer Vielzahl von Herausforderungen konfrontiert. Dabei ist die Beachtung von rechtlichen und steuerrechtlichen Belangen nicht zu vernachlässigen. Gerade in der Gründungsphase eines Unternehmens wird dies oft zu wenig beachtet. Holen Sie sich deshalb unbedingt rechtzeitig Unterstützung von einem Steuerberater für E-Commerce. Dieser wird Sie schon im Vorfeld gut beraten und Ihnen damit den Weg in eine erfolgreiche Zukunft ebnen.

Folgende Themen verdienen in diesem Zusammenhang besondere Beachtung:

Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung erlaubt es Unternehmen, die weniger als 22.000 Euro Umsatz im Jahr erzielen, Rechnungen ohne Umsatzsteuer auszuweisen. Damit muss dann auch keine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt erfolgen. Diese Regelung lohnt sich vor allem für nebenberufliche Gründungen. Welche Vorteile & Nachteile diese Regelung hat, erfahren Sie hier. Lassen Sie sich unbedingt vorab beraten, ob es für Ihr Start-up sinnvoll ist, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen. Falls Sie sich dafür entscheiden, muss ein Hinweis darauf auf Ihren Rechnungen erscheinen, etwa so: „Im ausgewiesenen Betrag ist gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer enthalten“. Da Sie keine Umsatzsteuer berechnen, können Sie natürlich auch keine Vorsteuer bei eigenen Anschaffungen abziehen, dies ist zu bedenken.

Umsatzsteuer

Falls Ihr Start-up-Unternehmen hohe Investitionskosten oder hohe Lieferantenkosten bedingt, kann es sinnvoll sein, sich von Anfang an für die umsatzsteuerliche Regelbesteuerung zu entscheiden, dies ist dann verpflichtend für die nächsten fünf Jahre. In diesem Fall sind an das Finanzamt regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen vorzunehmen und regelmäßig Vorauszahlungen zu leisten. Dies bedingt sowohl einen verwaltungstechnischen Aufwand als auch eine Einschränkung der Liquidität. Allerdings kann auf Antrag eine Erstattung der Umsatzsteuer erfolgen, sobald die in den Investitionskosten enthaltene Vorsteuer höher ist als die Umsatzsteuer aus Verkäufen. Ein Steuerberater kann dies für Sie übernehmen.

Rechnungsstellung

Start-up-Unternehmen sind zunächst so damit beschäftigt, Ihre Angebote und Ihren Vertrieb zu optimieren, dass die ordnungsgemäße Erstellung von Rechnungen oft etwas aus dem Sichtfeld gerät. Dabei ist eine steuerrechtlich korrekte Rechnungserstellung im Grunde genommen recht einfach – wenn man die Grundregeln beachtet.

Eine Rechnung muss folgendes enthalten:

Die Rechnung kann wahlweise per Post oder elektronisch verschickt werden. Damit die Liquidität nicht leidet und möglichst zeitnah zum Verkauf Geldeingänge verzeichnet werden können, sollten Rechnungen zeitnah gestellt und eine zeitnahe Begleitung kontrolliert werden. Ein funktionierendes Mahnwesen hat schon manche Unternehmen vor Liquiditätsengpässen bewahrt!

Jahresabschluss

Jedes Unternehmen, egal ob Start-up oder schon jahrelang erfolgreich am Markt, muss am Ende des Geschäftsjahres sein steuerliches Ergebnis ermitteln. Aufgrund dieses Ergebnisses werden Einkommens-, Körperschafts- und Gewerbesteuern berechnet. Die Ermittlung ist entweder als Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder Jahresabschluss möglich. Eine EÜR ist dabei wesentlich weniger aufwendig, ist aber nicht bei allen Unternehmensformen zulässig, so dürfen Firmen mit der Rechtsform der GmbH, der UG und der AG die EÜR nicht anwenden. Das Gleiche gilt für Unternehmen, die mehr als 600.000 Euro Umsatz und mehr als 60.000 Euro Gewinn im Jahr erreichen. Die EÜR ist daher eher für Freiberufler und für kleinere Unternehmen sinnvoll, muss aber auch von diesen nicht zwingend angewendet werden. Lassen Sie sich unbedingt schon vor Gründung Ihres Unternehmens von einer Steuerkanzlei beraten, vor allem im Hinblick darauf, welche Rechtsform Sie für Ihr Unternehmen wählen sollten, denn diese ist ausschlaggebend für die steuerliche Behandlung Ihres Geschäftes.

Fazit:

Start-up-Unternehmen sind mit der Beachtung der steuerrechtlichen Vorgaben oft überfordert. Holen Sie sich daher unbedingt fachliche Hilfe durch einen Steuerberater. Es gibt eine ständige Flut an neuen Regelungen, die Sie nicht im Blick behalten können, wenn Sie sich gleichzeitig um den Aufbau Ihres Geschäfts kümmern wollen. Überlassen Sie Steuern und Jahresabschlüsse den Fachleuten und konzentrieren Sie sich auf Ihr Geschäft. Wir von der Pandotax Steuerberatungsgesellschaft stehen Gründern und Start-ups schon seit vielen Jahren gerne zur Verfügung und begleiten Sie auf Ihrem Weg zum Erfolg.

*Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, zusammengetragen und geschrieben. Sie ersetzen jedoch keine Rechts- oder Steuerberatung. Bitte stellen Sie für eine rechtlich bindende Beratung eine Anfrage. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder mögliche Änderung der Sachlage.

FAQ

Die mit Abstand wichtigste Plattform weltweit ist Amazon, in Europa ist auch eBay für Onlinehändler wichtig. Darüber hinaus kaufen viele Endkunden noch bei Zalando, Otto oder bol.com.
Sobald „Fullfilment by Amazon“ gewählt wird, werden die Waren auch aus Lagern im Ausland verschickt. Damit wird man als Händler automatisch umsatzsteuerpflichtig in diesen Ländern, sobald bestimmte Schwellenwerte beim Umsatz überschritten werden, daher sind Umsatzsteuer-IDs in allen Ländern notwendig.
Es ist nicht möglich, sich gleichzeitig aufs Kerngeschäft und auf die vielfältigen steuerlichen und rechtlichen Herausforderungen im E-Commerce zu konzentrieren. Unterstützung durch einen Steuerberater, vorzugsweise mit Erfahrung im Internationalen Steuerrecht, ist dringend anzuraten.
Bei der Kleinunternehmerregelung wird keine Umsatzsteuer berechnet, es kann aber im Gegenzug auch keine Vorsteuer abgezogen werden. Dies kann sich negativ auswirken, wenn ein Onlinehändler über Amazon verkauft, wo stets Umsatzsteuer berechnet wird. Diese könnte dann nicht abgezogen werden.

Autor:

Steuerberater: Dirk Wendl

Dirk Wendl ist schon sein gesamtes Berufsleben im Bereich Steuern tätig. Nach einer Ausbildung als Steuerfachangestellter und einer Fortbildung zum Bilanzbuchhalter absolvierte er nach einer weiteren umfangreichen Ausbildung 2006 die Prüfung als Steuerfachwirt und Steuerberater. Seit 2015 ist er geschäftsführender Gesellschafter der Pandotax Steuerberatungsgesellschaft in Köln. Dirk Wendl hat sich seitdem vor allem als Spezialist für Internationales Steuerrecht, E-Commerce und als Digitalisierungsexperte einen deutschlandweit guten Ruf erarbeitet.

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