Wir leiten Sie durch den Dschungel der Coronahilfen!
Sind Sie inzwischen auch überfordert von immer neuen Regelungen & Anträgen für Coronahilfen? Sind Sie unsicher, welche Hilfen Sie beantragen können und welche Hilfen kombiniert werden können? Wissen Sie überhaupt, welche Hilfen für Sie am besten sind?
Bei uns finden Sie nicht nur stets die aktuellen Informationen, sondern auch Rat & Hilfe bei der Beantragung der Coronahilfen.
Inhaltsverzeichnis
Coronahilfe Aktuell
Hier sehen Sie immer auf einen Blick, ob es Neues in Bezug auf die Coronahilfen gibt.
Update: 18.01.2022
Überbrückungshilfe IV kann jetzt beantragt werden. Derzeit können diese Hilfen nur über einen prüfenden Dritten (z.B. einen Steuerberater) beantragt werden. Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30.4.2022.
Antrag auf Überbrückungshilfe III wurde für Erst- und Änderungsanträge bis zum 31.3.2022 verlängert.
Update: 15.10.2021
ACHTUNG: Antrag auf Überbrückungshilfe III nur noch bis 31.12.2021 möglich
Änderungen zur Überbrückungshilfe III
Eigenkapitalzuschuss und weitere Verbesserungen bei der Überbrückungshilfe III für besonders betroffene Unternehmen
Neustarthilfe für Soloselbständige – Jetzt bis zu 7.500 Euro einmaliger Betriebskostenzuschuss möglich.
Erweiterte Regelungen für die Reisebranche – Provisionsausfälle & Margenausfälle für abgesagte Reisen sind förderfähig.
Corona Hilfsprogramme
Als die Corona-Pandemie im März 2020 Deutschland erreichte, musste schnell gehandelt werden. Es kam der erste Lockdown und dann wurde in Rekordzeit ein Hilfsprogramm aufgelegt – die Soforthilfe. Es folgten dann weitere Hilfsprogramme und eine Fülle von weiteren Maßnahmen. Inzwischen ist es mehr als schwer, den Überblick darüber zu behalten. Wer bekommt was? Laufen die Hilfen parallel und können doppelt beantragt werden? Werden Umsatzausfälle bezahlt oder nur die Fixkostenanteile? Wir geben hier einen groben Überblick – damit Sie wissen, welche Hilfen beantragt werden können und wie alles zusammenhängt.
Wie können die Hilfen beantragt werden?
Alle Hilfen können über einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer beantragt werden, bei den meisten Programm ist die Beantragung über Steuerberater sogar Pflicht. Melden Sie sich bei uns unter: corona@wendl-koehler.de und beauftragen Sie uns!
Wir können dann prüfen, ob und für welche Hilfen Sie antragsberechtigt wären und anschließend die entsprechenden Anträge für Sie stellen. Die Kosten für die Antragstellung können Sie später wieder geltend machen.
Nutzen Sie unsere Erfahrung! Wir sind immer auf dem aktuellen Stand und wissen, welche Hilfe für Sie in Frage kommt und wir wissen auch, welche Hilfen Sie kombinieren können – und welche nicht.
Rufen Sie uns jetzt an und wir beantragen mit Ihnen die passende Unterstützung.