Immer mehr kleine und mittlere Unternehmen suchen derzeit und in den nächsten Jahren nach einer Nachfolgeregelung. Dies hat vor allem demografische Gründe. Die bisherigen Inhaber gehen in den Ruhestand oder sind schlicht zu alt, um noch ein Unternehmen zu führen. War es früher üblich, dass die Nachfolger aus den Reihen der Kinder oder Familie kamen, ist dies heute immer seltener der Fall. Für andere engagierte jüngere Menschen bietet die Übernahme einer bestehenden Firma jedoch oft eine gute Alternative dazu, selbst neu zu gründen. Damit die Unternehmensnachfolge ein Erfolg wird, sind jedoch eine Fülle von Aspekten zu beachten und einige Herausforderungen zu meistern. Erfahren Sie hier mehr und nutzen Sie unsere Checklisten, um die Übernahme erfolgreich zu gestalten.

 

Inhaltsverzeichnis

Coronahilfe Aktuell

Hier sehen Sie immer auf einen Blick, ob es Neues in Bezug auf die Coronahilfen gibt.

Update: 18.01.2022

Überbrückungshilfe IV kann jetzt beantragt werden. Derzeit können diese Hilfen nur über einen prüfenden Dritten (z.B. einen Steuerberater) beantragt werden. Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30.4.2022.

Antrag auf Überbrückungshilfe III wurde für Erst- und Änderungsanträge bis zum 31.3.2022 verlängert.

 

Update: 15.10.2021

ACHTUNG: Antrag auf Überbrückungshilfe III nur noch bis 31.12.2021 möglich

Änderungen zur Überbrückungshilfe III

Eigenkapitalzuschuss und weitere Verbesserungen  bei der Überbrückungshilfe III für besonders betroffene Unternehmen

Neustarthilfe für Soloselbständige – Jetzt bis zu 7.500 Euro einmaliger Betriebskostenzuschuss möglich.

Erweiterte Regelungen für die Reisebranche – Provisionsausfälle & Margenausfälle für abgesagte Reisen sind förderfähig.

 

Corona Hilfsprogramme

Als die Corona-Pandemie im März 2020 Deutschland erreichte, musste schnell gehandelt werden. Es kam der erste Lockdown und dann wurde in Rekordzeit ein Hilfsprogramm aufgelegt – die Soforthilfe. Es folgten dann weitere Hilfsprogramme und eine Fülle von weiteren Maßnahmen. Inzwischen ist es mehr als schwer, den Überblick darüber zu behalten. Wer bekommt was? Laufen die Hilfen parallel und können doppelt beantragt werden? Werden Umsatzausfälle bezahlt oder nur die Fixkostenanteile? Wir geben hier einen groben Überblick – damit Sie wissen, welche Hilfen beantragt werden können und wie alles zusammenhängt.

Wie können die Hilfen beantragt werden?

Alle Hilfen können über einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer beantragt werden, bei den meisten Programm ist die Beantragung über Steuerberater sogar Pflicht. Melden Sie sich bei uns unter: corona@wendl-koehler.de und beauftragen Sie uns!

Wir können dann prüfen, ob und für welche Hilfen Sie antragsberechtigt wären und anschließend die entsprechenden Anträge für Sie stellen. Die Kosten für die Antragstellung können Sie später wieder geltend machen.

Nutzen Sie unsere Erfahrung! Wir sind immer auf dem aktuellen Stand und wissen, welche Hilfe für Sie in Frage kommt und wir wissen auch, welche Hilfen Sie kombinieren können – und welche nicht. 

Rufen Sie uns jetzt an und wir beantragen mit Ihnen die passende Unterstützung.

Bitte füllen Sie dieses Formular aus, damit wir uns persönlich bei Ihnen melden und Ihr individuelles Anliegen mit Ihnen besprechen können.
So wenig Steuern wie möglich zahlen und entspannt in die Zukunft blicken.
Wir helfen Ihnen, das steuerliche Optimum herauszuholen.
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