Suchen Sie nach einem Steuerberater für Influencer, der Ihnen dabei hilft, als YouTuber, Instagramer, TikToker oder Blogger so viele Steuern wie möglich einzusparen? Jemand, der Ihnen alle lästigen Steuerverpflichtungen abnimmt? Einen kompetenten Partner, der Sie umfassend berät und bei dem Sie sich stets gut aufgehoben fühlen?
Als Influencer müssen Steuererklärungen wie bei anderen Unternehmern auch abgegeben und Einkommen sowie Einnahmen versteuert werden. Hierbei gibt es viele steuerliche Aspekte und rechtliche Fragen, die im Bereich des Influencer-Marketings berücksichtigt werden müssen. Dazu gehören beispielsweise Themen wie “Schleichwerbung” und “Scheinselbständigkeit”. Doch viele Influencer stehen vor der Herausforderung, dass sie in ihrer Kerntätigkeit zeitlich sehr stark eingebunden sind. Zeit für aufwendige Steuerangelegenheiten haben Sie nicht.
Hier kommen wir ins Spiel! Die Pandotax Steuerberatungsgesellschaft hat sich in den letzten Jahren nicht nur auf den Bereich E-Commerce, sondern auch speziell auf die individuellen Anforderungen von Online Influencern spezialisiert. Wir als kompetenter Berater wissen um die Komplexität der Gesetzgebung und nehmen uns Ihrer Steuerangelegenheiten an. Unsere umfangreiche Erfahrung in diesem Bereich ermöglicht es uns, Sie mit wertvollen Tipps und Tricks zu unterstützen. So können Sie sich auf das konzentrieren, was Sie am besten können: Den Aufbau einer starken Medienpräsenz, die Pflege der Community und das Erstellen von kreativem Content.
Dirk Wendl, Steuerberater für Influencer auf YouTube, Instagram, Facebook, TikTok und Twitch
Unsere Aufgabe ist es festzustellen, ob Sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit erzielen. Denn diese Unterscheidung ist wichtig, um zu bestimmen, ob Sie verpflichtet sind, Gewerbesteuer zu zahlen.
Es ist wichtig, die umsatzsteuerlichen Konsequenzen Ihrer Tätigkeit als Influencer angemessen zu berücksichtigen. Daher besprechen wir mit Ihnen, ob Sie Umsatzsteuer zahlen müssen oder nicht. Insbesondere bei internationalen Geschäftsbeziehungen bieten wir professionelle Unterstützung für diese komplexen Angelegenheiten.
Unsere Beratungsdienstleistungen beinhalten ebenso eine Empfehlung zur Auswahl der passenden Unternehmensform für Sie. Gerne bieten wir Ihnen kompetente Unterstützung bei der Gründung Ihrer Existenz.
Unsere erfahrenen und professionellen Steuerberater stehen Ihnen zur Verfügung, um zu entscheiden, welche Ausgaben als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können. Wir überprüfen auch, ob Sie Ihr Arbeitszimmer steuerlich absetzen können.
Gemeinsam mit Ihnen werden wir die Produkte und Geschenke, die Sie von Ihren Partnern erhalten, korrekt in Ihrer Steuererklärung kategorisieren.
Durch unsere digitale Arbeitsweise sind wir in der Lage, Ihre Angelegenheiten zeitgemäß und ortsunabhängig zu besprechen. Außerdem legen wir großen Wert auf eine persönliche Kommunikation mit Ihnen, um all Ihre Fragen und Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit zu klären.
Als Influencer müssen stets verschiedene steuerliche Aspekte berücksichtigt werden, um nicht vom Finanzamt abgestraft zu werden. Zu den wichtigsten Aspekte zählen:
Als Influencer müssen Sie Einkommensteuer auf Ihre Einkünfte aus Ihrer Tätigkeit als Blogger, TikToker, Instagramer, YouTuber und Co. zahlen. Die Höhe der Einkommensteuer hängt von der Höhe des Einkommens sowie weiteren Faktoren ab.
Wer man regelmäßig Einkünfte aus Social-Media-Plattformen wie Instagram erzielen möchte, muss zuerst ein Gewerbe beim Gewerbeamt seines Wohnsitzes anmelden und anschließend den “Elektronischen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung” im Elster-Portal der Finanzverwaltung ausfüllen. Als Influencer müssen Sie Rechnungen an die werbenden Unternehmen schreiben. Am Ende des Jahres müssen alle Einnahmen dem Finanzamt gemeldet werden, das dann die zu zahlenden Einkommens- und Gewerbesteuern berechnet.
Zusätzlich dazu müssen Influencer eine Umsatzsteuer in Höhe von 19 % auf ihre Leistungen erheben und diese an das Finanzamt abführen. Wenn Sie als Influencer jedoch weniger als 22.000 Euro im Jahr mit Ihrer Tätigkeit auf Instagram und anderen Plattformen verdienen, können Sie als Kleinunternehmer gelten und von dieser Pflicht befreit werden.
Es kann allerdings sinnvoll sein, auf die Befreiung von der Umsatzsteuer zu verzichten. Denn wenn Influencer selbst Umsatzsteuer auf ihre Leistungen erheben, können sie auch die Umsatzsteuer auf ihre Betriebsausgaben, z.B. Arbeitsmittel wie Handy oder Kamera, vom Finanzamt zurückfordern. Um diesen Vorsteuerabzug nutzen zu können, muss jedoch jeden Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung eingereicht und die eingenommene Umsatzsteuer ans Finanzamt abgeführt werden.
Zu Beginn einer Zusammenarbeit mit Unternehmen erhalten Influencer oft Geschenke. Diese müssen jedoch versteuert werden. Denn in den meisten Fällen handelt es sich nicht um echte Geschenke, sondern um Produkte, die die Influencer bewerben sollen. Als Gegenleistung dürfen sie die Artikel oft behalten.
Verlinkungen auf Produkte müssen stets als Werbung gekennzeichnet werden, sobald hierfür eine Zahlung fließt. Ansonsten könnte dieses Verhalten als Schleichwerbung deklariert und abgestraft werden. Influencer können entweder eine Verkaufsprovision durch diese sogenannten “Affiliate Links” erhalten oder von Unternehmen einen festen Betrag als Entlohnung für ihre Werbedienstleistungen.
Als Influencer können Sie auch Betriebsausgaben geltend machen, um Ihre Steuerlast zu reduzieren. Dazu zählen beispielsweise Ausgaben für Arbeitsmittel wie Handy oder Kamera, Reisekosten oder ein Arbeitszimmer. Allerdings sollten Influencer darauf achten, dass die von ihnen angegebenen Beträge nachvollziehbar und angemessen sind, da die Finanzbehörden hier genau prüfen können.
Wenn ein Influencer Geschäftsbeziehungen im Ausland unterhält, können zusätzliche steuerliche Anforderungen und Besonderheiten gelten.
Als Influencer ist es somit wichtig, sich über ihre steuerlichen Verpflichtungen zu informieren – und sich bestenfalls von einem professionellen Steuerberater für Influencer beraten zu lassen. So stellen Sie sicher, dass Sie all Ihren steuerlichen Verpflichtungen nachkommen und keine Steuerverstöße begehen.
Als Steuerberater für Influencer wissen wir, dass es in diesem relativ neuen Berufsfeld eine Vielzahl von unterschiedlichen Einnahmequellen gibt und können diese gemeinsam mit Ihnen optimieren.
Möchten Sie gerne wissen, was unsere Leistung für YouTuber und Influencer für Sie kosten würde? Dann lassen Sie uns jetzt ein kostenloses und unverbindliches Kennenlernen vereinbaren – digital oder persönlich. Wir nehmen uns Zeit für Ihre individuellen Bedürfnisse und Sie erhalten im Anschluss an unser Gespräch einen Kostenvoranschlag.
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