Welche Steuern müssen auf die Einkünfte von Sportlern gezahlt werden? Was für eine Rolle spielen die Steuerarten für Sportler? Wie können Profisportler ihre Familie finanziell absichern und für die Zeit nach ihrer aktiven Karriere vorsorgen?
Egal ob Fußball, Handball, Boxen, Reiten, Golf oder Tennis: Jeder Profisportler, der seiner Leidenschaft nachgeht, ist auch immer ein Unternehmer, der klug mit seinem Geld aus Wettkämpfen, Sponsoring und Förderungen wirtschaften muss. So kommen schnell knifflige Steuerfragen auf, welche eine goße Hürde für Athleten darstellen können.
Mit der Pandotax Steuerberatungsgesellschaft haben Sie den richtigen Teamplayer an Ihrer Seite gefunden! Wir bietet eine umfassende Beratung in allen Fragen rund um Steuern, Recht, Wirtschaft und Finanzen, die mit der unternehmerischen Tätigkeit von aktiven als auch inaktiven Profisportlern, aber auch Trainern und Managern, verbunden sind. Mit uns sind Sie stets gut aufgestellt und gehen auch außerhalb des Sports auf Erfolgskurs!
Seit mehr als 30 Jahren beraten wir Unternehmen, Freiberufler und Sportler aus Köln sowie ganz Deutschland erfolgreich bei der Optimierung aller Steuerangelegenheiten.
Wir arbeiten voll digitalisiert, weshalb wir Sie auch deutschlandweit betreuen können. Da wir uns immer auf dem neuesten Stand im Steuerrecht halten, profitieren Sie von der besten Beratung.
So wie auch jedes Turnier, jedes Spiel und jeder Wettkampf seine Höhen und Tiefen hat, verlaufen auch Sportlerkarrieren häufig nicht linear. Daher ist es für Profisportler besonders wichtig, sich mit den Risiken und Möglichkeiten des Steuerrechts in Vertragsangelegenheiten auszukennen und schon jetzt die richtigen Vorkehrungen für die finanzielle Zukunft nach dem Ende der aktiven Karriere zu treffen.
Im Rahmen unserer Steuerberatung für Sportler kümmern wir uns daher auch um die geeignete Vorsorge von Ihnen und Ihrer Familie nach Beendigung der aktiven Karriere. Unsere kompetente Beratung umfasst Ihre persönliche Vermögensplanung sowie Investments, damit Sie auch in Zukunft auf der Gewinnerseite stehen!
Wenn Sportler Einkünfte unter dem Grundfreibetrag erzielen, müssen sie keine Steuererklärung abgeben. Wenn ihre Einkünfte jedoch diesen Betrag überschreiten, hängt die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung unter anderem von der Art der Einkünfte ab. Bei angestellten Sportlerinnen wird die Einkommensteuer auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit oft bereits durch Lohnsteuerabzüge unterjährig beglichen. Es gibt jedoch Ausnahmen für verheiratete Steuerpflichtige. Wenn Sportler außerhalb von Angestelltenverhältnissen Einkünfte über dem Grundfreibetrag erzielen, müssen sie immer eine Steuererklärung abgeben.
Allgemein differenziert das Einkommensteuerrecht sieben Einkunftsarten: Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit, nichtselbständiger Arbeit, Land- und Forstwirtschaft, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte. Sportler verdienen normalerweise Einkünfte aus Gewerbebetrieb, beispielsweise aus Sponsoren- oder Werbeverträgen, Startprämien, Turnierpreisen, Sachleistungen wie Schuhen, Sportkleidung oder einem Auto sowie Selbstvermarktung über soziale Medien. Wenn Sportler bei einem Sportverein oder -club angestellt sind, verdienen sie möglicherweise auch Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Es ist auch möglich, dass Sportler verschiedene Arten von Einkünften haben, wie z.B. Prämien von einer Nationalmannschaft, die als Entgelt von einer dritten Partei betrachtet werden können. Auch Versicherungsleistungen aus bestimmten Sportinvaliditätsversicherungen können als sonstige Einkünfte der Einkommensteuerpflicht unterliegen. Wenn Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt werden, muss auch die Gewerbesteuer berücksichtigt werden.
Es spielt im Grunde keine Rolle, woher die Einnahmen stammen. Es muss jedoch geprüft werden, ob sie einer der sieben Einkommenskategorien zugeordnet werden können. Wenn dies der Fall ist, macht es für das Steuerrecht in der Regel keinen Unterschied, aus welcher Quelle die Einkünfte kommen.
Zunächst muss geklärt werden, in welchem Land die Einnahmen besteuert werden müssen. Mögliche Fälle sind: Die Steuerpflicht kann nur im Land des Wettkampfes anfallen, nur in Deutschland oder aber im Ausland bei gleichzeitiger Berücksichtigung dieser Einnahmen bei der Ermittlung des Steuersatzes in Deutschland (sog. Progressionsvorbehalt). Es ist auch möglich, dass eine Doppelbesteuerung sowohl im Wettkampfland als auch im Wohnsitzland (Deutschland) stattfindet. Nach dieser Bestimmung folgt die Frage, ob eine entsprechende Steuererklärung erstellt werden muss.
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