Oft beginnt der Handel auf eBay nebenher und privat. Aber irgendwann wird daraus ein richtiges Geschäft. Wer als Händler bei eBay mehr als nur gelegentlich und mehr als nur wenige Waren verkauft, sollte sich rechtzeitig um seine Steuerangelegenheiten kümmern. Denn bei gewerblichem Verkauf sind sowohl Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen also auch der Gewinn zu versteuern. Darüber hinaus ist eine ordnungsgemäße Buchführung vorzuweisen.
Oft beginnt der Handel auf eBay nebenher und privat. Aber irgendwann wird daraus ein richtiges Geschäft. Wer als Händler bei eBay mehr als nur gelegentlich und mehr als nur wenige Waren verkauft, sollte sich rechtzeitig um seine Steuerangelegenheiten kümmern. Denn bei gewerblichem Verkauf sind sowohl Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen also auch der Gewinn zu versteuern. Darüber hinaus ist eine ordnungsgemäße Buchführung vorzuweisen.
Ein gewerblicher Händler, der über eBay (oder andere Portale) seine Waren in Deutschland verkauft, ist zur Ausweisung der entsprechenden Mehrwertsteuer und zur Abführung der Steuern verpflichtet. Wer diesen Pflichten nicht nachkommt, begeht erstens Steuerbetrug und kann zweitens von eBay gesperrt werden.
Da die Marktplatzbetreiber vom Staat bereits seit 2019 dazu verpflichtet wurden, für die ordnungsgemäße Abgabe der Mehrwertsteuer zu haften, haben diese schon früh ihrerseits die Händler verpflichtet, diese Aufgabe zu übernehmen.
EBay fordert sogar seit dem 1.7.2021 von jedem gewerblichen Verkäufer zwingend die Hinterlegung einer USt-ID-Nummer. Dies gilt auch für Kleinunternehmer.
Bei Verkäufen ins EU-Ausland gelten steuerlich zwar andere Regelungen, Mehrwertsteuer ist hier jedoch auch auf jeden Fall abzuführen. Dies geschieht entweder über Teilnahme am OSS-Verfahren oder per Anmeldung einer Umsatzsteuer-ID im Ausland.
Falls Verkäufe in Drittländer außerhalb der EU erfolgen, ist dies Mehrwertsteuerfrei. Allerdings gibt es dazu eine Vielzahl von Nachweispflichten zu erfüllen.
Oft beginnt der Handel auf eBay nebenher und privat. Aber irgendwann wird daraus ein richtiges Geschäft. Wer als Händler bei eBay mehr als nur gelegentlich und mehr als nur wenige Waren verkauft, sollte sich rechtzeitig um seine Steuerangelegenheiten kümmern. Denn bei gewerblichem Verkauf sind sowohl Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen also auch der Gewinn zu versteuern. Darüber hinaus ist eine ordnungsgemäße Buchführung vorzuweisen.
Privatpersonen, die nur gelegentlich Waren auf eBay verkaufen, müssen keine Steuern zahlen. Wer jedoch regelmäßig und gewerbsmäßig verkauft, muss sowohl Umsatzsteuer als auch Steuern auf den Gewinn zahlen. Steuerfahndungen konzentrieren sich immer mehr auf den boomenden Onlinehandel und üben großen Druck auf die Markplatzbetreiber, wie z,B. eBay aus. Diese wiederum sichern sich ihrerseits gegenüber den Händlern ab.
Das Thema sollte keinesfalls auf die leichte Schulter genommen werden. Es drohen Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren.
Wer Online Waren verkauft, sollte auch die dahinter liegende Administration in Bezug auf Warenwirtschaft und Buchhaltung digital abwickeln. Pendelordner mit einer Unzahl von einzelnen Belegen sollten der Vergangenheit angehören. Die Zukunft gehört der digitalen Verarbeitung. Dabei werden alle Belege nur einmal erfasst und stehen anschließend in allen Systemen tagesaktuell zur Verfügung. Dieses digitale Archiv steht sowohl dem Steuerberater als auch dem Mandanten jederzeit zur Verfügung. Die Originalbelege bleiben beim Mandanten.
Als Steuerberatungsgesellschaft haben wir uns schon früht. auf den Onlinehandel spezialisier. Wir kennen uns sehr gut aus im Bereich Umsatzsteuer im E-Commerce und unterstützen unsere Mandanten in allen Belangen. Wir arbeiten dabei komplett digitalisiert und ermöglichen so eine schnelle Belegerfassung und eine jederzeit einsehbare Übersicht über die aktuellen Zahlen.
Als Experten im Internationalen Steuerrecht können wir darüber hinaus Lieferschwellen beobachten und Umsatzsteuer Anmeldungen im Ausland vornehmen.
Bauen Sie Ihr Online Geschäft mit unserer Hilfe aus und sichern Sie so gleichzeitig die korrekte steuerliche Behandlung Ihres Unternehmens.
Lassen Sie uns gerne bei einem unverbindlichen Termin zum Kennenlernen über dieses Thema sprechen.