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Zukunftsfinanzierungsgesetz – Alle wichtigen Infos 

Das Zukunftsfinanzierungsgesetz trat am 1. Januar 2024 in Kraft und soll die Attraktivität des Standorts Deutschland für Investitionen erhöhen. Dazu wurden verschiedene Maßnahmen beschlossen, die
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Dirk Wendl

Zukunftsfinanzierungsgesetz - Alle wichtigen Infos

Das Zukunftsfinanzierungsgesetz trat am 1. Januar 2024 in Kraft mit dem Ziel, Investitionen zu fördern und sowohl den Finanzmarkt als auch den Standort Deutschland international attraktiver zu gestalten. Gemeinsam mit dem fast gleichzeitig konzipierten Wachstumschancengesetz sollen weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung sowie ein umfangreiches Maßnahmenpaket den Zugang zum Kapitalmarkt und zur Börse auch für kleinere und mittlere Unternehmen erleichtern. So soll die Grundlage geschaffen werden für mehr Innovationen und Investitionen. Erfahren Sie hier mehr über Inhalte und Ziele des Zukunftsfinanzierungsgesetzes und darüber, wie Unternehmen und Mitarbeiter konkret profitieren können. 

Inhaltsverzeichnis

Die wichtigsten Punkte vorab:

Was ist das Zukunftsfinanzierungsgesetz - Definition

Das Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen, kurz ZuFinG oder Zukunftsfinanzierungsgesetz, stellt eine Bündelung umfangreicher Maßnahmen aus Gesellschafts-, Kapitalmarkt- und Steuerrecht dar. Ziel ist dabei die Förderung von Investitionen in Deutschland. Vor allem Start-ups, KMU und Wachstumsbranchen sollen so künftig leichter Kapital und geeignete Mitarbeiter mobilisieren können. 

Wann tritt das Zukunftsfinanzierungsgesetz in Kraft?

Der Bundestag hatte am 17. November 2023 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz) beschlossen. Nach der Zustimmung im Bundesrat am 24. November 2023 trat das Gesetz am 1. Januar 2024 in Kraft

Wie ist der aktuelle Stand beim Zukunftsfinanzierungsgesetz?

Das ZuFinG (Zukunftsfinanzierungsgesetz) hat sowohl Bundestag als auch Bundesrat passiert und trat daher am 1. Januar 2024 in Kraft. 

Zukunftsfinanzierungsgesetz Referentenentwurf

Grundlage für den Gesetzentwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes war der Referentenentwurf, der gemeinsam von den Ministerien für Justiz und für Finanzen erstellt wurde. Diesen können Sie hier anschauen.

Welchen Zusammenhang gibt es zwischen dem Zukunftsfinanzierungsgesetz und dem Wachstumschancengesetz?

Beide Gesetze sollen die deutsche Wirtschaft stärken und mehr Innovationen und Investitionen ermöglichen. Beim Wachstumschancengesetz liegen die Schwerpunkte tendenziell eher im Bereich Steuererleichterungen und Bürokratieabbau, beim Zukunftsfinanzierungsgesetz eher darin, das benötigte Kapital für Investitionen zu generieren und den Finanzmarkt zukunftssicher und digital aufzustellen. Beide Gesetze legen den Fokus vor allem auf kleine und mittlere Unternehmen. Umfassende Informationen zum Wachstumschancengesetz finden Sie hier.

Was sind die Ziele des Zukunftsfinanzierungsgesetzes?

Mit dem ZuFinG soll die (wirtschaftliche) Zukunft Deutschlands finanziert werden. Dazu wurden umfangreiche Maßnahmenpakete zusammengestellt, die wir hier kurz vorstellen:

Bessere Bedingungen für Start-ups

Der Start-up-Standort Deutschland soll im internationalen Vergleich besser positioniert werden. Da viele Gründungen auch im Rahmen einer Übertragung von Anteilen an Mitarbeiter erfolgen (siehe Nachfolgeregelungen) wurden die Möglichkeiten der Mitarbeiterkapitalbeteiligung durch attraktive Steuerregelungen verbessert. Die sogenannte Dry-Income-Problematik im deutschen Steuerrecht wurde dahingehend abgemildert. 

Darüber hinaus sollen auch Start-ups von erleichterten Bedingungen für eine Kapitalerhöhung profitieren können. 

Im Zuge des Zukunftsfinanzierungsgesetzes wurden umfangreiche Maßnahmenpakete erstellt.

Bessere Bedingungen für KMU

Um kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mehr Investitionen in wachstumsrelevante Geschäftsfelder zu ermöglichen, wurden Kapitalerhöhungen und auch die Ausgabe von Aktien vereinfacht. Der Zugang zum Kapitalmarkt wird erleichtert. 

Tipp von

Steuerberater: Dirk Wendl

Welche Vorteile bringt das Zukunftsfinanzierungsgesetz für Start-ups und KMU?

„Der Mittelstand ist das wirtschaftliche Rückgrat Deutschlands, beschäftigt mehr als ⅔ der sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigen und erwirtschaftet mehr als die Hälfte der Nettowertschöpfung. Da unsere Mandanten zum Großteil aus dem Mittelstand kommen, freut es uns sehr, dass diese Unternehmen im Fokus des Zukunftsfinanzierungsgesetzes stehen. Besonders die Themen Kryptowährung, Investitionsfinanzierung und nicht zuletzt die Mitarbeiterbeteiligung, die sowohl beim Recruitment als auch im Rahmen der zahlreichen Nachfolgeregelungen immer dringlicher wird, stehen auch bei unseren Mandanten im Fokus. Wir sehen daher gerade für kleine und mittlere Unternehmen durchaus Vorteile im Zukunftsfinanzierungsgesetz und begrüßen als schon lange digital agierende Steuerberatungskanzlei insbesondere das Ziel von mehr Digitalisierung. Sowohl unsere Mandanten als auch wir benötigen weniger Bürokratie und mehr Zeit für die unternehmerische Weiterentwicklung.“

Leichterer Kapitalmarktzugang für Unternehmen

Innovationen benötigen Investitionen und diese benötigen Kapital. Das Zukunftsfinanzierungsgesetz sieht daher einen erleichterten Zugang zu Kapitalmärkten vor. So kann ein Börsengang schon ab 1 Mio. erfolgen, zuvor waren als Mindestmarktkapitalisierung 1,25 Mio. notwendig. Zudem werden weitere regulatorische Anforderungen vereinfacht, was Kosten spart und auch kleineren Unternehmen hilft, einen Börsengang anzugehen. 

Darüber hinaus können nach den neuen Regelungen Mehrstimmrechtsaktien mit einem Stimmrecht 10:1 ausgegeben werden. Dies erleichtert es Gründern und kleineren Unternehmen, trotz Kapitalaufnahme weiterhin entscheidenden Einfluss auszuüben. Der Schutz der Investoren ohne Stimmrecht wurde gleichzeitig gesetzlich gesichert.  

 

Erleichterte Mitarbeiterbeteiligung durch Zukunftsfinanzierungsgesetz

Der Staat möchte die Mitarbeiterkapitalbeteiligung an Unternehmen fördern. Dies hat nicht nur positive Auswirkungen auf die Vermögens- und Einkommensstruktur der Mitarbeiter, sondern unterstützt auch die Akquisition von geeigneten Bewerbern. Die bisherigen steuerlichen Förderungen sollen daher ausgebaut werden, um eine weitgehend steuerfreie Mitarbeiterbeteiligung am Unternehmen zu ermöglichen. 

Der Freibetrag für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 3 Nr. 39 Satz 1 EStG wird auf 2.000 Euro angehoben, damit können viele Beteiligungen als Gegenleistung für Arbeit steuerfrei gestaltet werden. 

 

Digitalisierung Kapitalmarkt 

Die Digitalisierung des Kapitalmarktes wird auch mithilfe des Zukunftsfinanzierungsgesetzes weiter vorangetrieben. Das Gesetz über elektronische Wertpapiere wurde dazu auf elektronische Aktien ausgeweitet. Namensaktien werden zukünftig über ein elektronisches Wertpapierregister, basierend auf der Distributed-Ledger-Technologie, verwaltet.

 

Finanzmarktaufsicht weiter modernisieren

Die Modernisierung der Finanzmarktaufsicht soll, passend zur Digitalisierung des Kapitalmarktes, weiter verfolgt werden. Digitalisierungshemmnisse sollen abgebaut und die Rahmenbedingungen bei der Kommunikation mit der BaFin verbessert werden. 

 

Mehr Sicherheit für Kryptomärkte

Für Kryptomärkte gilt das Gleiche wie für elektronische Aktien, auch hier soll es eine Verwaltung durch ein Kryptoregister geben, analog zum Wertpapierregister. Die Sicherheit soll damit erhöht werden. 

Sie möchten mehr darüber erfahren, welche Chancen sich für Ihr Unternehmen aus dem Zukunftsfinanzierungsgesetz ergeben? Dann melden Sie sich bei uns! Wir von der Pandotax Steuerberatungsgesellschaft unterstützen Sie gerne dabei, alle mit dem Gesetz einhergehenden Vorteile zu nutzen.

Mehr Aktien

In Deutschland besitzen etwa 12,4 Millionen Menschen Aktien, Aktienfonds oder ETF´s. Das sind ca. 17 % der Bevölkerung. In einigen Ländern in Europa liegt dieser Anteil noch niedriger (z.B. in Frankreich mit 13 % bei den befragten 18-64 jährigen), in vielen Ländern ist der Anteil jedoch höher, zum Beispiel in Schweden, wo ca. 30 % der Menschen in Aktien investieren. Durch die Erhöhung des Freibetrags für private Veräußerungsgeschäfte, durch die vermehrte Ausgabe von stimmrechtslosen Aktien sowie durch steuerfreie Mitarbeiterbeteiligungen an Unternehmen könnte eine Investition in Aktien für mehr Menschen attraktiv werden. 

 

Mehr Förderung von Beteiligungs- und Bausparen

Sowohl beim Bausparen als auch beim Beteiligungssparen werden die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage erhöht, diese sollen künftig bei Ledigen bis zu einem Einkommen von 40.000 Euro pro Jahr gewährt werden können, bei Zusammenveranlagten wären es dann bis zu 80.000 Euro.

Wichtig: Für alle genannten Kosten gilt, dass beim Finanzamt nachvollziehbar belegt werden muss, dass die Ausgaben tatsächlich zur Gründung notwendig sind bzw. damit zusammenhängen. 

Fazit:

Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz sollen vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie der Zugang zum Kapitalmarkt gefördert werden. Damit bietet das Gesetz, insbesondere im Zusammenhang mit dem Wachstumsförderungsgesetz, einige Vorteile für Unternehmen, die auch Sie für Ihr Unternehmen nutzen können. Wir von der Pandotax Steuerberatungsgesellschaft stehen Ihnen dabei gerne zur Unterstützung zur Verfügung. Melden Sie sich bei uns und vereinbaren Sie einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.

FAQ - Zukunftsfinanzierungsgesetz

Was ist das Ziel des Zukunftsfinanzierungsgesetzes?

Das Zukunftsfinanzierungsgesetz soll helfen, alle für eine zukunftsfähige deutsche Wirtschaft notwendigen Investitionen zu finanzieren. Dazu wurden diverse Maßnahmen beschlossen, die vor allem den Mittelstand, das Rückgrat der deutschen Wirtschaft, stärken sollen. 

 

Was regelt das Zukunftsfinanzierungsgesetz bezüglich Mitarbeiterbeteiligung?

Wenn Mitarbeiter an Unternehmen beteiligt werden, soll dies für die Mitarbeiter weitgehend steuerfrei möglich sein. Deshalb wurden einige Steuererleichterungen für diese Fälle konzipiert und zudem die Ausgabe von neuen Mehrstimmrechtsaktien eingeführt, die den Unternehmen weiterhin ihren Einfluss sichern. 

 

Wurde der Schwellenwert für die Arbeitnehmersparzulage 2024 erhöht?

Im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes wurde der Schwellenwert, bis zu dem die Arbeitnehmersparzulage gewährt werden kann, auf 40.000 Euro pro Jahr für Ledige erhöht, für Zusammenveranlagte beträgt der Wert nun 80.000 Euro.

*Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, zusammengetragen und geschrieben. Sie ersetzen jedoch keine Rechts- oder Steuerberatung. Bitte stellen Sie für eine rechtlich bindende Beratung eine Anfrage. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder mögliche Änderung der Sachlage.

Autor:

Steuerberater: Dirk Wendl

Dirk Wendl ist schon sein gesamtes Berufsleben im Bereich Steuern tätig. Nach einer Ausbildung als Steuerfachangestellter und einer Fortbildung zum Bilanzbuchhalter absolvierte er nach einer weiteren umfangreichen Ausbildung 2006 die Prüfung als Steuerfachwirt und Steuerberater. Seit 2015 ist er geschäftsführender Gesellschafter der Pandotax Steuerberatungsgesellschaft in Köln. Dirk Wendl hat sich seitdem vor allem als Spezialist für Internationales Steuerrecht, E-Commerce und als Digitalisierungsexperte einen deutschlandweit guten Ruf erarbeitet.

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