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Verlustbescheinigung: Welches Datum Sie nicht verpassen sollten

erluste aus einer Kapitalanlage kann ein Investor mit dem Gewinn aus einer gleichen Kapitalanlage verrechnen. Voraussetzung hierfür ist, dass er bis zum 15. Dezember eines
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Dirk Wendl

Verluste aus einer Kapitalanlage kann ein Investor mit dem Gewinn aus einer gleichen Kapitalanlage verrechnen. Voraussetzung hierfür ist, dass er bis zum 15. Dezember eines Jahres eine sogenannte Verlustbescheinigung beantragt hat. Doch was genau verbirgt sich hinter der Verlustbescheinigung und wo müssen Sie diese beantragen? Warum ist der Termin wichtig und in welchen Fällen müssen Sie keine Bescheinigung für die steuerliche Berücksichtigung Ihrer Verluste beantragen? In diesem Artikel informieren wir Sie umfassend über alles, was Sie zum Antrag auf die Verrechnung von Verlusten und dem Verlustausgleich im Allgemeinen wissen sollten.

Inhaltsverzeichnis

Die wichtigsten Punkte vorab:

Was ist die Verlustbescheinigung?

Erzielt ein Investor aus seiner Kapitalanlage einen Gewinn, fällt nach Abzug des Sparerpauschbetrages eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % an. Erwirtschaftet der Geldanleger z.B. aufgrund einer Kursschwankung einen Verlust, ist dieser nicht steuerpflichtig. Dennoch können Verluste aus Aktien oder einer anderen Kapitalanlage für die Ermittlung der zu zahlenden Einkommensteuer relevant werden. Hierfür ist es notwendig, dass der Steuerpflichtige bei seiner Bank eine Verlustbescheinigung beantragt und diese der Steuererklärung beifügt. 

 

Diese Bescheinigung ermöglicht es den Anlegern, ihre Verluste steuerlich geltend zu machen, indem sie diese mit Gewinnen aus anderen Kapitalerträgen verrechnen können. Ohne eine solche Bescheinigung erfolgt die Verrechnung von Verlusten und Gewinnen automatisch nur innerhalb des Depots bei derselben Bank. Mit der Verlustbescheinigung können Verluste auch bankübergreifend verrechnet werden, was die steuerliche Belastung mindern kann.

Was ist eine Verlustbescheinigung bei Aktien?

Eine Verlustbescheinigung bei Aktien ist eine normal Verlustbescheinigung, wie sie auch bei anderen Kapitalanlagen beantragt werden kann. Es handelt sich demnach um ein Dokument, das von Banken oder Finanzinstituten ausgestellt wird. Es weist die Höhe der Verluste aus, die Anleger im Rahmen ihrer Aktien innerhalb eines bestimmten Steuerjahres realisiert haben.

 

Wichtig ist, dass die Verrechnung der Verluste bei der gleichen Kapitalanlage erfolgt. Der Verlust aus einem Verkauf von Aktien kann die Bank nur mit dem Gewinn aus einem anderen Aktiengeschäft verrechnen. Dasselbe gilt für die Verrechnung von Zinsverlusten oder von Verlusten aus einer Anleihe. Deswegen unterscheidet die Bank den Aktienverrechnungstopf und den allgemeinen Verrechnungstopf.

Wann ist es sinnvoll, sich von der Bank eine Verlustbescheinigung ausstellen zu lassen?

Die Beantragung einer Verlustbescheinigung empfiehlt sich, wenn Sie Ihre Wertpapierdepots bei mehreren Banken unterhalten. Eine Antragstellung ist ebenso sinnvoll, wenn zusammenveranlagte Eheleute ihre Wertpapierdepots von unterschiedlichen Banken führen lassen. Die Bescheinigung der einen Bank weist einen Verlust aus, den die andere Bank mit einem hier erzielten Gewinn verrechnet. Wichtig ist, dass der Verlust und der Gewinn aus der gleichen Kapitalanlage stammen. 

Übrigens:

Realisiert ein Investor mit einer Kapitalanlage bei demselben Kreditinstitut einen Verlust und einen Gewinn, ist eine Beantragung nicht notwendig. Hier führt die depotverwaltende Stelle die Verlustverrechnung automatisch durch. Die steuerliche Berücksichtigung des Verlusts erfolgt mit Abgabe der Einkommensteuererklärung.

Wie kann man die Verlustbescheinigung berechnen?

Die Berechnung einer Verlustbescheinigung erfolgt nicht durch den Anleger selbst, sondern wird von der Bank oder dem Finanzinstitut vorgenommen, bei dem das Depot geführt wird. Die Bank berechnet die Höhe der Verluste, indem sie die realisierten Verluste aus dem Verkauf von Aktien und anderen Kapitalanlagen innerhalb eines Kalenderjahres zusammenfasst. Hierbei werden die Verkaufserlöse den Anschaffungskosten der verkauften Wertpapiere gegenübergestellt. Wenn die Summe der Verkaufserlöse niedriger ist als die Summe der Anschaffungskosten, ergibt sich ein Verlust.

Wie lange ist eine Verlustbescheinigung gültig?

Eine Verlustbescheinigung ist grundsätzlich für das Steuerjahr gültig, in dem die Verluste realisiert wurden. Sie muss in der Steuererklärung für dieses entsprechende Jahr verwendet werden. Die Verluste können jedoch vorgetragen werden, wenn sie im selben Jahr nicht vollständig mit Gewinnen verrechnet werden können. Das bedeutet, nicht genutzte Verluste können in zukünftige Steuerjahre übertragen und mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden. Dieser Verlustvortrag kann so lange genutzt werden, bis der Verlust vollständig aufgebraucht ist. Wichtig ist, dass die Verlustbescheinigung rechtzeitig bei der Bank angefordert und dann korrekt in der Steuererklärung des betreffenden Verlustjahres angegeben wird, um den Verlustvortrag zu aktivieren.

Wie lange ist der Verlusttopf gültig?

Nun stellen Sie sich vielleicht die Frage: Und wie lange ist der Verlusttopf gültig? Der Verlusttopf, auch Verlustverrechnungstopf genannt, ist ein Konzept, das von deutschen Banken und Finanzinstituten zur Verrechnung von Kapitalerträgen und -verlusten verwendet wird. Er ist nicht zeitlich begrenzt und wird von der Bank fortgeführt, solange das Depot besteht. Verluste, die in einem Jahr entstehen und nicht mit Gewinnen desselben Jahres verrechnet werden können, werden im Verlusttopf festgehalten und können in den folgenden Jahren mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden. Dies bedeutet, dass der Verlusttopf so lange gültig bleibt, wie das Konto oder Depot bei der Bank geführt wird. 

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Wie viel Geld verdient man mit Roblox?

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Wichtig:

Bei einem Wechsel der Bank oder der Auflösung des Depots sollten Sie als Anleger darauf achten, eine Verlustbescheinigung zu beantragen, um die Verluste steuerlich geltend machen zu können und sie mit Gewinnen aus Kapitalerträgen bei anderen Instituten verrechnen zu können!

Wie kann man die Verlustbescheinigung beantragen?

Die Verlustbescheinigung stellt keinen separaten Teil der Jahressteuerbescheinigung dar. Die Bank übermittelt das Dokument nicht automatisch an ihre Kunden, weil die Verlustbescheinigung nicht länger als ein Jahr gültig ist. Beabsichtigt ein Kapitalanleger, diese in seiner aktuellen Steuererklärung einzutragen, muss er sie bis spätestens zum 15. Dezember eines Jahres beantragen. Ansonsten trägt das Kreditinstitut den Verlust in das Folgejahr vor. Die steuerliche Auswirkung ergibt sich dann erst mit der Abgabe der nächsten Einkommensteuererklärung.  

 

Die Bescheinigung über die Verrechnung Ihrer Verluste beantragen Sie mit einem formlosen Schreiben. Geben Sie hierbei die Kontonummer oder die Depotnummer an und verweisen Sie auf § 43a Absatz 3 Satz 4 EStG. Außerdem ist es wichtig, dass Sie der Bank mitteilen, für welches Steuerjahr Sie die Verlustbescheinigung benötigen.

Verlustbescheinigung Muster

Im Internet können Sie übrigens auch einige Muster für die Verlustbescheinigung finden und sogar kostenlos als PDF herunterladen. Achten Sie bei den Vorlagen aber bitte immer darauf, dass Sie Ihre Konto- bzw. Depotnummer angeben, auf § 43a Absatz 3 Satz 4 EStG verweisen und sagen, für welches Steuerjahr Ihre Verlustbescheinigung ausgestellt werden soll. Am besten erstellen Sie den Antrag stets mit Hilfe kompetenter Steuerexperten.

Die Pandotax Steuerberatungsgesellschaft ist Ihnen bei dem Antrag für die Verrechnung gerne behilflich. Hierbei haben wir auch den Termin im Blick, bis zu dem die Verlustbescheinigung spätestens beantragt werden muss. So können Sie sichergehen, immer das steuerliche Optimum herauszuholen!

Kann man die Verlustbescheinigung rückwirkend beantragen?

Nein. Die Bescheinigung zur Verrechnung von Verlusten können Sie für steuerliche Zwecke in der Regel nicht rückwirkend beantragen. Sobald der 15. Dezember eines Jahres verstrichen ist, kann die Bank eine Verlustverrechnung im laufenden Jahr nicht mehr durchführen. Dieser Stichtag ist entscheidend, da die Banken nach diesem Zeitpunkt die Jahressteuerbescheinigungen vorbereiten, in denen die Verluste und Gewinne des Kunden für das Steuerjahr aufgeführt werden.

 

Sobald die Banken die Verluste und Gewinne für das Steuerjahr saldiert und die entsprechenden Steuerbescheinigungen erstellt haben, ist es nicht mehr möglich, eine Verlustbescheinigung für dieses Jahr zu beantragen. Daher ist es wichtig, den Antrag rechtzeitig zu stellen, wenn Sie planen, Ihre Verluste steuerlich geltend zu machen oder sie mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen bei unterschiedlichen Instituten verrechnen möchten.

Kann man eine Verlustbescheinigung für mehrere Jahre beantragen?

Nein. Eine Verlustbescheinigung wird in der Regel für ein spezifisches Steuerjahr ausgestellt und bezieht sich auf die realisierten Verluste innerhalb dieses Jahres. Es ist nicht üblich oder direkt möglich, eine einzige Verlustbescheinigung zu beantragen, die mehrere Jahre abdeckt. Für jedes Jahr, in dem Sie Verluste geltend machen möchten, muss separat eine Verlustbescheinigung beantragt werden.

 

Der Grund dafür liegt in der jährlichen Steuererklärung und der Notwendigkeit, Einkünfte und Verluste dem Finanzamt gegenüber für jedes Jahr einzeln nachzuweisen. Verluste, die in einem Jahr entstanden sind und im Verlustverrechnungstopf geführt werden, können in Folgejahren vorgetragen und mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden, sofern sie in der Steuererklärung entsprechend deklariert werden.

 

Falls Sie in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren Verluste erlitten haben, müssen Sie für jedes dieser Jahre, sofern gewünscht, rechtzeitig eine separate Verlustbescheinigung bei Ihrer Bank oder Ihrem Finanzinstitut beantragen. Diese Bescheinigungen dienen dann dazu, die Verluste in den jeweiligen Steuererklärungen geltend zu machen.

Wie sieht der Verlustausgleich in der Praxis aus?

In der Praxis findet zwischen den Kreditinstituten kein Datenaustausch statt. Die erste Bank erfährt also nicht, dass ein Kunde auch bei einer anderen Bank ein Wertpapierdepot unterhält. Folglich können die Verluste der einen Kapitalanlage nicht mit den positiven Einkünften aus Kapitalvermögen bei einer anderen Bank verrechnet werden. Diese Verlustverrechnung ist nur im Rahmen der jährlichen Einkommensteuerveranlagung möglich. Hierzu ist es notwendig, dass der Geldanleger neben seiner Einkommensteuererklärung die Anlage KAP und die Verlustbescheinigung beifügt.

 

Das Finanzamt erstattet dem Kapitalanleger die zu viel entrichtete Abgeltungssteuer zurück. Ist der über die Bescheinigung der Bank festgestellte Verlust höher als der Kapitalertrag bei einem anderen Kreditinstitut, nimmt das Finanzamt eine gesonderte Verlustfeststellung vor. Hierbei wird der verbleibende Verlust in das Folgejahr vorgetragen. Dort kann er dann mit einem Gewinn, der aus derselben Einkunftsart stammt, verrechnet werden. Voraussetzung ist, dass der Kapitalanleger auch für dieses Jahr eine Steuererklärung bei seinem Finanzamt einreicht und die Beantragung der notwendigen Bescheinigung bis zum 15. Dezember nicht versäumt.   

Wann muss dem Finanzamt keine Verlustbescheinigung vorliegen?

Das Steuerrecht sieht insgesamt sieben steuerpflichtige Einkunftsarten vor. Die Beantragung der Verlustbescheinigung bei einer Bank spielt nur eine Rolle, wenn ein Kapitalanleger negative Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt. Ergibt sich bei den anderen Einkunftsarten – z.B. bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung – ein Verlust, führt das Finanzamt die Verrechnung ohne Einbeziehung der Bank aus. 

 

Die Verlustverrechnung erfolgt entweder über den Verlustausgleich nach § 2 Absatz 3 EStG oder über den Verlustabzug nach § 10d EStG. Beim Verlustausgleich saldiert das Finanzamt die Verluste und die Gewinne aus den verschiedenen Einkunftsquellen des Steuerpflichtigen. Kennzeichnend ist, dass der Verlustausgleich innerhalb derselben Einkommensteuerveranlagung vorgenommen wird. Beim Verlustabzug findet entweder ein Verlustrücktrag in das vorherige Kalenderjahr oder ein Verlustvortrag in das nachfolgende Kalenderjahr statt. 

Beispiel

Ein Gewerbetreibender erzielte im Steuerjahr 2022 mit seinem Gewerbebetrieb einen Gewinn von 1.000 Euro. Im Steuerjahr 2023 ergab sich aus seiner Gewinnermittlung ein Verlust in Höhe von -1.500 Euro. In Höhe von 1.000 Euro trägt das Finanzamt den Verlust in Steuerjahr 2022 zurück. Der verbleibende Verlust in Höhe von -500 Euro kann hier nicht abgezogen werden. Er wird deshalb in das Steuerjahr 2024 vorgetragen.

Verlustbescheinigung für die Steuererklärung: Wo soll man sie eintragen?

In Ihrer Steuererklärung tragen Sie die in der Verlustbescheinigung ausgewiesenen Verluste in der Anlage KAP ein, die für Einkünfte aus Kapitalvermögen vorgesehen ist. Dort gibt es spezifische Zeilen, in die Sie Verluste aus Kapitalvermögen eintragen können:



  • Zeile 14 dient zur Eintragung von inländischen Kapitalerträgen (ohne Kapitalertragsteuerabzug), zu denen auch durch die Bank bescheinigte Verluste gehören können.
  • Zeile 45 und 46 sind vorgesehen für den Verlustvortrag aus Vorjahren bzw. den aktuellen Verlust, der ins nächste Jahr vorgetragen werden soll.

Es ist wichtig, die Verlustbescheinigung sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass die Verluste korrekt in der Steuererklärung erfasst werden. Gerne helfen wir Ihnen hierbei und stellen dadurch sicher, dass Sie Ihre steuerliche Belastung möglicherweise reduzieren, indem Verluste mit Kapitalerträgen verrechnet werden.

Zusammenfassend: Welche Vorteile hat die Verlustbescheinigung für die Steuer?

Die Verlustbescheinigung hat für die Steuer und Steuererklärung mehrere Vorteile. Insgesamt hilft die Verlustbescheinigung dabei, die steuerliche Last zu minimieren, indem sie die Möglichkeit bietet, Verluste effektiv zu nutzen und so das steuerpflichtige Einkommen zu reduzieren.

  • Steuerliche Verrechnung von Verlusten: Die Verlustbescheinigung ermöglicht es, Verluste aus Kapitalanlagen, die bei einem Finanzinstitut entstanden sind, mit Gewinnen aus Kapitalerträgen bei anderen Instituten zu verrechnen. Ohne eine Verlustbescheinigung erfolgt die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten nur innerhalb des gleichen Instituts.
  • Optimierung des Verlustvortrags: Nicht verbrauchte Verluste können in das nächste Jahr übertragen werden. Die Verlustbescheinigung dient als Nachweis dieser Verluste für das Finanzamt, sodass Anleger diese in zukünftigen Steuererklärungen geltend machen können, um zukünftige steuerpflichtige Gewinne zu reduzieren.
  • Flexibilität bei der Wahl des Finanzinstituts: Anleger sind nicht darauf beschränkt, Verluste nur bei dem Institut geltend zu machen, bei dem sie entstanden sind. Dies bietet Flexibilität und die Möglichkeit, Verluste dort zu nutzen, wo es am vorteilhaftesten ist.
  • Erleichterung der Steuerplanung: Mit der Verlustbescheinigung haben Anleger eine präzise Dokumentation ihrer Verluste, was die Steuerplanung und -optimierung erleichtert.
  • Vereinfachung der Steuererklärung: Die Dokumentation durch die Verlustbescheinigung erleichtert die korrekte Angabe von Verlusten in der Steuererklärung und hilft, Fehler oder Unstimmigkeiten zu vermeiden, die bei der Eigenberechnung auftreten könnten.

Einkommensteuer

Alle in Deutschland steuerpflichtigen Personen müssen ihr weltweit erzieltes Einkommen versteuern. Dazu gehören auch Einkünfte aus dem Verkauf von digitalen Gütern oder Dienstleistungen auf Plattformen wie Roblox. Der zu versteuernde Betrag wird nach Abzug von Betriebsausgaben und ggf. nach Anwendung von Freibeträgen ermittelt. Der Einkommensteuersatz ist dabei progressiv, beginnend bei 14% bis zu einem Spitzensteuersatz von 42% bzw. 45% für sehr hohe Einkommen.

Gewerbesteuer

Wenn die Aktivität auf Roblox gewerblich ist, also regelmäßig mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird, müssen Sie diese Einkünfte als Gewerbeeinkommen deklarieren. Gewerbeeinkommen ist nicht nur einkommenssteuerpflichtig, sondern kann auch der Gewerbesteuer unterliegen. Die Gewerbesteuer wird auf den Gewerbeertrag nach spezifischen Hinzurechnungen und Kürzungen erhoben. Der Freibetrag für natürliche Personen und Personengesellschaften beträgt 24.500 Euro. Der darüber hinausgehende Gewinn ist gewerbesteuerpflichtig.

Wenn Ihre Tätigkeit als freiberuflich eingestuft werden kann (z.B. künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeiten), wird das Einkommen als Einkünfte aus selbständiger Arbeit behandelt. Freiberufler sind von der Gewerbesteuer befreit.

Wann kommt die Pandotax Steuerberatungsgesellschaft ins Spiel?

Haben Sie aus dem Verkauf eines Aktiendepots einen Verlust erzielt, besteht kein Anlass zur Sorge. Soll dieser im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer berücksichtigt werden, wenden Sie sich gerne an uns. 

 

Ihre Steuerberatung in Köln nimmt Kontakt zu Ihrer Bank auf und beantragt für Sie die Verlustbescheinigung. Selbstverständlich haben wir auch die Berücksichtigung des Verlusts in Ihrer Steuererklärung im Blick. Hierzu fertigen wir die Anlage KAP an. Diese reichen wir zusammen mit Ihrer Einkommensteuererklärung beim Finanzamt ein. 

Für Ihre weiteren Fragen zu diesem oder einem anderen steuerlichen Thema haben wir immer ein offenes Ohr. Mit unserer steuerlichen Expertise tragen wir dazu bei, dass Sie nur so viel Steuern wie nötig zahlen!

Fazit:

Um mit einem Verlust aus dem Verkauf von Aktien oder anderen Wertpapieren Steuern zu sparen, merken Sie sich den 15. Dezember eines Jahres vor. Spätestens zu diesem Termin müssen Sie den Antrag auf eine Verlustbescheinigung gestellt haben. Dies empfiehlt sich, wenn sich Ihre Aktiendepots auf mehrere Banken verteilen. Weil zwischen den einzelnen Kreditinstituten kein Datenaustausch stattfindet, werden Verluste nicht automatisch mit Kapitalerträgen verrechnet. Die Pandotax Steuerberatungsgesellschaft steht Ihnen gerne zur Seite, um Ihre Verlustbescheinigung rechtzeitig zu beantragen und Ihre Verluste korrekt in die Steuererklärung einzutragen. Überdies beraten wir Sie auch zu allen steuerlichen Themen, die für Sie relevant sind. Möchten Sie uns kennenlernen, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail oder rufen Sie uns einfach an.

*Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, zusammengetragen und geschrieben. Sie ersetzen jedoch keine Rechts- oder Steuerberatung. Bitte stellen Sie für eine rechtlich bindende Beratung eine Anfrage. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder mögliche Änderung der Sachlage.

Autor:

Steuerberater: Dirk Wendl

Dirk Wendl ist schon sein gesamtes Berufsleben im Bereich Steuern tätig. Nach einer Ausbildung als Steuerfachangestellter und einer Fortbildung zum Bilanzbuchhalter absolvierte er nach einer weiteren umfangreichen Ausbildung 2006 die Prüfung als Steuerfachwirt und Steuerberater. Seit 2015 ist er geschäftsführender Gesellschafter der Pandotax Steuerberatungsgesellschaft in Köln. Dirk Wendl hat sich seitdem vor allem als Spezialist für Internationales Steuerrecht, E-Commerce und als Digitalisierungsexperte einen deutschlandweit guten Ruf erarbeitet.

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