Das Ehegattensplitting ist eine Form der Einkommensteuer-Veranlagung
für verheiratete Paare und eingetragene Lebenspartnerschaften in
Deutschland. Dabei wird das gemeinsame zu versteuernde Einkommen
halbiert, die Steuer für eine Hälfte berechnet und das Ergebnis
anschließend verdoppelt. So profitieren Ehepaare 2026 von einem
doppelten Grundfreibetrag von 24.696 Euro (12.348 Euro pro Person)
und einer deutlich geringeren Steuerlast – besonders bei großen
Einkommensunterschieden. Die maximale Steuerersparnis kann bis zu
18.000 Euro pro Jahr betragen. Voraussetzung ist die Wahl der
Zusammenveranlagung in der gemeinsamen Steuererklärung.
Inhaltsverzeichnis
Übersicht der wichtigsten Punkte
- Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können eine gemeinsame Steuererklärung abgeben.
- Entscheiden sich beide für diese Zusammenveranlagung, gilt für sie der Splittingtarif, bei welchem das zu versteuernde Einkommen beider Partner zunächst addiert und dann durch zwei geteilt wird, um die Einkommensteuer aus dem durchschnittlichen Einkommen zu berechnen.
- Dieses sogenannte Ehegattensplitting bringt meist einen erheblichen Steuervorteil gegenüber zwei Einzelveranlagungen, insbesondere, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere.
- Auch im Jahr der Trennung kann ein Paar das Ehegattensplitting noch nutzen (Sondersplitting im Scheidungsjahr).
- Verwitwete profitieren in dem Kalenderjahr, das dem Todesjahr des Partners folgt, letztmals vom Splittingtarif (Witwensplitting).
- Kritiker beanstanden an dem Verfahren, dass es zur Ungleichbehandlung der verschiedenen Steuerzahler sowie wirtschaftlicher Ineffizienz führe und veraltete Rollenbilder begünstige, weshalb sie eine Abschaffung vom Ehegattensplitting fordern.
Was ist das Ehegattensplitting einfach erklärt?
Als Steuerzahler stehen Ihnen insgesamt vier Varianten zur Verfügung, zwischen denen Sie – je nachdem, ob Sie dessen Voraussetzungen erfüllen – bei Ihrer Steuererklärung wählen können:
- Einzelveranlagung mit Grundtarif
- Zusammenveranlagung mit Ehegattensplitting
- Sondersplitting im Scheidungsjahr
- Einzelveranlagung mit Verwitwetensplitting
Doch was bedeutet nun das vielmals diskutierte Ehegattensplitting?
Das Ehegattensplitting ist eine steuerliche Regelung in Deutschland, die für verheiratete Paare und eingetragene Lebenspartnerschaften gilt. Bei diesem Verfahren wird das gesamte zu versteuernde Einkommen der beiden Partner addiert und dann durch zwei geteilt. Die Einkommensteuer wird dann entsprechend dem so ermittelten durchschnittlichen Einkommen berechnet. Das Resultat wird anschließend verdoppelt, um die Gesamtsteuerlast des Paares zu ermitteln.
Durch diesen Mechanismus können Paare, bei denen ein Partner deutlich mehr verdient als der andere, oft Steuern sparen, da der progressive Steuertarif auf ein niedrigeres durchschnittliches Einkommen angewendet wird. Es ist allerdings auch umstritten, da Kritiker argumentieren, es begünstige traditionelle Eheformen und bestimmte Einkommensverteilungen.
Was ist Ehegattensplitting?
Ehegattensplitting, auch bekannt als "Splittingverfahren", ist eine steuerliche Regelung, bei der das gemeinsame Einkommen eines verheirateten Paares für Zwecke der Einkommensteuer in zwei Hälften geteilt wird. Es berücksichtigt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Ehepartner und kann zu einer niedrigeren Steuerbelastung führen, insbesondere wenn es einen erheblichen Unterschied in den Einkommen gibt.
Wie funktioniert das Ehegattensplitting?
Das Splittingverfahren bei Eheleuten läuft wie folgt ab:
1. Zusammenveranlagung
Verheiratete Paare können wählen, ob sie zusammen oder getrennt veranlagt werden möchten. Beim Ehegattensplitting wählen sie die Zusammenveranlagung.

2. Berechnung des Gesamteinkommens
Das Einkommen beider Ehepartner wird zusammengerechnet. Dies umfasst alle Einkommen aus den sieben verschiedenen Einkunftsarten, wie Arbeitseinkommen, Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, Kapitaleinkommen usw.
3. Anwendung des Splittingverfahrens
Das gesamte Einkommen wird dann durch zwei geteilt, um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln. Die Einkommensteuer wird anschließend für das halbierte Einkommen nach dem geltenden Steuertarif berechnet, den Sie auch der Splittingtabelle entnehmen können. Online finden sich zudem verschiedene Rechner für das Ehegattensplitting, wobei der Online‑Rechner des Bundesfinanzministeriums eine besonders verlässliche Anlaufstelle darstellt. Da die genauen steuerlichen Auswirkungen von vielen Faktoren abhängen können – einschließlich des konkreten Einkommensniveaus sowie spezifischer Steuerregeln und Abzugsmöglichkeiten – empfiehlt es sich, einen erfahrenen Steuerberater mit der Berechnung zu beauftragen.
4. Verdopplung der Steuer
Die so berechnete Steuer wird dann verdoppelt, um die Gesamtsteuerlast des Paares zu ermitteln.
Gerne helfen Ihnen unsere Experten von Pandotax dabei, Ihre Steuerlast als Ehepaar zu berechnen und zu schauen, ob das Ehegattensplitting für Sie von Vorteil ist. Lassen Sie sich von uns professionell beraten, um möglichst viele Steuern zu sparen.
Welche Steuerklasse betrifft das Ehegattensplitting?
Ehegattensplitting wird normalerweise in den Kombinationen der Steuerklassen III und V oder IV und IV angewandt.
Für wen lohnt sich Ehegattensplitting?
Wer profitiert von Ehegattensplitting? Das Splittingverfahren lohnt sich in der Regel am meisten für Ehepaare, bei denen ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. Wenn ein Partner ein hohes Einkommen hat und der andere Partner wenig oder gar kein Einkommen hat, kann das Ehegattensplitting zu einer erheblichen Steuerersparnis führen.
Dies liegt daran, dass in Deutschland die Einkommensteuer progressiv ist, was bedeutet, dass höhere Einkommen mit einem höheren Prozentsatz besteuert werden. Durch das Ehegattensplitting kann also das Einkommen in einen niedrigeren Steuersatzbereich verschoben werden, was zu einer geringeren Steuerbelastung führt.
Der größte Vorteil vom Ehegattensplitting liegt in der Steuerersparnis für Ehepaare, insbesondere wenn die Einkommen der Partner stark differieren. Durch das Splittingverfahren wird der progressive Einkommensteuertarif auf ein geringeres Einkommen angewendet. Dies führt zu einer niedrigeren Steuerlast.
Wann lohnt sich Ehegattensplitting?
Die steuerlichen Vorteile des Ehegattensplittings steigen mit zunehmendem Einkommensunterschied zwischen den Ehepartnern. Das Splitting erweist sich als besonders vorteilhaft, wenn einer der Partner überhaupt kein Einkommen bezieht. Denn mit geringerem Gesamteinkommen der Eheleute steigt der steuerliche Vorteil in prozentualer Hinsicht.
Merke: Je höher der Einkommensunterschied, desto höher ist auch die Ersparnis durch das Ehegattensplitting.
Wie viel spart man durch Ehegattensplitting?
Wie viel man durch das Ehegattensplitting spart, hängt stark von den spezifischen Einkommensverhältnissen des jeweiligen Paares ab. In Deutschland gilt allgemein: Je höher das Einkommen, desto höher ist der Steuersatz. Wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere, kann das Ehegattensplitting zu großen Steuerersparnissen führen.
Die folgende Tabelle verdeutlicht den finanziellen Vorteil, der aus verschieden hohen Einkommen von zwei Ehepartnern durch Zusammenveranlagung anstatt Einzelveranlagung entstehen kann:


Die genaue Höhe der Steuerersparnis ist jedoch von vielen Faktoren abhängig, darunter das genaue Einkommensniveau, die Art der Einkünfte (z.B. Arbeitseinkommen, Kapitaleinkommen), und die spezifischen steuerlichen Abzüge und Regeln, die gelten können. Daher ist es immer empfehlenswert, sich von einem versierten Steuerberater beraten zu lassen, um die genauen Auswirkungen zu berechnen.
Hinweis zur möglichen Reform: Im Rahmen der Steuerreformdiskussionen
wurde 2025/2026 ein „fiktives Realsplitting“ durch Bundesfinanzminister Klingbeil ins Spiel gebracht. Aktuell gilt jedoch weiterhin das klassische Ehegattensplitting.
Mehr zum geplanten Reformmodell lesen Sie in unserem Artikel: „Fiktives Realsplitting: Reform des Ehegattensplittings einfach erklärt“
Gerne helfen Ihnen unsere Experten von Pandotax dabei, zu berechnen, ob und wie viele Steuern Sie und Ihr Partner mit Hilfe des Ehegattensplittings sparen können.
Wann lohnt sich Ehegattensplitting nicht?
Fragen Sie sich auch: Wann lohnt sich eine getrennte Veranlagung? Das Ehegattensplitting ist in der Regel nicht vorteilhaft, wenn beide Partner etwa gleich viel verdienen. Da die Einkommensteuer in Deutschland progressiv ist, führt die Anwendung des Splittingverfahrens auf zwei etwa gleich hohe Einkommen zu keiner oder nur einer sehr geringen Steuerersparnis.
Darüber hinaus kann es in einigen Fällen vorteilhaft sein, eine getrennte Veranlagung zu wählen, beispielsweise wenn einer der Partner hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen hat, die das zu versteuernde Einkommen deutlich reduzieren würden.
Das Ehegattensplitting lohnt sich zudem in der Regel nicht, wenn einer der Partner beispielsweise Elterngeld oder andere Lohnersatzleistungen bezogen hat.
Und auch wenn beide Partner so viel verdienen, dass ihr jeweiliges zu versteuerndes Einkommen über dem Spitzensteuersatz (ab 62.810 Euro, Stand 2023) liegt, wird der Vorteil des Ehegattensplittings fast vollständig neutralisiert. Der einzige verbleibende Unterschied ergibt sich durch den Solidaritätszuschlag, was zu einer Steuerersparnis von nur wenigen bis zu mehreren hundert Euro führen kann – und das auch nur bei erheblichen Gehaltsunterschieden.
Da die steuerlichen Auswirkungen allerdings von vielen individuellen Faktoren abhängen können, ist es immer empfehlenswert, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen, um die beste Entscheidung für die eigene Situation zu treffen.
Was ist besser – getrennt oder zusammen veranlagt?
Ob es sich nun lohnt, getrennt oder zusammen zu veranlagen, hängt von der spezifischen finanziellen und persönlichen Situation des Paares ab. Es gibt keine einheitliche Antwort, die für alle Paare gilt. Allgemein können Sie sich an folgenden Szenarien orientieren:

Gerne prüfen unsere Steuerexperten von Pandotax, ob für Sie und Ihren Partner eine gemeinsame oder getrennte Veranlagung vorteilhafter ist, damit Sie möglichst viele Steuern sparen.
Welche Voraussetzungen gibt es für Ehegattensplitting?
Eheleute oder eingetragenen Lebenspartner müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen, wollen sie durch Ehegattensplitting Steuervorteile erzielen:
- Beide Partner haben ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
- Beide Eheleute müssen unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sein. Wohnt ein Partner im Ausland, ist er beschränkt steuerpflichtig und muss für eine Zusammenveranlagung beantragen, dass er fiktiv unbeschränkt steuerpflichtig ist.
- Beide Partner dürfen nicht dauerhaft getrennt leben.
- Es muss ein Trauschein vorliegen (standesamtliche Trauung oder Eingehen einer Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare).
Sonderfall Witwensplitting
Normalerweise müssen sich Verwitwete und Geschiedene einzeln veranlagen lassen. Einen Sonderfall stellt hier das sogenannte Witwensplitting dar.
Das Witwensplitting, auch als „Splitting im Todesjahr“ bezeichnet, ist eine steuerliche Regelung in Deutschland, die im Todesjahr eines Ehepartners Anwendung findet (§ 32a Abs. 6 Nr. 1 EStG). Im Todesjahr des Partners wird das Einkommen des Verstorbenen und des überlebenden Ehepartners addiert und das Ehegattensplitting angewandt, als ob beide Partner das gesamte Jahr über gelebt hätten. Dies kann dazu führen, dass die Steuerlast für das Todesjahr verringert wird, insbesondere wenn der verstorbene Partner ein höheres Einkommen hatte als der überlebende Partner.

Sonderfall Sondersplitting im Scheidungsjahr
Die vierte und letzte Variante bei der Einzel- oder Zusammenveranlagung ist das Sondersplitting im Scheidungsjahr.
Das Sondersplitting, auch als „Splitting im Trennungsjahr“ bezeichnet, ist eine Regelung im deutschen Steuerrecht, die für das Jahr der Scheidung oder Trennung gilt. Im Jahr der Trennung können Ehepaare, selbst wenn sie bereits getrennt leben, noch einmal die Vorteile vom Ehegattensplitting in Anspruch nehmen. Dabei wird wie gewohnt das gemeinsame Einkommen der Ehepartner addiert und dann durch zwei geteilt, um die steuerliche Bemessungsgrundlage zu ermitteln, was zu einer möglichen Steuerersparnis führen kann.

Wann kann man die Veranlagungsart ändern?
Mit jeder jährlichen Steuererklärung entscheiden Sie aufs Neue, ob Sie sich für eine Einzel- oder Zusammenveranlagung entscheiden möchten. Die gewählte Veranlagungsart kann so lange geändert werden, wie der Steuerbescheid nicht rechtskräftig ist. Es bleibt somit eine einmonatige Einspruchsfrist für eventuelle Korrekturen.
Sobald der Bescheid rechtskräftig ist, kann die Veranlagungsart ausschließlich in Ausnahmefällen geändert werden, und zwar nur, wenn folgende Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
- Ein Steuerbescheid der Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner wird aufgehoben, geändert oder korrigiert.
- Die Änderung wird dem Finanzamt mitgeteilt, bevor der Änderungs- oder Berichtigungsbescheid rechtskräftig wird.
- Die Einkommensteuer der Partner fällt nach der Änderung der Veranlagungsart niedriger aus, als sie ohne diese Änderung wäre.
Warum ist das Ehegattensplitting schlecht? Was sind Ehegattensplitting Nachteile?
Das Ehegattensplitting erhält in Deutschland von den Steuerzahlern zwar viel Anklang, aber auch enorm viel Widerspruch. So fordern Kritiker, unter anderem auch einige Politiker, dass man das Ehegattensplitting abschaffen sollte.
Die Kritik zielt dabei auf verschiedene Aspekte:
Ungleichbehandlung
Kritiker behaupten, dass das Ehegattensplitting unverheiratete Paare und Alleinerziehende benachteiligt, da diese nicht von den gleichen steuerlichen Vorteilen profitieren können.
Rollenbilder
Das Ehegattensplitting kann traditionelle Geschlechterrollen fördern, indem es finanziell vorteilhaft ist, wenn ein Partner (oft die Frau) wenig oder gar nicht arbeitet. Dadurch könnte es Frauen von der Teilnahme am Arbeitsmarkt abhalten, ihre finanzielle Unabhängigkeit einschränken und zu Altersarmut führen. Insbesondere nach einer Trennung (40% der Ehen werden geschieden), wird das Ehegattensplitting zu einer Art Bumerang für die Frauen, die weniger verdienen oder nicht arbeiten gehen.
Wirtschaftliche Ineffizienz
Einige Kritiker argumentieren auch, dass das Ehegattensplitting ökonomisch ineffizient ist, da es Anreize für geringere Arbeitsstunden liefert und somit potenziell das Arbeitsangebot reduziert. So haben auch Studien herausgefunden, dass die Abschaffung vom Ehegattensplitting mehr Vollzeitbeschäftigte und ein einmalig erhöhtes Bruttoinlandsprodukt nach sich ziehen könnte. Zudem geht man davon aus, dass dem Staat jedes Jahr etwa 20 Milliarden Euro durch das Ehegattensplitting entgehen.
Soziale Ungleichheit
Es wird auch argumentiert, dass das Ehegattensplitting die soziale Ungleichheit verstärken kann, da die größten Steuerersparnisse in der Regel an Paare mit höherem Einkommen und größerer Einkommensdifferenz gehen.
Diese Kritikpunkte haben nicht nur zur Forderung der Abschaffung vom Ehegattensplitting geführt, sondern auch zu Forderungen nach Reformen, einschließlich einer Umstellung auf individuelle Besteuerung oder die Einführung von Alternativen wie dem Familien-Splitting. Die Frage “Wann fällt das Ehegattensplitting weg?” bleibt also vorerst bestehen. Bundesfinanzminister Christian Lindner sagte allerdings im Bayerischen Rundfunk, dass eine Abschaffung vom Ehegattensplitting in dieser Legislaturperiode, welche noch bis voraussichtlich 2025 andauert, nicht mehr stattfinden werde.

Fazit: Ehegattensplitting
Die Pandotax Steuerberatungsgesellschaft mbH unterstützt Sie gerne mit umfassender Expertise rund um das Thema Ehegattensplitting. Gerne prüfen wir für Sie, ob sich das Splittingverfahren für Sie lohnt und wie viel Ersparnis Sie hiermit erzielen würden. Falls die Steuerregelung für Sie in Frage kommt, helfen wir Ihnen selbstverständlich auch bei der Steuererklärung und sorgen dafür, dass Sie und Ihr Partner möglichst viele Steuern sparen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Häufige Fragen zum Ehegattensplitting 2026:
Wie viel Steuern spart man mit dem Ehegattensplitting 2026?
Die Steuerersparnis durch das Ehegattensplitting hängt vom Einkommensunterschied der Ehepartner ab. Bei einem alleinverdienenden Partner mit hohem Einkommen kann die jährliche Ersparnis bis zu 18.000 Euro betragen. Bei einem Einkommen von 80.000 Euro (einer verdient alles) liegt die Ersparnis 2026 bei etwa 8.500 Euro im Vergleich zur Einzelveranlagung. Verdienen beide Partner gleich viel, fällt die Ersparnis gering aus oder entfällt komplett. Eine genaue Berechnung ist mit dem Splittingrechner des Bundesfinanzministeriums oder durch Ihren Steuerberater möglich.
Wer hat 2026 Anspruch auf das Ehegattensplitting?
Anspruch auf das Ehegattensplitting haben in Deutschland alle verheirateten Paare und eingetragenen Lebenspartnerschaften, die folgende Voraussetzungen erfüllen: Beide Partner sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland), die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft besteht zum Zeitpunkt der Veranlagung, und beide Partner leben nicht dauerhaft getrennt. Zusätzlich müssen beide gemeinsam die Zusammenveranlagung in der Steuererklärung wählen. Auch im Jahr der Eheschließung gilt das Splitting bereits für das gesamte Jahr.
Wie hoch ist der Grundfreibetrag beim Ehegattensplitting 2026?
Beim Ehegattensplitting verdoppelt sich der Grundfreibetrag für das Ehepaar auf 24.696 Euro für das Steuerjahr 2026. Pro Person beträgt der Grundfreibetrag damit 12.348 Euro (2025: 12.096 Euro). Einkommen bis zu dieser Schwelle bleiben steuerfrei. Erst Einkommen oberhalb des doppelten Grundfreibetrags werden bei zusammenveranlagten Paaren in die Steuerberechnung einbezogen. Der höhere Freibetrag ist einer der wichtigsten Vorteile des Splittingverfahrens — gerade für Paare mit nur einem Hauptverdiener.
Wann lohnt sich das Ehegattensplitting nicht?
Das Ehegattensplitting lohnt sich grundsätzlich nicht, wenn beide Partner ähnlich hohe Einkommen erzielen. Bei nahezu gleichem Einkommen kann sogar die Einzelveranlagung steuerlich günstiger sein, insbesondere wenn ein Partner hohe außergewöhnliche Belastungen, Verluste aus selbstständiger Tätigkeit oder Lohnersatzleistungen mit Progressionsvorbehalt bezieht. Auch im Trennungsjahr sollte geprüft werden, ob die Einzelveranlagung vorteilhafter ist. Ein Vergleich beider Varianten durch einen Steuerberater ist in der jährlichen Steuererklärung empfehlenswert.
Was ist der Unterschied zwischen Zusammenveranlagung und Ehegattensplitting?
Die Zusammenveranlagung und das Ehegattensplitting werden oft synonym verwendet, sind aber technisch unterschiedlich. Die Zusammenveranlagung ist die gewählte Veranlagungsart, bei der beide Ehepartner eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Das Ehegattensplitting ist das mathematische Verfahren, das innerhalb der Zusammenveranlagung angewendet wird: Das gemeinsame Einkommen wird halbiert, die Steuer für eine Hälfte berechnet und das Ergebnis verdoppelt. Wer die Zusammenveranlagung wählt, profitiert automatisch vom Splittingtarif.
Wird das Ehegattensplitting 2026 abgeschafft?
Das Ehegattensplitting gilt 2026 weiterhin unverändert. Im politischen Raum wurde von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil ein Reformmodell namens „fiktives Realsplitting“ diskutiert, bei dem die steuerliche Behandlung von Ehepaaren neu geregelt werden würde. Aktuell ist jedoch keine konkrete Gesetzesänderung beschlossen. Bestehende Ehen sollen voraussichtlich auch bei einer Reform Bestandsschutz erhalten. Mehr Informationen zum geplanten Reformmodell finden Sie in unserem Artikel zum fiktiven Realsplitting.
Welche Steuerklassenkombination ist beim Ehegattensplitting optimal?
Die optimale Steuerklassenkombination hängt vom Einkommensverhältnis der Partner ab. Bei großen Einkommensunterschieden ist die Kombination III/V meist vorteilhaft: Der Hauptverdiener wählt Steuerklasse III mit niedrigeren Abzügen, der Geringverdienende Steuerklasse V mit höheren Abzügen. Verdienen beide ähnlich viel, ist die Kombination IV/IV oder IV/IV mit Faktor günstiger. Die Steuerklassenwahl beeinflusst nur den monatlichen Lohnsteuerabzug, nicht die finale Jahressteuer — diese wird durch das Ehegattensplitting bei der Steuererklärung berechnet.
Wie beantragt man das Ehegattensplitting?
Das Ehegattensplitting muss nicht separat beantragt werden. Es wird automatisch angewendet, wenn Sie in Ihrer gemeinsamen Steuererklärung die Veranlagungsart „Zusammenveranlagung“ ankreuzen. Diese Wahl treffen Sie im Mantelbogen der Einkommensteuererklärung. Die Wahl der Veranlagungsart kann jedes Jahr neu getroffen werden — sie ist nicht bindend für die folgenden Jahre. Wenn Sie unsicher sind, welche Veranlagungsart für Sie günstiger ist, beraten wir Sie bei Pandotax gerne und berechnen beide Varianten zum Vergleich.






