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Sparerfreibetrag

Der Sparerfreibetrag 2024 ist ein wichtiger Steuerfreibetrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen wie Zinsen oder Dividenden. Erfahren Sie, wie hoch der aktuelle Sparerfreibetrag ist, wann er
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Dirk Wendl

Sparerfreibetrag 2024: Das müssen Sie als Kapitalanleger wissen

Der Sparerfreibetrag 2024 gehört zu den sogenannten Freibeträgen im Steuerrecht. Er ist wichtig, wenn Sie z.B. mit Zinsen oder Dividenden steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielen. Doch wie hoch ist der aktuelle Sparerfreibetrag und wann wird er erhöht? Was ist steuerlich zu beachten? Was bringt einem die Anwendung des Sparerfreibetrags genau? Was hat der Sparerfreibetrag mit der Abgeltungssteuer zu tun und warum gilt er nicht im Betriebsvermögen? In diesem Artikel beantworten wir Ihnen diese und alle weiteren wichtigen Fragen zu dem steuerlichen Freibetrag auf Kapitaleinkünfte!

Inhaltsverzeichnis

Die wichtigsten Punkte vorab:

Was ist der Sparerfreibetrag 2024?

Der Sparerfreibetrag 2024 – auch als Sparerpauschbetrag bekannt – zählt zu den Steuerfreibeträgen, die das Finanzamt bei der Veranlagung der Einkommensteuer berücksichtigt. Die gesetzlich verankerte Definition (§ 20 Absatz 9 EStG ist auch als Sparerfreibetrag für Kinder oder Sparerfreibetrag für Rentner anwendbar. 

 

Als Synonym für den Sparerfreibetrag gelten die Begriffe Sparerpauschbetrag und Freibetrag auf Kapitaleinkünfte.

Der aktuelle Sparerfreibetrag ist relevant, wenn eine steuerpflichtige Person Zinserträge erzielt oder eine Dividende erhält. Durch Anwendung des Freibetrags mindert sich der steuerpflichtige Anteil der Einkünfte. Dies führt zu einer geringeren Steuerbelastung für den Steuerschuldner. 

Wie hoch ist der Sparerfreibetrag 2024?

Der Gesetzgeber hat den Freibetrag auf Kapitaleinkünfte zum 1. Januar 2023 erhöht. Im Gegensatz zu den Vorjahren können einzelveranlagte Steuerpflichtige bei der Einkommensteuererklärung für das Steuerjahr 2023 einen Betrag von 1.000 Euro steuermindernd geltend machen. Bei einer Zusammenveranlagung mit dem Ehe- oder Lebenspartner verdoppelt sich der Steuerfreibetrag auf 2.000 Euro.

Vor der Erhöhung betrug der Sparerfreibetrag 801 Euro. Dieser war für die Einkommensteuererklärungen der Vorjahre relevant. Seit dem Jahr 2007 entwickelte sich der Sparerpauschbetrag wie folgt:

 

  • Sparerfreibetrag 2007:
    ledige Personen: 750 Euro
    zusammenveranlagte Personen: 1.500 Euro

 

  • Sparerfreibetrag 2022:
    ledige Personen: 801 Euro
    zusammenveranlagte Personen: 1.602 Euro

 

  • Sparerfreibetrag 2023:
    ledige Personen 1.000 Euro
    zusammenveranlagte Personen: 2.000 Euro

Wann wird der Sparerfreibetrag erhöht?

Die letzte Höherstufung des Sparerfreibetrags erfolgte zum 1. Januar 2023. Seitdem gab es keine weitere Erhöhung. Zu dem Sparerfreibetrag 2024 sind vonseiten der Bundesregierung derzeit noch keine Änderungen geplant. Wir von der Pandotax Steuerberatungsgesellschaft halten Sie aber selbstverständlich über weitere mögliche Änderungen auf dem Laufenden.  

Wie viel Geld darf man steuerfrei sparen?

In Deutschland dürfen Einzelpersonen im Rahmen des Sparerfreibetrags Zinserträge bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei einnehmen. Im Jahr 2024 liegt dieser Sparerfreibetrag bei 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften. Das bedeutet, dass Zinserträge bis zu diesen Beträgen nicht mit der Abgeltungssteuer von 25 % (plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) belastet werden.

Einkünfte über dem Sparerfreibetrag: Welche Folge ergibt sich für die Besteuerung?

Wie bereits angedeutet, wird Abgeltungssteuer fällig, wenn die Einkünfte aus Kapitalvermögen den Sparerpauschbetrag 2024 übersteigen. Die Abgeltungssteuer hat die damalige Bundesregierung zum 1. Januar 2009 eingeführt. Sie beträgt 25 % und fällt auf Kapitalerträge an, die eine steuerpflichtige Person in ihrem Privatvermögen hält. Zu den Kapitalerträgen, die der Abgeltungssteuer unterliegen, gehören z.B. die folgenden Posten:

  • Kursgewinne auf Aktien
  • Zinserträge auf Anleihen
  • Einnahmen aus Zinsen auf Bankeinlagen
  • Kapitalerträge auf Dachfonds

 

Die Kapitalerträge auf Dachfonds unterliegen nur der Abgeltungssteuer, soweit der Inhaber der Wertpapiere diese nach dem 31. Dezember 2008 angeschafft hat. Erfolgte die Geldanlage zu einem Zeitpunkt, der vor diesem Datum liegt, gilt die alte Rechtslage. Hiernach wendet das Finanzamt bei der Besteuerung eines Kapitalertrags die Kapitalertragsteuer an.

Die Abgeltungssteuer ist auf Zinseinnahmen nicht anwendbar, wenn der aktuelle Sparerfreibetrag mindestens gleich dem Kapitalertrag ist. Nur der übersteigende Betrag unterliegt der Abgeltungssteuer.

Der Abzug der Abgeltungssteuer ist außerdem ausgeschlossen, wenn eine steuerpflichtige Person eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung beantragt. Als Voraussetzung für die Zustimmung des Finanzamts weist die steuerpflichtige Person gegenüber der Behörde nach, dass die Summe aller in einem Kalenderjahr erzielten Einkünfte unterhalb des Grundfreibetrags liegen. Eine Beantragung zur Nichtveranlagung ist sinnvoll, wenn trotz geringer Einkünfte hohe Kapitalerträge erzielt werden. Dies ist z.B. bei einem Rentenbezug der Fall

Beispiel:

Ein zusammenveranlagtes Ehepaar erzielte mit einer Geldanlage einen Kapitalertrag von 2.500 Euro. Nach Abzug des Sparerpauschbetrags 2024 ergeben sich steuerpflichtige Einkünfte von 500 Euro. Diese unterliegen mit 25 % der Abgeltungssteuer. Die Steuer beläuft sich auf 125 Euro. Gehören die Eheleute einer kirchensteuerpflichtigen Gemeinde an, erhebt das Finanzamt zusätzlich die Kirchensteuer.

Sie wünschen weitere Informationen zur Besteuerung von Kapitaleinkünften? Die Pandotax Steuerberatungsgesellschaft unterstützt Sie gerne mit einer kompetenten Beratung.   

Wie erhalte ich den Sparerfreibetrag 2024?

Um von dem Sparerpauschbetrag 2024 nach § 20 Absatz 9 EStG zu profitieren, haben Sie drei Alternativen: 



  • Sie stellen bei seiner Bank einen Freistellungsauftrag. Mit diesem können Sie Ihre Einkünfte aus Kapitalvermögen bis zu 1.000 Euro steuerfrei stellen. 
  • Sie beantragen eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) bei Ihrem Finanzamt.
  • Sie reichen mit der Einkommensteuererklärung die Anlage KAP ein. 

 

Sobald der Freistellungsauftrag von 1.000 Euro (bei Zusammenveranlagung: 2.000 Euro) aufgebraucht ist, haben Sie den Sparerfreibetrag auf Zinsen ausgeschöpft. Die übersteigenden Einkünfte unterliegen der Abgeltungssteuer. 

Sparerpauschbetrag mit Freistellungsauftrag erhalten

Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer. Dies bedeutet, dass die Bank die Steuer direkt an der Quelle einbehält und an das Finanzamt abführt. Der Inhaber des Wertpapiers erhält seinen Kapitalertrag nach dem Steuerabzug. Um bereits hier den Sparerfreibetrag 2024 nutzen zu können, erteilt er seiner Bank einen Freistellungsauftrag. Dieser Auftrag weist die Bank an, Kapitalerträge bis zu dieser Höhe nicht mit der Abgeltungssteuer zu belasten, die aktuell 25% beträgt, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Erträge, die den Freibetrag übersteigen, werden automatisch besteuert. Das hierfür erforderliche Formular stellt das Kreditinstitut zur Verfügung. 

Erzielt eine steuerpflichtige Person Kapitalerträge bei zwei oder mehr Banken, kann sie den Freistellungsauftrag auf alle Banken aufteilen, allerdings darf die Summe aller Freistellungsaufträge die Höchstgrenze des Freibetrags nicht überschreiten. Hierfür ist es zudem erforderlich, jeder Bank einen separaten Freistellungsauftrag zu erteilen. 

Für die Nutzung des Freibetrags ist es essenziell, die Freistellungsaufträge aktuell zu halten und bei Änderungen der persönlichen Situation entsprechend anzupassen. Der Sparerfreibetrag bietet eine einfache Möglichkeit, das Nettovermögen zu steigern, indem Steuern auf Kapitalerträge bis zu einem gewissen Grad vermieden werden.

Wie bekomme ich heraus, ob ich einen Freistellungsauftrag bei der Bank habe?

Um herauszufinden, ob Sie bereits einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank eingerichtet haben, können Sie folgende Schritte unternehmen:

 

  • Online-Banking prüfen: Viele Banken bieten die Möglichkeit, Ihre Freistellungsaufträge direkt im Online-Banking einzusehen. Dort können Sie auch den aktuellen Stand Ihres Freibetrags überprüfen.
  • Kontoauszüge oder Jahressteuerbescheinigung: Manchmal finden Sie Informationen zu Ihrem Freistellungsauftrag auf Ihren Kontoauszügen oder in der Jahressteuerbescheinigung, die Ihre Bank Ihnen zur Verfügung stellt.
  • Direkter Kontakt zur Bank: Wenn Sie online keine Informationen finden, können Sie sich direkt an Ihre Bank wenden. Ein Anruf beim Kundenservice oder ein Besuch in einer Filiale Ihrer Bank kann Klarheit schaffen. Die Mitarbeiter können Ihnen Auskunft darüber geben, ob für Ihr Konto ein Freistellungsauftrag hinterlegt ist, wie hoch dieser ist und für welche Konten er gilt.
  • E-Mail oder Brief: Sie können auch eine formelle Anfrage per E-Mail oder Brief an Ihre Bank senden, um Informationen über einen bestehenden Freistellungsauftrag zu erfragen.

 

Vergessen Sie nicht, sich bei der Kontaktaufnahme mit der Bank zu identifizieren. Dafür benötigen Sie in der Regel Ihre Kontonummer oder Kundennummer und eventuell weitere persönliche Informationen zur Verifizierung Ihrer Identität.

Wann berücksichtigt das Finanzamt den Sparerfreibetrag 2024?

Haben Sie es versäumt, Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag zu erteilen, ist der Freibetrag auf Kapitaleinkünfte nicht verloren. Das Finanzamt berücksichtigt diesen, wenn der Kapitalanleger für das betreffende Jahr mit der Einkommensteuererklärung eine Anlage KAP einreicht. Sie profitieren davon, dass das Finanzamt Ihnen die zu viel bezahlten Steuern erstattet.  

Bei dem Ausfüllen der Anlage KAP und den anderen Formularen Ihrer Einkommensteuererklärung 2023 ist Ihnen die Pandotax Steuerberatungsgesellschaft gerne behilflich. 

Was sollten Sie noch über den Freibetrag auf Kapitaleinkünfte wissen?

Der Steuerfreibetrag nach § 20 Absatz 9 EStG ist nur anwendbar, wenn ein Kapitalanleger das Aktiendepot oder eine andere Quelle für die Zinseinnahmen in seinem Privatvermögen hält. Überdies sollten Sie bei der Anwendung des Sparerpauschbetrages das Folgende beachten:

 

  • Bei einer Zusammenveranlagung ist es erlaubt, den Sparerfreibetrag individuell unter den Ehe- bzw. Lebenspartnern aufzuteilen. So ist es z.B. möglich, dass die Ehefrau den Steuerfreibetrag mit 1.200 Euro und der Ehemann mit 800 Euro in Anspruch nimmt.  

 

  • Erzielt ein minderjähriges Kind Kapitalerträge, kann es in gleicher Weise von dem Sparerpauschbetrag profitieren wie eine erwachsene Person. Für die Beantragung eines Freistellungsauftrages oder einer Bescheinigung zur Nichtveranlagung spielt das Alter des Kindes keine Rolle. Der Sparerfreibetrag Kinder ist ebenso hoch wie der aktuelle Freibetrag auf Kapitaleinkünfte. 

 

  • Der Sparerfreibetrag 2024 ist anwendbar, wenn ein Kapitalanleger seine Wertpapiere verkauft. Der Verkauf von Aktien unterliegt ebenso wie ein Kursgewinn der Abgeltungssteuer. Diese erhebt das Finanzamt aber nur für den Gewinn, der über dem Sparerpauschbetrag liegt. Hat der Anleger die Wertpapiere vor dem Veranlagungszeitraum 2009 angeschafft, kann er sie steuerfrei verkaufen.

   

  • Den Steuerfreibetrag bei Kapitaleinkünften kann eine steuerpflichtige Person nicht in Anspruch nehmen, wenn sie eine fremdgenutzte Immobilie (z.B. Vermietung) innerhalb der zehnjährigen Haltefrist veräußert. Hier sieht der Gesetzgeber die Voraussetzungen für ein privates Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 23 EStG erfüllt. Die Versteuerung des Veräußerungsgewinns erfolgt mit dem persönlichen Steuersatz.  

Kapitaleinkünfte im Betriebsvermögen: Kein Sparerfreibetrag 2024!

Hält eine steuerpflichtige Person eine finanzielle Beteiligung in ihrem Betriebsvermögen, finden die Vorschriften des § 20 EStG auf die Besteuerung der Kapitalerträge keine Anwendung. Zinserträge und Dividendengutschriften stellen betriebliche Einnahmen dar. Dies hat zur Folge, dass der Unternehmer die Einnahmen in der Gewinnermittlung (Einnahmenüberschussrechnung oder Bilanz) erfasst. 

Abhängig von der Art der Rechtsform unterliegt der Gewinn der Einkommensteuer oder der Körperschaftsteuer. Statt der Werbungskosten oder dem Sparerpauschbetrag kann der Steuerpflichtige Betriebsausgaben gewinnmindernd geltend machen. Zu diesen Betriebsausgaben rechnen alle Aufwendungen, die mit dem Erwerb und dem Halten einer Beteiligung in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen. 

Bei der Besteuerung der Erträge aus einer im Betriebsvermögen gehaltenen Beteiligung wendet das Finanzamt das Teileinkünfteverfahren an. Hiernach sind 60 % erzielten Einkünfte steuerpflichtig.   

Sie wünschen weitere Informationen zur Besteuerung von Kapitaleinkünften im Betriebsvermögen? Die Pandotax Steuerberatungsgesellschaft unterstützt Sie mit Rat und Tat.  

Welche Freibeträge gibt es neben dem Sparerfreibetrag im Steuerrecht?

Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer können Sie neben dem Sparerfreibetrag 2024 z.B. die folgenden Steuerfreibeträge geltend machen:

  • Grundfreibetrag
  • Versorgungsfreibetrag
  • Kinderfreibetrag
  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
  • Altersentlastungsbetrag  

Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag stellt das steuerliche Existenzminimum dar. Liegen die Einkünfte unterhalb dieser Grenze, fällt keine Einkommensteuer an. Für das Steuerjahr 2023 hat der Gesetzgeber den Grundfreibetrag auf 10.908 Euro festgelegt. Zum 1. Januar 2024 profitieren die Steuerpflichtigen von der Erhöhung auf 11.604 Euro. Im Fall einer Zusammenveranlagung verdoppeln sich die Beträge.

Versorgungsfreibetrag

Den Versorgungsfreibetrag gibt es in der Erbschaftsteuer und in der Einkommensteuer. In der Einkommensteuer kommt dieser Steuerfreibetrag bei den Versorgungsbezügen zur Anwendung. Als Versorgungsbezüge definiert das Steuerrecht z.B. die Pensionsleistungen an Beamte. Sie gelten als nachträgliches Einkommen aus einer nicht selbstständigen Tätigkeit. Diese Einnahmen muss der Bezieher versteuern. Der steuerpflichtige Teil ermittelt sich nach Abzug des Versorgungsfreibetrags. Zudem berücksichtigt das Finanzamt einen Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag.

Kinderfreibetrag

Den Sparerfreibetrag für Kinder berücksichtigt das Finanzamt bei der Einkommensteuerveranlagung im Rahmen einer Günstigerprüfung. Diese Prüfung erfolgt von Amts wegen. Der Steuerpflichtige muss keinen separaten Antrag stellen. Den Kinderfreibetrag genehmigt das Finanzamt, wenn er über dem bereits bezogenen Kindergeld liegt. Das Kindergeld wird im Rahmen der Steuerfestsetzung an die Familienkasse der Agentur für Arbeit zurückerstattet. Der Sparerfreibetrag 2024 für Kinder ändert sich hierdurch nicht.

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Wer seine Kinder alleine erzieht, kann in der Anlage Kind der Einkommensteuererklärung den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende geltend machen. Als Voraussetzung setzt das Finanzamt fest, dass das Kind zum Haushalt des Antragstellers gehört.

Altersentlastungsbetrag

Neben dem Sparerfreibetrag 2024 steht einem Kapitalanleger der Altersentlastungsbetrag zu, wenn er vor Beginn des Veranlagungszeitraums das 64. Lebensjahr vollendet hat. Die steuerpflichtige Person muss den Altersentlastungsbetrag nicht beantragen. Die Finanzbehörde berücksichtigt ihn von Amts wegen. Die Höhe des Sparerfreibetrags für Rentner wird durch die Anwendung des Altersentlastungsbetrags nicht beeinflusst.

Wie kann die Pandotax Steuerberatungsgesellschaft Ihnen helfen?

Sie haben im Jahr 2023 Kapitalerträge erzielt? Möchten Sie von dem aktuellen Sparerfreibetrag profitieren, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Sie können sich bei uns melden, wenn wir Ihnen bei dem Ausfüllen der Anlage KAP und Ihrer Einkommensteuererklärung 2023 behilflich sein sollen. Selbstverständlich geben wir Ihnen auch eine ausführliche Beratung in jedem anderen steuerlichen Bereich.

Fazit:

Mit dem Sparerfreibetrag 2024 senken Sie die Steuerlast auf Ihre Einkünfte aus Kapitalvermögen. Für die Berücksichtigung des aktuellen Sparerfreibetrags sieht das Steuerrecht mehrere Alternativen vor. Um diesen individuell voll auszuschöpfen, ist eine gute Steuerberatung der beste Weg. 

Die Pandotax Steuerberatungsgesellschaft steht Ihnen mit erfahrener Kompetenz und fundierter Expertise bei allen Steuerthemen beratend zur Seite. Von uns erfahren Sie, wann der Sparerfreibetrag erhöht wird und wie viel Geld Sie steuerfrei auf Ihrem Sparbuch anlegen können. Fragen Sie uns gerne, wie Sie herausbekommen, ob Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilt haben. 

Erklären Sie uns Ihr persönliches Steuerproblem in einem Telefonat oder schreiben Sie uns eine kurze E-Mail. Wir helfen Ihnen gerne weiter!  

*Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, zusammengetragen und geschrieben. Sie ersetzen jedoch keine Rechts- oder Steuerberatung. Bitte stellen Sie für eine rechtlich bindende Beratung eine Anfrage. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder mögliche Änderung der Sachlage.

Autor:

Steuerberater: Dirk Wendl

Dirk Wendl ist schon sein gesamtes Berufsleben im Bereich Steuern tätig. Nach einer Ausbildung als Steuerfachangestellter und einer Fortbildung zum Bilanzbuchhalter absolvierte er nach einer weiteren umfangreichen Ausbildung 2006 die Prüfung als Steuerfachwirt und Steuerberater. Seit 2015 ist er geschäftsführender Gesellschafter der Pandotax Steuerberatungsgesellschaft in Köln. Dirk Wendl hat sich seitdem vor allem als Spezialist für Internationales Steuerrecht, E-Commerce und als Digitalisierungsexperte einen deutschlandweit guten Ruf erarbeitet.

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