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IOSS (Import One Stop Shop) – Was Online-Händler wissen müssen

Seit Mitte 2021 findet im EU-weiten Online-Handel die Besteuerung regelmäßig im Empfangsland der Ware statt. Das OSS-Verfahren gilt innerhalb der Europäischen Union.
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Dirk Wendl
Seit Mitte 2021 findet im EU-weiten Online-Handel die Besteuerung regelmäßig im Empfangsland der Ware statt. Innerhalb der EU gilt das OSS-Verfahren (hier bereits ausführlich vorgestellt).  

Inhaltsverzeichnis

Die wichtigsten Punkte vorab:

Das IOSS-Verfahren kann genutzt werden, wenn

Relevanz des IOSS-Verfahrens

Das IOSS-Verfahren gilt für Fernverkäufe aus einem Drittland in die EU.

Relevant ist das IOSS-Verfahren also für in Deutschland oder einem anderen EU-Land ansässige Online-Händler im B-to-C-Bereich, wenn sie
  • ein eigenes Lager in einem Drittland haben (eigene IOSS)
  • Über Amazon verkaufen und deren Lieferungen aus einem Amazon-Lager außerhalb der EU verschickt werden (Amazon-IOSS)
  • In einem Drittland als Händler ansässig sind und die Waren aus dem Drittland an einen privaten Endkunden in der EU liefern
 
Das IOSS-Verfahren ist nicht für alle Online-Händler relevant.

Nicht relevant ist IOSS

  • wenn Waren durch in der EU ansässige Unternehmer in Großmengen vom Hersteller oder über einen Zwischenhändler zunächst in ein EU-Lager importiert, ggf. verzollt und versteuert werden und dann von dort aus an die Endkunden geliefert werden
  • für den B-to-B-Bereich
  • wenn der Sachwert* 150 Euro übersteigt

*Exkurs: Was ist der Sachwert?

Der Begriff stammt aus dem Zollrecht und bezeichnet den „inneren Wert der Ware“. Er errechnet sich aus dem Bruttoverkaufspreis abzüglich Steuern (inländische und ausländische), Transport- und Versicherungskosten (wenn diese als gesonderte Posten in der Rechnung ausgewiesen sind) und aller weiteren Kosten, die nicht den tatsächlichen Wert der Waren widerspiegeln (z.B. Lizenzgebühren).
Diese Abgrenzung wurde gewählt, weil Waren im Sachwert unter 150 Euro zwar vom Zoll, nicht aber von der Einfuhrumsatzsteuer befreit sind.
Die Einfuhrumsatzsteuer ist ab dem ersten Euro fällig, die Freigrenze von 22 Euro wurde 2021 aufgehoben.

Teilnahme am IOSS-Verfahren

Die Registrierung für das IOSS-Verfahren, die Vergabe der IOSS-Nummer, die regelmäßigen Meldungen und die Bezahlung der Umsatzsteuerschuld erfolgen, genau wie beim OSS, auf einer digitalen Plattform des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt).

IOSS Meldungen und Zahlungen erfolgen monatlich, Korrekturen erfolgen immer in der laufenden IOSS-Erklärung.

Achtung: Im Gegensatz zum OSS-Verfahren kann IOSS nicht für verbrauchsteuerpflichtige Waren (z.B. Alkohol, Tabakerzeugnisse) genutzt werden.

Durch Nutzung des IOSS sind die entsprechenden Sendungen einfuhrumsatzsteuerfrei, in der Zollanmeldung muss eine gültige IOSS-ID angegeben werden.

Achtung! Bitte behandeln Sie Ihre IOSS-ID vertraulich! Oftmals wird diese auf Rechnungen oder Briefschaften angegeben, dies kann zu Missbrauch führen!

Handel über Marktplätze am Beispiel Amazon

Liegen die Vorrausetzungen des IOSS vor (Lieferung aus Drittstaaten in die EU an Endverbraucher, deren Warenwert 150 Euro nicht übersteigt) schuldet immer der Marktplatz die Umsatzsteuer. In diesem Fall wird also die IOSS-Nummer von Amazon benutzt und muss unbedingt dem beauftragten Logistikunternehmen bzw. dem Zoll mitgeteilt werden.

Amazon hat ein hohes Interesse daran, dass die Händler IOSS nutzen, ist die schnelle und reibungslose Lieferung doch ein wesentlicher Teil des Markenversprechens. Sollte Ihnen als Amazon-Händler die entsprechende IOSS-Nummer nicht vorliegen, kontaktieren Sie bitte Amazon. Man findet die Nummern auch in Netz, allerdings hat Amazon für Missbrauch hohe Strafen angekündigt.

Die Pandotax Steuerberatung

berät Sie kompetent zu dem IOSS-Verfahren

Fazit:

Das IOSS-Verfahren vereinfacht vieles, ist aber nicht für alle Online-Händler sinnvoll oder nutzbar. Gerne beraten wir Sie, was das für Sie beste Vorgehen ist, und helfen Ihnen bei der Umsetzung.

*Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, zusammengetragen und geschrieben. Sie ersetzen jedoch keine Rechts- oder Steuerberatung. Bitte stellen Sie für eine rechtlich bindende Beratung eine Anfrage. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder mögliche Änderung der Sachlage.

Autor:

Steuerberater: Dirk Wendl

Dirk Wendl ist schon sein gesamtes Berufsleben im Bereich Steuern tätig. Nach einer Ausbildung als Steuerfachangestellter und einer Fortbildung zum Bilanzbuchhalter absolvierte er nach einer weiteren umfangreichen Ausbildung 2006 die Prüfung als Steuerfachwirt und Steuerberater. Seit 2015 ist er geschäftsführender Gesellschafter der Pandotax Steuerberatungsgesellschaft in Köln. Dirk Wendl hat sich seitdem vor allem als Spezialist für Internationales Steuerrecht, E-Commerce und als Digitalisierungsexperte einen deutschlandweit guten Ruf erarbeitet.

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