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Alle Corona Soforthilfen für Freiberufler und kleine Unternehmen bundesweit

Zusätzlich zu den Soforthilfen des Bundes für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen werden weitere Soforthilfen in Form von Zuschüssen und Krediten auf Länderebene angeboten. Wir
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Dirk Wendl

Zusätzlich zu den Soforthilfen des Bundes für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen werden weitere Soforthilfen in Form von Zuschüssen und Krediten auf Länderebene angeboten. Wir stellen hier alle Regelungen vor. Damit gewinnen Sie einen kompletten Überblick über alle Corona-Soforthilfen bundesweit.

Nutzen Sie gerne unsere umfassende Beratung zu diesem komplexen Thema. Kostenlos!

Inhaltsverzeichnis

Kostenfreie Beratung möglich !

Freiberufler und kleine Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind, können Beratungsleistungen bis 4.000 Euro kostenfrei in Anspruch nehmen. Der Staat zahlt diesen Zuschuss direkt an den Berater.

Neben den hier beschriebenen Hilfen auf Länderebene, können die von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen genutzt werden:

  • Kurzarbeitergeld
  • Steuerstundungen
  • Kredite über KfW oder Gründerkredit


Wir hatten diese Maßnahmen bereits vorgestellt . Personalkosten sind daher über das Kurzarbeitergeld einzusparen, die hier besprochenen Soforthilfen dienen der Sicherung der Liquidität. Gerade in diesen schwierigen Zeiten ist eine zuverlässige Liquiditätsanalyse- und Planung wichtig. Wir stellen Ihnen dazu gerne Muster zur Verfügung und wir helfen unseren Mandanten gerne bei der Aufbereitung des Zahlenmaterials.

Alle Corona Soforthilfe Pakete als Infografik

Infografik Corona Soforthilfe je nach Bundesland

Nordrhein-Westfalen

Es wurde insgesamt ein Volumen von 25 Milliarden Euro für Hilfsmaßnahmen für Mittelständler, Kleinunternehmer, Start-ups und Freiberufler beschlossen. Die Zuschüsse pro Unternehmen können bis zu 25.000 Euro betragen. Gestaffelt sind die Hilfen nach der Anzahl der Beschäftigen:
 

9.000 Euro (bis zu 5 Beschäftigte)

15.000 Euro (bis zu 10 Beschäftigte)

25.000 Euro (bis zu 50 Beschäftigte)

2.000 Euro (Soforthilfe für Künstler, Formular)

Die Zahl der Beschäftigten meint in diesem Fall 
Vollzeit-Beschäftigte. Wie man die Zahlen genau ausrechnet hatten wir Ihnen hier bereits vorgestellt.

Beantragen kann man die Zuschüsse über folgende Stellen, nur online möglich.

Weitere Maßnahmen in NRW zur Corona-Soforthilfe

  • Erhöhung der Landesbürgschafts-Kapazitäten von 900 Millionen auf 5 Milliarden Euro.
  • Entschädigungen für Verdienstausfälle werden bei Quarantäne der Mitarbeiter übernommen.
  • Das Gründerstipendium NRW wurde verlängert.
  • Das Wirtschaftsministerium ist auch am Wochenende per Hotline zu erreichen unter: 0211 – 62772-555.
  • Di NRW Bank bietet Universalkredite für Unternehmen und Freiberufler mit einem Jahresumsatz bis 500 Millionen Euro an.
    • Die Kreditzusage erfolgt innerhalb von drei Tagen.
    • Haftungsfreistellungsbeträge bis maximal 250.000 Euro sind möglich.
    • Beantragung der Kredite erfolgt über die Hausbank.
    • Das Service-Telefon für weitere Informationen: 0211 – 91741 4800
  • Die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen hat die Bürgschaftsobergrenzen angehoben:
  • Obergrenze jetzt bei 2,5 Millionen Euro.
  • Das Kreditvolumen, das verbürgt werden kann, wird hochgesetzt auf 3,125 Millionen Euro.
  • Der Höchstbetrag der Bürgschaft steigt auf 200.000 Euro.
  • Die Express-Antrags-Bewilligung erfolgt nach 72 Stunden.
  • Die benötigten Unterlagen sind online einzureichen an: info@bb-nrw.de
  • Info-Telefon: 02132 – 5107 200

Wir stehen unseren Mandanten gerne bei der Beantragung zur Seite! Sprechen Sie uns an!

 

Rheinland-Pfalz

Das Programm der Regierung wurde um das Corona-Hilfsprogramm “Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz” erweitert. Es wurden Sofortdarlehen beschlossen mit einer Laufzeit von 6 Jahren, die bis Ende 2021 tilgungsfrei sind. Die Höhe der Darlehen ist dabei an die Anzahl der Beschäftigten gekoppelt:
 
10.000 Euro (bis zu 10 Beschäftigte) 30.000 Euro (bis zu 30 Beschäftigte) Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank. Die Unternehmen werden dazu aufgefordert, alle angebotenen Hilfen – inklusive Kurzarbeit – zu nutzen.

Weitere Maßnahmen in Rheinland-Pfalz zur Corona-Soforthilfe

  • Die zentrale Stabsstelle Unternehmenshilfe steht für eine Beratung unter 06131 – 16 5110 zur Verfügung.
  • Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) bietet weiterhin an:
    • Bis 31.12.2020 ist eine gelockerte Aussetzung der Tilgung möglich.
    • Bestehende Kreditangebote können weiterhin genutzt werden.
    • Es gibt einen Telefon-Service: 06131 – 6291565
    • Weitere Hilfen online 
  • Die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz bietet folgende Hilfen an:
    • Anhebung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Millionen Euro.
    • Für Bürgschaften bis 250.000 Euro: Schaffung einer Eigenkompetenz.

Hessen

Die Landesregierung von Hessen stellt bis zu 7,5 Milliarden Euro als Corona-Soforthilfe zur Verfügung. Die Hilfen werden für drei Monate gewährt  und sind nach der Anzahl der Beschäftigten gestaffelt:
 
10.000 Euro (bis zu 5 Beschäftigte) 20.000 Euro (bis zu 10 Beschäftigte) 30.000 Euro (bis zu 50 Beschäftigte) Anträge sind zentral über das Regierungspräsidium in Kassel zu stellen

Weitere Maßnahmen in Hessen zur Corona-Soforthilfe:

  • Kredite zwischen 25.000 Euro und 150.000 Euro – für KMU und Freiberufler – sind möglich.
  • Express-Bürgschaften für Darlehen bis 312.500 Euro sind möglich.
  • Die Bürgschaftsobergrenze liegt bei 1,25 Millionen Euro.
  • Weitere Informationen gibt es auf der Website der WIBank  

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg wurde ein Härtefallfonds in Höhe von 5 Milliarden Euro für Zuschüsse eingeführt. Dieser soll kleine Unternehmen, Start-ups und Freiberuflicher bis 50 Beschäftigte unterstützen. Es sind bis zu 30.000 Euro nicht rückzahlbarer Zuschüsse möglich. Die Förderung ist für drei Monate gedacht und ist nach der Anzahl der Beschäftigten gestaffelt.
 
9.000 Euro (bis zu 5 Beschäftigte) 15.000 Euro (bis zu 10 Beschäftigte) 30.000 Euro (bis zu 50 Beschäftigte) Umsatzeinbrüche bzw. Liquiditätsengpässe, die vor dem 11.03.2020 eingetreten waren, sind nicht förderfähig. Die Anträge  können online gestellt werden und das Geld soll innerhalb weniger Tage bereit stehen.

Weitere Maßnahmen in Baden-Württemberg zur Corona-Soforthilfe

  • Der Bürgschaftsrahmen für Landesbürgschaften wird von 200 Millionen auf 1 Milliarde verfünffacht.
  • Es wird ein Beratungsangebot zur Corona-Krise angeboten:
  • Die Förderbank Baden-Württemberg (L-Bank) hilft mit folgenden Programmen:
    • Liquiditätskredit für Freiberufler und Unternehmen mit höchstens 500 Mitarbeitern.
      • Kreditrahmen von 10.000 Euro bis 5 Millionen Euro bei einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren.
    • Es ist ein Beteiligungsfonds bis zu einer Höhe von 1 Milliarde Euro geplant.
    • Die Förderkredite werden über die Hausbank beantragt.
    • Weitere Informationen dazu unter:
      • Service-Nummer für Wirtschaftsförderung: 0711 – 1 22 2345
      • Service-Nummer für Bürgschaften: 0711 – 122 2999
      • Service Nummer für Landwirtschaftsförderung: 0711 – 122 2666
  • Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg hilft in der Corona-Krise wie folgt.
    • Die Fördermöglichkeiten wurden erweitert und verbessert.
    • Die KMU-Definition für gewerbliche Unternehmen und für Freie Berufe wird angewendet.
    • Die Bürgschaftsobergrenze wurde auf 2,5 Millionen erhöht.
    • Entscheidungen werden innerhalb von 3-15 Tagen getroffen.
    • Voraussetzungen sind ein tragfähiges Geschäftsmodell und eine Kapitaldienstfähigkeit in 2019.
    • Beantragt werden die Kredite über die Hausbank.

Bayern

Die Corona-Soforthilfe steht allen gewerblichen Unternehmen und Selbständigen mit bis zu maximal 250 Mitarbeitern zu, deren Standort sich in Bayern befindet. Die Hilfen sind nach der Anzahl der Erwerbstätigen gestaffelt.
 
5.000 Euro (bis zu 5 Erwerbstätige) 7.500 Euro (bis zu 10 Erwerbstätige) 15.000 Euro (bis zu 50 Erwerbstätige) 30.000 Euro (bis zu 250 Erwerbstätige) Die Anträge sind online auszufüllen, auszudrucken, zu unterschreiben und dann per Email oder Post an die zuständige Bewilligungsstelle zu senden. Wichtig: Das Unternehmen muss zunächst auf vorhandene liquide Mittel zurückgreifen, bevor die Soforthilfen beantragt werden können.

Weitere Maßnahmen in Baden-Württemberg zur Corona-Soforthilfe

    • Die LfA Förderbank Bayern hilft in der Krise wie folgt:
      • Gewährung von Liquiditätshilfen und von Risikoentlastung.
      • Die Kredite werden durch die Hausbank beantragt und ausgezahlt.
    • Universalkredite gibt es bei folgenden Voraussetzungen:
      • Für Angehörige der Freien Berufe
      • Für Unternehmern mit einem maximalen jährlichen Gesamtumsatz von 500 Millionen Euro
      • Zur Umschuldung von kurzfristigen Verbindlichkeiten, für Betriebsmittelbedarf, für Investitionen und für Warenlager
      • Es werden maximal 10 Millionen Euro pro Projekt vergeben
      • Haftungsfreistellung bis 500.000 Euro ist leichter möglich

  • Bürgschaften

      • Bürgschaften können bis zu einer Höhe von 5 Millionen Euro übernommen werden.
      • Mittelständische Unternehmer und Freiberuflicher sind antragsberechtigt.

  • Akutkredite

    • Können bis zu einer Höhe von 2 Millionen Euro an KMU vergeben werden.
  • Die Bürgschaftsbank Bayern unterstützt wie folgt:
    • Die Bürgschaftsobergrenze wird auf 2,5 Millionen erhöht.
    • Es gibt eine spezielle Corona-Servicenummer: 089 – 54 58 57 13

Berlin

In Berlin gibt es bezüglich der Soforthilfen einen Leitfaden für Unternehmen, der fortlaufend aktualisiert wird. Es werden 600 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, davon 300 Millionen Euro in Form von Zuschüssen für kleine Unternehmen und 300 Millionen als zinslose Kredite für kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten.
 

Die Zuschüsse und Kredite sind gestaffelt nach Anzahl der Mitarbeiter und nach Umsatz.

bis zu 5.000 Euro Zuschuss für kleine Unternehmen (bis zu 5 Mitarbeiter)

bis zu 500.000 Euro unverzinste Kredite bei größeren Unternehmen

Die Anträge werden über die IBB gestellt.

Weitere Maßnahmen in Baden-Württemberg zur Corona-Soforthilfe

  • Die Investitionsbank Berlin (IBB) stellt folgende Hilfen zur Verfügung:
    • Soforthilfepaket I 
    • Soforthilfepaket II 
    • Überbrückungskredite
    • Rettungskredit 500.000 Euro
    • Umstrukturierungskredit: 1 Million Euro
    • Alle Hilfen sind für Unternehmen geplant, die älter sind als 3 Jahre!
  • Die Bürgschaftsbank Berlin hilft mit:
    • Erhöhung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Millionen Euro.
      • Voraussetzung ist eine gute Eigenkapital- und Ertragslage!
    • Weitere Informationen zur Beantragung gibt es hier 
      • Anträge sind über die Hausbank zu stellen.

Brandenburg

Das Corona-Soforthilfe-Programm für kleine Unternehmer, Freiberufler und Solo-Selbständige in Brandenburg sieht Zuschüsse vor, die nach der Zahl der Erwerbstätigen gestaffelt ist:
 

bis zu 9.000 Euro (bis zu 5 Erwerbstätigen)

bis zu 15.000 Euro (bis zu 15 Erwerbstätigen)

bis zu 30.000 Euro (bis zu 50 Erwerbstätigen)

bis zu 60.000 Euro (bis zu 100 Erwerbstätigen)

Die Beantragung erfolgt über die ILB. Beratung ist telefonisch unter 0331 6602211 oder per Email möglich: beratung@ilb.de

Weitere Maßnahmen in Berlin zur Corona-SoforthilfeWeitere Maßnahmen in Berlin zur Corona-Soforthilfe

  • Das Ministerium stellt zusätzliche Haushaltsmittel für Brandenburger Unternehmen zur Liquiditätssicherung zur Verfügung.
  • Es sind zinsfreie Stundungen (nach Antrag)
  • Die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg (WFBB) hilft Unternehmen mit mehr als 100 Erwerbstätigen.
  • Anfragen Online  oder telefonisch unter: 0331 730 61 222.

Bremen

In Bremen können im Schnellverfahren bis zu 5.000 Euro beantragt werden, bei erhöhtem Bedarf sind bis zu 20.000 Euro möglich. Diese Zuschüsse sind für kleine Unternehmen und Freiberuflicher mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro gedacht.
 

Die Anträge laufen über die Bremer Aufbaubank und über die NBANK 

Informationen gibt es unter 0421 96000 333, Email: task-force@bab-bremen.de.

Anträge in Bremerhaven sind sind hier zu stellen.

Weitere Maßnahmen in Brandenburg zur Corona-Soforthilfe

  • Es werden zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 10  Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
  • Es wird ein Corona-Info-Ticker mit jeweils aktuellen Informationen zur Verfügung gestellt.
  • Es gibt darüber hinaus diverse Hotlines zu den wichtigsten Themen:
    • Kurzarbeitergeld: 0421 – 178 2535
    • Kinderbetreuung: 0421 – 361 10 100
    • Hotline der Handelskammer Bremen: 0421 – 3637 241
    • Hotline der Handwerkskammer Bremen: 0421 – 30 500 0
  • Die Bürgschaftsbank Bremen bietet folgende Hilfen:
    • Erhöhung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Millionen Euro.
    • Schnelle Genehmigung von Anträgen bis zu einer Summe von 250.000 Euro innerhalb von wenigen Tagen.
    • Anfragen sind an die Hausbank zu stellen.

Hamburg

Hamburg hat ein Bündel von Maßnahmen beschlossen. Zentral ist die Corona-Soforthilfe-Hamburg (HCS) für Selbständige und kleine Firmen. Die Förderung ist gestaffelt nach der Anzahl der Mitarbeiter.
 

5.000 Euro (bis zu 10 Mitarbeitern)

10.000 Euro (bis zu 50 Mitarbeitern)

25.000 Euro (bis zu 250 Mitarbeiter) 

2.500 Euro für Solo-Selbständige und Freiberufler ohne Mitarbeiter

Die Anträge werden über die IFB Hamburg (Investitions- und Förderbank) gestellt. Die Anträge sollen online zur Verfügung stehen.

Weitere Maßnahmen in Hamburg zur Corona-Soforthilfe

  • Rettungsdarlehen bis 250.000 Euro sind geplant als HKL (Hamburg-Kredit-Liquidität).
  • Zur Förderung von Kultur und Sport sind Förderkredite der IFB zur Rettung von Sportvereinen und Kultureinrichtungen geplant.
  • Es gibt darüber hinaus Kredite bis 750.000 Euro für KMU und Freiberufler, die schon länger als 5 Jahre am Markt aktiv sind.
  • Die Übernahme von Landesbürgschaften durch die Stadt Hamburg ist geplant.
  • Die Antragstellung soll online bereitgestellt werden. 
    • Telefonische Informationen gibt es hier: 040 – 24846 533.
  • Die BG Hamburg (Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH) hilft mit diesen Maßnahmen:
    • Erhöhung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Millionen Euro.
    • Schnellere Bewilligung von Bürgschaften bis 250.000 Euro.
    • Bereitstellung einer Krisen-Hotline: 040 – 611 700 100
    • Weitere Infos gibt es auf diese Webseite 

Mecklenburg-Vorpommern

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat einen Schutzfonds in Höhe von 1,1 Milliarden Euro beschlossen. Die Soforthilfen sind nach der Anzahl der Mitarbeiter gestaffelt.
 

9.000 Euro (bis zu 5 Mitarbeitern)

15.000 Euro (bis zu 10 Mitarbeitern)

25.000 Euro (bis zu 24 Mitarbeiter)

40.000 Euro (bis zu 49 Mitarbeiter)

Die Anträge können beim Landesförderinstitut gestellt werden. Eine Antragsvormerkung kann über die GSA (Gesellschaft für Struktur und Arbeitsmarktentwicklung) gestellt  werden. Dies ersetzt nicht die eigentliche Antragstellung, beschleunigt jedoch die spätere Bearbeitung.

Weitere Maßnahmen in Hamburg zur Corona-Soforthilfe

  • Die Landesregierung stellt 100 Millionen zur Unterstützung zur Verfügung.
  • Eine schnellere Auszahlung von Zuschüssen für Investition, Forschung, Entwicklung und Infrastrukturförderung ist vorgesehen.
  • Es wurde eine Unternehmenshotline geschaltet unter: 0385 – 588 5588.
  • Die Bürgschaftsbank M-V hilft wie folgt:
    • Die Bürgschaftsobergrenze wird auf 2,5 Millionen Euro erhöht.
    • Es gibt ein Schnellverfahren bei Bürgschaften von KMU.
    • Eine Express-Liquidität von 625.000 Euro ist geplant.

Niedersachsen

Unternehmen in Niedersachsen können bis zu 20.000 Euro Soforthilfe beantragen. Die Höhe ist gestaffelt nach der Anzahl der Beschäftigten.
 

3.000 Euro (bis 5 Beschäftigte)

5.000 Euro (bis 10 Beschäftigte)

10.000 Euro (bis 30 Beschäftigte)

20.000 Euro  (bis 49 Beschäftigte)

Weitere Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern zur Corona-Soforthilfe

  • Es gibt einen höheren Bürgschaftsrahmen von 3 Milliarden Euro.
  • Es ist ein weiteres, sechsmonatiges Förderprogramm in Höhe von 100 Millionen Euro für Kleinstunternehmen und Familienbetriebe geplant.
  • Es ist ein besonderes Förderungsprogramm hinsichtlich Mieten und Pachten geplant, die durch die Corona-Krise ungenutzt bleiben.
  • Die NBank bietet folgendes an:
    • Hier erfolgt die Antragstellung für die Soforthilfen über die Webseite.
    • Weiterhin gibt es Kredite als Liquiditätshilfe für KMU bis zu 50.000 Euro.
    • Telefonische Hotline: 0511 – 300031 33
  • Die Niedersächsische Bürgschaftsbank bietet folgendes an:
    • Betriebsmittelkredite
    • Anhebung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Millionen Euro.
    • Schnellere Bewilligung von Bürgschaften bis 240.000 Euro.

Saarland

Im Saarland wurde ein Corona-Nothilfe-Programm mit Zuschüssen in Höhe von 30 Millionen Euro beschlossen. Das Programm ist für Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen mit maximal 10 Mitarbeitern gedacht.
 

  • Gestaffelte Soforthilfe von 3.000 Euro bis 10.000 Euro.
  • Keine Rückzahlpflicht, falls die Fördervoraussetzungen erfüllt werden.
  • Der Zuschuss kann zusätzlich zu den bestehenden Bundeshilfen genutzt werden – allerdings nur bis zur maximalen Zuschusshöhe der Regierung

Der Antrag kann hier heruntergeladen werden. Dann ausfüllen, unterschreiben, einscannen  und per Email senden.

Weitere Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern zur Corona-Soforthilfe

  • Das parallel laufende Kreditprogramm für die Corona-Hilfe wurde von 10 Millionen  auf 25 Millionen Euro aufgestockt.
  • Es sind umfassende Steuerstundungen und Lockerungen im Verfahren der Steuervoranmeldung geplant.
  • Es gibt weitere Kleinunternehmer-Soforthilfen für Firmen mit einer niedrigeren Bilanzsumme als 350.000 Euro oder mit weniger als 700.000 Euro Jahresumsatz.
  • Formulare dazu gibt es nach dem offiziellen Beschluss dann hier
  • Die SIKB wird das Notprogramm “Sofort-Kredit-Saarland” zur Verfügung stellen.
    • Antragsstellung erfolgt über die SIKB in Kooperation mit der Hausbank.
    • Es sind Stundungsraten für Unternehmen möglich.
    • Die Checklisten für die benötigten Unterlagen gibt es online.
    • Die SIKB bietet außerdem darum, bei Startkapital-Krediten vorerst auf Einzelanträge zu verzichten.

Sachsen

Sachsen hat das Soforthilfeprogramm “Sachsen hilft sofort” für Freiberufler und Kleinunternehmen in Not aufgelegt.
 

Es gilt für Kleinunternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten.
Die Obergrenze für den Umsatz liegt bei 1 Million Euro.
Es handelt sich um unverzinste, nachrangige Darlehen.
Es ist eine Laufzeit von bis zu 10 Jahren möglich, zinslos.

Die 
ersten drei Jahre sind tilgungsfrei, individuelle Tilgungsvereinbarungen sind möglich.

Es sind 5.000 Euro und maximal 50.000 Euro als Soforthilfe möglich.In Ausnahmefällen kann eine Aufstockung bis zu 100.000 Euro erfolgen (falls nach vier Monaten ein höherer Liquiditätsbedarf existiert).

Die Beantragung erfolgt über die SAB (Sächsische AufbauBank) .Dazu wird das Formular bei der SAB heruntergeladen, ausgedruckt, ausgefüllt, unterschrieben und mit den anderen Unterlagen per Email oder Post an die SAB geschickt. Die Bewilligung erfolgt 
ohne Hausbank und die Soforthilfe wird innerhalb von 2 Tagen bereitgestellt.

Eine telefonische Beratung ist unter: 0351 – 4910 1100 möglich.

Weitere Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern zur Corona-Soforthilfe

Die Bürgschaftsbank Sachsen bietet Vereinfachungen bei Bürgschaften an:

  • Die Bürgschaftsobergrenze wird auf 2,5 Millionen Euro angehoben.
  • Die maximale Bürgschaftshöhe liegt bei 500.000 Euro bei 80%.
  • Optionen zur Förderung der Betriebsmittelkredite werden verbessert.
  • Es gibt Express-Bürgschaften mit Bewilligung innerhalb eines Banktages.

Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt stehen als Liquiditätshilfen für Unternehmen 400 Millionen Euro bereit. Das Programm beinhaltet Zuschüsse an kleine Unternehmer und Freiberufler. Abgewickelt wird das Programm über die IB-Sachsen-Anhalt.
Außerdem gibt es für Künstler eine Corona-Soforthilfe in Höhe von 400 Euro monatlich, die beim Landesverwaltungsamt zu beantragen ist.

Vorgehensweise:

  • Antrag online ausfüllen
  • Antrag ausdrucken und unterschreiben
  • Antrag einscannen und via Email oder mit der Post an das Landesverwaltungsamt senden
    • Anschrift: Landesverwaltungsamt Sachen-Anhalt, Referat 303- Kultur, Landesfachstelle für Öffentliche Bibliotheken, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale)
    • Achtung: Kopie des Personalausweises bzw. alternativ der Meldebescheinigung nicht vergessen!
    • Antragstellung bis zum 31.05.2020

Die Bürgschaftsbank Sachsen bietet Vereinfachungen bei Bürgschaften an:

  • Die IB (Investitionsbank Sachsen-Anhalt) stellt weitere Hilfen zur Verfügung:
    • Unterstützung bei Stundungen, der Antrag lässt sich schnell und ohne weitere Unterlagen über einen Musterantrag stellen.Externer Link auf: ib-sachsen-anhalt.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Wirtschaft/Corona_Stundungsantrag.pdf
    • Verzicht auf Vollstreckungen
    • Mittelstands- und Gründungsdarlehen bleiben bestehen
    • Es gibt eine Corona-Hotline unter: 0800 – 56 007 57
  • Die Bürgschaftsbank stellt weitere Unterstützung in Aussicht.
  • Weitere Informationen online oder telefonisch unter: 0391 – 737 520 

Schleswig-Holstein

Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat ein Corona-Soforthilfe-Programm im Umfang von 500 Millionen Euro beschlossen. Davon sind 100 Millionen als Zuschuss an Solo-Selbständige und Kleinstunternehmer geplant. Die Höhe der Zuschüsse richten sich nach der Anzahl der Mitarbeiter.
 

9.000 Euro (bis zu 5 Mitarbeiter)

15.000 Euro (bis zu 10 Mitarbeiter)

Um die Antragstellung zu erleichtern, wurde ein System von “Förderlotsen” etabliert, die Informationen zu den Soforthilfen geben:

Jürgen Wikniß: Telefon 0431 – 5938 133 (Email: juergen.wikniss@bb-sh.de)

Matthias Voigt: Telefon: 0431 – 9905 3330 (Email: matthias.voigt@ib-sh.de)

Weitere Infos zu Fördermöglichkeiten und Antragsstellung finden Sie hier

Weitere Maßnahmen in Schleswig-Holstein zur Corona-Soforthilfe

  • Es wurde ein Mittelstands-Sicherungsfonds in Höhe von 300 Millionen Euro beschlossen.
    • Dieser soll helfen bei Liquiditätsengpässen oder bei existenzgefährdenden Wirtschaftssituationen.
    • Es sind zinslose, tilgungsfreie Darlehen bis zu 750.000 Euro möglich.
    • Der Mittelstandskredit wird auf 10 Millionen Euro erhöht.
  • Es wurden 50 Millionen Euro zur Rettung von Sport- und  Bildungseinrichtungen und Kulturinstitutionen geplant.
  • Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) hilft wie folgt:
    • Liquiditätshilfen und zinsfreie Stundungen sind auf Antrag möglich.
    • Die Kontaktaufnahme mit den Förderlotsen ist per Email gewünscht.
    • Eine genau Auflistung der Fördermöglichkeiten finden Sie hier
  • Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein bietet folgende Hilfen an:
    • Anhebung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Millionen euro.
    • Verbesserung der Fördermöglichkeiten für Betriebsmittelkredite.
    • Schneller Bewilligung von Bürgschaften bis 250.000  Euro im Rahmen der Corona-Soforthilfe.

Thüringen

Ein Soforthilfeprogramm für Klein- und Kleinstunternehmen mit einem Volumen von bis zu 1,5 Milliarden Euro wurde in Thüringen gestartet. Die Höhe der Hilfen ist von der Unternehmensgröße abhängig.
 

5.000 Euro (bis 5 Mitarbeiter)

30.000 Euro (bis 50 Mitarbeiter)

Der Antrag wird online über die Thüringer Aufbaubank bereitgestellt (Hinweis: am 6.4. noch nicht abrufbar! ) wird ausgefüllt, ausgedruckt, unterschrieben und per Email an die zuständige IHK oder HWK oder mit der Post an die Thüringer Aufbaubank versendet.

Wichtig: Unbedingt die De-minimis-Erklärung und ggfs. den Gewerbeschein (falls vorhanden) beilegen. Die Auszahlung soll innerhalb von 5 Tagen erfolgen.

Weitere Maßnahmen in Schleswig-Holstein zur Corona-Soforthilfe

  • Es ist ein Thüringen-Fonds geplant, um sich an Unternehmen der Region beteiligen zu können.
  • Die Thüringer Aufbaubank hilft in der Krise wie folgt:
    • Die Bank ist zuständig für die Anträge auf Corona-Soforthilfe Thüringen
    • Der maximale Kreditbetrag wurde von 1 Million Euro auf 2 Millionen Euro angehoben.
    • Alle Branchen können Kredite beantragen, auch Freiberufler (dies war vorher nur eingeschränkt möglich)
    • Weitere Informationen unter: 0800 – 534 56 76
  • Die Bürgschaftsbank Thüringen hilft wie folgt:
    • Das BBT-basis und das BBT-express- Programm wurde auf 250.000 Euro erhöht.
    • Das klassische Bürgschaftsprogramm wurde auf eine Bürgschaftshöhe von 2,5 Millionen erhöht.
    • Die Entscheidungsprozesse werden wesentlich schneller sein.

*Hinweis:

Die Informationen in diesem Artikel sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, zusammengetragen und geschrieben. Sie ersetzen jedoch keine Rechts- oder Steuerberatung. Bitte stellen Sie für eine rechtlich bindende Beratung eine Anfrage. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder mögliche Änderung der Sachlage.

Autor:

Steuerberater: Dirk Wendl

Dirk Wendl ist schon sein gesamtes Berufsleben im Bereich Steuern tätig. Nach einer Ausbildung als Steuerfachangestellter und einer Fortbildung zum Bilanzbuchhalter absolvierte er nach einer weiteren umfangreichen Ausbildung 2006 die Prüfung als Steuerfachwirt und Steuerberater. Seit 2015 ist er geschäftsführender Gesellschafter der Pandotax Steuerberatungsgesellschaft in Köln. Dirk Wendl hat sich seitdem vor allem als Spezialist für Internationales Steuerrecht, E-Commerce und als Digitalisierungsexperte einen deutschlandweit guten Ruf erarbeitet.

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