Wie kann das inzwischen ausgelaufene Baukindergeld auch in 2022 noch beantragt werden? Der Förderzeitraum ist zwar bereits beendet, die Frist für die Antragstellung endet jedoch erst am 31. Dezember 2023. In bestimmten Fällen können Sie den staatlichen Zuschuss somit durchaus noch beantragen. Wir zeigen Ihnen, wann sich eine Beantragung lohnt und was Sie diesbezüglich unbedingt beachten sollten.
Inhaltsverzeichnis
Die wichtigsten Punkte vorab:
- Anspruchsberechtigt sind Alleinerziehende und Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind.
- Der Staat fördert den erstmaligen Kauf oder Bau von Wohneigentum.
- Je Kind erhalten Sie einen Zuschuss von insgesamt 12.000 Euro (für 10 Jahre jeweils 1.200 Euro jährlich).
- Voraussetzung ist ein maximales Haushaltseinkommen von 90.000 Euro bei einem Kind (plus jeweils 15.000 Euro für jedes weitere Kind).
- Baugenehmigung oder notarieller Kaufvertrag müssen im Zeitraum 1. Januar 2018 bis 31. März 2021 erteilt bzw. unterschrieben worden sein.
- Die Beantragung ist erst nach dem Einzug möglich, dann gilt eine Frist von sechs Monaten.
- Sie können das Baukindergeld auch 2022 noch beantragen, der Antrag muss jedoch spätestens bis 31. Dezember 2023 erfolgen.
Was ist Baukindergeld?
Das Baukindergeld der KfW (Programm 424) war eine staatliche Förderung für den erstmaligen Bau oder Erwerb von selbstgenutzten Wohnimmobilien. Es belohnte Familien mit Kindern, die zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 (verlängert aufgrund der Corona-Pandemie) Wohneigentum erwarben. Die Förderung war an klare Bedingungen geknüpft: Neben der Eigennutzung und der Anwesenheit mindestens eines Kindes galten Einkommensgrenzen von 90.000 € für das erste Kind plus 15.000 € für jedes weitere. Zudem musste der Einzug innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsabschluss oder Baugenehmigung erfolgen. Da das Programm inzwischen ausgelaufen ist, mussten sämtliche Anträge bis spätestens Ende 2023 bei der KfW gestellt werden.
Wichtige Informationen im Überblick
Status:
Die Förderung endete am 31. März 2021. Seitdem können keine neuen Anträge mehr gestellt werden.
Förderzeitraum:
Das Baukindergeld konnte für Kaufverträge abgeschlossen zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 beantragt werden. Ebenso waren Bauvorhaben mit einer Baugenehmigung im selben Zeitraum förderfähig.
Förderhöhe:
Familien erhielten 1.200 Euro pro Kind und Jahr über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren. Somit war eine Gesamtförderung von bis zu 12.000 Euro pro Kind möglich.
Voraussetzungen:
Erwerb oder Bau einer selbstgenutzten Immobilie (Erstimmobilie)
Einhaltung der Einkommensgrenzen, z. B. maximal 75.000 Euro Bruttohaushaltseinkommen plus 15.000 Euro je Kind
Kind unter 18 Jahren, das im Haushalt lebt
Auszahlung:
Die Auszahlung erfolgte über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Nach der Bewilligung erhielten berechtigte Familien den Zuschuss jährlich über den Zeitraum von bis zu zehn Jahren.
Wer hat Anspruch auf Baukindergeld?
Steigende Immobilienpreise und stetig wachsende Baukosten führen dazu, dass Wohneigentum für viele Normalverdiener ein unerreichbarer Traum bleibt. Insbesondere für viele Alleinerziehende und Familien mit Kindern ist ein eigenes Zuhause kaum finanzierbar, in Deutschland ist die Wohneigentumsquote im EU-Vergleich daher entsprechend niedrig. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, regelte die damalige Bundesregierung im Koalitionsvertrag die Einführung eines Baukindergeldes.
Das Baukindergeld kann von Alleinerziehenden und Familien beantragt werden, sofern mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt lebt. Sind alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, ist jede natürliche Person zur Beantragung bei der KfW berechtigt. Für wie viele Kinder Sie das Baukindergeld in 2022 oder später erhalten, hängt grundsätzlich von der Sachlage am Tag der Antragstellung ab. Wenn Ihr Kind beispielsweise einen Tag nach der Antragstellung seinen 18. Geburtstag feiert, erhalten Sie dennoch für 10 Jahre das volle Baukindergeld. Für später geborene Kinder können Sie hingegen nachträglich keine Förderung beantragen.
Was wird mit dem Baukindergeld gefördert?
Das Baukindergeld können Sie für den erstmaligen Neubau oder Erwerb einer Immobilie beantragen, folgende Objekte sind förderungsfähig:
- Eigentumswohnung
- Ein- oder Zweifamilienhaus (Bau oder Kauf)
- Kauf Ihrer gemieteten Wohnimmobilie, sofern Sie diese weiter selbst bewohnen

Das Baukindergeld können Sie jedoch nicht für folgende Projekte beantragen:
- Sanierung, Modernisierung, An- oder Umbau von Bestandsbauten
- Voreigentum in Deutschland (gilt für selbst bewohnte Objekte sowie für Nießbrauch, Vermietung, unentgeltliche Überlassung, Leerstand)
- Wochenend- und Ferienhäuser oder Ferienwohnungen
- durch Schenkung oder Erbfall erworbenes Wohneigentum
- Erwerb von Wohneigentum, sofern es bereits früher Eigentum einer zum Haushalt gehörenden Person war
- Übertragung oder Erwerb von Wohneigentum zwischen Verwandten (Kinder, Eltern, Großeltern etc.) und dem Antragsteller oder dem Ehe- bzw. Lebenspartner
- Übertragung oder Erwerb von Wohneigentum zwischen Ehe- oder Lebenspartnern
Die Voraussetzungen für Baukindergeld
Um das Baukindergeld (KfW 424) erhalten zu können, mussten zum Zeitpunkt der Antragstellung folgende Kriterien erfüllt sein:
Zeitraum & Fristen:
Der notarielle Kaufvertrag oder die Baugenehmigung mussten zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.03.2021 datiert sein. Die Online-Antragstellung bei der KfW war bis spätestens 31.12.2023 möglich.
Ersterwerb & Eigentum::
Die Förderung galt nur für das erste Eigenheim in Deutschland. Der Antragsteller musste zu mindestens 50 % als Eigentümer (oder Miteigentümer) im Grundbuch eingetragen sein und durfte zum Stichtag über kein weiteres Wohneigentum verfügen.
Haushalt & Kinder:
Im Haushalt musste mindestens ein minderjähriges Kind leben, für das ein Kindergeldanspruch bestand. Pro Kind und Antragsteller wurde die Förderung nur einmalig gewährt.
Einkommensgrenzen:
Das zu versteuernde Haushaltseinkommen durfte bei einem Kind maximal 90.000 € betragen. Für jedes weitere Kind erhöhte sich diese Grenze um jeweils 15.000 €.
Eigennutzung:
Die Immobilie (Ein-/Zweifamilienhaus oder Eigentumswohnung) musste selbst bewohnt werden. Der Einzug musste spätestens 6 Monate nach Kaufabschluss oder Baugenehmigung erfolgen.

Wichtige Regeln während der 10-jährigen Laufzeit
Das Baukindergeld wird über einen Zeitraum von 10 Jahren ausgezahlt. Dabei gilt: Mitteilungspflicht: Fällt eine Voraussetzung weg – etwa durch den Auszug oder Verkauf der Immobilie – muss dies der KfW sofort gemeldet werden. Die Zahlungen werden dann eingestellt. Alter der Kinder: Erreicht ein Kind während des Auszahlungszeitraums das 18. Lebensjahr, hat dies keinen Einfluss auf die Förderung. Die KfW zahlt den bewilligten Betrag bis zum Ende der 10 Jahre weiter.
Wie hoch sind die Zuschüsse?
Die Höhe des Baukindergeldes hängt von der Anzahl Ihrer Kinder ab, mit jedem Kinder steigt zudem das maximale Haushaltseinkommen:
Ein Kind (maximales Haushaltseinkommen = 90.000 Euro):
1.200 Euro pro Jahr / insgesamt
Zwei Kinder (maximales Haushaltseinkommen = 105.000 Euro):
2.400 Euro pro Jahr / insgesamt 24.000 Euro
Drei Kinder (maximales Haushaltseinkommen = 120.000 Euro):
3.600 Euro pro Jahr / insgesamt 36.000 Euro
Die Anzahl der Kinder, für die Sie den Zuschuss beantragen können, ist nicht begrenzt. Als Haushaltseinkommen gilt ein Durchschnittswert aus den Einkünften von zwei Jahren, die aus den eingereichten Steuerbescheiden ersichtlich sind.
Wie wird Baukindergeld beantragt?
Sie können das Baukindergeld erst nach dem Einzug in die Wohnimmobilie beantragen. Als Einzugsdatum gilt grundsätzlich das Datum der von Ihrer Gemeinde ausgestellten Meldebestätigung, dieses Dokument dient später als Nachweis. Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen alle Mitglieder Ihres Haushalts im neuen Zuhause gemeldet sein. Sie können den Antrag innerhalb von maximal sechs Monaten stellen, achten Sie daher auf eine möglichst zeitnahe Beantragung, die Sie über das KfW-Zuschussportal vornehmen:
Registrierung:
Geben Sie im KfW-Zuschussportal Ihre persönlichen Daten für die Registrierung ein und achten Sie darauf, dass Sie Vor- und Nachnamen korrekt (wie im Ausweis vermerkt) eingeben. Warten Sie anschließend die E-Mail mit dem Bestätigungslink ab und schließen Sie die Registrierung mit einem Klick auf den Link ab.
Zuschuss beantragen:
Nach erfolgter Registrierung beantragen Sie im Portal das Baukindergeld und ergänzen die erforderlichen Angaben. Sobald Sie den Antrag abgesendet haben, erfolgt eine Reservierung Ihres Zuschussbetrages.
Bestätigung und Identifizierung:
Es gibt keinen Postversand, eine Bestätigung wird ausschließlich im KfW-Zuschussportal im Bereich “Meine Zuschussanträge” hinterlegt. Die Bestätigung ist nur für einen begrenzten Zeitraum gültig, Sie sollten die erforderlichen Nachweise daher zügig einreichen. Damit eine Auszahlung erfolgen kann, müssen Sie sich gegenüber der KfW eindeutig identifizieren. Dies ist wahlweise online mittels Video-Identifizierung oder per Postident-Verfahren möglich.
Nachweise hochladen:
Nach Erhalt der Bestätigung müssen Sie innerhalb von drei Monaten die erforderlichen Nachweise im Zuschussportal hochladen.
Die Einhaltung der genannten Fristen ist unbedingt erforderlich, da andernfalls keine Auszahlung erfolgen kann. Lassen Sie diese Frist verstreichen, kann keine Auszahlung erfolgen.
Die Pandotax Steuerberatung
Welche Nachweise sind erforderlich?
Für eine reibungslose Bearbeitung Ihres Antrags müssen Sie folgende Nachweise erbringen:
Einkommensteuerbescheide:
Die KfW benötigt Einkommensteuerbescheide aus zwei Jahren, bei Antragstellung in 2021 betrifft dies beispielsweise die Bescheide für 2018 und 2019. Stellen Sie den Antrag in 2022, sind die Bescheide für 2019 und 2020 einzureichen.
Meldebestätigung:
Aus dem Dokument muss ersichtlich sein, dass es sich bei dem geförderten Wohneigentum um Ihren Wohnsitz handelt, dies gilt auch für Ehe- bzw. Lebenspartner sowie Kinder.
Grundbuchauszug:
Laden Sie unbedingt alle Seiten des Grundbuchauszugs hoch, in dem Sie als Eigentümer oder Miteigentümer eingetragen sind.
Kaufvertrag oder Baugenehmigung:
Aus diesem Dokument muss ersichtlich sein, dass der Abschluss des Vertrages bzw. die Erteilung der Baugenehmigung zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 erfolgt ist.
Wenn Sie alle erforderlichen Nachweise vollständig eingereicht haben, können Sie laut Angabe der KfW in der Regel mit einer Bearbeitungszeit von rund sechs bis acht Wochen rechnen.
Fazit:
*Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, zusammengetragen und geschrieben. Sie ersetzen jedoch keine Rechts- oder Steuerberatung. Bitte stellen Sie für eine rechtlich bindende Beratung eine Anfrage. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder mögliche Änderung der Sachlage.






