Die Reichensteuer soll ab 2027 früher greifen und höher ausfallen: Nach dem Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 gilt der Steuersatz von 45 Prozent bereits ab 250.000 Euro zu versteuerndem Einkommen statt ab 277.826 Euro. Neu hinzu kommt eine Stufe von 47 Prozent ab 280.000 Euro. Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 2. September 2026 beschlossen; er ist noch nicht in Kraft.
Während die Einkommensteuerreform 2027 politisch als Entlastung für Familien und mittlere Einkommen vermarktet wird, trifft die Gegenfinanzierung eine klar umrissene Gruppe: Einzelunternehmer, Gesellschafter von Personengesellschaften und Geschäftsführer mit hohen Gehältern, deren zu versteuerndes Einkommen die Grenze von 250.000 Euro überschreitet. Genau diese Unternehmer zahlen ihre Steuern nach dem Einkommensteuertarif. Dieser Artikel erklärt, was sich am Tarif ändern soll, wen die neue Reichensteuer trifft, wie sich Personenunternehmen und GmbH künftig im Vergleich stellen und welche Entscheidungen Sie noch 2026 treffen können.
Inhaltsverzeichnis
Die wichtigsten Punkte vorab:
- Die Reichensteuer soll ab 2027 bereits ab 250.000 Euro greifen.
- Für Einkommen ab 280.000 Euro ist ein Steuersatz von 47 Prozent geplant.
- Besonders betroffen sind Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften.
- Auch hohe Geschäftsführergehälter können von der neuen Stufe betroffen sein.
- Die geplanten Änderungen sind noch nicht in Kraft und müssen das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.
Was ändert die Einkommensteuerreform 2027 am Tarif?
Der Regierungsentwurf setzt die Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 2. Juli 2026 um. Die Änderungen am Tarif nach § 32a Abs. 1 EStG sollen in zwei Stufen zum 1. Januar 2027 und zum 1. Januar 2028 wirken. Die wichtigsten Eckwerte im Vergleich zum geltenden Recht:
| Tarifmerkmal | 2026 (geltendes Recht) | 2027 (geplant) | 2028 (geplant) |
|---|---|---|---|
| Grundfreibetrag | 12.348 Euro | 12.564 Euro | 12.900 Euro |
| Spitzensteuersatz 42 Prozent ab | 69.878 Euro | 70.601 Euro | 70.601 Euro |
| Reichensteuer 45 Prozent ab | 277.826 Euro | 250.000 Euro | 250.000 Euro |
| Zweite Reichensteuer 47 Prozent ab | keine | 280.000 Euro | 280.000 Euro |
| Kinderfreibetrag (gesamt) | 9.756 Euro | 10.056 Euro | 10.236 Euro |
| Kindergeld je Kind und Monat | 259 Euro | 267 Euro | 272 Euro |
| Arbeitnehmer-Pauschbetrag | 1.230 Euro | 1.430 Euro | 1.430 Euro |
Bei Zusammenveranlagung von Ehegatten verdoppeln sich die Beträge. Die zweite Progressionszone zwischen 17.800 und 70.600 Euro soll abgeflacht werden; dort sinkt die Belastung leicht. Alle Werte stammen aus dem Regierungsentwurf und gelten unter dem Vorbehalt des Gesetzgebungsverfahrens. Der Bundesrat muss zustimmen, ein Zeitplan für die parlamentarischen Beratungen liegt noch nicht vor.
Reichensteuer 2027: die neuen Tarifstufen im Detail
Die eigentliche Neuerung für Unternehmer liegt am oberen Ende des Tarifs. Bisher galt oberhalb des Spitzensteuersatzes von 42 Prozent nur eine weitere Stufe: die Reichensteuer von 45 Prozent ab 277.826 Euro. Künftig soll es zwei Stufen geben. Die erste Reichensteuer von 45 Prozent beginnt geplant bereits bei 250.000 Euro, die zweite Reichensteuer von 47 Prozent bei 280.000 Euro. Nach den Angaben im Regierungsentwurf sollen beide Maßnahmen zusammen im Jahr 2028 rund 2,77 Milliarden Euro Mehreinnahmen bringen. Hinzu kommt weiterhin der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Einkommensteuer, der bei diesen Einkommen in voller Höhe anfällt. Die Grenzbelastung oberhalb von 280.000 Euro läge damit bei 49,585 Prozent, vor Kirchensteuer.
Weitere Gegenfinanzierung, die Unternehmen trifft
- Minijobs: Der einheitliche Pauschsteuersatz für geringfügig Beschäftigte soll von 2 auf 5 Prozent des Arbeitsentgelts steigen. Diese Steuer trägt der Arbeitgeber.
- Handwerkerleistungen: Die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 3 EStG sinkt geplant von 20 auf 15 Prozent, der Höchstbetrag von 1.200 auf 900 Euro. Das betrifft die private Steuererklärung Ihrer Kunden, kann aber die Nachfrage nach handwerklichen Leistungen beeinflussen.
- Sonn- und Feiertagszuschläge: Der für steuerfreie Zuschläge maßgebliche Grundlohn soll von 50 auf 75 Euro je Stunde steigen, für Nachtarbeit bleibt es bei 50 Euro. Das ist für Arbeitgeber mit Schichtbetrieb eine Entlastung.

Wen die Reichensteuer trifft: Personenunternehmen im Fokus
Einzelunternehmer und Gesellschafter von GbR, OHG oder KG versteuern ihren Gewinn nach dem Einkommensteuertarif, unabhängig davon, ob sie ihn entnehmen oder im Betrieb belassen. Ein Einzelunternehmer mit 350.000 Euro Gewinn liegt damit vollständig im Bereich der neuen Reichensteuer. Für die Gewerbesteuer gibt es zwar die Anrechnung nach § 35 EStG, die Einkommensteuer selbst bleibt aber in voller Höhe bestehen. Zusätzlich fließen private Einkünfte, etwa aus Vermietung oder Kapitalvermögen außerhalb der Abgeltungsteuer, in dieselbe Bemessungsgrundlage ein.
GmbH-Gesellschafter sind anders betroffen: Der Gewinn der GmbH unterliegt der Körperschaftsteuer, nicht dem Einkommensteuertarif. Die Reichensteuer greift bei ihnen nur auf das, was als Gehalt, Tantieme oder tarifbesteuerte Einkünfte bei ihnen persönlich ankommt. Wer ein Geschäftsführergehalt von 300.000 Euro bezieht, rutscht mit dem Gehalt allein in die neue Stufe.
Rechenbeispiel: Einzelunternehmer mit 350.000 Euro Gewinn
| Tarifbereich | Steuersatz 2026 | Steuersatz 2027 (geplant) | Mehrbelastung |
|---|---|---|---|
| 250.000 bis 277.826 Euro (27.826 Euro) | 42 Prozent | 45 Prozent | rund 835 Euro |
| 277.826 bis 280.000 Euro (2.174 Euro) | 45 Prozent | 45 Prozent | 0 Euro |
| 280.000 bis 350.000 Euro (70.000 Euro) | 45 Prozent | 47 Prozent | 1.400 Euro |
| Zwischensumme aus den Reichensteuer-Stufen | rund 2.235 Euro |
Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag auf die Mehrsteuer. Gegenzurechnen ist die Entlastung im unteren Tarifbereich durch den höheren Grundfreibetrag und die abgeflachte Progressionszone, die auch hohen Einkommen zugutekommt, sich aber im dreistelligen Bereich bewegt. Unter dem Strich bleibt für Personenunternehmer mit Gewinnen deutlich über 280.000 Euro eine Mehrbelastung. Die Berechnung ist vereinfacht; die exakte Steuer ergibt sich aus der Tarifformel des § 32a EStG in der künftigen Fassung.
Reichensteuer und Rechtsform: GmbH oder Personenunternehmen?
Die Einkommensteuerreform 2027 verschiebt die Rechtsformfrage in zwei Richtungen gleichzeitig. Auf der einen Seite steigt die Belastung thesaurierter Gewinne im Personenunternehmen, weil der Tarif oben schärfer wird. Auf der anderen Seite sinkt die Körperschaftsteuer über das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm ab 2028 in fünf Schritten von 15 auf 10 Prozent im Jahr 2032. Für Unternehmer, die Gewinne im Unternehmen belassen und reinvestieren, öffnet sich damit eine wachsende Schere.
| Konstellation | Belastung des einbehaltenen Gewinns (Näherung) |
|---|---|
| Personenunternehmen, Gewinn über 280.000 Euro, ab 2027 (geplant) | 47 Prozent Einkommensteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer weitgehend angerechnet |
| Personenunternehmen mit Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG | 28,25 Prozent Einkommensteuer auf den nicht entnommenen Gewinn zuzüglich Solidaritätszuschlag, Nachversteuerung bei späterer Entnahme |
| GmbH, Gewinn einbehalten, 2026 | 15 Prozent Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer, in Köln zusammen rund 32 Prozent |
| GmbH, Gewinn einbehalten, 2032 | 10 Prozent Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer, in Köln zusammen rund 27 Prozent |
Die Tabelle zeigt nur die erste Besteuerungsebene. Wird der GmbH-Gewinn ausgeschüttet, kommen 25 Prozent Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag oder das Teileinkünfteverfahren hinzu. Wer die Gewinne ohnehin vollständig privat verbraucht, gewinnt durch die GmbH wenig. Wer Gewinne im Unternehmen oder in einer Holding ansammelt, gewinnt viel. Die Details zur Thesaurierungsbegünstigung und zur Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH haben wir in eigenen Beiträgen beschrieben, die Körperschaftsteuersenkung im Beitrag zum Wachstumsbooster 2026.
Was für GmbH-Geschäftsführer mit hohem Gehalt gilt
Gesellschafter-Geschäftsführer stehen vor einer eigenen Rechenaufgabe. Gehalt und Tantieme unterliegen dem Einkommensteuertarif und damit ab 2027 geplant der Reichensteuer, sobald die persönlichen Einkünfte 250.000 Euro übersteigen. Ausschüttungen unterliegen dagegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag, nachdem die GmbH bereits Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer gezahlt hat. In Köln ergibt sich für ausgeschüttete Gewinne 2026 eine Gesamtbelastung von rund 50 Prozent, die mit der sinkenden Körperschaftsteuer bis 2032 auf rund 46 Prozent fällt. Je höher die Reichensteuer, desto eher lohnt es sich, das Gehalt auf ein angemessenes Niveau zu begrenzen und den Rest über Ausschüttungen oder über eine Holding zu steuern. Die Angemessenheit des Gehalts bleibt dabei die Grenze, die das Finanzamt zieht.
Was Sie noch 2026 prüfen sollten
- Gewinnprognose 2026 und 2027 aufstellen. Liegt Ihr zu versteuerndes Einkommen dauerhaft über 250.000 Euro, betrifft Sie die Reichensteuer unmittelbar. Bei Ehegatten gilt die doppelte Grenze.
- Zeitliche Verlagerung prüfen. Bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung entscheidet der Zufluss. Einnahmen, die Sie legal noch 2026 realisieren, werden nach dem heutigen Tarif besteuert. Umgekehrt können Investitionen mit degressiver Abschreibung 2026 den Gewinn senken.
- Thesaurierungsbegünstigung beantragen. Für nicht entnommene Gewinne kann der Sondertarif nach § 34a EStG sinnvoll sein. Der Antrag ist jährlich möglich und lässt sich auf Teilbeträge beschränken.
- Rechtsform und Holding neu bewerten. Die Kombination aus steigender Reichensteuer und sinkender Körperschaftsteuer macht die Holding-GmbH für viele Personenunternehmer erstmals rechnerisch attraktiv. Eine Umwandlung braucht Vorlauf und sollte 2026 vorbereitet werden.
- Geschäftsführergehalt und Tantieme prüfen. GmbH-Geschäftsführer mit Gesamtbezügen über 250.000 Euro sollten das Verhältnis von Gehalt, Tantieme und Ausschüttung neu ausbalancieren.
- Vorauszahlungen anpassen. Sobald das Gesetz verkündet ist, sollten die Einkommensteuervorauszahlungen 2027 auf den neuen Tarif umgestellt werden, damit keine Nachzahlung mit Zinsen entsteht.
Eine ausführliche Übersicht zum aktuellen Tarif finden Sie in unserem Beitrag zum Spitzensteuersatz in Deutschland. Den Gesetzentwurf und die Begründung veröffentlicht das Bundesfinanzministerium auf der Seite zum Einkommensteuerreformgesetz 2027; die Eckpunkte fasst die Pressemitteilung vom 2. September 2026 zusammen. Den geltenden Tarif regelt § 32a EStG.
Fazit
Die Reichensteuer ist der Preis der Einkommensteuerreform 2027: Wer als Personenunternehmer mehr als 250.000 Euro zu versteuerndes Einkommen erzielt, zahlt ab 2027 geplant mehr, ab 280.000 Euro erstmals 47 Prozent. Gleichzeitig sinkt die Körperschaftsteuer ab 2028 Jahr für Jahr. Diese gegenläufige Entwicklung ist der stärkste Grund seit Jahren, Rechtsform, Thesaurierung und Holding-Struktur neu zu rechnen. Wer die Weichen 2026 stellt, nutzt beide Effekte.
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Die Informationen in diesem Artikel sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, zusammengetragen und geschrieben. Sie ersetzen jedoch keine Rechts- oder Steuerberatung. Bitte stellen Sie für eine rechtlich bindende Beratung eine Anfrage. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder mögliche Änderung der Sachlage.
Über den Autor: Dirk Wendl ist Steuerberater und Geschäftsführer der Pandotax Steuerberatung GmbH in Köln-Deutz. Seine Schwerpunkte sind internationales Steuerrecht, E-Commerce-Besteuerung und die steuerliche Gestaltung von GmbH-Strukturen.






