Der Spitzensteuersatz in Deutschland ist während der Corona-Krise wieder vermehrt in den Fokus des öffentlichen Interesses gerückt. Viele Spitzenverdiener sahen sich mit deutlichen Einkommenseinbußen konfrontiert, laut Berechnung des Bundesfinanzministeriums war in 2020 die Zahl der Topverdiener erstmals seit Jahren rückläufig. Doch wann gehört man zu den Topverdienern und wann muss man Teile seines Einkommens mit dem Spitzensteuersatz von 42 % versteuern? Wie funktioniert das mit der Steuerlast in Deutschland, wann musste der Spitzensteuersatz im Laufe der Zeit bezahlt werden und ab wann ist die sogenannte Reichensteuer fällig? Erfahren Sie die wichtigsten Fakten rund um den Spitzensteuersatz.
Inhaltsverzeichnis
Die wichtigsten Punkte vorab:
- Je nach Einkommenshöhe variieren die Steuersätze in Deutschland zwischen 14% und 42 %.
- Der Spitzensteuersatz greift im Steuerjahr 2023 ab einem Einkommen von 62.820 Euro (Einzelveranlagung) bzw. 125,620 Euro (Zusammenveranlagung).
- Ab einem Einkommen von 277.825 Euro (Einzelveranlagung, 2023) erhöht sich der Spitzensteuersatz um drei Prozentpunkte auf 45 %, dann wird die sogenannte Reichensteuer fällig.
- Der Spitzensteuersatz ist ausschließlich auf die oberhalb der Grenze liegenden Einkommensanteile anzurechnen.
- Der durchschnittliche Steuersatz eines Topverdieners ist dadurch meist deutlich niedriger und liegt in der Regel unterhalb des Spitzensteuersatzes.
- Jährliches Bruttoeinkommen und zu versteuerndes Einkommen sind nicht identisch, da steuermindernde Faktoren (wie beispielsweise Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen) vom Bruttoeinkommen abgezogen werden..
Was ist ein Spitzensteuersatz?
Wer relativ viel verdient, wird mit dem Spitzensteuersatz von derzeit 42 % besteuert. Dies gilt jedoch nur für die Einkommensanteile, die oberhalb der Grenze für den Spitzensteuersatz liegen. Diese Grenze wird regelmäßig erhöht. Dies liegt in vielen Fällen daran, dass der Grundfreibetrag, für den keine Steuern zu zahlen sind, erhöht wird.
Alle zwischen dem Grundfreibetrag und der Grenze für den Spitzensteuersatz liegenden Einkommensanteile werden mit Steuersätzen zwischen 14 % und unter 42 % versteuert. Dabei wird die Besteuerung in Stufen vorgenommen für die jeweiligen Einkommensbestandteile, dies wird auch als Steuerprogression bezeichnet.
Grundsätzlich gilt in Deutschland: Wer wenig verdient, zahlt wenig Steuern, wer mehr verdient, zahlt mehr Steuern. Das deutsche Einkommensteuersystem folgt im wesentlichem diesem einfachen Prinzip. In der Realität entpuppt sich das vermeintlich klare Gliederungsprinzip der Einkommensteuersätze jedoch als komplexes Geflecht:
- Bis zum Grundfreibetrag fallen keine Steuern an.
- Ab dem Überschreiten des vorgegebenen Grenzwertes greift der Eingangssteuersatz und mit wachsendem Einkommen steigt die Steuerlast.
- Der Grenzsteuersatz definiert den Prozentsatz, mit dem ab einem bestimmten Grenzwert ein zusätzliches Einkommen besteuert wird.
- Mit wachsendem Einkommen steigen die Steuersätze zwar, allerdings nur bis zu einem klar definierten Maximalwert.
- Dies wird auch als linear progressiver Steuerbelastungsverlauf bezeichnet.
- Beim Spitzensteuersatz handelt es sich um den Höchststeuersatz in Deutschland und daher um den höchsten Grenzsteuersatz zur Berechnung der jährlichen Einkommensteuerbelastung.
Wie hoch ist der Spitzensteuersatz in Deutschland?
Der Spitzensteuersatz in Deutschland beträgt 42 % und wird 2023 ab einem Einkommen von 62.810 Euro fällig. Dies bedeutet, dass das Einkommen oberhalb dieser Grenze mit Steuern in Höhe von 42 % belastet wird. Ab einem Einkommen von 277.826 Euro greift dann der sogenannte Reichensteuersatz von 45 %.
Welche Steuersätze gibt es in Deutschland?
Die Steuersätze reichen in Deutschland von 14 % bis 42 %, diese Werte sind seit dem Jahr 2009 unverändert. Darüber hinaus gibt es noch den Reichensteuersatz von 45 %. Entscheidend für die Besteuerung ist das zu versteuernde Einkommen, nicht das Bruttoeinkommen. Bei Zusammenveranlagung profitieren Paare dabei vom doppelten Betrag.
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Wie entwickelte sich der Spitzensteuersatz in Deutschland?
Hier eine Übersicht über die Grenzen, ab wann der Spitzensteuersatz galt:
Spitzensteuersatz Einzelveranlagung im Zeitverlauf:
- 2020: ab 57.052 Euro
- 2021: ab 57.918 Euro
- 2022: ab 58.597 Euro
- 2023: ab 62.810 Euro
Spitzensteuersatz Einzelveranlagung im Zeitverlauf:
- 2020: ab 114.103 Euro
- 2021: ab 115.838 Euro
- 2022: ab 117.194 Euro
- 2023: ab 125.620 Euro
Dazu kommt bei sehr hohem Einkommen seit 1. Januar 2007 die im Zuge des Steueränderungsgesetzes eingeführte Erhöhung der Einkommensteuer um 3 %, auch als Reichensteuer bekannt. Bei dieser Bezeichnung handelt es sich jedoch lediglich um eine umgangssprachliche Wortschöpfung und keineswegs um einen rechtlichen Begriff. Für sehr hohe Einkommen gilt demnach ein Höchststeuersatz, der in Deutschland aktuell bei 45 % liegt. Dieser Steuersatz ist für Steuerpflichtige mit sehr hohem Einkommen relevant, es gelten folgende Grenzwerte:
Spitzensteuersatz Zusammenveranlagung im Zeitverlauf:
- 2020: ab 270.501 Euro
- 2021: ab 274.613 Euro
- 2022: ab 277.826 Euro
- 2023: ab 277.825 Euro
Einkommensgrenze Reichensteuer bei Zusammenveranlagung:
- 2020: ab 541.001 Euro
- 2021: ab 549.226 Euro
- 2022: ab 555.652 Euro
- 2023: ab 555.652 Euro
Die Zahl der Betroffenen, die Reichensteuer und damit den Höchstsatz von 45 % Steuern auf Einkommensanteile zahlen, ist verschwindend gering. die damit erzielten Steuereinnahmen jedoch verhältnismäßig hoch.
Spitzensteuerzahlen 2019
So zahlten 114.000 Bürger im Jahr 2019 den höchsten Steuersatz, das waren 2.200 mehr als im Jahr zuvor. Insgesamt entfielen auf diese Steuerpflichtigen 6,6 % der gesamten Einkünfte und 13,2 % der Steuersumme.
Das Statistische Bundesamtes hatte früher in der Lohn- und Einkommensteuerstatistik für 2017 im oberen Einkommensbereich folgende Zahlen veröffentlicht:
Spitzensteuerzahlen 2017:
- 250.000 bis 500.000 Euro: 248.959 Steuerpflichtige
- 500.000 bis 1.000.000 Euro: 60.570 Steuerpflichtige
- ab 1.000.000 Euro: 24.743 Steuerpflichtige
Dabei ist zu beachten, dass hier Paare bei Zusammenveranlagung als ein Steuerpflichtiger gezählt wurden.
Spitzensteuersatz Deutschland im Vergleich
Seit mehr als 20 Jahren führt die OECD eine Langzeitstudie durch, um die Steuerbelastung in den wichtigsten Industrieländern zu vergleichen. 2021 zeigte sich, dass Deutschland bei der rein anhand von Einkommensteuer und Sozialabgaben ermittelten Steuerlast einen Spitzenplatz belegt und somit eindeutig zu den Hochsteuerländern gehört.
Mit 48,1 % Abgaben liegt Deutschland im Spitzenbereich, hinter Belgien mit 53 % und kurz vor Österreich (47,8 %), Frankreich (47 %) und Italien (46,5 %).
Spitzensteuersätze in anderen Ländern
In vielen Ländern weltweit gibt es Spitzensteuersätze, die von Land zu Land stark variieren. Es gibt sowohl Steueroasen ohne individuelle Einkommensteuer (wie zum Beispiel die Vereinigten Arabischen Emirate) als auch Ländern, in denen Spitzenverdiener einen großen Teil Ihres Einkommens an den Staat abgeben müssen. Besonders in den OECD-Staaten ist mit hohen Spitzensteuersätzen von durchschnittlich 42 % zu rechnen. Der EU-Durchschnitt liegt bei 37,77 %. Deutschland liegt hier zwar mit 42 % darüber, im Schnitt zahlen die deutschen Steuerpflichtigen jedoch bei weitem nicht die höchsten Steuern, sondern liegen eher im Mittelfeld. Besonders die skandinavischen Länder greifen zur Finanzierung des Gemeinwohls verstärkt auf das zu versteuernde Einkommen zu, so liegen die Steuersätze in Finnland bei 56,95 %, im Dänemarkt bei 56,5 % und in Schweden bei 52,85 %.
Somit liegt der Spitzensteuersatz in Deutschland zwar auf relativ hohem Niveau, erreicht jedoch im weltweiten Vergleich keineswegs einen Spitzenplatz. Zudem ist zu beachten, dass der Höchststeuersatz in Deutschland im Vergleich zu den Steuersätzen vergangener Jahrzehnte aktuell deutlich niedriger ist. Die Höchstwerte wurden in den 1970er und 1980er Jahren erreicht, damals lag der Spitzensteuersatz in Deutschland bei 56 %.
Wie wird der Spitzensteuersatz berechnet?
Als Spitzenverdiener gibt es bei der Berechnung der möglichen Steuerlast einige Punkte zu beachten.
- Der geltende Steuersatz ist keineswegs auf das gesamte Einkommen anzuwenden.
- Der Grundfreibetrag gilt auch für Spitzenverdiener.
- Es handelt sich bei den unterschiedlichen Steuersätzen jeweils um Grenzsteuersätze.
- Die höhere Belastung gilt somit nur für das jeweils zusätzliche Einkommen.
- Der Spitzensteuersatz daher erst für den Teil des Einkommens, der über der aktuell geltenden Grenze liegt.
- Im Durchschnitt fällt die effektive Steuerbelastung somit deutlich niedriger aus.
- Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen, nicht das jährliche Bruttoeinkommen!
- Außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben und Werbungskosten können steuerlich angerechnet werden.
- Das zu versteuernde Einkommen ist daher in der Regel niedriger als das Bruttoeinkommen.
Hier eine Beispielrechnung für das Steuerjahr 2021 (Einzelveranlagung):
- Zum Gehalt von 61.000 Euro werden Einkünfte aus Kapitalvermögen gerechnet, es ergibt sich daher ein Gesamtbetrag von 66.000 Euro.
- Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Werbungskosten etc. wirken sich steuermindernd aus.
- Letztendlich verbleibt ein zu versteuerndes Einkommen von 59.000 Euro.
- Der Spitzensteuersatz gilt ausschließlich für den Teil des Einkommens, der über dem Grenzwert von 57.918 Euro liegt und ist somit für den Differenzbetrag von 1.082 Euro relevant.
Im Endeffekt ergibt sich auch bei Spitzenverdienern in der Regel ein durchschnittlicher Steuersatz, der in den meisten Fällen deutlich unterhalb des Spitzensteuersatzes von 42 Prozent liegt.
Fazit:
Der Spitzensteuersatz in Deutschland ist ein komplexes Thema mit vielen Facetten. Viele Steuerpflichtige wissen aufgrund der in Stufen vorgenommenen Steuerberechnung nicht genau, mit welcher Steuerlast zu rechnen ist und was bei der Berechnung zu beachten ist. Die Pandotax Steuerberatung steht Ihnen bei allen Steuerthemen gerne zur Verfügung und berechnet Ihnen digital Ihre voraussichtlichen Steuerbelastung. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail . Wir sind gerne für Sie da.
*Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, zusammengetragen und geschrieben. Sie ersetzen jedoch keine Rechts- oder Steuerberatung. Bitte stellen Sie für eine rechtlich bindende Beratung eine Anfrage. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder mögliche Änderung der Sachlage.