Neben Buchhaltung und Jahresabschluss braucht es oft eine zweite Sicht: Wie gestalte ich eine Investition, eine Umstrukturierung oder eine Nachfolge steuerlich richtig? Pandotax berät Unternehmer, Gesellschafter und Privatpersonen steuerlich und steuerrechtlich, begleitet Betriebsprüfungen und vertritt Sie gegenüber Finanzamt und Finanzgericht. Persönlich in Köln-Kalk, digital deutschlandweit.
Wir beraten Unternehmer und GmbH-Gesellschafter, die vor einer Entscheidung mit steuerlicher Tragweite stehen: einer Investition, einem Wechsel der Rechtsform, dem Kauf oder Verkauf von Anteilen, der Gründung einer Holding oder der Unternehmensnachfolge.
Dazu kommen Mandanten, die Post vom Finanzamt bekommen haben: eine Prüfungsanordnung, einen Steuerbescheid, der nicht stimmt, oder Fragen rund um eine Selbstanzeige.


Wir prüfen geplante Schritte, bevor sie umgesetzt werden, und rechnen Alternativen durch: Rechtsform, Zeitpunkt, Finanzierung, Ausschüttung oder Thesaurierung. Bei großen Vorhaben mit unklarer Rechtslage beantragen wir für Sie eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt, damit die steuerliche Beurteilung vorab feststeht.
Wenn das Finanzamt prüft oder anders entscheidet als erwartet, vertreten wir Sie: in der Betriebsprüfung, im Einspruchsverfahren und vor dem Finanzgericht.
Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts, etwa im Arbeits-, Miet- oder Vertragsrecht, klärt ein Rechtsanwalt. Berührt eine Frage beide Bereiche, stimmen wir uns auf Wunsch mit Ihrem Anwalt ab.

Steuerrechtliche Beratung: Dirk Wendl
Wir prüfen Investitionen, Umstrukturierungen und Verträge auf ihre steuerlichen Folgen und zeigen Ihnen die günstigere Variante, bevor Sie unterschreiben.
Einzelunternehmen, GmbH oder GmbH & Co. KG: Wir vergleichen die Steuerbelastung und begleiten den Wechsel, zum Beispiel die Umwandlung in eine GmbH.
Für geplante Vorhaben mit erheblichen steuerlichen Auswirkungen beantragen wir eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt (§ 89 Abs. 2 AO). Für die Bearbeitung fällt in der Regel eine Gebühr an (§ 89 Abs. 3 bis 5 AO).
Wir bereiten die Prüfung mit Ihnen vor, sind Ansprechpartner für den Prüfer und vertreten Ihre Position bei strittigen Feststellungen.
Gegen einen Steuerbescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch einlegen (§ 355 AO). Wir übernehmen das Verfahren und vertreten Sie auch vor dem Finanzgericht (§ 62 FGO). Für die Klage bleibt nach der Einspruchsentscheidung ebenfalls ein Monat (§ 47 Abs. 1 FGO).
Wir begleiten Selbstanzeigen nach § 371 AO und prüfen vorher die Sperrgründe: Schon eine bekannt gegebene Prüfungsanordnung sperrt die Selbstanzeige im Umfang der angekündigten Prüfung (§ 371 Abs. 2 AO). Im Steuerstrafverfahren verteidigen wir, soweit die Finanzbehörde das Verfahren selbständig durchführt (§ 386 Abs. 2, § 392 Abs. 1 AO), im Übrigen gemeinsam mit einem Rechtsanwalt.
Übergabe in der Familie oder Verkauf: Wir planen Ertragsteuer sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer gemeinsam. Mehr zur Unternehmensnachfolge.
Bei Auslandsbezug, Wegzug oder ausländischen Einkünften berät Sie Dirk Wendl im internationalen Steuerrecht.

Die Steuerlast wird meist durch Entscheidungen festgelegt, die schon gefallen sind, wenn die Buchhaltung sie erfasst: ein unterschriebener Kaufvertrag, eine Ausschüttung, eine Übertragung von Anteilen. Danach lässt sich oft nur noch wenig ändern. Eine verbindliche Auskunft gibt es zum Beispiel nur für Sachverhalte, die noch nicht verwirklicht sind.
Auch nach einem Bescheid läuft die Zeit: Für den Einspruch bleibt ein Monat ab Bekanntgabe. Deshalb sprechen Sie uns am besten an, bevor Sie handeln oder sobald Post vom Finanzamt kommt.
Wir arbeiten konsequent digital: Unterlagen und Auswertungen tauschen wir über DATEV Unternehmen online aus. So beraten wir Mandanten in ganz Deutschland genauso wie Unternehmer direkt aus Köln.

Steuerberater Dirk Wendl in Köln-Kalk
Persönlich vor Ort? Selbstverständlich.
Persönliche Termine finden in unserer Kanzlei in Köln-Kalk statt (Barcelona-Allee 1, 51103 Köln). Viele Mandanten kombinieren die digitale Zusammenarbeit im Tagesgeschäft mit einem Strategietermin vor Ort.
Alles, was über die laufende Buchhaltung und die Steuererklärungen hinausgeht: die steuerliche Gestaltung von Vorhaben, die Wahl der Rechtsform, die Begleitung von Betriebsprüfungen, Einsprüche, Verfahren vor dem Finanzgericht und die Beratung in Steuerstrafsachen.
Steuerberater beraten und vertreten in Steuersachen, dazu gehört auch die Hilfeleistung in Steuerstrafsachen (§ 33 StBerG). Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts, etwa im Arbeits-, Miet- oder Vertragsrecht, klärt ein Rechtsanwalt.
Einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 355 Abs. 1 AO). Ein im Inland per Post versandter Bescheid gilt am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO), ein elektronisch zum Abruf bereitgestellter am vierten Tag nach der Bereitstellung (§ 122a Abs. 4 AO). Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie unrichtig, gilt eine Frist von einem Jahr (§ 356 Abs. 2 AO). Senden Sie uns den Bescheid am besten direkt nach Erhalt, damit genug Zeit für die Prüfung bleibt.
Das Finanzamt legt sich auf Antrag vorab fest, wie es einen genau bestimmten, noch nicht verwirklichten Sachverhalt steuerlich beurteilt (§ 89 Abs. 2 AO). Voraussetzung ist ein besonderes Interesse wegen erheblicher steuerlicher Auswirkungen. Für die Bearbeitung fällt in der Regel eine Gebühr an. Liegt der Gegenstandswert unter 10.000 Euro, wird keine Gebühr erhoben (§ 89 Abs. 5 AO).
Nein. Persönliche Termine finden in unserer Kanzlei in Köln-Kalk statt, die laufende Zusammenarbeit läuft digital. So betreuen wir Mandanten in ganz Deutschland.
Im Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation: Vorhaben, Fristen und offene Fragen mit dem Finanzamt. Danach erhalten Sie ein Angebot auf Grundlage der StBVV.

Wir helfen Ihnen, das steuerliche Optimum herauszuholen.
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