Wechseln Sie jetzt zu PANDOTAX, Ihr digitaler Steuerberater in Köln.


























Spielen Sie mit dem Gedanken, Ihren aktuellen Steuerberater zu wechseln? Haben Sie sich vielleicht bereits zu einem Wechsel entschlossen und wollen sicherstellen, dass Sie die absolut richtige Entscheidung treffen?
Gründe für einen Wechsel gibt es sicherlich sehr viele. Die einen stört mangelnde Erreichbarkeit oder unverständliche Rechnungen. Die anderen fühlen sich von ihrem aktuellen Steuerberater nicht richtig informiert oder wünschen sich einfachere und vor allem digitalere Prozesse. Manchmal stimmt auch einfach die Chemie zwischen Mandant und Steuerberater nicht mehr zu 100%.
Völlig gleich, welcher Grund Sie dazu bewogen hat, sich mit der Frage eines Steuerberaterwechsels auseinanderzusetzen, ich kann Ihnen versichern, dass wir alles daran setzen werden, den Wechsel für Sie so einfach und bequem wie möglich zu gestalten und genau die Punkte, die Sie an Ihrem bisherigen Steuerberater gestört haben, besser zu machen.
Viele Grüße,
Dirk Wendl, Steuerberater / Geschäftsführer
Wir sprechen Sie proaktiv auf Möglichkeiten und Wege an, in Ihrem Geschäft noch mehr Steuern einzusparen.
Sie profitieren von einer vollständig digitalen Belegerfassung. Auch auf dem Smartphone können Sie einfach und schnell Belege erfassen und sichern.
Sie erhalten volle Kostenkontrolle und Transparenz. Sie zahlen immer nur so viel, wie wir vereinbart haben.
Wir nehmen mit Ihrem aktuellen Steuerberater Verbindung auf und erledigen für Sie alle notwendigen Übergabe-Formalitäten.
Wir ermitteln gemeinsam mit Ihnen den perfekten Wechselzeitpunkt, sodass Sie unnötige Überschneidungskosten vermeiden und Ihre Steueroptimierung nahtlos voranschreiten kann.
Wir kümmern uns um die Beschaffung sämtlicher notwendiger Rechnungslegungsunterlagen von Ihrem bisherigen Steuerberater.

Interessiert? Dann lassen Sie uns jetzt ein kostenloses und unverbindliches Kennenlernen vereinbaren. Wir nehmen uns Zeit für Ihre individuellen Bedürfnisse und Sie erhalten im Anschluss an unser Gespräch ein Kostenangebot.
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Ein Steuerberaterwechsel ist sinnvoll, wenn die aktuelle Beratung Ihre steuerlichen Ziele nicht mehr optimal unterstützt. Das Verhältnis zu Ihrem Steuerberater sollte auf Vertrauen basieren, da er tiefen Einblick in Ihre Finanzen erhält.
Manchmal ist der bisherige Steuerberater ein guter Allrounder, aber für Ihre speziellen Bedürfnisse fehlt ihm die Tiefe. Das kann der Fall sein, wenn Sie internationale Steuerfragen haben, komplexe Erbschafts- oder Schenkungssteuerfälle regeln müssen oder spezifische Branchenkenntnisse benötigen, zum Beispiel im Bereich der digitalen Wirtschaft und des E-Commerce.
Vermeiden Sie ungünstige Phasen, um doppelte Kosten und Aufwand zu verhindern. Wenn Ihr aktueller Steuerberater bereits tief in die Erstellung des Jahresabschlusses oder die Bearbeitung von Steuererklärungen involviert ist, ist Vorsicht geboten. Ein Wechsel mitten in diesen Prozessen kann dazu führen, dass sowohl der alte als auch der neue Berater für die angefangenen Arbeiten bezahlt werden müssen.
Für laufende Buchhaltungsaufgaben wie die Lohnabrechnung oder die Umsatzsteuervoranmeldung bietet sich das Monatsende als Zeitpunkt für die Übergabe an. Hier sind die Prozesse oft klar abgegrenzt, und der neue Steuerberater kann nahtlos in die laufende Betreuung einsteigen.
Der Jahreswechsel stellt oft den saubersten Übergang dar. Nach Abschluss aller Jahresarbeiten durch den alten Berater kann der neue Steuerberater mit einem klaren Überblick ins neue Geschäftsjahr starten. Eine gute Planung ist hierbei unerlässlich, damit alle Unterlagen rechtzeitig übergeben werden können.
Der Steuerberatervertrag ist in der Regel ein Vertrag über Dienste höherer Art. Nach § 627 BGB können Sie ihn deshalb grundsätzlich jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ein Ausschluss dieses Kündigungsrechts in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nach der Rechtsprechung unwirksam. Prüfen Sie trotzdem Ihren Vertrag auf individuell vereinbarte Regelungen.
Kündigen Sie schriftlich, idealerweise per Einschreiben mit Rückschein, damit Sie einen Nachweis haben. Gründe müssen Sie nicht nennen. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung des Kündigungsdatums an.
[Ihr Name / Firma]
[Anschrift][Name der bisherigen Kanzlei]
[Anschrift][Ort], [Datum]
Kündigung des Steuerberatungsvertrags, Mandantennummer [Nummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den mit Ihnen bestehenden Steuerberatungsvertrag zum [Datum], hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Beendigungsdatum schriftlich.
Bitte geben Sie mir die Unterlagen heraus, die Sie von mir oder für mich zur Ausführung des Auftrags erhalten haben (§ 66 Abs. 2 StBerG), insbesondere Buchhaltungsdaten, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen und Lohnunterlagen. Nach Absprache können Sie die Daten auch direkt an meine neue Kanzlei [Name der neuen Kanzlei] übermitteln.
Bitte senden Sie mir außerdem eine Schlussrechnung über alle bis zum Beendigungsdatum erbrachten Leistungen.
Die Ihnen erteilten Vollmachten widerrufe ich mit Wirkung zum Beendigungsdatum. Bitte berücksichtigen Sie den Widerruf auch in der Vollmachtsdatenbank.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Wenn Sie zu Pandotax wechseln, nehmen wir mit Ihrem bisherigen Steuerberater Verbindung auf und erledigen die Übergabe-Formalitäten für Sie.
Wenn Ihr bisheriger Steuerberater auch die Lohnbuchhaltung übernommen hat oder Sie dies zukünftig wünschen, sind folgende Unterlagen relevant:
Außerdem benötigt Ihr neuer Steuerberater Ihre Steuernummer, Ihre Steuer-Identifikationsnummer und gegebenenfalls Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Nach § 66 Abs. 2 StBerG muss Ihr bisheriger Steuerberater Ihnen auf Verlangen die Unterlagen herausgeben, die er von Ihnen oder für Sie zur Ausführung des Auftrags erhalten hat. Ausgenommen sind der Briefwechsel zwischen Ihnen und der Kanzlei, Schriftstücke, die Sie bereits im Original oder in Kopie erhalten haben, sowie interne Arbeitspapiere der Kanzlei.
Solange Gebühren und Auslagen offen sind, darf der bisherige Berater die Herausgabe nach § 66 Abs. 3 StBerG verweigern, es sei denn, die Vorenthaltung wäre nach den Umständen unangemessen. Begleichen Sie offene Rechnungen deshalb möglichst vor oder direkt nach der Kündigung und klären Sie strittige Beträge frühzeitig.
Bitten Sie Ihren bisherigen Steuerberater um eine abschließende Rechnung, die alle erbrachten Leistungen aufführt, und grenzen Sie klar ab, welche Arbeiten er noch abschließt und ab wann die neue Kanzlei übernimmt. Eine schriftliche Vereinbarung über die Abgrenzung der Zuständigkeiten vermeidet, dass Sie dieselbe Leistung zweimal bezahlen.
Ihr bisheriger Steuerberater verfügt über Vollmachten, die ihn ermächtigen, in Ihrem Namen mit Finanzamt, Krankenkassen und Berufsgenossenschaften zu kommunizieren. Diese sollten Sie schriftlich widerrufen und sich den Widerruf bestätigen lassen. So stellen Sie sicher, dass keine Steuerbescheide oder wichtige Korrespondenz mehr an die alte Kanzlei gesendet werden.
Parallel erteilen Sie Ihrem neuen Steuerberater eine Vollmacht. Die Erteilung erfolgt heute meist elektronisch über die Vollmachtsdatenbank. Ihr neuer Steuerberater legt Ihnen die Formulare zur Unterschrift vor und meldet die neue Vertretungsbefugnis. Eine gesonderte Mitteilung an das Finanzamt ist deshalb in der Regel nicht erforderlich. Lassen Sie sich vom neuen Berater bestätigen, dass die Meldung erfolgt ist.
Der Wechsel sollte idealerweise zu einem Zeitpunkt erfolgen, an dem keine wichtigen steuerlichen Fristen oder laufenden Prozesse anstehen. Insbesondere während der Erstellung eines Jahresabschlusses empfiehlt sich ein Wechsel in der Regel nicht. Häufig bietet sich das Monatsende an, insbesondere im Zusammenhang mit laufenden Tätigkeiten wie der Lohnabrechnung. Auch der Jahreswechsel gilt als geeigneter Zeitpunkt, da die steuerlichen Angelegenheiten des vergangenen Geschäftsjahres oftmals bereits abgeschlossen sind.
Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen, damit Sie einen Nachweis haben. Nach § 627 BGB ist eine Kündigung des Steuerberatervertrags in der Regel jederzeit und ohne Frist möglich. Prüfen Sie dennoch Ihren Vertrag auf individuelle Vereinbarungen. Ein Musterschreiben finden Sie weiter oben auf dieser Seite.
Ihr neuer Steuerberater benötigt sämtliche relevanten Unterlagen zu Ihren finanziellen und steuerlichen Verhältnissen. Hierzu zählen insbesondere Jahresabschlüsse, Vermögensübersichten, Lohnabrechnungen, Steuerbescheide sowie die steuerrelevanten Dokumente aus den vergangenen Jahren.
In der Regel ist eine eigenständige Mitteilung an das Finanzamt nicht erforderlich. Sobald Ihr neuer Steuerberater eine Vollmacht erhält, meldet er die Vertretungsbefugnis und übernimmt die Kommunikation mit dem Finanzamt. Sollten Sie vorübergehend ohne steuerliche Vertretung sein, achten Sie darauf, dass Schreiben des Finanzamts unmittelbar an Sie adressiert werden.
Die Ihrem bisherigen Steuerberater erteilten Vollmachten sollten im Zuge des Wechsels ausdrücklich widerrufen werden. Gleichzeitig erteilen Sie Ihrem neuen Steuerberater eine Vollmacht, damit dieser Sie gegenüber dem Finanzamt sowie weiteren Behörden vertreten kann.
Ja, der Wechsel ist möglich. Solange Gebühren und Auslagen offen sind, darf der bisherige Steuerberater die Herausgabe der Unterlagen nach § 66 Abs. 3 StBerG jedoch verweigern, sofern das nicht unangemessen ist. Begleichen Sie offene Honorarforderungen deshalb möglichst vollständig, um Verzögerungen zu vermeiden.
Die Dauer hängt maßgeblich von der Verfügbarkeit der erforderlichen Unterlagen sowie der Abstimmung zwischen allen Beteiligten ab. Unter normalen Umständen kann der Wechsel innerhalb weniger Wochen abgeschlossen werden.
Ihr bisheriger Steuerberater ist nach § 66 Abs. 2 StBerG grundsätzlich verpflichtet, Ihnen auf Verlangen die Unterlagen herauszugeben, die er von Ihnen oder für Sie zur Ausführung des Auftrags erhalten hat. Eine Zurückbehaltung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, etwa solange Gebühren offen sind. Wird die Herausgabe dennoch verweigert, kann rechtliche Beratung sinnvoll sein, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Wir helfen Ihnen, das steuerliche Optimum herauszuholen.
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