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Dirk Wendl, Steuerberater und Geschäftsführer von Pandotax

Spielen Sie mit dem Gedanken, Ihren aktuellen Steuerberater zu wechseln? Haben Sie sich vielleicht bereits zu einem Wechsel entschlossen und wollen sicherstellen, dass Sie die absolut richtige Entscheidung treffen?

Gründe für einen Wechsel gibt es sicherlich sehr viele. Die einen stört mangelnde Erreichbarkeit oder unverständliche Rechnungen. Die anderen fühlen sich von ihrem aktuellen Steuerberater nicht richtig informiert oder wünschen sich einfachere und vor allem digitalere Prozesse. Manchmal stimmt auch einfach die Chemie zwischen Mandant und Steuerberater nicht mehr zu 100%.

Völlig gleich, welcher Grund Sie dazu bewogen hat, sich mit der Frage eines Steuerberaterwechsels auseinanderzusetzen, ich kann Ihnen versichern, dass wir alles daran setzen werden, den Wechsel für Sie so einfach und bequem wie möglich zu gestalten und genau die Punkte, die Sie an Ihrem bisherigen Steuerberater gestört haben, besser zu machen.

Viele Grüße,
Dirk Wendl, Steuerberater / Geschäftsführer

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Wir sprechen Sie proaktiv auf Möglichkeiten und Wege an, in Ihrem Geschäft noch mehr Steuern einzusparen.

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Sie profitieren von einer vollständig digitalen Belegerfassung. Auch auf dem Smartphone können Sie einfach und schnell Belege erfassen und sichern.

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Kommunikation mit Ihrem alten Steuerberater

Wir nehmen mit Ihrem aktuellen Steuerberater Verbindung auf und erledigen für Sie alle notwendigen Übergabe-Formalitäten.

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Ermittlung des optimalen Wechsel-Zeitpunkts

Wir ermitteln gemeinsam mit Ihnen den perfekten Wechselzeitpunkt, sodass Sie unnötige Überschneidungskosten vermeiden und Ihre Steueroptimierung nahtlos voranschreiten kann.

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Beschaffung der alten Unterlagen

Wir kümmern uns um die Beschaffung sämtlicher notwendiger Rechnungslegungsunterlagen von Ihrem bisherigen Steuerberater.

So können Sie Ihren Steuerberater wechseln

Lassen Sie uns jetzt den optimalen Zeitpunkt für Ihren Steuerberaterwechsel ermitteln

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Wann sich ein Steuerberaterwechsel lohnt

Ein Steuerberaterwechsel ist sinnvoll, wenn die aktuelle Beratung Ihre steuerlichen Ziele nicht mehr optimal unterstützt. Das Verhältnis zu Ihrem Steuerberater sollte auf Vertrauen basieren, da er tiefen Einblick in Ihre Finanzen erhält.

Unzufriedenheit mit der aktuellen Betreuung

  • Mangelnde Erreichbarkeit: Sie erreichen Ihren Berater schlecht oder erhalten Antworten nur mit großer Verzögerung.
  • Lange Bearbeitungszeiten: Steuererklärungen oder Anfragen dauern unverhältnismäßig lange.
  • Fehlende Transparenz: Die Kostenstruktur ist unklar, und es tauchen unerwartete Honorare auf.
  • Fehlerhafte Beratung: Es kommt zu Fehlern in Steuererklärungen oder bei der Beratung, die Ihnen Nachteile bringen.
  • Fehlende Digitalisierung: Ihr Steuerberater setzt noch stark auf Papier und bietet keine digitalen Lösungen wie die Anbindung an Online-Buchhaltungssysteme an.

Veränderungen im Unternehmen

  • Unternehmenswachstum oder Umstrukturierung: Ihr Unternehmen wächst, wird komplexer oder ändert seine Rechtsform. Ihr bisheriger Berater ist darauf vielleicht nicht spezialisiert.
  • Neue Geschäftsfelder: Sie erschließen neue Märkte oder starten neue Projekte, für die spezifisches Wissen nötig ist.

Bedarf an spezialisierter Expertise

Manchmal ist der bisherige Steuerberater ein guter Allrounder, aber für Ihre speziellen Bedürfnisse fehlt ihm die Tiefe. Das kann der Fall sein, wenn Sie internationale Steuerfragen haben, komplexe Erbschafts- oder Schenkungssteuerfälle regeln müssen oder spezifische Branchenkenntnisse benötigen, zum Beispiel im Bereich der digitalen Wirtschaft und des E-Commerce.

Der richtige Zeitpunkt für den Wechsel

Vermeiden Sie ungünstige Phasen, um doppelte Kosten und Aufwand zu verhindern. Wenn Ihr aktueller Steuerberater bereits tief in die Erstellung des Jahresabschlusses oder die Bearbeitung von Steuererklärungen involviert ist, ist Vorsicht geboten. Ein Wechsel mitten in diesen Prozessen kann dazu führen, dass sowohl der alte als auch der neue Berater für die angefangenen Arbeiten bezahlt werden müssen.

Für laufende Buchhaltungsaufgaben wie die Lohnabrechnung oder die Umsatzsteuervoranmeldung bietet sich das Monatsende als Zeitpunkt für die Übergabe an. Hier sind die Prozesse oft klar abgegrenzt, und der neue Steuerberater kann nahtlos in die laufende Betreuung einsteigen.

Der Jahreswechsel stellt oft den saubersten Übergang dar. Nach Abschluss aller Jahresarbeiten durch den alten Berater kann der neue Steuerberater mit einem klaren Überblick ins neue Geschäftsjahr starten. Eine gute Planung ist hierbei unerlässlich, damit alle Unterlagen rechtzeitig übergeben werden können.

Kündigung: Fristen, Form und Musterschreiben

Der Steuerberatervertrag ist in der Regel ein Vertrag über Dienste höherer Art. Nach § 627 BGB können Sie ihn deshalb grundsätzlich jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ein Ausschluss dieses Kündigungsrechts in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nach der Rechtsprechung unwirksam. Prüfen Sie trotzdem Ihren Vertrag auf individuell vereinbarte Regelungen.

Kündigen Sie schriftlich, idealerweise per Einschreiben mit Rückschein, damit Sie einen Nachweis haben. Gründe müssen Sie nicht nennen. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung des Kündigungsdatums an.

Musterschreiben: Kündigung des Steuerberatervertrags

[Ihr Name / Firma]
[Anschrift]

[Name der bisherigen Kanzlei]
[Anschrift]

[Ort], [Datum]

Kündigung des Steuerberatungsvertrags, Mandantennummer [Nummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den mit Ihnen bestehenden Steuerberatungsvertrag zum [Datum], hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Beendigungsdatum schriftlich.

Bitte geben Sie mir die Unterlagen heraus, die Sie von mir oder für mich zur Ausführung des Auftrags erhalten haben (§ 66 Abs. 2 StBerG), insbesondere Buchhaltungsdaten, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen und Lohnunterlagen. Nach Absprache können Sie die Daten auch direkt an meine neue Kanzlei [Name der neuen Kanzlei] übermitteln.

Bitte senden Sie mir außerdem eine Schlussrechnung über alle bis zum Beendigungsdatum erbrachten Leistungen.

Die Ihnen erteilten Vollmachten widerrufe ich mit Wirkung zum Beendigungsdatum. Bitte berücksichtigen Sie den Widerruf auch in der Vollmachtsdatenbank.

Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]

Wenn Sie zu Pandotax wechseln, nehmen wir mit Ihrem bisherigen Steuerberater Verbindung auf und erledigen die Übergabe-Formalitäten für Sie.

Ablauf: So wechseln Sie Ihren Steuerberater

  1. Neue Kanzlei auswählen: Vereinbaren Sie ein Erstgespräch und klären Sie Branchenerfahrung, digitale Zusammenarbeit, Erreichbarkeit und Kosten.
  2. Bisherigen Steuerberater schriftlich kündigen: Informieren Sie Ihren aktuellen Steuerberater schriftlich über Ihre Entscheidung und fordern Sie eine Bestätigung des Kündigungsdatums an.
  3. Offene Forderungen klären: Begleichen Sie alle ausstehenden Honorarrechnungen Ihres bisherigen Steuerberaters. Das vermeidet, dass dieser die Herausgabe von Unterlagen verweigert und den Wechsel verzögert.
  4. Vollmachten neu regeln: Widerrufen Sie die Vollmachten des bisherigen Beraters und erteilen Sie der neuen Kanzlei eine Vollmacht, damit sie Sie gegenüber Finanzamt und anderen Behörden vertreten kann.
  5. Datenübertragung organisieren: Klären Sie mit dem abgebenden und dem aufnehmenden Steuerberater die Modalitäten der Datenübertragung. Moderne Kanzleien wie Pandotax nutzen digitale Schnittstellen, um Buchhaltungsdaten, Lohnabrechnungen und Stammdaten effizient und sicher zu übertragen. Stellen Sie sicher, dass Sie auch nach der Übertragung Zugriff auf Ihre archivierten Daten behalten.
  6. Unterlagen vorbereiten: Sammeln Sie die Dokumente, die Ihrem neuen Steuerberater helfen, sich schnell einzuarbeiten. Die restlichen Unterlagen fordert Ihr neuer Berater direkt beim Vorgänger an.

Checkliste: Unterlagen für den neuen Steuerberater

Finanzielle und steuerliche Vergangenheitsdaten

  • Jahresabschlüsse der letzten drei bis fünf Jahre (inklusive Erstellungsberichte, falls vorhanden)
  • Laufende Buchhaltungsdaten: Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA), Summen- und Saldenlisten (SuSa), Offene-Posten-Listen (Debitoren und Kreditoren)
  • Steuererklärungen der letzten drei bis fünf Jahre für alle relevanten Steuerarten (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer etc.)
  • Steuerbescheide der letzten drei bis fünf Jahre

Vermögenslage und Gesellschaftsunterlagen

  • Darstellung der persönlichen Vermögenslage (bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften)
  • Aufstellung des Anlagevermögens
  • Gesellschaftsrechtliche Unterlagen wie Handelsregisterauszug und Gesellschaftsvertrag
  • Wichtige Verträge (z. B. Miet-, Leasing-, Darlehensverträge)

Lohnabrechnung

Wenn Ihr bisheriger Steuerberater auch die Lohnbuchhaltung übernommen hat oder Sie dies zukünftig wünschen, sind folgende Unterlagen relevant:

  • Personallisten und Stammdaten Ihrer Mitarbeiter
  • Die letzten Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Arbeitsverträge (falls vorhanden und relevant für die Beratung)
  • Nachweise über Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteueranmeldungen
  • Lohn-Archiv-DVD (falls vorhanden, wichtig für Betriebsprüfungen)

Außerdem benötigt Ihr neuer Steuerberater Ihre Steuernummer, Ihre Steuer-Identifikationsnummer und gegebenenfalls Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Herausgabe der Unterlagen und offene Rechnungen

Nach § 66 Abs. 2 StBerG muss Ihr bisheriger Steuerberater Ihnen auf Verlangen die Unterlagen herausgeben, die er von Ihnen oder für Sie zur Ausführung des Auftrags erhalten hat. Ausgenommen sind der Briefwechsel zwischen Ihnen und der Kanzlei, Schriftstücke, die Sie bereits im Original oder in Kopie erhalten haben, sowie interne Arbeitspapiere der Kanzlei.

Solange Gebühren und Auslagen offen sind, darf der bisherige Berater die Herausgabe nach § 66 Abs. 3 StBerG verweigern, es sei denn, die Vorenthaltung wäre nach den Umständen unangemessen. Begleichen Sie offene Rechnungen deshalb möglichst vor oder direkt nach der Kündigung und klären Sie strittige Beträge frühzeitig.

Bitten Sie Ihren bisherigen Steuerberater um eine abschließende Rechnung, die alle erbrachten Leistungen aufführt, und grenzen Sie klar ab, welche Arbeiten er noch abschließt und ab wann die neue Kanzlei übernimmt. Eine schriftliche Vereinbarung über die Abgrenzung der Zuständigkeiten vermeidet, dass Sie dieselbe Leistung zweimal bezahlen.

Vollmachten und Finanzamt

Ihr bisheriger Steuerberater verfügt über Vollmachten, die ihn ermächtigen, in Ihrem Namen mit Finanzamt, Krankenkassen und Berufsgenossenschaften zu kommunizieren. Diese sollten Sie schriftlich widerrufen und sich den Widerruf bestätigen lassen. So stellen Sie sicher, dass keine Steuerbescheide oder wichtige Korrespondenz mehr an die alte Kanzlei gesendet werden.

Parallel erteilen Sie Ihrem neuen Steuerberater eine Vollmacht. Die Erteilung erfolgt heute meist elektronisch über die Vollmachtsdatenbank. Ihr neuer Steuerberater legt Ihnen die Formulare zur Unterschrift vor und meldet die neue Vertretungsbefugnis. Eine gesonderte Mitteilung an das Finanzamt ist deshalb in der Regel nicht erforderlich. Lassen Sie sich vom neuen Berater bestätigen, dass die Meldung erfolgt ist.

Häufige Fragen zum Steuerberaterwechsel

Wann ist der beste Zeitpunkt, um den Steuerberater zu wechseln?

Der Wechsel sollte idealerweise zu einem Zeitpunkt erfolgen, an dem keine wichtigen steuerlichen Fristen oder laufenden Prozesse anstehen. Insbesondere während der Erstellung eines Jahresabschlusses empfiehlt sich ein Wechsel in der Regel nicht. Häufig bietet sich das Monatsende an, insbesondere im Zusammenhang mit laufenden Tätigkeiten wie der Lohnabrechnung. Auch der Jahreswechsel gilt als geeigneter Zeitpunkt, da die steuerlichen Angelegenheiten des vergangenen Geschäftsjahres oftmals bereits abgeschlossen sind.

Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen, damit Sie einen Nachweis haben. Nach § 627 BGB ist eine Kündigung des Steuerberatervertrags in der Regel jederzeit und ohne Frist möglich. Prüfen Sie dennoch Ihren Vertrag auf individuelle Vereinbarungen. Ein Musterschreiben finden Sie weiter oben auf dieser Seite.

Ihr neuer Steuerberater benötigt sämtliche relevanten Unterlagen zu Ihren finanziellen und steuerlichen Verhältnissen. Hierzu zählen insbesondere Jahresabschlüsse, Vermögensübersichten, Lohnabrechnungen, Steuerbescheide sowie die steuerrelevanten Dokumente aus den vergangenen Jahren.

In der Regel ist eine eigenständige Mitteilung an das Finanzamt nicht erforderlich. Sobald Ihr neuer Steuerberater eine Vollmacht erhält, meldet er die Vertretungsbefugnis und übernimmt die Kommunikation mit dem Finanzamt. Sollten Sie vorübergehend ohne steuerliche Vertretung sein, achten Sie darauf, dass Schreiben des Finanzamts unmittelbar an Sie adressiert werden.

Die Ihrem bisherigen Steuerberater erteilten Vollmachten sollten im Zuge des Wechsels ausdrücklich widerrufen werden. Gleichzeitig erteilen Sie Ihrem neuen Steuerberater eine Vollmacht, damit dieser Sie gegenüber dem Finanzamt sowie weiteren Behörden vertreten kann.

Ja, der Wechsel ist möglich. Solange Gebühren und Auslagen offen sind, darf der bisherige Steuerberater die Herausgabe der Unterlagen nach § 66 Abs. 3 StBerG jedoch verweigern, sofern das nicht unangemessen ist. Begleichen Sie offene Honorarforderungen deshalb möglichst vollständig, um Verzögerungen zu vermeiden.

Die Dauer hängt maßgeblich von der Verfügbarkeit der erforderlichen Unterlagen sowie der Abstimmung zwischen allen Beteiligten ab. Unter normalen Umständen kann der Wechsel innerhalb weniger Wochen abgeschlossen werden.

Ihr bisheriger Steuerberater ist nach § 66 Abs. 2 StBerG grundsätzlich verpflichtet, Ihnen auf Verlangen die Unterlagen herauszugeben, die er von Ihnen oder für Sie zur Ausführung des Auftrags erhalten hat. Eine Zurückbehaltung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, etwa solange Gebühren offen sind. Wird die Herausgabe dennoch verweigert, kann rechtliche Beratung sinnvoll sein, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

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